Dr. Bernd Fabritius Mitglied des Deutschen Bundestages Pressemitteilung Entscheidung des Berliner Sozialgerichts wirkt wie Nachhilfeunterricht für Bundessozialgericht Berlin, 17.12.2015 Bezug: Dr. Bernd Fabritius, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-74573 Fax: +49 30 227-76573 [email protected] Bürgerbüro: Nymphenburger Straße 19 80335 München Telefon: +49 89 550 889-75 Fax: +49 89 550 889-76 [email protected] Ansprechpartner: Sebastian Dobberstein [email protected] Mobil: 0172-92 6363 5 Zur Entscheidung des Berliner Sozialgerichts, keine Sozialleistungen für Unionsbürger zu gewähren und dem Bundessozialgericht damit zu widersprechen erklärt der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Bernd Fabritius: Das Berliner Sozialgericht hat glasklar erkannt, dass das Bundessozialgericht mit seinem Urteil zur Bewilligung von Sozialhilfe für Unionsbürger, eine kapitale Fehlentscheidung getroffen hat. Der wesentliche Unterschied z.B. zum Anspruch von Asylberechtigten bestehe laut der Berliner Entscheidung darin, dass es „…Unionsbürgern regelmäßig möglich [sei], ohne drohende Gefahren für hochrangige Rechtsgüter in ihr Heimatland zurückzukehren und dort staatliche Unterstützungsleistungen zu erlangen.“ Es wirkt wie Nachhilfeunterricht für das Bundessozialgericht in Kassel, wenn das Berliner Gericht verlauten lässt: „Soweit das BSG meine, sich über diesen eindeutigen Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen zu können, sei dies verfassungsrechtlich nicht haltbar.“ Von dem Berliner Urteil muss eine Signalwirkung an die übrigen Landessozialgerichte und vor allem an die betreffenden Unionsbürger ausgehen: Die Freizügigkeit ermöglicht es vielen EU-Bürgern in Deutschland beruflich erfolgreich zu sein und Teil der Solidargemeinschaft zu werden. Diejenigen, denen dies nicht erfolgreich gelingt müssen ihr Glück anderswo suchen oder die sozialen Sicherungssysteme ihrer Herkunftsländer in Anspruch nehmen.
© Copyright 2024 ExpyDoc