Anerkennung Leistung - Hochschule RheinMain

Hochschule RheinMain
Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen
Master-Studiengang Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen
Antrag auf Anerkennung von Leistungen
Name: ________________________ Vorname: ____________________ Matrikelnr.: ___________________
Hiermit beantrage ich die Anerkennung der nachfolgend aufgeführten Leistungen.
Auswärtige Hochschule
Hochschule, in der die
Leistung erbracht wurde
anzuerkennende auswärtige
Lehrveranstaltung/Modulbezeichnung
c.p.
SWS
Note
Hochschule RheinMain / UMSB
Anerkennung (von der HS RM auszufüllen)
Anerkannt werden
soll:
Bitte ankreuzen
Ganzes Nur Nur
Modul PL
SL
Note
Ganzes Nur
Modul PL
Nur
SL
Ganzes Nur
Modul PL
Nur
SL
Ganzes Nur
Modul PL
Nur
SL
Ganzes Nur
Modul PL
Nur
SL
Modul-Nr.
bitte
eintragen
Modulbezeichnung des
Studiengangs UMSB
 nicht unterlegte Felder sind von der/dem Stud. auszufüllen
Fachlich geprüft: Unterschrift der
Fachdozentin/des Fachdozenten
 unterlegte Felder sind von der/dem Dozentin/en auszufüllen
Ich bestätige, dass ich in den zur Anerkennung beantragten Fächern noch an keiner Prüfung teilgenommen habe.
Datum: __________________ Unterschrift Student/in: _______________________________
Datum
Datum:
Unterschrift Prüfungsausschuss:
 unterlegte Felder sind vom Prüfungsausschuss zu bestätigen
Hinweise für die Anerkennung von Leistungsnachweisen:
1. Zur Anerkennung von Leistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, tragen Sie bitte
die Lehrveranstaltungen in das umseitige Formular ein. Für jede einzureichende Lehrveranstaltung sind Leistungsnachweise im
Original sowie eine Modulbeschreibung vorzulegen.
2. Für die Anerkennung einer Leistung holen Sie sich bitte zunächst die Zustimmung der Fachdozentinnen bzw. –dozenten jener
UMSB-Module ein, für die die Anerkennung erfolgen soll. Für den Fall, dass Sie eine Leistung als Wahlfach anerkennen lassen
möchten, entfällt dieser Schritt.
3. Sobald die Beurteilungen der Fachdozenten vorliegen, prüft der Prüfungsausschussvorsitzende die Unterlagen und erkennt sie
gegebenenfalls an.
4. Das Sekretariat verbucht die anerkannten Leistungen und legt die Unterlagen mit aktuellem Sammelschein in der
Studierendenakte ab.
Stand: 05.11.2015