Hochschule RheinMain Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen Master-Studiengang Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen Antrag auf Anerkennung von Leistungen Name: ________________________ Vorname: ____________________ Matrikelnr.: ___________________ Hiermit beantrage ich die Anerkennung der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Auswärtige Hochschule Hochschule, in der die Leistung erbracht wurde anzuerkennende auswärtige Lehrveranstaltung/Modulbezeichnung c.p. SWS Note Hochschule RheinMain / UMSB Anerkennung (von der HS RM auszufüllen) Anerkannt werden soll: Bitte ankreuzen Ganzes Nur Nur Modul PL SL Note Ganzes Nur Modul PL Nur SL Ganzes Nur Modul PL Nur SL Ganzes Nur Modul PL Nur SL Ganzes Nur Modul PL Nur SL Modul-Nr. bitte eintragen Modulbezeichnung des Studiengangs UMSB nicht unterlegte Felder sind von der/dem Stud. auszufüllen Fachlich geprüft: Unterschrift der Fachdozentin/des Fachdozenten unterlegte Felder sind von der/dem Dozentin/en auszufüllen Ich bestätige, dass ich in den zur Anerkennung beantragten Fächern noch an keiner Prüfung teilgenommen habe. Datum: __________________ Unterschrift Student/in: _______________________________ Datum Datum: Unterschrift Prüfungsausschuss: unterlegte Felder sind vom Prüfungsausschuss zu bestätigen Hinweise für die Anerkennung von Leistungsnachweisen: 1. Zur Anerkennung von Leistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, tragen Sie bitte die Lehrveranstaltungen in das umseitige Formular ein. Für jede einzureichende Lehrveranstaltung sind Leistungsnachweise im Original sowie eine Modulbeschreibung vorzulegen. 2. Für die Anerkennung einer Leistung holen Sie sich bitte zunächst die Zustimmung der Fachdozentinnen bzw. –dozenten jener UMSB-Module ein, für die die Anerkennung erfolgen soll. Für den Fall, dass Sie eine Leistung als Wahlfach anerkennen lassen möchten, entfällt dieser Schritt. 3. Sobald die Beurteilungen der Fachdozenten vorliegen, prüft der Prüfungsausschussvorsitzende die Unterlagen und erkennt sie gegebenenfalls an. 4. Das Sekretariat verbucht die anerkannten Leistungen und legt die Unterlagen mit aktuellem Sammelschein in der Studierendenakte ab. Stand: 05.11.2015
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