Rhythmus- und Überleitungsstörungen Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 müssen einer zufrieden stellenden kardiologischen Beurteilung unterzogen werden, bevor in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde erwogen werden kann, sie als tauglich zu beurteilen, wenn bei ihnen eine signifikante kardiale Rhythmus- oder Überleitungsstörung einschließlich einer der folgenden Erkrankungen vorliegt: • supraventrikuläre Rhythmusstörungen, einschließlich intermittierender oder nachgewiesene permanenter sinoatrialer Funktionsstörungen,Vorhofflimmern und/oder Vorhofflattern sowie asymptomatischer Sinuspausen; • kompletter Linksschenkelblock; • AV-Block, Typ Mobitz II; • Tachykardie mit breitem und/oder schmalem Kammerkomplex; • ventrikuläre Präexzitation; • asymptomatische QT-Verlängerung; • Brugada-typische Stromkurvenverläufe im Elektrokardiogramm. Bewerber mit: • inkomplettem Schenkelblock; • komplettem Rechtsschenkelblock; • stabilem Linkslagetyp; • asymptomatischer Sinusbradykardie; • asymptomatischer Sinustachykardie; • asymptomatischen isolierten, uniformen supraventrikulären oder ventrikulären Extrasystolen; • AV-Block 1. Grades; • AV-Block, Typ Mobitz I können infolge einer zufrieden stellenden kardiologischen Beurteilung als tauglich beurteilt werden, sofern bei ihnen keine andere Normabweichung vorliegt. Bewerber, die folgenden Behandlungen unterzogen wurden: • Ablationstherapie; • Herzschrittmacherimplantation müssen einer zufrieden stellenden kardiovaskulären Beurteilung unterzogen werden, bevor erwogen werden kann, sie als tauglich zu beurteilen. Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 müssen in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde einer Beurteilung unterzogen werden. Bewerber sind als untauglich zu beurteilen, wenn bei ihnen einer der folgenden Befunde vorliegt: • symptomatische sinoatriale Funktionsstörungen; • kompletter AV-Block; • symptomatische QT-Verlängerung; • automatisches, implantierbares Defibrillator-System; • ventrikulärer antitachykarder Herzschrittmacher.
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