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Informationen für Anwender
von Europas Nr. 1-Institut für Sicherheit.
Sicherheit erhalten – Kosten sparen.
Durch Instandhaltung.
24 Stunden am Tag
ist Ihre Gefahrenmeldeanlage für Sie im Einsatz.
Die Beanspruchung ist hoch – doch die Technik
arbeitet zuverlässig. Alle Teile erfüllen ihre schützende Funktion, da Ihr Errichter die Anlage optimal
gewartet hat.
So sollte es sein. Denn zu den z.B. bei Brandermittlungen festgestellten Versäumnissen
gehören immer wieder unzureichende Wartung
und Instandhaltung.
Die hochkomplexen Systeme für Brand- und Einbruchschutz benötigen eine sorgfältige, professionelle „Pflege“. Sonst drohen Fehlfunktionen:
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Durch Abnutzung, Verunreinigung oder
Korrosion können technische Einrichtungen
im Laufe der Zeit ihre Funktionsfähigkeit
verlieren – in Teilen oder komplett.
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Akkus müssen regelmäßig ausgetauscht
werden, damit sie jederzeit funktionieren.
Dies ist besonders wichtig angesichts der sich
häufenden Stromausfälle, die für Einbrecher
von außen klar erkennbar sind (z.B. weil im
Gebäude die Lichter ausgehen).
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Räume werden umgestaltet und anders
genutzt. Die Anlage muss an Änderungen
angepasst sein, um zu funktionieren. Schon
ein verschobenes Möbelstück kann einen
Melder verdecken.
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Befestigungen von Meldern oder andere
Kleinteile können sich unbemerkt lockern.
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Die Verschmutzung von Signalgebern, Lautsprechern, Bewegungs- oder Rauchmeldern
kann die Anlage empfindlich stören – teure
Falschalarme oder sogar eine „Nicht-Alar­
mierung“ im Ernstfall können die Folgen sein.
Das sind nur einige der vielen Ursachen, die
durch fehlende „Pflege“ zu Fehlfunktionen der
Anlage führen können – und die Sie durch
Instandhaltung vermeiden.
Die Folgen der Fehlfunktionen sind oft deutlich
teurer als die Instandhaltungsdienste.
Übrigens: Ist eine Sprachalarmierungsanlage
(SAA) an die Brandmeldeanlage angeschlossen
oder wird eine elektroakustische Anlage (ELA) als
Gefahrenmeldeanlage genutzt, gilt natürlich auch
für diese, dass eine Wartung unbedingt sinnvoll ist.
Ihre optimale Sicherheit:
Regelmäßige Wartung
zahlt sich aus.
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Über VdS:
VdS ist die europaweit führende Sachverständigen- und Zertifizierungsgesellschaft für Brandschutz und
Security. Durch das international renommierte VdS-Qualitätssiegel weisen Hersteller und Dienstleister die
besondere Zuverlässigkeit ihres Angebots nach.
Die WIK/ASW-Enquête, die umfangreichste Befragung von Sicherheits-Experten in Europa, ergibt seit Jahren
in Folge: Das entscheidende Investitionskriterium für Profis ist das Qualitätssiegel von VdS. Dieses Ergebnis
ist nicht nur eine Bestätigung der VdS-Qualitätsphilosophie – sondern vor allem ein weiterer Beleg für die
Hochwertigkeit der Leistungen VdS-anerkannter Errichter.
Weitere Informationen:
www.vds.de (für Gewerbekunden) Zu Ihrer Information:
Gefahrenmeldeanlagen.
Alle Anlagen, die Gefahren für Sachwerte
sowie­Leben und körperliche Unversehrtheit
durch Feuer, Einbruch, Überfall etc. zuverlässig
erkennen und melden.
Instandhaltung.
Alle Maßnahmen, die der Erhaltung der zuverlässigen Funktion der Gefahrenmeldeanlage dienen.
Instandhaltung ist erforderlich, weil Fehler in
der Anlage mit bloßem Auge und zumeist auch
während der täglichen Bedienung nicht zu erkennen sind. Die Anlage kann sich normal verhalten
– funktioniert dabei aber nicht mehr bzw. nicht
mehr richtig.
www.vds-home.de (für Privatkunden)
Inspektion.
Dabei wird der Zustand Ihrer Anlage festgestellt
(vergleichbar der bekannten Kfz-Inspektion).
Mögliche Fehlerquellen an allen relevanten Teilen
werden stichprobenartig überprüft, nicht korrekt
funktionierende Teile instandgesetzt.
Wartung.
Während einer Wartung werden alle für die
Funktion der Anlage kritischen Bauteile (z.B. alle
Öffnungskontakte, alle Brand- oder Bewegungs­
melder) kontrolliert.
Für bauaufsichtlich oder behördlich geforderte
Anlagen ist eine regelmäßige Instandhaltung
übrigens zwingend vorgeschrieben.
Zeitintervalle bei der Instandhaltung.
Wartung und Inspektion müssen, um die sichere Funktion der Anlage zu gewährleisten, regelmäßig erfolgen.
Die für Gefahrenmeldetechnik maßgeblichen VdS-Richtlinien sowie die deutschen und internationalen Normen schreiben diese wichtigen Tätigkeiten zwingend vor. Die Inspektion soll je nach Klasse der Anlage ein- bis
viermal jährlich, die Wartung einmal jährlich durchgeführt werden. Die Wartung lässt sich übrigens mit einer
Inspektion verbinden – so sparen Sie Kosten und Aufwand.
Geprüfte Experten bieten Sicherheit.
Ihre Gefahrenmeldeanlage stellt ein System sorgfältig aufeinander abgestimmter, komplexer Komponenten
dar. Eingriffe in Technik und Aufbau sollten, um die Funktion der Anlage nicht zu gefährden, ausschließlich
von hierfür besonders ausgebildeten Experten vorgenommen werden. Damit eine nicht ausreichend geschulte (man sagt „nicht zugelassene“) Fachkraft nicht versehentlich die Konfiguration Ihrer Anlage verstellt, wird
Ihnen Ihr VdS-anerkannter Errichter – dies sind von Europas Nr. 1-Institut für Sicherheit speziell geschulte
und in der Praxis geprüfte Fachkräfte – anbieten, einen Signalaufkleber an der Zentrale anzubringen. Der
Aufkleber weist darauf hin, dass nur geprüfte Experten Arbeiten an Ihrer Anlage vornehmen dürfen.
Wartungsvertrag.
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I hr VdS-anerkannter Errichter ist 365 Tage im Jahr für Sie jederzeit erreichbar.
Jede Problembehebung muss gemäß VdS-Vorgaben kurzfristig nach Ihrer Kontaktaufnahme starten.
Sie vergessen keine wichtige Wartung oder Inspektion. Ohne Instandhaltung gilt: Tritt aufgrund einer
versäumten Inspektion ein Fehler in der Anlage auf, der einen Schaden begünstigt, kann der Versicherer
seine Leistung reduzieren und sogar komplett versagen.
Arbeiten nur von Fachleuten.
An einer VdS-anerkannten Gefahrenmeldeanlage darf ausschließlich ein VdS-anerkannter Errichter, der
für Ihre Anlage speziell geprüft und zugelassen ist, arbeiten – so sichern Sie zuverlässiges Funktionieren
und den vollen Versicherungsschutz.
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VdS 5557 : 2015-09 (01)
Einen Wartungsvertrag abzuschließen, bietet für Sie drei wesentliche Vorteile:
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