NA 031-02-01-05 AK N 167 Muss die DIN 14676 angewandt werden? DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Eine Anwendungspflicht kann sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder sonstigen Rechtsgrundlagen ergeben. Muss die Inspektion und Wartung der Rauchwarnmelder von einem Fachmann durchgeführt werden oder kann ich das selbst machen? Die DIN 14676 schreibt keine Inspektion und Wartung durch eine Fachkraft vor. Es kann ggf. auch durch privatrechtliche Regelungen anders festgelegt sein. Z.B Eigentümerbeschluss. Es müssen jedoch in jedem Fall die Herstellerangaben berücksichtigt werden Die Beauftragung eines Dienstleisters mit Kompetenznachweis für die Durchführung von Inspektion und Wartung von RWM ist eine Empfehlung der Norm DIN 14676, Abschnitt 7. Ist eine alleinige Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern aus der der Ferne ohne vor Ort Sichtprüfung normenkonform? Die DIN 14676 beinhaltet keine Festlegung dazu wie die Kontrollen durchgeführt werden müssen. Die DIN 14676 fordert im Absch. 6 Instandhaltung unter 6.1 Allgemeines „ Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. In dem Absch. 6.2 Inspektion und Wartung sind diverse Maßnahmen aufgeführt, die einer Kontrolle unterzogen werden müssen, ebenso Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, wenn Abweichungen vom Sollzustand festgestellt werden. In dem Abschnitt 6.3 ist festgelegt, dass der Rauchwarnmelder einer Funktionsprüfung mit Kontrolle des akustischen Warnsignals und ggf. der optischen Individualanzeige unterzogen werden muss. Allgemein anerkannter Regel der Technik ist, dass die Inspektion und Wartung von RWM durch den Wohnungsnutzer, den Vermieter oder durch einen beauftragten Dienstleister, vor Ort durchgeführt wird. Zu einer Inspektion aus der Ferne enthält die Norm keine spezifischen Anforderungen und Festlegungen. Eine Wartung ist aus der Ferne nicht möglich. Somit kann die DIN 14676 nicht für die Beantwortung dieser Frage herangezogen werden. Bei der Novellierung der DIN 14676 wurde der Begriff Sichtprüfung durch Kontrolle ersetzt. Dies lässt prinzipiell auch andere gleichwertige Arten der Prüfung als die Sichtprüfung zu. Es war beabsichtigt diese gleichwertigen Maßnahmen in einer Ergänzung A1 zur DIN 14676 zu spezifizieren. Dieses Vorhaben wurde nach der Aufnahme der Arbeiten wieder abgebrochen, da zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Erfahrungen mit anderen gleichwertigen Maßnahmen vorlagen und somit keine Reife des Themas für eine Norm gegeben war.
© Copyright 2024 ExpyDoc