DIN 14676 FAQ -- Fernwartung PDF

NA 031-02-01-05 AK N 167
Muss die DIN 14676 angewandt werden?
DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Eine Anwendungspflicht kann sich aus
Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder sonstigen Rechtsgrundlagen ergeben.
Muss die Inspektion und Wartung der Rauchwarnmelder von einem Fachmann durchgeführt
werden oder kann ich das selbst machen?
Die DIN 14676 schreibt keine Inspektion und Wartung durch eine Fachkraft vor. Es kann ggf. auch
durch privatrechtliche Regelungen anders festgelegt sein. Z.B Eigentümerbeschluss. Es müssen
jedoch in jedem Fall die Herstellerangaben berücksichtigt werden
Die Beauftragung eines Dienstleisters mit Kompetenznachweis für die Durchführung von
Inspektion und Wartung von RWM ist eine Empfehlung der Norm DIN 14676, Abschnitt 7.
Ist eine alleinige Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern aus der der Ferne ohne vor
Ort Sichtprüfung normenkonform?
Die DIN 14676 beinhaltet keine Festlegung dazu wie die Kontrollen durchgeführt werden müssen.
Die DIN 14676 fordert im Absch. 6 Instandhaltung unter 6.1 Allgemeines „ Die Funktionsfähigkeit
jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch
Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden.
In dem Absch. 6.2 Inspektion und Wartung sind diverse Maßnahmen aufgeführt, die einer
Kontrolle unterzogen werden müssen, ebenso Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, wenn
Abweichungen vom Sollzustand festgestellt werden.
In dem Abschnitt 6.3 ist festgelegt, dass der Rauchwarnmelder einer Funktionsprüfung mit
Kontrolle des akustischen Warnsignals und ggf. der optischen Individualanzeige unterzogen
werden muss.
Allgemein anerkannter Regel der Technik ist, dass die Inspektion und Wartung von RWM durch
den Wohnungsnutzer, den Vermieter oder durch einen beauftragten Dienstleister, vor Ort
durchgeführt wird.
Zu einer Inspektion aus der Ferne enthält die Norm keine spezifischen Anforderungen und
Festlegungen. Eine Wartung ist aus der Ferne nicht möglich. Somit kann die DIN 14676 nicht für
die Beantwortung dieser Frage herangezogen werden.
Bei der Novellierung der DIN 14676 wurde der Begriff Sichtprüfung durch Kontrolle ersetzt.
Dies lässt prinzipiell auch andere gleichwertige Arten der Prüfung als die Sichtprüfung zu. Es war
beabsichtigt diese gleichwertigen Maßnahmen in einer Ergänzung A1 zur DIN 14676 zu
spezifizieren. Dieses Vorhaben wurde nach der Aufnahme der Arbeiten wieder abgebrochen, da
zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Erfahrungen mit anderen gleichwertigen Maßnahmen vorlagen
und somit keine Reife des Themas für eine Norm gegeben war.