Uneigentliches Integral

CompuGroup medXpert Wartung
Services
Software-Wartung
Notwendige Softwareanpassung bei Abrechnungsänderungen aller Kassen
Telefonische Hilfestellung bzw. Hilfestellung über die Fernwartung während der normalen
Arbeitszeiten (z.Zt. Mo.-Do. von 8:00 – 17:30 Uhr, Fr. von 8:00 – 13:00 Uhr)
Formularanpassungen der bestehenden Formulare
Laufende Anpassung aller Kassentarife mittels Datenträger oder, bei geringfügigen Änderungen,
schriftliche Bedienungsanleitung zur raschen selbständigen Durchführung. Die Pflege beschränkt
sich auf die Kassentarife. Individuelle Änderungen die vom Kassentarif abweichen, sind in der
Wartung nicht enthalten
Medikamentenservice + Ökonomieliste (optional)
Vierteljährliche
Zusendung
eines
Datenträgers
Spezialitätenverzeichnis (lt. Apothekerverlag) bzw.
Hauptverband.
zur
Anpassung
zur Aktualisierung
des
Österreichisches
der Ökonomieliste lt.
Hotlineservice außerhalb der Bürozeiten (optional)
Telefonische Hilfestellung während der Bereitschaftsdienstzeiten für das bestehende Softwarepaket
medXpert. (z.Zt. Mo.-Do. von 17:30 - 22:00 Uhr; Fr. von 13:00 - 22:00 Uhr, Sa., So. u. Feiertags von
9:00 - 14:00 Uhr). Die ersten 2 Wochenenden nach dem Quartalswechsel in den Monaten Jänner,
April, Juli und Oktober ist das Bereitschaftsdiensttelefon am Sa. und So. von 9:00 – 20:00 Uhr besetzt.
Keine Bereitschaft am 24.12. ganztags und am 31.12. ab 13:00 Uhr.
Vertragsbedingungen zum Servicevertrag
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 Alle angeführten Punkte beziehen sich ausschließlich auf das vom Lieferanten entwickelte
Programmpaket medXpert. Mitgelieferte Hardware, Betriebssystem (z.B. Windows 2000, Windows
XP) bzw. Fremdsoftware (z.B. Winword, Excel, Fernwartungssoftware) sind in der Wartung nicht
enthalten. Es werden lediglich Windows Unterstützungen die im Zusammenhang mit der
Bedienung von medXpert anfallen, im Rahmen des Servicevertrages abgewickelt.
 Störungen, ausgelöst durch unsachgemäße Bedienung, Computerviren oder mutwillige
Beschädigungen sind von der Wartung ausgenommen.
 Programmupdates werden vom Lieferanten mittels Datenträger oder Modem übermittelt. Die
Durchführung der Programmupdates, anhand von mitgelieferten Beschreibungen, ist Aufgabe
des Kunden. Die Durchführung sollte prompt erfolgen, allerspätestens 1 Monat nach Erhalt
des Updates. Werden die Updates nicht eingespielt, kann der Lieferant keine Gewähr für einen
korrekten Programmablauf geben.
 Die durch kundenseitig gewünschte Systemerweiterungen oder Veränderungen (z.B. Installation
eines zusätzlichen oder neuen Druckers) anfallenden Konfigurationsarbeiten, sind in der
Wartung nicht enthalten.
 Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie
von Bedienungsfehlern kann die völlige Mängelfreiheit des Programms nicht zugesichert sowie ein
Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde muss daher dafür Sorge tragen, dass
durch regelmäßige Datensicherungen eine einfache Rekonstruktion verlorengegangener Daten
möglich ist.
 Programmmängel müssen so konkret beschrieben werden, dass die Rekonstruktion des
fehlerhaften Programmablaufes möglich ist.
 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern,
unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals
unter Angabe eines Kündigungsgrundes, aufgelöst werden. Sollte ein triftiger Kündigungsgrund
für den Kunden vorliegen, so gebührt diesem für den Fall, dass die Gebühr bereits im Voraus
bezahlt wurde, eine Rückerstattung der nicht mehr konsumierten Servicegebühr. Der Lieferant
verzichtet seinerseits auf die Ausübung seines Kündigungsrechtes, sofern der Kunde seinen
vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.
 Die Wartungsgebühr ist vereinbarungsgemäß wertgesichert zu halten. Die vereinbarten Beträge
verändern sich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex (laut
Statistik Austria, aktuelles Jahr laut Wartungsvertrag) ergibt. Sollte dieser nicht mehr verlautbart
werden, so gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten
entspricht. Ausgangsbasis für die Berechnung der Wertsicherung ist die für den Monat des
Vertragsbeginn verlautbarte Indexzahl. Dabei sind Änderungen solange nicht zu berücksichtigen,
als sie 3% des bisher maßgebenden Betrages nicht übersteigen. Bei Überschreitung wird die
gesamte Veränderung berücksichtigt, die neue Indexzahl ist jeweils die Ausgangsbasis für die
Errechnung der weiteren Änderungen. MedXpert ist alternativ hierzu auch berechtigt das
Wartungsentgelt den geänderten Konditionen wie Lohnkosten, Ausbildungskosten,
Einschränkungen von Fördermitteln etc. anzupassen. Preiserhöhungen sind zumindest 30 Tage
vor deren Inkrafttreten bekanntzugeben und berechtigen medXpert zu einer Anpassung des
Wartungsentgeltes auch während des laufenden Vertragsjahres, wobei diese Anpassung für den
noch verbleibenden Zeitraum dieses Vertragsjahres aliquot erfolgt.
 Die Servicegebühren sind monatlich im Voraus fällig. Ist der Kunde mehr als drei Monate mit
seinen Zahlungen im Rückstand, wird der Lieferant von seiner Leistungsverpflichtung entbunden.
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 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant im Zuge der Servicetätigkeit
Einsicht in seine Daten nehmen kann.
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Alle den Datenschutz betreffenden Gesetze sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
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Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
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