Stadtzürcher Volksinitiative 7 MEHR GELD FÜR ZÜRICH: 7 STATT 9 STADTRÄTINNEN UND -RÄTE Gestützt auf Art. 15 ff. der Gemeindeordnung der Stadt Zürich und das Gesetz über die politischen Rechte stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Zürich in Form eines ausformulierten Entwurfs folgendes Begehren: MEHR GELD FÜR ZÜRICH: 7 STATT 9 STADTRÄTINNEN UND -RÄTE Begehren: 1. Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich vom 26. April 1970 (bzw. die dannzumal allenfalls bereits revidierte Gemeindeordnung) wird wie folgt geändert: Art. 48 Abs. 1 Der Stadtrat besteht aus der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Die sieben Exekutivmitglieder stehen je einem Departement vor. Übergangsbestimmung: Art. 125 Die revidierte Bestimmung von Art. 48 Abs. 1 ist vom Stadtrat nach Inkrafttreten des revidierten Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 entsprechend den Vorgaben dieses Gesetzes (§ 48 Abs. 2) umzusetzen. Die bei Inkrafttreten dieser neuen Bestimmung allenfalls noch nicht aufgrund des revidierten Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 aufgehobenen Bestimmungen von Art. 58 Abs. 1, Art. 59, Art. 63, Art. 64, Art. 65, sowie den Artikeln 67 – 75 werden ersatzlos gestrichen. 2. Der Stadtrat setzt diese Änderung der Gemeindeordnung nach Genehmigung durch den Regierungsrat auf Beginn der darauf folgenden Legislatur des Stadtrats in Kraft, sofern zwischen dem Datum der Volksabstimmung über die Änderung der Gemeindeordnung und dem Inkrafttreten der Änderung eine Vorbereitungsfrist von mindestens 24 Monaten zur Verfügung steht. Kann die Vorbereitungsfrist von 24 Monaten nicht gewahrt werden, wird die Änderung erst für die übernächste Legislatur wirksam. Name Vorname Was will die Initiative «Mehr Geld für Zürich: 7 statt 9»? MEHR GELD FÜR ZÜRICH Die Initiative «7 statt 9» will, dass in der Stadt Zürich Reformen angeregt werden, welche die Effizienz der Verwaltung spürbar erhöhen, um dadurch frei werdende Gelder in dringend benötigte Infrastruktur einfliessen zu lassen. Die Stadt soll ihre Verwaltung effizient und effektiv reorganisieren, damit sie finanziellen Spielraum erhält, um die vitalen Bereiche (beispielsweise Bildung) angemessen zu unterhalten und zu fördern. Erster Schritt dieser grundlegenden Verwaltungsreform ist, den Stadtrat von neun auf sieben Mitglieder zu reduzieren. Die Departemente der Stadt Zürich und ihre Verwaltung sind historisch gewachsen und nicht an den Wandel gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Notwendigkeiten angepasst worden. Den Interessen der Bürger kann so nur bedingt Gehör geschenkt werden. Indem die bisher neun Departemente auf sieben reduziert werden, können grundlegende Reformen angeregt werden welche Voraussetzungen schaffen, den Bedürfnissen der Bevölkerung nachzukommen. Reformen sind daher längst überfällig: Damit städtische Betriebe und Verwaltungen der Stadt Zürich in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben wahrzunehmen Damit die Stadt Zürich im Interesse der Bevölkerung mit einer effizienten Verwaltung flexibler auf neue Entwicklungen reagieren kann Es ist erklärtes Ziel dieser Initiative, dass STATT 9 Geburtsjahr sich die Departemente nach dem Prinzip «zusammenlegen, was zusammengehört» reorganisieren bestehende Doppelspurigkeiten, Überschneidungen und überflüssige Schnittstellen behoben werden Steuergelder zweckmässiger eingesetzt werden und dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden: Mehr Geld für Zürich! die Bürger einen Staat erhalten, der Reformen zulässt Darum muss die Gemeindeordnung der Stadt Zürich in den betreffenden Regelungen zur Organisation der Stadträte und ihrer Departemente geändert werden. Strasse und Hausnummer Eigenhändige Unterschrift Kontrolle Beginn der Unterschriftensammlung: 04. November 2015 (Veröffentlichung im städtischen Amtsblatt). Abschluss: 04. Mai 2016. Die vorliegende Initiative können nur Personen unterzeichnen, die in der Stadt Zürich stimmberechtigt sind. Sämtliche Felder sind vom Unterzeichnenden handschriftlich auszufüllen, und das Begehren ist eigenhändig zu unterschreiben. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 bzw. 282 des Strafgesetzbuches. Das Initiativkomitee: Stefan Mühlemann, Gladbachstrasse 17, 8006 Zürich; Marc Baier, Schweighofstrasse 395A, 8055 Zürich; André Böhm, Erismannstrasse 2, 8004 Zürich; Christian Bulling, Schulhausstrasse 6a, 8002 Zürich; Michael Bulling, Rütschistrasse 27, 8037 Zürich. Das Initiativkomitee ist berechtigt, die Initiative zurückzuziehen. Amtsstempel: Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson (eigenhändige Unterschrift und amtliche Eigenschaft) Zürich, den___________________________ ________________________________________________________________________ Die unterzeichnende Amtsperson bescheinigt hiermit, dass oben stehende _______ Anzahl Unterzeichnende dieser Initiative in der Stadt Zürich stimmberechtigt sind. Bezug und Rücksendung: 7statt9.ch Gladbachstrasse 17 8006 Zürich
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