Sicherheitsgefährdung durch Drohnen in - Landtag Rheinland

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
16. Wahlp erio d e
Drucksache 16/
03. 06. 2015
5114
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Lammert, Elfriede Meurer und Dr. Axel Wilke (CDU)
und
Antwort
des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Sicherheitsgefährdung durch Drohnen in Justizvollzugsanstalten
Die Kleine Anfrage 3380 vom 15. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut:
Laut einem Zeitungsbericht „Wenn die Drogen mit der Drohne in den Knast kommen“, veröffentlicht auf Welt.de am 4. Mai 2015,
werden Mithilfe des Einsatzes von Drohnen Drogen und andere verbotene Gegenstände in die Justizvollzugsanstalten geschmuggelt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele verbotene Gegenstände (Drogen, Alkohol, Handys, Smartphones, Messer) wurden in den Jahren 2013 und 2014 in den
rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten aufgegriffen (bitte aufgegliedert nach einzelnen Justizvollzugsanstalten)?
2. Gab es schon Schmuggelversuche Mithilfe des Einsatzes von Drohnen? Wenn ja, wie viele und welche Gegenmaßnahmen wurden
ergriffen?
3. Ist der Einsatz des sogenannten DroneTracker geplant, der bei Drohnenanflügen Alarm schlägt? Wenn nein, warum nicht?
4. Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen verstößt der Schmuggel von verbotenen Gegenständen Mithilfe von Drohnen?
Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom
3. Juni 2015 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2013 wurden folgende verbotene Gegenstände aufgegriffen (die Zahl der Funde von Alkohol beinhaltet auch die Funde von
selbst angesetzten Getränken; die Fundmenge von Drogen ist nicht in allen Fällen quantifizierbar):
Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez (einschließlich Sicherungsverwahrung):
4 Drogenfunde (9,15 g Haschisch, 2 g Marihuana, 5 g Amphetamine; Gesamtmenge 16,15 g); 9 Handys, 8 Smartphones, 5 Funde
Alkohol.
Justizvollzugsanstalt Frankenthal:
18 Drogenfunde, 2 Handys.
Justizvollzugsanstalt Koblenz:
2 Drogenfunde (Gesamtmenge 0,47 g Amphetamin).
Justizvollzugsanstalt Rohrbach:
13 Drogenfunde (Gesamtmenge 24,4 g); 7 Funde Alkohol.
Jugendstrafanstalt Schifferstadt:
1 Fund von 0,8 g Haschisch, 1 Fund Alkohol.
Justizvollzugsanstalt Trier:
2 Drogenfunde (Kleinstmengen), 1 Fund Alkohol.
Jugendstrafanstalt Wittlich:
1 Fund von 1,2 g Haschisch, 1 Fund Alkohol.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Juli 2015
b. w.
Drucksache 16/
5114
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode
Justizvollzugsanstalt Wittlich:
2 Drogenfunde, eine zerkleinerte Tablette Buprenorphin und synthetisches Cannabinoid; 1 Fund Alkohol.
Jugendarrestanstalt Worms:
2 Funde von Marihuana in geringer Menge, 2 Handys.
Justizvollzugsanstalt Zweibrücken:
20 Drogenfunde (501,4 g Amphetamine (hiervon ein Fund im Rahmen einer Zugangskontrolle im Umfang von 495,8 g), 0,1 g
Buprenorphin, 5,1 g synthetische Cannabinoide, 0,6 g Heroin, 0,3 g Haschisch, 0,3 g Marihuana, 2 LSD-Trips, 0,5 ml Methadon;
Gesamtmenge 507,8 g zuzüglich 20 Buprenorphintabletten, 2 LSD-Trips und 0,5 ml Methadon).
Im Jahr 2014 wurden folgende verbotene Gegenstände aufgegriffen:
Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez (einschließlich Sicherungsverwahrung):
9 Drogenfunde (29,55 g Haschisch, 3,65 g Marihuana, 8,51 g Amphetamine; Gesamtmenge 41,71 g); 8 Handys, 35 Smartphones.
Justizvollzugsanstalt Frankenthal:
22 Drogenfunde; 1 Handy, 1 Fund Alkohol.
Justizvollzugsanstalt Koblenz:
8 Drogenfunde (0,52 g Amphetamin, 1,03 g Haschisch, 0,43 g Marihuana; Gesamtmenge 1,98 g zuzüglich 2 Metamphetamintabletten);
1 Fund Alkohol.
Justizvollzugsanstalt Rohrbach:
20 Drogenfunde (Gesamtmenge 19,5 g); 1 Fund Alkohol.
Jugendstrafanstalt Schifferstadt:
3 Drogenfunde aufgeteilt auf 1 Hanfblatt, 0,5 g synthetische Cannabinoide, 0,8 g Tabak-Marihuana-Gemisch.
Justizvollzugsanstalt Trier:
5 Drogenfunde (jeweils Kleinstmengen), 4 Handys.
Jugendstrafanstalt Wittlich:
1 Fund von 0,4 g Haschisch.
Justizvollzugsanstalt Wittlich:
2 Drogenfunde, eine Kleinstmenge Buprenorphin und eine geringe Menge Amphetamin; 1 selbstgebasteltes Messer mit einer Einwegrasierklinge als Schneide.
Jugendarrestanstalt Worms:
1 Fund von Marihuana in geringer Menge.
Justizvollzugsanstalt Zweibrücken:
22 Drogenfunde (6,1 g Amphetamine, 1,6 g Buprenorphin, 0,9 g synthetische Cannabinoide, 0,1 g Heroin, 0,2 g Haschisch, 4,7 g
Marihuana; Gesamtmenge 13,6 g Drogen zuzüglich 63 Tabletten Amphetamin); 2 Handys.
Zu Frage 2:
Schmuggelversuche mit Hilfe des Einsatzes von Drohnen gab es bislang nicht.
Als Maßnahme gegen das Einbringen unerlaubter Gegenstände mittels Drohnen ist neben dem obligatorischen Absuchen der den
Gefangenen zugänglichen Freiflächen die weitestgehend abgeschlossene Montage von feinmaschigen Vorsatzgittern vor den Haftraumfenstern zu nennen. Letzteres gilt nicht für die Jugendstrafanstalten, die Jugendarrestanstalt und das Gebäude der Sicherungsverwahrung bei der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez.
Zu Frage 3:
Nach Mitteilung des Herstellers wird der DroneTracker noch in keiner Justizvollzugseinrichtung eingesetzt. Erst nach einem
Probebetrieb kann beurteilt werden, ob die Hardware-Komponenten für einen dauerhaften Praxisbetrieb in einer Justizvollzugsanstalt geeignet sind. Das Land Hessen plant demnächst einen solchen Probebetrieb. Die Ergebnisse, die uns zur Verfügung gestellt
werden können, werden zunächst abgewartet. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen die Geräte einen Bereich von circa 100 m
abdecken und voraussichtlich zwischen 20 000 bis 25 000 Euro kosten. Insofern muss eine etwaige Einführung einer flächendeckenden Ortung auch vor dem Kostenargument gesehen werden. Zu prüfen wird dann auch sein, inwieweit nach einer Detektion
zeitnah und erfolgreich interveniert werden kann.
Zu Frage 4:
Über spezialgesetzliche Regelungen zu einzelnen verbotenen Gegenständen hinaus existiert eine allgemeine Bestimmung nicht.
In Vertretung:
Dr. Hannes Kopf
Staatssekretär