Datenanforderungen für die Aufnahme in die Liste nach Artikel 95 In situ Systeme unter der Biozidverordnung 29 April 2015 Dortmund Jochen Matthes Biocides Assessment Unit, ECHA Übersicht Article 95 • Welches Ziel? Welche Stoffe? Welche Firmen? In situ Systeme • Welche sind gelistet? • Wie kommen andere hinauf? Wie ist der Antrag zu stellen • Artikel 10 (RPR) Beteiligung und Ersetzen von Teilnehmern in gegenseitigem Einvernehmen • Artikel 95 Anträge 2 Ziele von Artikel 95 Erwägungsgrund 8 der Biozidverordnung Damit die Personen gleich behandelt werden Ziel: Sicherstellen, dass Kosten der Wirkstoffgenehmigung auf alle beteiligten Personen verteilt ist. 3 Artikel 95 die Lieferantenliste Lieferanten Betreffender Stoff Wie Verpflichtungen erfüllen? Verpflichtung Ab dem 1. September 2015 darf ein Biozidprodukt, das aus einem in der Liste aufgeführten betreffenden Stoff besteht, einen solchen Stoff enthält oder einen solchen Stoff erzeugt, nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn der Stofflieferant oder der Produktlieferant in der Liste gemäß Absatz 1 für die Produktart oder die Produktarten, zu denen das Produkt gehört, aufgeführt ist. 5 Betreffender Stoff Produktart(en) Vollständiger Antrag wurde eingereicht und von der bewertenden zuständigen Behörde validiert. 6 Wie sind die Anforderungen nach Arikel 95 zu erfüllen? In der Praxis, sollte für jedes Biozidprodukt auf dem Markt, das einen ”betreffenden” Stoff/Produktart enthält, der Inverkehrbringer darlegen können, dass der Stoff Von einem für die betreffende Wirkstoff/Produktart gelisteten Produkt- oder Stofflieferanten stammt 7 In situ Wirkstoffe Welche in situ generierte Wirkstoffe werden gelistet? Alle ”betreffende” in situ Wirkstoffe alle redefinierten in situ Wirkstoffe Zum Beispiel Active chlorine generated from sodium chloride by electrolysis Active bromine generated from bromine chloride Monochloramine generated from Ammoniumsulphate and a chlorine source 9 Wie kommen andere in situ generierte Wirkstoffe auf die Liste? Indem sie zum ”betreffenden” Wirkstoff werden sobald der eingereichte Antrag, von einer Behörde validiert wurde - nach einer erfolgreichen Notifizierung (Artikel 13 RPR) - Durch einen under Artikel 93 BPR eingereichten Antrag. 10 Redefinition der in situ generierten Aktivstoffe http://echa.europa.eu/de/view-article/-/journal_content/title/in-situgenerated-biocidal-active-substances-redefined 11 Antrag einreichen Ist Ihr in situ System bereits gelistet Zugangsbescheinigung für einen vollständigen Antrag - Beteiligung und Ersetzen von Teilnehmern in gegenseitigem Einvernehmen (Artikel 10 RPR), kostenfrei - Artikel 95 Antrag, 2000 Euro 13 Bei keiner Zugangsbescheinigung auf ein vollständigen Antrag Versuchen Sie auf Teile des Antrags Zugangsbescheinigungen zu erhalten, und reichen Sie einen gemischten Antrag ein, 20 000 Euro. Oder Reichen sie eine vollständigen Antrag ein, 40 000 Euro. 14 Vollständiger Antrag Nach Anhang II Inhalt des Antrags Alle Kerndatensätze Eine Zusammenfassung, Evaluierung und eine vorläufige Risikobewertung sind beizufuegen (Sektion 13) Produktart-spezifische Zusatzdaten sind zu erbringen (Part A, Volume IV Biozidleitlinien Umweltbeurteilung) Die detaillierten und vollständigen Studienbeschreibungen sind beizufügen 15 Informationsanforderungen Information: Welche Endpunkte zu betrachten sind, welche Tests zu erbringen sind, Qualitätsanforderungen, Waivers, etc. http://echa.europa.eu/web/guest/guidance-documents/guidance-on-biocides-legislation 16 Wie ist ein Antrag einzureichen? Beteiligung und Ersetzen von Teilnehmern in gegenseitigem Einvernehmen (Artikel 10 RPR ) http://echa.europa.eu/regulations/biocidal-products-regulation/approval-of-activesubstances/existing-active-substance 18 Einreichung von Artikel 95 Anträgen • Einreichung durch das Register for Biocidal Products (R4BP 3) • Ein unterstützendes Dokument (supporting document) muss ausgefüllt werden – um die Antragsrolle darzulegen (http://echa.europa.eu/support/dossier-submissiontools/r4bp/supporting-documents) • Angabe der Produktarten • Submission manual: http://echa.europa.eu/support/dossiersubmission-tools/r4bp/biocides-submission-manuals 19 Evaluierung – Einbezug des Antragstellers • Name und Kontaktdaten eines ECHA Experten • Kommentierung der vorläufigen Entscheidung 1 (+2) Monate • Einmalige Möglichkeit, den Antrag zu verbessern • Keine gesetzliche Frist • Die Evaluierungzeit hängt von der Gesamtzahl der Antrag, der Komplexität des Antrags, und ECHAs Arbeitspensum ab. 20 Leitfaden zu Wirkstofflieferanten (Artikel 95 list) • Erhältlich https://echa.europa.eu /documents/10162/15 623299/biocides_guida nce_active_substance_ suppliers_en.pdf • Veröffentlicht im Dezember 2014 21 Weiterführend Information • “in situ” Webseiten http://echa.europa.eu/de/view-article/-/journal_content/title/in-situgenerated-biocidal-active-substances-redefined • Active substances and suppliers http://www.echa.europa.eu/regulations/biocidal-productsregulation/approved-suppliers • Pending Article 95 applications http://echa.europa.eu/de/view-article/-/journal_content/title/echapublishes-list-of-pending-article-95-applications • List of active substances and suppliers http://www.echa.europa.eu/information-on-chemicals/active-substancesuppliers 22 Artikel 95 • Identifizieren Sie Ihr in situ System und schauen sie, ob es gelistet ist; • Kommunizieren Sie in Ihrer Lieferkette, wer gelistet werden soll; • Teilen Sie Daten mit anderen Lieferketten und Firmen, die bereits gelistet sind; • Für in situ Systeme müssen Daten auch für die Vorläufer bereitgestellt werden. 23 Empfehlung eines Stofflieferant • ”in situ” e news letter April http://newsletter.echa.europa.eu/home/-/newsletter/2/2015 • Kommunikation in der Lieferkette ist wesentlich; • Überprüfen Sie, ob sie einen Antrag stellen müssen – fangen sie sofort an! • Verhandeln Sie für eine Zugangsberechtigung. 24 Herzlichen Dank
© Copyright 2024 ExpyDoc