FAQ: Für das NDG-Referendum sammeln

Referendum gegen das Bundesgesetz
vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)
FAQ: Für das NDG-Referendum sammeln
Im Bundesblatt veröffentlicht am 06.10.15
Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf
Wo
ich Unterschriftenbögen?
Art. erhalte
141 der Bundesverfassung
und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen
Rechte,
dass
das Nachrichtendienstgesetz
(NDG)
vom 25.oft
September
2015
der VolksDu
kannstArt.
die 59a-66,
Bögen auf
www.schnueffelstaat.ch
herunterladen
und beliebig
ausdrucken.
Pauschalfrankierte
Bögen
abstimmung
unterbreitet
werde. bestellen.
kannst
du ebenfalls
auf der Website
Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in
eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterWie
gehe
ich auf
die Leute zu?
stützen,
mögen
es handschriftlich
unterzeichnen.
1. bei
Spreche
Leute auf der Strasse ambesticht
besten mit
„Haben
Sie das Referendum
zum
Nachrichtendienstgesetz
bereits
Wer
einerdie
Unterschriftensammlung
oder
sich bestechen
lässt oder
wer
das Ergebnis einer Ununterschrieben?“
an.
Erkläre
ihnen
dann
kurz
das
Wichtigste.
Lass
dich
nicht
in
lange
Diskussionen
verwickeln
terschriftensammlung für ein Referendum fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach– am
Schluss kriegst dabei du oft keine Unterschrift!
Art. 282 des Strafgesetzbuches.
2. Lege dir ein paar einfache Sätze zurecht, die du immer wieder wiederholen kannst, z.B.:
PLZ
Politische Gemeinde
«Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) will die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes massiv ausbauen
und öffnet dem Schnüffelstaat Tür und Tor. Künftig würde der Nachrichtendienst die Möglichkeit haben, ohne Verdacht
auf eine Straftat in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzudringen und deren Leben und Kommunikation zu
Unterschrift
Name, Vorname
Kontrolle
Geburtsdatum Wohnadresse
Nr.überwachen»
(leer lassen)
(handschriftlich und möglichst in Blockschrift)
(Strasse und Hausnummer)
(eigenhändig)
Tag
Monat
Jahr
Kanton
1
3. Wenn du mehr wissen willst oder dich jemand nach mehr Infos fragt, findet sich ein ausführliches Argumentarium auf
2www.schnueffelstaat.ch
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Was muss ich beim Sammeln beachten?
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• Unterschreiben dürfen alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18. Jede Person darf nur einmal unterschreiben!
5• Du musst für jede Gemeinde oder Stadt einen separaten Unterschriftenbogen verwenden und die Gemeinde auf dem
Bogen oben eintragen. Z.B.: Alle Winterthurer Unterschriften müssen auf einem Bogen «8400 Winterthur» stehen.
• Ein Unterschriftenbogen muss nicht voll sein: Er zählt auch, wenn nur jemand auf dem Bogen unterschrieben hat!
7• AuslandschweizerInnen müssen bei einem Konsulat angemeldet sein. Sie müssen auf den Unterschriftenbogen ihre
volle Adresse (Strasse, Nr., PLZ, Ort, Land) aufschreiben.
8• WochenaufenthalterInnen müssen für ihre politische Gemeinde (=Hauptwohnsitz, von wo sie auch ihre Abstimmungsunterlagen erhalten) unterschreiben.
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Wie sammle ich mit wenig Aufwand viele Unterschriften?
Ablauf
Referendumsfrist:
14.01.2016 Tante, und Götti.
• Fragder
Eltern,
Geschwister, Grosseltern,
• Frag Nachbarn und Arbeitskolleginnen.
Klassenkameradinnen,
Mitstudenten,
Lehrerinnen.
Die• Frag
unterzeichnete
Amtsperson bescheinigt
hiermit,
dass obenstehende _______ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner
in eidgenössischen
stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.
• Frag im Sport- Angelegenheiten
oder Musikverein.
• Hab immer ein paar Unterschriftenbögen in Deiner Tasche oder Agenda dabei.
Ort: _______________________ Eigenhändige Unterschrift: _________________________
Datum: ____________________
Amtliche Eigenschaft: _____________________________
Was mache ich dann mit den Unterschriftenbögen?
Schicke
Bögen, egal,
ob sie voll
sind zurückzusenden
oder nicht, an:bisBündnis
gegen
den Schnüffelstaat, 3000 Bern.
Die Liste alle
ist vollständig
oder teilweise
ausgefüllt
spätestens
15.12.15
an das Referendumskomitee: JUSO Schweiz, Spitalgasse 34, 3001 Bern,
das für die Stimmrechtsbescheinigung besorgt sein wird.
Weitere Unterschriftenlisten können bestellt werden bei JUSO Schweiz, Spitalgasse 34, 3001 Bern