Referendum gegen das Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) FAQ: Für das NDG-Referendum sammeln Im Bundesblatt veröffentlicht am 06.10.15 Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf Wo ich Unterschriftenbögen? Art. erhalte 141 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, dass das Nachrichtendienstgesetz (NDG) vom 25.oft September 2015 der VolksDu kannstArt. die 59a-66, Bögen auf www.schnueffelstaat.ch herunterladen und beliebig ausdrucken. Pauschalfrankierte Bögen abstimmung unterbreitet werde. bestellen. kannst du ebenfalls auf der Website Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterWie gehe ich auf die Leute zu? stützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. 1. bei Spreche Leute auf der Strasse ambesticht besten mit „Haben Sie das Referendum zum Nachrichtendienstgesetz bereits Wer einerdie Unterschriftensammlung oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Ununterschrieben?“ an. Erkläre ihnen dann kurz das Wichtigste. Lass dich nicht in lange Diskussionen verwickeln terschriftensammlung für ein Referendum fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach– am Schluss kriegst dabei du oft keine Unterschrift! Art. 282 des Strafgesetzbuches. 2. Lege dir ein paar einfache Sätze zurecht, die du immer wieder wiederholen kannst, z.B.: PLZ Politische Gemeinde «Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) will die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes massiv ausbauen und öffnet dem Schnüffelstaat Tür und Tor. Künftig würde der Nachrichtendienst die Möglichkeit haben, ohne Verdacht auf eine Straftat in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzudringen und deren Leben und Kommunikation zu Unterschrift Name, Vorname Kontrolle Geburtsdatum Wohnadresse Nr.überwachen» (leer lassen) (handschriftlich und möglichst in Blockschrift) (Strasse und Hausnummer) (eigenhändig) Tag Monat Jahr Kanton 1 3. Wenn du mehr wissen willst oder dich jemand nach mehr Infos fragt, findet sich ein ausführliches Argumentarium auf 2www.schnueffelstaat.ch 3 Was muss ich beim Sammeln beachten? 4 • Unterschreiben dürfen alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18. Jede Person darf nur einmal unterschreiben! 5• Du musst für jede Gemeinde oder Stadt einen separaten Unterschriftenbogen verwenden und die Gemeinde auf dem Bogen oben eintragen. Z.B.: Alle Winterthurer Unterschriften müssen auf einem Bogen «8400 Winterthur» stehen. • Ein Unterschriftenbogen muss nicht voll sein: Er zählt auch, wenn nur jemand auf dem Bogen unterschrieben hat! 7• AuslandschweizerInnen müssen bei einem Konsulat angemeldet sein. Sie müssen auf den Unterschriftenbogen ihre volle Adresse (Strasse, Nr., PLZ, Ort, Land) aufschreiben. 8• WochenaufenthalterInnen müssen für ihre politische Gemeinde (=Hauptwohnsitz, von wo sie auch ihre Abstimmungsunterlagen erhalten) unterschreiben. 6 9 10 Wie sammle ich mit wenig Aufwand viele Unterschriften? Ablauf Referendumsfrist: 14.01.2016 Tante, und Götti. • Fragder Eltern, Geschwister, Grosseltern, • Frag Nachbarn und Arbeitskolleginnen. Klassenkameradinnen, Mitstudenten, Lehrerinnen. Die• Frag unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende _______ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in eidgenössischen stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. • Frag im Sport- Angelegenheiten oder Musikverein. • Hab immer ein paar Unterschriftenbögen in Deiner Tasche oder Agenda dabei. Ort: _______________________ Eigenhändige Unterschrift: _________________________ Datum: ____________________ Amtliche Eigenschaft: _____________________________ Was mache ich dann mit den Unterschriftenbögen? Schicke Bögen, egal, ob sie voll sind zurückzusenden oder nicht, an:bisBündnis gegen den Schnüffelstaat, 3000 Bern. Die Liste alle ist vollständig oder teilweise ausgefüllt spätestens 15.12.15 an das Referendumskomitee: JUSO Schweiz, Spitalgasse 34, 3001 Bern, das für die Stimmrechtsbescheinigung besorgt sein wird. Weitere Unterschriftenlisten können bestellt werden bei JUSO Schweiz, Spitalgasse 34, 3001 Bern
© Copyright 2024 ExpyDoc