ABZV aktuell der Newsletter der Medienbranche e Seminar! Das besonder ial mus crossmed Sportjournalis Ausgabe 116 / November 2015 Zukunft des Lokalen im Netz. Es ist möglich, mit selbstbestimmtem Lokaljournalismus im Internet Geld zu verdienen. Davon sind die Macher des Webmagazins ► Lousypennies überzeugt. Im Auftrag der nordrhein-westfälischen ► Landesanstalt für Medien erstellten ► Karsten Lohmeyer und ► Stephan Goldmann das 121 Seiten umfassende ► Handbuch des selbstbestimmten Lokaljournalismus im Netz, das es als PDF gratis zum Herunterladen gibt. Die Autoren fordern zu unternehmerischem Denken auf, wenn sich Journalisten auf eigene Faust an den lokalen Journalismus wagen: „Unserer Erfahrung nach starten viel zu viele Kollegen ihre journalistischen Projekte sehr blauäugig und mit hohem Idealismus, ohne zuvor darüber nachzudenken, wie sie mit ihrer Arbeit Geld verdienen können.“ Lohmeyer und Goldmann geben einen Überblick zu Finanzierungsmodellen, technischen Grundlagen und Reichweitengewinnung. Sie erklären, was notwendig ist, um in sozialen Medien zu bestehen. Außerdem werfen die Autoren einen Blick auf die rechtlichen Aspekte sowie die stets kontroverse Frage, inwieweit sich Blogger selbst vermarkten müssen. Natürlich gebe es berechtigte Kritik an einer SelbstPromotion von Journalisten, doch könne es „gelingen, eine hohe Zahl an Twitter-Followern und Facebook-Fans aufzubauen, die direkt auf die Reichweite und Relevanz des Lokalblogs einzahlen.“ Neue Seite mit Tipps für Freie. ABZV-Referent ► Wolfgang Kiesel ist Routinier, wenn es darum geht, Journalisten vor dem Start in die Selbstständigkeit gut zu beraten. Nun hat Kiesel eine ► neue Internetseite im Angebot: Er gibt hier elementare Tipps für die Existenzgründung, zur Versicherung in der Künstlersozialkasse und zum Thema Steuern. „Frag Kiesel“ haben Generationen von Journalisten in Anspruch genommen und mit seiner pragmatischen Hilfe ihren Lebensunterhalt organisiert und gesichert. Vom Nutzen der Statistik. Mit Vorurteilen gegenüber Meinungsumfragen und dem Nutzen demoskopischer Statistiken setzt sich ► Thomas Petersen vom ► Institut für Demoskopie Allensbach auseinander. Petersen, seit zwei Jahrzehnten ABZV-Dozent, möchte mit seinem bei ► UVK erschienenen Buch ► Die Vermessung des Bürgers. Wie Meinungsumfragen funktionieren helfen, zwischen verlässlichen und nicht vertrauenswürdigen Untersuchungen zu unterscheiden. Der Meinungsforscher argumentiert mit Empirie gegen Vorurteile und Missverständnisse – auch wenn es darum geht, mediale Aufreger-Themen als mitunter weniger relevant einzuordnen. Reportage und Feature. Wenn es um die langen Darstellungsformen geht, gehören die ABZV-Dozenten ► Christian Bleher und ► Peter Linden zu den gefragtesten Lehrkräften. Ebenfalls bei UVK erscheint in diesen Tagen ihr neues Werk ► Reportage und Feature. Beide Stilformen sind für die Zukunft des Storytelling wichtig und für Journalisten daher relevant. Bleher und Linden ordnen ein, welches Thema sich für welche Darstellungsform eignet und zeigen, was gute Texte ausmacht. ► weiter oder ► Inhalt SEITE 1 ABZV Nur einen Klick entfernt Tipps und Themen ► Storytelling: Architektur-Kritik als Story ► Videoreporter: Harald Martenstein ► Tipp: Kommunale Besitzverhältnisse ► Fälle vor dem Presserat Marotte des Monats ► Es ist wieder so weit Werkzeugkasten ► Stellen Sie Ihre Frage auf den Balkon ABZV Comic ► Neulich in der Redaktion Überleben im Büro ► Hinterlassen Sie Lesezeichen Kampf dem Chaos ► Wie wär’s mal mit einem Tabu? Richtig rechtschreiben ► Gendergerechte Sprache Regularien ► Abo-Service + Archiv ► Seminartipps ► Service-Seiten, Video und Netzwerke ► Impressum Impressum ABZV – Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e. V. - Bildungswerk der Zeitungen Beate Füth, V. i. S. d. P. , Geschäftsführung und fachliche Leitung Hilde Schwarz und Monika Weyer, Assistentinnen der Geschäftsführung Tim Farin, Text Andy Artmann, Gestaltung Johannes-Albers-Allee 3 D-53639 Königswinter T 022 23 – 90 62 500 F 022 23 – 90 62 501 [email protected] ► www.abzv.de Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. ABZV aktuell Ausgabe 116 / November 2015 Thementipp: Kommunale Besitzverhältnisse. Wem gehört die Stadt?, wollte die Hessische/Niedersächsische Allgemeine wissen. Redakteur Bastian Ludwig sollte die Eigentumsverhältnisse im Kasseler Stadtgebiet recherchieren. Vom Stadtbaurat erhielt er eine Karte über den städtischen Besitz. Bei der Recherche nach den großen Privateigentümern stieß er jedoch an Grenzen. Einblick in die Grundbücher erhalte man nur bei begründetem Interesse nach Ermessen der Grundbuchämter. Nach dreiwöchiger Recherche begann Ludwig im Frühjahr mit der Veröffentlichung der Serie, die in loser Reihenfolge erscheint. Aber es kommen immer neue Themen zu. Jüngst berichtete er etwa über Gebiete, die der Stadt gehören, aber außerhalb ihrer Grenzen liegen. Mehr dazu unter ► www.drehscheibe.org Fälle vor dem Presserat: Sorgfaltspflicht und Schutz der Persönlichkeit. „Er hielt sich Giftschlangen, nun ist er tot!“, titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Im Beitrag geht es um einen verstorbenen Mann, der giftige Schlangen und Spinnen in seiner Wohnung hinterlassen hat. Der Artikel ist mit einem elf Jahre alten Bild illustriert, das den Mann auf dem Krankenbett zeigt. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass durch die Überschrift der falsche Eindruck erweckt werde, der Mann sei tot, weil er Giftschlangen hielt. Er sei jedoch an Krebs gestorben. Der Leser moniert auch die Veröffentlichung des alten Fotos. Hier werde der Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen verletzt. Die Redaktion erläutert, dass das kritisierte Foto seinerzeit mit Zustimmung des Mannes entstanden sei. Damals sei berichtet worden, dass der Mann Giftschlangen halte und von einer gebissen worden sei. Auch der kritisierte Artikel befasse sich mit dem Hobby des mittlerweile Verstorbenen. Die Überschrift dürfe man nicht isoliert vom Text sehen, denn in diesem werde unmissverständlich mitgeteilt, dass der Mann nicht durch einen Schlangenbiss, sondern wegen eines Krebsleidens gestorben sei. Der Beitrag sei zudem von öffentlichem Interesse, da die Nachbarn des Mannes vor den Schlangen Angst gehabt hätten. Wie würden Sie entscheiden? Lesen Sie ► hier, wie der Presserat reagiert hat. . ► Inhalt Marotte des Monats Diesmal: Es ist wieder so weit Am liebsten geht es uns doch allen gut, und jetzt mal Hand aufs Herz: In dieser von digitalen Disruptionen und ökonomischen Rationalisierungen geprägten Zeit, in der niemand mehr Muße hat für bleischwere Gedanken auf Papier, sondern alle nur noch crazy durch die Pixel hetzen, sehnen wir uns da nicht einfach alle nach Gemütlichkeit, nach dem Ankommen im Wohlbekannten? Da freuen wir uns als Journalisten, wenn wir nicht immer nur die nächste Spirale der „Breaking News“ befeuern, sondern gemeinsam mit unseren Lesern durchschnaufen dürfen und Glühwein oder Reibekuchen genießen. „Am Samstag war es endlich wieder so weit“, schrieb in diesem wohligen Kontext jüngst die Rhein-Zeitung, als es in einer Online-Bildstrecke um den Herbstmarkt in Gebhardshain ging. Besonders eloquent stieg auch ein Kollege in Bottrop in eine aktuelle Story ein: „Es ist wieder so weit: Nicht nur das Herbstlaub fällt langsam, aber sicher von den Bäumen und die Tage werden merklich kürzer, auch die an vielen Stellen bereits abgeernteten Felder künden vom Herbst.“ Aber, liebe Leser, noch mal Hand aufs Herz: Wollen Sie das wirklich? Klar: Auch Sie sind froh, dass es wieder so weit ist und Sie den ABZV-Newsletter im Postfach haben. Schließlich sind wir doch alle Gewohnheitstiere. Aber möchten Sie wirklich Zeilen in den Medien lesen, in denen nichts anderes steht als: Wiederholung? Die Formulierung „es ist wieder so weit“ mag in Pressemitteilungen der ehrenamtlichen Elterninitiative oder der nebenberuflichen Kirmesorganisatoren stehen, doch in professionell redigierten Medien dürfte sie eine der fragwürdigsten Sprach- und Inhaltsfiguren darstellen, die es überhaupt gibt. Gehen Sie nicht so weit, diese Phrase in Ihr Medium zu heben. Sie würden ja hoffentlich auch niemals schreiben, dass beim traditionsreichen Fest „für das leibliche Wohl wieder bestens gesorgt“ ist, oder? Liebe Leserinnen und Leser, stoßen auch Sie immer wieder auf die gleichen sprachlichen Marotten? Welche nervt oder erheitert Sie besonders? Schicken Sie uns Beispiele! ►[email protected] ► Inhalt SEITE 2 ABZV aktuell Ausgabe 116 / November 2015 Werkzeugkasten Stellen Sie Ihre Frage auf den Balkon Die Vielfalt der Fragen ist groß. Um bei Interviews interessante Ergebnisse zu erlangen, sollten wir die Varianten der Fragetechnik geschickt einsetzen. Es gibt eine Frageform, deren Stärke gar nicht in der Frage selbst liegt, sondern in der vorangestellten Aussage: die Balkonfrage. Balkonfragen – oder auch: Plattformfragen – heißen so, weil sie die Frage auf einen „Balkon“ stellen. Ein Beispiel: „25 Prozent Ihrer Mitglieder haben kein Vertrauen mehr in Ihre Amtsführung. Wie reagieren Sie auf diese Stimmungslage?“ Vorn steht ein recherchierter Fakt, hinten dann die Frage. Oft ist das ein guter Aufbau, denn... ...Sie zeigen, dass Sie vorbereitet sind Demonstrieren Sie, dass Sie gut recherchieren. Nutzen Sie Ihre Erkenntnisse für den Balkon. Das können Zahlen von Behörden sein, Aussagen alter Bekannter des Gesprächspartners oder Hintergrundinformationen von Widersachern. In jedem Fall ist das Signal an den Interviewten klar: Ich habe mich mit der Sache beschäftigt, ich will ernst genommen werden. Gut vorbereitete Journalisten gewinnen im Gespräch mit dieser Frage Respekt. ...Sie können etwas unterstellen Auf dem Balkon können Sie Fakten einschieben, ohne dass die eigentliche Frage kontrovers klingt. So gelang es mir, einen Sportler indirekt dazu zu bringen, Drogenkonsum zuzugeben. Ich hatte in der Einleitung gesagt, dass er einst nach Drogenkonsum für einen Wettbewerb gesperrt, aber nie wegen Dopings verurteilt worden war – dass später aber verurteilte „echte“ Doper beim selben Wettbewerb nach Ablauf ihrer Sperren starten durften. „Finden Sie das ungerecht?“ Der Mann hatte seinen Drogenkonsum nie zugegeben, doch mit seiner Antwort auf Basis der Plattform akzeptierte er implizit, dass die Voraussetzung der Frage wahr war. ...Sie gehen keinen Streit ein Gerade bei kontroversen Themen ist die Balkonfrage bestens geeignet, um den Journalisten aus der Schusslinie zu halten. Wenn Sie Studien kennen, Experten zitieren können oder Widersacher beziehungsweise gut informierte Kreise gesprochen haben, dürfen Sie alle kritischen Punkte aus diesen Quellen benennen. Sie bleiben stets Moderator, wenn Sie die Balkonfrage stellen. Das hilft Ihnen, wenn die Situation angespannt ist. ...Sie schaffen einen Rhythmuswechsel Balkonfragen helfen, den öden Rhythmus zwischen kurzen Fragen und langen Antworten aufzubrechen. Soll das Gespräch im Wortlaut veröffentlicht werden, ist guter Rhythmus wichtig. So wird der Text nicht langweilig und schlägt die Leser nicht in die Flucht. Passen Sie aber auf, dass Sie nicht labern – denn dafür ist die Balkonfrage auch berüchtigt, wie ► Christian Sauer in einem Text auf dem ABZV-Gesprächsführungsportal illustriert. Weitere Tipps aus dem Werkzeugkasten finden Sie in den bisher erschienenen Newslettern im ► Archiv ►Inhalt ABZV Comic © Zeichnung: Philipp Schäfer / Plot: Beate Füth NEULICH IN DER REDAKTION ► Alle bisher erschienenen Comics SEITE 3 ► Inhalt ABZV aktuell Ausgabe 116 / November 2015 das besondere Seminar » Fußball ist ein einfaches Spiel: 22 Männer jagen 90 Minuten einem Ball nach, und am Ende gewinnen die Deutschen « Gary Winston Lineker, englischer Fußballspieler (Leicester, 1960) Sportjournalismus crossmedial Die Zeitung, die iPad-Ausgabe, den hauseigenen Online-Dienst, soziale Netzwerke, vielleicht noch ein Magazin, dazu Radio und Bewegtbild – all diese Kanäle können und müssen viele Sportjournalisten heute auch lokal und regional bespielen und mit immer neuen Inhalten füllen. In diesem Seminar lernen Sie, Ihre besonderen Fähigkeiten zur Geltung zu bringen: Schnelligkeit, Stressfestigkeit und Teamgeist. Und Sie bekommen Tipps für ein crossmediales Konzept. Im Mittelpunkt steht der lokale Sport – mit all seinen Facetten und den Chancen, die er auf den verschiedenen Ausspielkanälen bietet. Termin und Ort: 23. und 24. November 2015 in Königswinter mehr Informationen und Online-Anmeldung auf der ► Seminarseite im Web T 022 23 – 90 62 500 oder [email protected] ► Inhalt Seminare für Schnellbucher: nur noch wenige Plätze frei! 29. und 30. Oktober 2015, Königswinter: Selbst- und Zeitmanagement 09. und 10. November 2015, Königswinter: Journalistische Darstellungsformen im Internet 07. und 08. Dezember 2015, Stuttgart: Das Porträt 09. und 10. Dezember 2015, Stuttgart: Interviewtechnik ► Infos ► Infos ► Infos ► Infos T 022 23 – 90 62 500 und [email protected] (Seminare in Königswinter und Hannover) T 0711 – 18 56 71 82 und [email protected] (Seminare in Stuttgart und Blaubeuren) ► Inhalt Seminartipps für die nächsten Monate Epaper des Jahresprogramms 2016 ► Infos Attraktive Fachseminarthemen, kompakt für Volontäre: 11. bis 22. Januar 2016, Königswinter Haushalt, Wirtschaft, Kultur, Gericht – Aufbaukurs für Volontäre: 15. bis 26. Februar 2016, Königswinter Vereinsberichterstattung: Wege aus der Klemme: 23. und 24. Februar 2016, Hannover Effektiv recherchieren: 02. bis 04. März 2016, Königswinter Nachrichten attraktiv aufbereiten – das Feature: 10. und 11. März 2016, Königswinter Erfolg mit Themenstrategien: 17. und 18. März 2016, Königswinter Datenjournalismus – ein neuer Blick auf das lokale Geschehen: 07. und 08. April 2016, Königswinter Storytelling: Schreiben für Herz und Hirn: 11. und 12. April 2016, Königswinter Kommunikation für Newsdesk-Redakteure: 12. und 13. April 2016, Hannover ► Infos ► Infos ► Infos ► Infos ► Infos ► Infos ► Infos ► Infos ► Infos T 022 23 – 90 62 500 und [email protected] ► Inhalt Abo-Service + Archiv Möchten Sie unseren Newsletter empfehlen? ► Online-Anmeldung Alle bisher in ABZV aktuell erschienenen Beiträge finden Sie im ► Online-Archiv. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie an [email protected] Wenn Sie ABZV aktuell nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn ► hier abbestellen. Sollte die Mail, unter der Sie den Newsletter bekommen haben, dort nicht zu finden sein, prüfen Sie bitte, ob Sie eine ältere Mailadresse auf ihre aktuell genutzte Mail umgeleitet haben. ► Inhalt SEITE 4 ABZV aktuell Ausgabe 116 / November 2015 Überleben im Büro Hinterlassen Sie Lesezeichen Beim Surfen im Internet können wir viel Interessantes finden – und noch viel mehr Zeit verschwenden. Schön, dass es unkomplizierte Möglichkeiten zur Selbstorganisation gibt. Nutzen Sie eine Schlüsselfunktion auf jedem Computer, Tablet und Smartphone. Beugen Sie dem Vergessen vor! Jeder Internetbrowser verfügt über eine Lesezeichen-Funktion. Je nach Sprache und Wahl des Programms (Microsoft Edge oder Internet Explorer, Google Chrome, Opera, Firefox oder Apple Safari) heißt das Werkzeug unterschiedlich. Hinter „Lesezeichen“, „Favoriten“ oder „Bookmarks“ verbirgt sich die gleiche Funktionalität: Das Abspeichern von Links in Listen. Die verknüpften Seiten erreichen Sie fortan auf Knopfdruck. So schaffen Sie Startpunkte in Themenfelder Eine empfehlenswerte Strategie ist es, thematisch sortierte Ordner anzulegen. So können Sie für den Nachrichtenüberblick ein Unterverzeichnis mit relevanten News-Seiten einrichten. Bei Bedarf klicken Sie ein Lesezeichen nach dem nächsten an – wie auf der TV-Fernbedienung. Auch wenn Sie aktuell zu einem Thema recherchieren, ist es ratsam, alle passenden Seiten in einem neuen Ordner abzulegen. Auf diese Weise bündeln Sie Informationen. Verbinden Sie Ihre Geräte! Wir surfen mit dem Smartphone unterwegs, am Arbeitsplatz mit einem PC und vielleicht auch noch am Abend zuhause auf dem Laptop oder Tablet. Um die Effizienz zu steigern und die Quellen im Blick zu behalten, lohnt sich die Synchronisierung der Geräte. So können Google-Nutzer mit ihrem Konto im Chrome-Browser die Lesezeichen auf jedem Gerät abrufen und neu anlegen. Nutzen Sie ein iPhone und einen PC, so können Sie mit der iCloud von Apple einen automatischen Datenabgleich einrichten. So nutzen Sie die Leseliste Eine Alternative zum Register der Lesezeichen ist die Leseliste, die es beispielsweise im Safari-Browser auf AppleGeräten gibt. Auch Firefox für Android und der neue Edge-Browser von Microsoft haben diese Funktion. Während Sie unter Lesezeichen jene Einträge hinterlegen, auf die Sie in Zukunft häufiger zurückgreifen möchten, ist die Leseliste ein Ort, an dem Sie Artikel zum späteren einmaligen Lesen ablegen. Finden Sie beispielsweise eine spannende Reportage, die Sie aber erst später lesen können, so hinterlegen Sie diese mit einem Leselisten-Eintrag. Bereinigen Sie Ihre Listen regelmäßig! Bei Bookmarks geht es um den Überblick. Nehmen Sie sich also regelmäßig Zeit, um den Bestand an Lesezeichen und vorgemerkten Artikeln Ihrer Leseliste auszudünnen. Dafür gibt es, je nach Betriebssystem und Browser, technische Hilfsprogramme. ► Inhalt Kampf dem Chaos Wie wär’s mal mit einem Tabu? Die Mittagspause hat einen Zweck: Sie soll Erholung ermöglichen, geistig und körperlich. Achten Sie also nicht nur auf Ihre Ernährung, sondern auch auf geistige Entspannung! Das werden die meisten nur zu gut kennen: Nach einem stressigen Morgen und vor einem arbeitsreichen Nachmittag geht man mit den Kollegen zum Essen. Um später keine Zeit zu verlieren oder bei wichtigen beruflichen Entwicklungen dranzubleiben, wählen wir im Gespräch zu Lasagne oder Salat der Saison häufig berufliche Themen. Das ist schade, denn auf diese Weise fehlt die Abwechslung, um zwischendurch auch mal runterzukommen im Joballtag. Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, berufliche Kontakte zum Essen zu treffen und dann auch eine Weile das Business zu thematisieren. Aber wenn Sie häufiger mit denselben Leuten die Pause verbringen, haben Sie die Wahl: Geht es wieder um den Ärger mit dem Grafik-Chef – oder wollen Sie stattdessen lieber über Themen aus der Stadt, über Ihre Hobbys oder Ihre Pläne fürs nächste Wochenende sprechen? Wollen Sie jederzeit mit dem Kopf bei der Arbeit bleiben oder sich zwischendurch auch einmal ablenken? Darüber entscheiden Sie, wenn Sie das Gespräch am Tisch in die gewünschte Richtung lenken und Berufliches zum Tabu erklären. ► Inhalt SEITE 5 ABZV aktuell Ausgabe 116 / November 2015 richtig rechtschreiben Gendergerechte Sprache Im Deutschen gibt es in der Hauptsache folgende sprachliche bzw. rechtschreibliche Möglichkeiten, Frauen und Männer in einem Text zu bezeichnen: 1. Doppelbezeichnungen: Die höflichste und eindeutigste Art, Frauen und Männer sprachlich gleichzustellen, besteht darin, sowohl die weibliche als auch die männliche Form anzugeben (Redakteurinnen und Redakteure). 2. Kurzformen: Um unschöne und platzraubende Wortwiederholungen zu vermeiden, haben die Schreibenden die Möglichkeit, unter verschiedenen Formen der sogenannten Sparschreibung zu wählen, so: a. Mithilfe des Schrägstrichs lassen sich männliche und weibliche Formen gleichberechtigt darstellen (Frau/Herrn, jede/jeder). In diesem Fall ist es erforderlich, den Ergänzungsstrich vor die Endung zu setzen ( Besucher/-innen). b. Kurzformen lassen sich bilden, indem Buchstaben oder Wortteile in Klammern gesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Klammern am Wortende stehen (z. B. Teilnehmer(innen), eine(r), Musiker(innen)) oder im Wortinneren einen Zusatz abgrenzen (z. B. Artist(inn)en, Kolleg(inn)en, Mandant(inn)en). Die einschlägigen Ratgeber zur deutschen Rechtschreibung sehen Kurzformen dieses Typs als problematisch an, da die weibliche Form gegenüber der männlichen weniger bedeutsam erscheint. c. Darüber hinaus sind im Deutschen verschiedene Kurzformen bekannt, um Doppelnennungen zu vermeiden: - substantivierte Partizipien (z. B. Studierende statt Studentinnen und Studenten, Lehrende statt Lehrerinnen und Lehrer) - Sachbezeichnungen anstelle von Personenbezeichnungen (z. B. Leitung statt Leiterinnen und Leiter, Mietpartei statt Mieterinnen und Mieter) Es liegt im Ermessen der Schreibenden, so gebildete Kurzformen je nach Kontext zu benutzen. Feste Regeln über ihre Anwendung gibt es nicht. Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung sieht die Verwendung des großen I im Wortinneren nicht vor, z. B. MitarbeiterInnen (= falsch). Lisa Walgenbach, Sprachwissenschaftlerin und Dozentin, Worms ► Inhalt Seminarangebote: ► Effizientes Korrekurlesen und ► Rechtschreibzweifel nach den Reformen Und so hat der Presserat entschieden Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses verletzt der Beitrag die Ziffern ► 2 und ► 8 des Pressekodex. Die Überschrift erwecke den falschen Eindruck, der Mann sei durch den Biss einer seiner Giftschlangen getötet worden. Im ersten Absatz erfahre der Leser zwar, dass der Mann einem Krebsleiden erlegen sei. Eine Überschrift muss jedoch für sich allein gestellt korrekt sein und darf keinen missverständlichen Eindruck erzeugen. Die Veröffentlichung des Fotos sei eine posthume Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen. Auch wenn seinerzeit eine Zustimmung vorlag, so ist die erneute Veröffentlichung zwölf Jahre später in einem anderen Zusammenhang nicht mehr von der damaligen Einwilligung gedeckt. Der Presserat spricht einen Hinweis aus. ► zurück zur Fallbeschreibung auf Seite 2 ► Inhalt ABZV Onlinedienste ► Datawrapper: Visualisierungssoftware für Datenjournalisten ► Gesprächsführung: Tipps für Interviews und Redaktionskommunikation ► Kiosk: Wissen zum Mitnehmen und für die kleine Weiterbildung zwischendurch ► Rechtschreibung: Zweifelsfälle, Variantenschreibung und Regeln ► Storytelling: Online-Training rund um die Textdramaturgie ► Universalcode: Crossmediales Handwerk und Medienzukunft ► Videoreporter: Bewegte Bilder vom journalistischen Alltag im Wandel ABZV facebook.abzv.de Soziales Netzwerk seit 1989 google.abzv.de twitter.abzv.de xing.abzv.de SEITE 6
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