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mus crossmed
Sportjournalis
Ausgabe 116 / November 2015
Zukunft des Lokalen im Netz. Es ist möglich, mit selbstbestimmtem
Lokaljournalismus im Internet Geld zu verdienen. Davon sind die
Macher des Webmagazins ► Lousypennies überzeugt. Im Auftrag
der nordrhein-westfälischen ► Landesanstalt für Medien erstellten
► Karsten Lohmeyer und ► Stephan Goldmann das 121 Seiten umfassende ► Handbuch des selbstbestimmten Lokaljournalismus im
Netz, das es als PDF gratis zum Herunterladen gibt. Die Autoren fordern zu unternehmerischem Denken auf, wenn sich Journalisten auf
eigene Faust an den lokalen Journalismus wagen: „Unserer Erfahrung nach starten viel zu viele Kollegen ihre journalistischen Projekte
sehr blauäugig und mit hohem Idealismus, ohne zuvor darüber nachzudenken, wie sie mit ihrer Arbeit Geld verdienen können.“
Lohmeyer und Goldmann geben einen Überblick zu Finanzierungsmodellen, technischen Grundlagen und Reichweitengewinnung. Sie
erklären, was notwendig ist, um in sozialen Medien zu bestehen.
Außerdem werfen die Autoren einen Blick auf die rechtlichen Aspekte
sowie die stets kontroverse Frage, inwieweit sich Blogger selbst vermarkten müssen. Natürlich gebe es berechtigte Kritik an einer SelbstPromotion von Journalisten, doch könne es „gelingen, eine hohe Zahl
an Twitter-Followern und Facebook-Fans aufzubauen, die direkt auf
die Reichweite und Relevanz des Lokalblogs einzahlen.“
Neue Seite mit Tipps für Freie. ABZV-Referent ► Wolfgang Kiesel
ist Routinier, wenn es darum geht, Journalisten vor dem Start in die
Selbstständigkeit gut zu beraten. Nun hat Kiesel eine ► neue Internetseite im Angebot: Er gibt hier elementare Tipps für die Existenzgründung, zur Versicherung in der Künstlersozialkasse und zum Thema Steuern. „Frag Kiesel“ haben Generationen von Journalisten in
Anspruch genommen und mit seiner pragmatischen Hilfe ihren
Lebensunterhalt organisiert und gesichert.
Vom Nutzen der Statistik. Mit Vorurteilen gegenüber Meinungsumfragen und dem Nutzen demoskopischer Statistiken setzt sich
► Thomas Petersen vom ► Institut für Demoskopie Allensbach auseinander. Petersen, seit zwei Jahrzehnten ABZV-Dozent, möchte mit
seinem bei ► UVK erschienenen Buch ► Die Vermessung des Bürgers. Wie Meinungsumfragen funktionieren helfen, zwischen verlässlichen und nicht vertrauenswürdigen Untersuchungen zu unterscheiden. Der Meinungsforscher argumentiert mit Empirie gegen Vorurteile
und Missverständnisse – auch wenn es darum geht, mediale Aufreger-Themen als mitunter weniger relevant einzuordnen.
Reportage und Feature. Wenn es um die langen Darstellungsformen geht, gehören die ABZV-Dozenten ► Christian Bleher und
► Peter Linden zu den gefragtesten Lehrkräften. Ebenfalls bei UVK
erscheint in diesen Tagen ihr neues Werk ► Reportage und Feature.
Beide Stilformen sind für die Zukunft des Storytelling wichtig und für
Journalisten daher relevant. Bleher und Linden ordnen ein, welches
Thema sich für welche Darstellungsform eignet und zeigen, was gute
Texte ausmacht.
► weiter oder ► Inhalt
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ABZV
Nur einen Klick entfernt
Tipps und Themen
► Storytelling: Architektur-Kritik als Story
► Videoreporter: Harald Martenstein
► Tipp: Kommunale Besitzverhältnisse
► Fälle vor dem Presserat
Marotte des Monats
► Es ist wieder so weit
Werkzeugkasten
► Stellen Sie Ihre Frage auf den Balkon
ABZV Comic
► Neulich in der Redaktion
Überleben im Büro
► Hinterlassen Sie Lesezeichen
Kampf dem Chaos
► Wie wär’s mal mit einem Tabu?
Richtig rechtschreiben
► Gendergerechte Sprache
Regularien
► Abo-Service + Archiv
► Seminartipps
► Service-Seiten, Video und Netzwerke
► Impressum
Impressum
ABZV – Akademie Berufliche Bildung
der deutschen Zeitungsverlage e. V.
- Bildungswerk der Zeitungen Beate Füth, V. i. S. d. P. ,
Geschäftsführung und fachliche Leitung
Hilde Schwarz und Monika Weyer,
Assistentinnen der Geschäftsführung
Tim Farin, Text
Andy Artmann, Gestaltung
Johannes-Albers-Allee 3
D-53639 Königswinter
T 022 23 – 90 62 500
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Ausgabe 116 / November 2015
Thementipp: Kommunale Besitzverhältnisse. Wem gehört die Stadt?, wollte die Hessische/Niedersächsische
Allgemeine wissen. Redakteur Bastian Ludwig sollte die Eigentumsverhältnisse im Kasseler Stadtgebiet recherchieren. Vom Stadtbaurat erhielt er eine Karte über den städtischen Besitz. Bei der Recherche nach den großen
Privateigentümern stieß er jedoch an Grenzen. Einblick in die Grundbücher erhalte man nur bei begründetem
Interesse nach Ermessen der Grundbuchämter.
Nach dreiwöchiger Recherche begann Ludwig im Frühjahr mit der Veröffentlichung der Serie, die in loser Reihenfolge erscheint. Aber es kommen immer neue Themen zu. Jüngst berichtete er etwa über Gebiete, die der Stadt
gehören, aber außerhalb ihrer Grenzen liegen. Mehr dazu unter ► www.drehscheibe.org
Fälle vor dem Presserat: Sorgfaltspflicht und Schutz der Persönlichkeit. „Er hielt sich Giftschlangen, nun ist er
tot!“, titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Im Beitrag geht es um einen verstorbenen Mann, der giftige
Schlangen und Spinnen in seiner Wohnung hinterlassen hat. Der Artikel ist mit einem elf Jahre alten Bild illustriert,
das den Mann auf dem Krankenbett zeigt.
Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass durch die Überschrift der falsche Eindruck erweckt werde, der Mann sei tot,
weil er Giftschlangen hielt. Er sei jedoch an Krebs gestorben. Der Leser moniert auch die Veröffentlichung des
alten Fotos. Hier werde der Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen verletzt.
Die Redaktion erläutert, dass das kritisierte Foto seinerzeit mit Zustimmung des Mannes entstanden sei. Damals
sei berichtet worden, dass der Mann Giftschlangen halte und von einer gebissen worden sei. Auch der kritisierte
Artikel befasse sich mit dem Hobby des mittlerweile Verstorbenen. Die Überschrift dürfe man nicht isoliert vom Text
sehen, denn in diesem werde unmissverständlich mitgeteilt, dass der Mann nicht durch einen Schlangenbiss, sondern wegen eines Krebsleidens gestorben sei. Der Beitrag sei zudem von öffentlichem Interesse, da die Nachbarn
des Mannes vor den Schlangen Angst gehabt hätten.
Wie würden Sie entscheiden? Lesen Sie ► hier, wie der Presserat reagiert hat.
.
► Inhalt
Marotte des Monats
Diesmal: Es ist wieder so weit
Am liebsten geht es uns doch allen gut, und jetzt mal Hand aufs Herz: In dieser von digitalen Disruptionen und
ökonomischen Rationalisierungen geprägten Zeit, in der niemand mehr Muße hat für bleischwere Gedanken auf
Papier, sondern alle nur noch crazy durch die Pixel hetzen, sehnen wir uns da nicht einfach alle nach Gemütlichkeit, nach dem Ankommen im Wohlbekannten?
Da freuen wir uns als Journalisten, wenn wir nicht immer nur die nächste Spirale der „Breaking News“ befeuern,
sondern gemeinsam mit unseren Lesern durchschnaufen dürfen und Glühwein oder Reibekuchen genießen. „Am
Samstag war es endlich wieder so weit“, schrieb in diesem wohligen Kontext jüngst die Rhein-Zeitung, als es in
einer Online-Bildstrecke um den Herbstmarkt in Gebhardshain ging.
Besonders eloquent stieg auch ein Kollege in Bottrop in eine aktuelle Story ein: „Es ist wieder so weit: Nicht nur
das Herbstlaub fällt langsam, aber sicher von den Bäumen und die Tage werden merklich kürzer, auch die an
vielen Stellen bereits abgeernteten Felder künden vom Herbst.“
Aber, liebe Leser, noch mal Hand aufs Herz: Wollen Sie das wirklich? Klar: Auch Sie sind froh, dass es wieder
so weit ist und Sie den ABZV-Newsletter im Postfach haben. Schließlich sind wir doch alle Gewohnheitstiere. Aber
möchten Sie wirklich Zeilen in den Medien lesen, in denen nichts anderes steht als: Wiederholung?
Die Formulierung „es ist wieder so weit“ mag in Pressemitteilungen der ehrenamtlichen Elterninitiative oder der
nebenberuflichen Kirmesorganisatoren stehen, doch in professionell redigierten Medien dürfte sie eine der fragwürdigsten Sprach- und Inhaltsfiguren darstellen, die es überhaupt gibt. Gehen Sie nicht so weit, diese Phrase in
Ihr Medium zu heben. Sie würden ja hoffentlich auch niemals schreiben, dass beim traditionsreichen Fest „für das
leibliche Wohl wieder bestens gesorgt“ ist, oder?
Liebe Leserinnen und Leser, stoßen auch Sie immer wieder auf die gleichen sprachlichen Marotten? Welche nervt
oder erheitert Sie besonders? Schicken Sie uns Beispiele! ►[email protected]
► Inhalt
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Werkzeugkasten
Stellen Sie Ihre Frage auf den Balkon
Die Vielfalt der Fragen ist groß. Um bei Interviews interessante Ergebnisse zu erlangen, sollten
wir die Varianten der Fragetechnik geschickt einsetzen. Es gibt eine Frageform, deren Stärke
gar nicht in der Frage selbst liegt, sondern in der vorangestellten Aussage: die Balkonfrage.
Balkonfragen – oder auch: Plattformfragen – heißen so, weil sie die Frage auf einen „Balkon“ stellen. Ein Beispiel:
„25 Prozent Ihrer Mitglieder haben kein Vertrauen mehr in Ihre Amtsführung. Wie reagieren Sie auf diese Stimmungslage?“ Vorn steht ein recherchierter Fakt, hinten dann die Frage. Oft ist das ein guter Aufbau, denn...
...Sie zeigen, dass Sie vorbereitet sind
Demonstrieren Sie, dass Sie gut recherchieren. Nutzen Sie Ihre Erkenntnisse für den Balkon. Das können Zahlen
von Behörden sein, Aussagen alter Bekannter des Gesprächspartners oder Hintergrundinformationen von Widersachern. In jedem Fall ist das Signal an den Interviewten klar: Ich habe mich mit der Sache beschäftigt, ich will
ernst genommen werden. Gut vorbereitete Journalisten gewinnen im Gespräch mit dieser Frage Respekt.
...Sie können etwas unterstellen
Auf dem Balkon können Sie Fakten einschieben, ohne dass die eigentliche Frage kontrovers klingt. So gelang es
mir, einen Sportler indirekt dazu zu bringen, Drogenkonsum zuzugeben. Ich hatte in der Einleitung gesagt, dass er
einst nach Drogenkonsum für einen Wettbewerb gesperrt, aber nie wegen Dopings verurteilt worden war – dass
später aber verurteilte „echte“ Doper beim selben Wettbewerb nach Ablauf ihrer Sperren starten durften. „Finden
Sie das ungerecht?“ Der Mann hatte seinen Drogenkonsum nie zugegeben, doch mit seiner Antwort auf Basis der
Plattform akzeptierte er implizit, dass die Voraussetzung der Frage wahr war.
...Sie gehen keinen Streit ein
Gerade bei kontroversen Themen ist die Balkonfrage bestens geeignet, um den Journalisten aus der Schusslinie
zu halten. Wenn Sie Studien kennen, Experten zitieren können oder Widersacher beziehungsweise gut informierte
Kreise gesprochen haben, dürfen Sie alle kritischen Punkte aus diesen Quellen benennen. Sie bleiben stets Moderator, wenn Sie die Balkonfrage stellen. Das hilft Ihnen, wenn die Situation angespannt ist.
...Sie schaffen einen Rhythmuswechsel
Balkonfragen helfen, den öden Rhythmus zwischen kurzen Fragen und langen Antworten aufzubrechen. Soll das
Gespräch im Wortlaut veröffentlicht werden, ist guter Rhythmus wichtig. So wird der Text nicht langweilig und
schlägt die Leser nicht in die Flucht. Passen Sie aber auf, dass Sie nicht labern – denn dafür ist die Balkonfrage
auch berüchtigt, wie ► Christian Sauer in einem Text auf dem ABZV-Gesprächsführungsportal illustriert.
Weitere Tipps aus dem Werkzeugkasten finden Sie in den bisher erschienenen Newslettern im ► Archiv ►Inhalt
ABZV Comic
© Zeichnung: Philipp Schäfer / Plot: Beate Füth
NEULICH IN DER REDAKTION
► Alle bisher erschienenen Comics
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das besondere Seminar
» Fußball ist ein einfaches Spiel: 22 Männer jagen 90 Minuten einem Ball nach, und am Ende gewinnen die Deutschen «
Gary Winston Lineker, englischer Fußballspieler
(Leicester, 1960)
Sportjournalismus crossmedial
Die Zeitung, die iPad-Ausgabe, den hauseigenen Online-Dienst, soziale Netzwerke, vielleicht noch ein Magazin,
dazu Radio und Bewegtbild – all diese Kanäle können und müssen viele Sportjournalisten heute auch lokal und
regional bespielen und mit immer neuen Inhalten füllen.
In diesem Seminar lernen Sie, Ihre besonderen Fähigkeiten zur Geltung zu bringen: Schnelligkeit, Stressfestigkeit
und Teamgeist. Und Sie bekommen Tipps für ein crossmediales Konzept. Im Mittelpunkt steht der lokale Sport –
mit all seinen Facetten und den Chancen, die er auf den verschiedenen Ausspielkanälen bietet.
Termin und Ort: 23. und 24. November 2015 in Königswinter
mehr Informationen und Online-Anmeldung auf der ► Seminarseite im Web
T 022 23 – 90 62 500 oder [email protected]
► Inhalt
Seminare für Schnellbucher: nur noch wenige Plätze frei!
29. und 30. Oktober 2015, Königswinter: Selbst- und Zeitmanagement
09. und 10. November 2015, Königswinter: Journalistische Darstellungsformen im Internet
07. und 08. Dezember 2015, Stuttgart: Das Porträt
09. und 10. Dezember 2015, Stuttgart: Interviewtechnik
► Infos
► Infos
► Infos
► Infos
T 022 23 – 90 62 500 und [email protected] (Seminare in Königswinter und Hannover)
T 0711 – 18 56 71 82 und [email protected] (Seminare in Stuttgart und Blaubeuren)
► Inhalt
Seminartipps für die nächsten Monate
Epaper des Jahresprogramms 2016
► Infos
Attraktive Fachseminarthemen, kompakt für Volontäre: 11. bis 22. Januar 2016, Königswinter
Haushalt, Wirtschaft, Kultur, Gericht – Aufbaukurs für Volontäre: 15. bis 26. Februar 2016, Königswinter
Vereinsberichterstattung: Wege aus der Klemme: 23. und 24. Februar 2016, Hannover
Effektiv recherchieren: 02. bis 04. März 2016, Königswinter
Nachrichten attraktiv aufbereiten – das Feature: 10. und 11. März 2016, Königswinter
Erfolg mit Themenstrategien: 17. und 18. März 2016, Königswinter
Datenjournalismus – ein neuer Blick auf das lokale Geschehen: 07. und 08. April 2016, Königswinter
Storytelling: Schreiben für Herz und Hirn: 11. und 12. April 2016, Königswinter
Kommunikation für Newsdesk-Redakteure: 12. und 13. April 2016, Hannover
► Infos
► Infos
► Infos
► Infos
► Infos
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► Infos
► Infos
► Infos
T 022 23 – 90 62 500 und [email protected]
► Inhalt
Abo-Service + Archiv
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Alle bisher in ABZV aktuell erschienenen Beiträge finden Sie im ► Online-Archiv.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie an [email protected]
Wenn Sie ABZV aktuell nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn ► hier abbestellen. Sollte die Mail, unter der
Sie den Newsletter bekommen haben, dort nicht zu finden sein, prüfen Sie bitte, ob Sie eine ältere Mailadresse auf
ihre aktuell genutzte Mail umgeleitet haben.
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Überleben im Büro
Hinterlassen Sie Lesezeichen
Beim Surfen im Internet können wir viel Interessantes finden – und noch viel mehr Zeit verschwenden. Schön, dass es unkomplizierte Möglichkeiten zur Selbstorganisation gibt. Nutzen
Sie eine Schlüsselfunktion auf jedem Computer, Tablet und Smartphone.
Beugen Sie dem Vergessen vor!
Jeder Internetbrowser verfügt über eine Lesezeichen-Funktion. Je nach Sprache und Wahl des Programms (Microsoft Edge oder Internet Explorer, Google Chrome, Opera, Firefox oder Apple Safari) heißt das Werkzeug unterschiedlich. Hinter „Lesezeichen“, „Favoriten“ oder „Bookmarks“ verbirgt sich die gleiche Funktionalität: Das Abspeichern von Links in Listen. Die verknüpften Seiten erreichen Sie fortan auf Knopfdruck.
So schaffen Sie Startpunkte in Themenfelder
Eine empfehlenswerte Strategie ist es, thematisch sortierte Ordner anzulegen. So können Sie für den Nachrichtenüberblick ein Unterverzeichnis mit relevanten News-Seiten einrichten. Bei Bedarf klicken Sie ein Lesezeichen nach
dem nächsten an – wie auf der TV-Fernbedienung. Auch wenn Sie aktuell zu einem Thema recherchieren, ist es
ratsam, alle passenden Seiten in einem neuen Ordner abzulegen. Auf diese Weise bündeln Sie Informationen.
Verbinden Sie Ihre Geräte!
Wir surfen mit dem Smartphone unterwegs, am Arbeitsplatz mit einem PC und vielleicht auch noch am Abend zuhause auf dem Laptop oder Tablet. Um die Effizienz zu steigern und die Quellen im Blick zu behalten, lohnt sich die
Synchronisierung der Geräte. So können Google-Nutzer mit ihrem Konto im Chrome-Browser die Lesezeichen auf
jedem Gerät abrufen und neu anlegen. Nutzen Sie ein iPhone und einen PC, so können Sie mit der iCloud von
Apple einen automatischen Datenabgleich einrichten.
So nutzen Sie die Leseliste
Eine Alternative zum Register der Lesezeichen ist die Leseliste, die es beispielsweise im Safari-Browser auf AppleGeräten gibt. Auch Firefox für Android und der neue Edge-Browser von Microsoft haben diese Funktion. Während
Sie unter Lesezeichen jene Einträge hinterlegen, auf die Sie in Zukunft häufiger zurückgreifen möchten, ist die Leseliste ein Ort, an dem Sie Artikel zum späteren einmaligen Lesen ablegen. Finden Sie beispielsweise eine spannende Reportage, die Sie aber erst später lesen können, so hinterlegen Sie diese mit einem Leselisten-Eintrag.
Bereinigen Sie Ihre Listen regelmäßig!
Bei Bookmarks geht es um den Überblick. Nehmen Sie sich also regelmäßig Zeit, um den Bestand an Lesezeichen
und vorgemerkten Artikeln Ihrer Leseliste auszudünnen. Dafür gibt es, je nach Betriebssystem und Browser, technische Hilfsprogramme.
► Inhalt
Kampf dem Chaos
Wie wär’s mal mit einem Tabu?
Die Mittagspause hat einen Zweck: Sie soll Erholung ermöglichen, geistig und körperlich. Achten
Sie also nicht nur auf Ihre Ernährung, sondern auch auf geistige Entspannung!
Das werden die meisten nur zu gut kennen: Nach einem stressigen Morgen und vor einem arbeitsreichen Nachmittag geht man mit den Kollegen zum Essen. Um später keine Zeit zu verlieren oder bei wichtigen beruflichen Entwicklungen dranzubleiben, wählen wir im Gespräch zu Lasagne oder Salat der Saison häufig berufliche Themen.
Das ist schade, denn auf diese Weise fehlt die Abwechslung, um zwischendurch auch mal runterzukommen im
Joballtag.
Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, berufliche Kontakte zum Essen zu treffen und dann auch eine Weile das
Business zu thematisieren. Aber wenn Sie häufiger mit denselben Leuten die Pause verbringen, haben Sie die
Wahl: Geht es wieder um den Ärger mit dem Grafik-Chef – oder wollen Sie stattdessen lieber über Themen aus der
Stadt, über Ihre Hobbys oder Ihre Pläne fürs nächste Wochenende sprechen? Wollen Sie jederzeit mit dem Kopf
bei der Arbeit bleiben oder sich zwischendurch auch einmal ablenken? Darüber entscheiden Sie, wenn Sie das
Gespräch am Tisch in die gewünschte Richtung lenken und Berufliches zum Tabu erklären.
► Inhalt
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richtig rechtschreiben
Gendergerechte Sprache
Im Deutschen gibt es in der Hauptsache folgende sprachliche bzw. rechtschreibliche Möglichkeiten, Frauen und
Männer in einem Text zu bezeichnen:
1. Doppelbezeichnungen: Die höflichste und eindeutigste Art, Frauen und Männer sprachlich gleichzustellen, besteht darin, sowohl die weibliche als auch die männliche Form anzugeben (Redakteurinnen und Redakteure).
2. Kurzformen: Um unschöne und platzraubende Wortwiederholungen zu vermeiden, haben die Schreibenden die
Möglichkeit, unter verschiedenen Formen der sogenannten Sparschreibung zu wählen, so:
a. Mithilfe des Schrägstrichs lassen sich männliche und weibliche Formen gleichberechtigt darstellen (Frau/Herrn,
jede/jeder). In diesem Fall ist es erforderlich, den Ergänzungsstrich vor die Endung zu setzen ( Besucher/-innen).
b. Kurzformen lassen sich bilden, indem Buchstaben oder Wortteile in Klammern gesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Klammern am Wortende stehen (z. B. Teilnehmer(innen), eine(r), Musiker(innen)) oder im
Wortinneren einen Zusatz abgrenzen (z. B. Artist(inn)en, Kolleg(inn)en, Mandant(inn)en). Die einschlägigen Ratgeber zur deutschen Rechtschreibung sehen Kurzformen dieses Typs als problematisch an, da die weibliche Form
gegenüber der männlichen weniger bedeutsam erscheint.
c. Darüber hinaus sind im Deutschen verschiedene Kurzformen bekannt, um Doppelnennungen zu vermeiden:
- substantivierte Partizipien (z. B. Studierende statt Studentinnen und Studenten, Lehrende statt Lehrerinnen und
Lehrer)
- Sachbezeichnungen anstelle von Personenbezeichnungen (z. B. Leitung statt Leiterinnen und Leiter, Mietpartei
statt Mieterinnen und Mieter)
Es liegt im Ermessen der Schreibenden, so gebildete Kurzformen je nach Kontext zu benutzen. Feste
Regeln über ihre Anwendung gibt es nicht. Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung sieht
die Verwendung des großen I im Wortinneren nicht vor, z. B. MitarbeiterInnen (= falsch).
Lisa Walgenbach, Sprachwissenschaftlerin und Dozentin, Worms
► Inhalt
Seminarangebote: ► Effizientes Korrekurlesen und ► Rechtschreibzweifel nach den Reformen
Und so hat der Presserat entschieden
Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses verletzt der Beitrag die Ziffern ► 2 und ► 8 des Pressekodex. Die
Überschrift erwecke den falschen Eindruck, der Mann sei durch den Biss einer seiner Giftschlangen getötet worden. Im ersten Absatz erfahre der Leser zwar, dass der Mann einem Krebsleiden erlegen sei. Eine Überschrift
muss jedoch für sich allein gestellt korrekt sein und darf keinen missverständlichen Eindruck erzeugen. Die Veröffentlichung des Fotos sei eine posthume Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen. Auch wenn seinerzeit eine Zustimmung vorlag, so ist die erneute Veröffentlichung zwölf Jahre später in einem anderen Zusammenhang nicht mehr von der damaligen Einwilligung gedeckt. Der Presserat spricht einen Hinweis aus.
► zurück zur Fallbeschreibung auf Seite 2
► Inhalt
ABZV Onlinedienste
► Datawrapper: Visualisierungssoftware für Datenjournalisten
► Gesprächsführung: Tipps für Interviews und Redaktionskommunikation
► Kiosk: Wissen zum Mitnehmen und für die kleine Weiterbildung zwischendurch
► Rechtschreibung: Zweifelsfälle, Variantenschreibung und Regeln
► Storytelling: Online-Training rund um die Textdramaturgie
► Universalcode: Crossmediales Handwerk und Medienzukunft
► Videoreporter: Bewegte Bilder vom journalistischen Alltag im Wandel
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