PDF: 97 KB - Landkreis Miesbach

Ersatz eines Führerscheines nach Verlust oder
Diebstahl
(Letzte Aktualisierung: Juni 2015)
Hinweis:
Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Informationen sind nur zutreffend, wenn Sie
Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach haben und Ihr Führerschein verloren ging oder
gestohlen wurde..
Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist die Abnahme einer eidesstattlichen
Versicherung erforderlich. Diese können Sie direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei
einem Notar abgeben.
Falls Ihnen der Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen
Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt die Diebstahlanzeige die Versicherung an Eides
statt. Bitte bringen Sie in diesem Fall eine Kopie der Diebstahlanzeige zur Antragstellung mit.
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre
Unterschrift beinhaltet, welche bereits bei Antragstellung geleistet werden muss und eine
Identitätsprüfung notwendig ist. Diese findet bei der Antragstellung in Ihrer
Wohnortgemeinde oder der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Miesbach statt.
Antrag:
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes
Miesbach bzw. im Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnortgemeinde.
Bitte lassen Sie im Antrag Ihren Hauptwohnsitz vom Einwohnermeldeamt Ihrer
Wohnsitzgemeinde bestätigen.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zur Antragstellung mit:
 Personalausweis bzw. Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) im Hochformat
Falls Ihnen der Führerschein gestohlen wurde
 Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle
Wenn Sie bislang noch nicht im Besitz eines Scheckkartenführerscheines waren
und der Originalführerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde des
Landratsamtes Miesbach ausgestellt wurde
 aktuelle Karteikartenabschrift (erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
Gebühren:
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr vom 25.01.2011, die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 10.01.2013
geändert worden ist.
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Ausstellung eines Ersatzführerscheines: 36,30 €
Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung durch die Fahrerlaubnisbehörde: 30,70 €
Gesetzliche Grundlagen:
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Weitere Informationen:
Sofern sich hierzu weitere Fragen ergeben sollten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Miesbach telefonisch, per E-Mail
oder auch gern persönlich zur Verfügung.