Ersatz eines Führerscheines nach Verlust oder Diebstahl (Letzte Aktualisierung: Juni 2015) Hinweis: Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Informationen sind nur zutreffend, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach haben und Ihr Führerschein verloren ging oder gestohlen wurde.. Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Diese können Sie direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei einem Notar abgeben. Falls Ihnen der Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt die Diebstahlanzeige die Versicherung an Eides statt. Bitte bringen Sie in diesem Fall eine Kopie der Diebstahlanzeige zur Antragstellung mit. Persönliche Vorsprache: Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, welche bereits bei Antragstellung geleistet werden muss und eine Identitätsprüfung notwendig ist. Diese findet bei der Antragstellung in Ihrer Wohnortgemeinde oder der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Miesbach statt. Antrag: Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Miesbach bzw. im Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnortgemeinde. Bitte lassen Sie im Antrag Ihren Hauptwohnsitz vom Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigen. Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zur Antragstellung mit: Personalausweis bzw. Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) im Hochformat Falls Ihnen der Führerschein gestohlen wurde Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle Wenn Sie bislang noch nicht im Besitz eines Scheckkartenführerscheines waren und der Originalführerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Miesbach ausgestellt wurde aktuelle Karteikartenabschrift (erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde) Gebühren: Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25.01.2011, die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 10.01.2013 geändert worden ist. Ausstellung eines Ersatzführerscheines: 36,30 € Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung durch die Fahrerlaubnisbehörde: 30,70 € Gesetzliche Grundlagen: Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Weitere Informationen: Sofern sich hierzu weitere Fragen ergeben sollten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Miesbach telefonisch, per E-Mail oder auch gern persönlich zur Verfügung.
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