Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften SS 2015 Ass

Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften
SS 2015
Ass.-Prof. Dr. Barbara Beclin
http://www.univie.ac.at/zivilrecht
Wiederholungsfragen – Privatrecht - Teil VI
(Fragen zum Familienrecht)
1.)
Nennen Sie vier allgemeine Ehewirkungen. (Falsche Antworten bringen Punkteabzug!)
(MP April 2015, 2 P)
2.)
Die einkommenslose verheiratete Hausfrau Maria bestellt beim ihr bekannten Dorfwirt
Willi zwei Kisten Bier. Ist sie zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet?
3.)
Neben der einvernehmlichen Scheidung und der Scheidung aus Verschulden gibt es
auch die Scheidung „aus anderen Gründen“. Welche Gründe sind dies? Was bedeutet in
diesem Zusammenhang der Begriff „Härteklausel“? (DP Juni 2011, 3 P)
4.)
In welchen Fällen kann dem an der Scheidung schuldigen Ehegatten ein
Unterhaltsanspruch gegen den unschuldigen zustehen?
5.)
Felix, der mit Nina verheiratet ist, hatte mehrere Jahre eine Beziehung mit seiner
Arbeitskollegin. Unter welchen Voraussetzungen kann Nina sich aufgrund Felix´Affäre
scheiden lassen? Variante: Nachdem Felix Nina seine Liebe versichert, versöhnen sie
sich und führen wieder eine gut funktionierende Beziehung. Kurz darauf begehrt Nina
die Scheidung und beruft sich auf Felix´Affäre. Zu Recht? (MP März 2015, 3 P)
6.)
a) Nennen Sie Unterschiede in den Rechtsfolgen zwischen der Ehe und der
Eingetragenen Partnerschaft (EP)!
b) Was sind die Voraussetzungen für die Begründung einer EP? (DP April 2011, 2 P)
7.)
Was umfasst die Obsorge? (Falsche Antworten bringen Punkteabzug) (MP 03/15, 2 P)
(Fragen zum Erbrecht)
1.)
Ist das Erbrecht ein absolutes/ein dingliches/ein vererbliches Recht? Wie erwirbt der
Erbe Eigentum am Nachlass?
2.)
Ernst stirbt, ohne eine letztwillige Verfügung errichtet zu haben. Er hinterlässt seine ExFrau, seinen eingetragenen Lebenspartner, seine Mutter, seine Schwester und deren
Sohn. Wer erbt wie viel? (DP Jänner 2011, 3 P)
3.)
Die beiden Freunde Alfred und Bernd vereinbaren vertraglich, einander zum Erben
einzusetzen. Beurteilen Sie diese Vereinbarung rechtlich!
4.)
Die 16-jährige Lisa schreibt eigenhändig ein Testament, in dem sie die Caritas zur Erbin
einsetzt, weil sie auf ihre Eltern und ihren Bruder böse ist. Wer würde im Falle ihres
Todes erben?
5.)
Erich stirbt und hinterlässt seine Ehegattin Gerti, seine Mutter Martha und seinen
Neffen Nino. In seinen Unterlagen findet sich ein maschingeschriebenes Testament, das
von ihm und einem Zeugen unterschrieben ist. In diesem ist sein bester Freund Fritz als
Alleinerbe eingesetzt. Wer bekommt wie viel, wenn der reine Nachlass EUR 360.000
beträgt? (MP 03/15, 4 P)
6.)
Eduard unternimmt mit seinem Sohn Stefan eine Bergwanderung. Am Gipfel
angekommen stürzen beide einen Felsvorsprung hinunter. Stefan stirbt beim Aufprall
sofort, während der schwer verletzte Eduard kurz vor seinem Ableben in Anwesenheit
zweier herbeigeeilter Ersthelfer noch Folgendes erklären kann: „Meine Geliebte Gerda
soll mein gesamtes Vermögen bekommen. Mein Vater Viktor und meine Ehefrau
Franziska sollen nichts erhalten.“ Wer bekommt wieviel, wenn der reine Nachlass nach
Eduard € 180.000,- beträgt? (MP April 2015, 5 P)
7.)
Elli stirbt und hinterlässt ihren leiblichen Sohn Paul und ihre eingetragene Partnerin
Tanja. In ihrem formgültigen Testament hat sie folgendes angeordnet: „Mein Sohn Paul
soll mein Auto erben, den Rest meine neue Liebe Lena. Tanja bekommt wegen ihrer
Straftat nichts.“ Im Todeszeitpunkt beträgt Ellis Vermögen € 18.000 (inklusive des
Autos im Wert von € 1000). Muss sich Paul mit dem Auto begnügen und geht Tanja,
die wegen Mordes verurteilt wurde und im Gefängnis sitzt, wirklich leer aus? (DP März
2011, 4 P)
8.)
Unterscheiden Sie die Rechtsstellung des Erben von der des Legatars!
9.)
Was ist das gesetzliche Vorausvermächtnis? Was ist davon erfasst? (MP 04/2015, 2 P)