Hallo Taxi 2008 - Taxen

7. Jahrgang
November/
Dezember 2015
Postvertriebsstück 18888
Hamburger
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11-12/2015
Unsere Titelseite
Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck
Edwin Schaule
Die Granitstatue des ersten deutschen Reichskanzlers Fürst Otto
von Bismarck ist mit fast 35 m Gesamthöhe die größte Bismarck-Figur
weltweit. Das Monument wurde
nicht – wie oftmals angenommen –
vom Hamburger Senat in Auftrag
gegeben und bezahlt, sondern von
ortsansässigen Bankiers, Kaufleuten, Reedern und Bürgern.
Aus den 239 eingesandten Entwürfen wurden im Januar 1902 die fünfzehn besten prämiert. Hugo Lederer
und Emil Schaudt erhielten für ihren
Entwurf, der Bismarck in Form einer
riesigen Rolandstatue zeigt, den ersten Preis und somit den Auftrag zur
Ausführung. Errichtet wurde das
Monument im Alten Elbpark über
den Landungsbrücken auf der ehemaligen Bastion Casparus. An dieser
Stelle stand bis dahin der Elbpavillon.
Das Denkmal wurde im Zeitraum
1902 bis 1906 von dem Architekten Johann Emil Schaudt und dem
Berliner Bildhauer und Jugendstilkünstler Hugo Lederer geplant und
ausgeführt. 1901 wurde im Vorfeld
ein Wettbewerb ausgeschrieben:
Die Statue hat eine Gesamthöhe von
34,30 m (Sockel und Figur) und wiegt
625 t. Die für das Denkmal verwendeten 100 Granitblöcke stammen
aus Kappelrodeck im Schwarzwald.
Die eigentliche Bismarck-Figur ist
lediglich 14,80 m hoch. Die Höhe des
Kopfes beträgt 1,83 m, die Länge des
Schwertes 8 m. Hinzu kommen die
Sockelfiguren, die die Germanischen
Stämme darstellen. Unter dem Monument befindet sich ein 15 m hoher
nach oben verjüngender gemauerter
Hohlraum, der im Krieg zu einem
Luftschutzraum für 650 Menschen
ausgebaut wurde.
Eine Anekdote besagt, dass das Verhältnis der Hamburger zu Bismarck
und umgekehrt nicht besonders
herzlich war. Deshalb hat Bismarck
verfügt, falls die Hamburger ihm
ein Denkmal errichten sollten, dass
er dann bitte mit dem Rücken zum
Rathaus stehen solle.
Auch Altona hat eine Bismarck-Statue, nur nicht ganz so groß.
Kurz notiert
Nachrichten für das Hamburger Gewerbe
Christian Brüggmann
Reihe halten zu dürfen, gibt es für
Taxen nicht.
Zahl der Taxen in Hamburg
In § 12 Halten und Parken (4) der
Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
heißt es dazu: „... Taxen dürfen,
wenn die Verkehrslage es zulässt,
neben anderen Fahrzeugen, die auf
dem Seitenstreifen oder am rechten
Fahrbahnrand halten oder parken,
Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.“
Mit 3.170 Taxen per 25. November
2015 ist die Zahl in den letzten zwei
Monaten konstant geblieben. Auch
die von der Behörde für Wirtschaft,
Verkehr und Innovation (BWVI) angegebene Zahl der Unternehmer hat
sich nur minimal um 2 auf insgesamt 2.143 erhöht.
„Taxen dürfen doch in der zweiten
Reihe halten!“
Diese oder ähnlich lautende Kommentare sind häufig von Kollegen
zu vernehmen – meist wenn es mal
wieder ein Knöllchen gab oder es
kurz davor war. Doch ein verbrieftes
Recht, immer und überall in zweiter
2 • Hamburger TAXI Rundschau
Wichtig ist der eingeschobene
Nebensatz „wenn die Verkehrslage
es zulässt“. Ob dies der Fall ist oder
nicht, entscheidet nicht der Fahrer
vor Ort, sondern letztlich die Polizei oder im Falle einer gerichtlichen
Auseinandersetzung das Gericht. Es
sollte also in jedem Fall gut abgewogen werden, ob die Verkehrslage ein
Halten oder Parken zulässt oder eher
nicht.
Die Praxis lehrt, dass es dennoch –
dort wo es möglich erscheint – meist
besser ist, in zweiter Reihe zu halten,
um Fahrgäste abzusetzen oder aufzunehmen, als den Bürgersteig oder gar
den Fahrradweg zu blockieren. Hier
reicht allerdings meist die Anzeige
des Fußgängers oder Fahrradfahrers,
um ein Bußgeld zu kassieren.
Uber zieht sich (vorläufig) aus drei
deutschen Großstädten zurück:
Hamburg, Frankfurt und Düsseldorf.
Man wolle sich nun auf Berlin und
München konzentrieren. UberPop,
der Mitfahrdienst bei dem Privatchauffeure ihre Dienste anbieten
ist seit März eingestellt. Das Landgericht Frankfurt erklärte dieses Angebot für wettbewerbswidrig.
11-12/2015
Herwig Kollar neu im BZP-Vorstand
Auf der Herbsttagung des Deutschen
Taxi- und Mietwagenverbands (BZP)
am 22. Oktober 2015 in Chemnitz
wurden Peter Zander als Vizepräsident und Roland Böhm als Vorstandsmitglied wiedergewählt.
Als Nachfolger für den ausscheidenden Dirk Senkbeil wurde der Frankfurter Rechtsanwalt Herwig Kollar
gewählt, er setzte sich in einem
Wahlkrimi gegen Christian Brüggmann aus Hamburg und Jürgen
Dornheim aus Konstanz durch. Erst
nachdem Brüggmann nach einem
Kopf-an-Kopf-Rennen zurückzog,
konnte Kollar gewählt werden.
Mit viel Applaus wurde die Verleihung der goldenen Ehrennadel mit
einem Brillanten des BZP an den
scheidenden Dirk Senkbeil bedacht.
Senkbeil, Taxiunternehmer aus Halle, war 12 Jahre im Amt.
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11-12/2015
Neue Entwicklungen im Taxenund Mietwagenmarkt
4. Taxitag Nord-Westfalen
Am 1. Dezember 2015 fand in der
IHK Nord Westfalen in Münster der
4. Taxitag Nord-Westfalen statt.
Der Redaktionsschluss dieser Ausgabe war vor der Veranstaltung. Wir
berichten anhand der vorliegenden
Informationen.
B-Klasse als
Erdgastaxi
Erster Redner soll Prof. Dr. Frank
Fichert von der Hochschule Worms
sein. Beschäftigen wird er sich mit
der Frage „Ist das PBefG noch zeitgemäß? Reformbedarf im PBefG
durch neue Technologien und neue
Geschäftsmodelle?“.
Im Anschluss wird Christian Brüggmann, Vorstand der TAXEN-UNION
HAMBURG HANSA e. V. über das
Thema „Konzessionen ohne Kontingentierung“ und die in Hamburg ge-
machten Erfahrungen, insbesondere
im Zusammenhang mit der Einführung des sogenannten Fiskaltaxameters, berichten. Über „Mobilität im
Wandel – Risiken und Chancen für
das Gewerbe“ wird Roland Böhm,
Vorstand der Taxi-Zentrale Münster e.G. und Vorstandsmitglied des
Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), sprechen. Abschließend ist ein Vortrag vom Zoll zum
Thema Mindestlohngesetz vorgesehen.
Am 10. Dezember 2015 wird Branko
Budic zum Thema Erdgas-B-Klasse
sowie über die E.ON-Erdgas-Tankkarte informieren. Interessierte
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4 • Hamburger TAXI Rundschau
11-12/2015
Hansa-Taxi gibt
Jugendkarte heraus
„Damit sich Eltern keine Sorgen mehr machen müssen!“
Pressemitteilung
Hamburg – 19. November 2015. Die
Hansa Funktaxi eG hat eine eigene
Jugendkarte entwickelt: die YOUTH
CARD. „Unser neues Produkt sorgt
dafür, dass sich Eltern keine Sorgen
mehr um ihren Nachwuchs machen
müssen. Denn mit der Jugendkarte
sind Kinder und Jugendliche immer sicher unterwegs“, erklärt Dirk
Schütte, Vorstandsvorsitzender der
Hamburger Genossenschaft.
Grund für das neue Angebot seien
Anfragen von Eltern gewesen. Denn
wenn diese ihren 15- oder 16-Jährigen abends Bargeld für die sichere
Taxi-Fahrt nach Hause mitgegeben
hatten, wurde das Geld meist für
andere Dinge ausgegeben. Auch
kleinere Kinder mussten bisher von
ihren Eltern z. B. von Geburtstagsfeiern abgeholt werden, damit sie
heil zu Hause ankommen. „Eine Lösung hierfür haben wir jetzt mit der
YOUTH CARD
geschaffen“,
sagt
Schütte.
Die Karte, die
nur für das Taxifahren genutzt
werden
kann,
wird den Kindern
einfach
mitgegeben und
dann
können
sie
bargeldlos
bezahlen. Die
Abrechnung
über die durchgeführten Fahrten erfolgt einmal
monatlich. „Und was ganz wichtig bei der Entwicklung der neuen
Karte war: Kinder und Jugendliche
haben aktiv mitgewirkt“, freut sich
Schütte. Die besondere Leistung der
YOUTH CARD: Kinder und Jugendliche werden in Empfang genommen
und wenn das Ziel erreicht ist, dann
wird das fünf- oder achtjährige Kind
direkt bei den Eltern abgegeben oder
der Fahrer wartet, bis der 14- oder
16-Jährige in den Hausflur gegangen
ist.
Weitere Informationen zur YOUTH
CARD unter:
www.taxi211211.de
Impressum Hamburger TAXI Rundschau
Redaktion:
Hallo! TAXI
Postfach 10 11 67
28011 Bremen
Telefon: 0421 / 170 470
Telefax: 0421 / 170 473
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www.hallo-taxi.de
Hallo! TAXI
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Chefredakteur (V. i. S. d. P.):
Christian Brüggmann
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Hamburger TAXI Rundschau
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11-12/2015
Umwelttaxen aufgepasst
Jetzt schon das Umweltsiegel verlängern lassen
Christian Brüggmann
zurzeit 30 km (ab 2018 40 km) erreichen.
Wie bereits berichtet, gelten ab 1. Januar 2016 neue Kriterien für die Ausgabe des Umweltsiegels für Taxen.
Fahrzeuge mit Gasantrieb, mit kombiniertem Benzin-/Gasantrieb und
Hybridelektroantrieb (nicht von
außen aufladbar sowie von außen
aufladbar), die jeweils 125 g CO2/km
oder weniger ausstoßen.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge, die
zu einem E-Kennzeichen berechtigt
sind: Ein E-Kennzeichen erhalten
nach dem Elektromobilitätsgesetz
(EmoG) reine Batterieelektrofahrzeuge,
Brennstoffzellenfahrzeuge
und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die höchstens 50 g
CO2/km ausstoßen oder eine rein
elektrische Mindestreichweite von
Das Siegel wird weiterhin fahrzeugbezogen für zwei Jahre
ausgegeben,
anschließend ist die Einhaltung
der dann geltenden Kriterien erneut nachzuweisen. Bereits erteilte
Siegel nach den bisherigen Kriterien
sind wie bisher zwei Jahre ab Ausgabe gültig. Die Kriterien werden jährlich überprüft und gegebenenfalls
angepasst.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer
sein Umweltsiegel jetzt verlängert,
obwohl er vielleicht erst in 2016 dran
gewesen wäre, tut dies noch zu den
derzeit gültigen Bedingungen.
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11-12/2015
„Wer sich nicht verändert,
der wird verändert!“
Taxi-Zukunft - Kongress 2015 in Berlin
Christian Brüggmann
Mit obigem Zitat eröffnete Michael
Müller, Präsident des Deutschen
Taxiund
Mietwagenverbands
(BZP), die Veranstaltung. Er stellte
klar, dass derjenige, der die Veränderung über sich ergehen lässt, meist
schlechter dasteht als jemand, der
den Prozess mitgestaltet. Nach Auffassung von Müller wird sich durch
die Folgen der Digitalisierung auch
das Taxigewerbe sehr bald intensiv
mit seiner Zukunft befassen und
darüber nachdenken müssen, wie es
sich gegebenenfalls neu aufstellt.
Vieles deutet darauf hin, dass die
bisherigen Strukturen und Abläufe
nicht nur durch legale und illegale Neuanbieter angegriffen werden,
sondern sich auch die Gesellschaft
durch die digitale Revolution wandelt. All dies kann nicht ohne Aus-
wirkungen auf die Branche bleiben.
Um das Gewerbe auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten, veranstaltete der BZP am 18.
November 2015 im Maritim proArte
Hotel Berlin den Kongress Taxi-Zukunft.
In jeweils zweistündigen Panels
wurden drei Themenblöcke mit Vertretern aus der Politik, Managern
aus der Wirtschaft, Forschern aus
der Wissenschaft sowie Verbraucherschützern und Journalisten diskutiert:
Der erste Block thematisierte technische Herausforderungen. Zukunft
des Hybridantriebs, Elektromobilität und autonomes Fahren standen
auf der Agenda. Prof. Dr. Markus
Lienkamp von der TU München berichtete von einem interessanten
Versuch in Singapur, die Taxiflotte
auf Strom umzustellen. Die Fahrzeuge dort sind im 24-Stunden-Einsatz
Dirk Breuer (Toyota) zum Thema
Technnische Herausforderungen
und fahren in dieser Zeit 520 km,
260 km je Schicht. Alle 6 Stunden
wird das Taxi an einer Schnellladestation für die nächsten 200 km aufgeladen. Lienkamp geht von einer
gut vierjährigen Testphase aus, bevor
das Produkt serienreif ist.
Im nächsten Block wurden verschiedene
Mobilitätsplattformen
vorgestellt. Highlights hier waren
die Vernetzung verschiedener Beförderungsformen und das Global Taxi
Network (GTN) – die weltweite Taxi-Community wächst zusammen.
Lars Klingbeil (SPD MdB), Thomas Jarzombek (CDU MdB), Michael Müller BZP Präsident,
Dr. Otmar Lell (Verbraucherzentrale Bundesverband),
Prof. Dr. Michael Schreckenbeg (Uni Duisburg / Essen)
Was der Verbraucher insbesondere
hinsichtlich Qualität und Sicherheit
erwartet, wurde im abschließenden
dritten Block erörtert. Hier ging es
unter anderem um Antworten der
Politik auf die neue Mobilität, Carson-Demand (heute und morgen)
sowie das Nagel-SchreckenbergModell zur Stauvermeidung und
ÖPNV-Beschleunigung.
Hamburger TAXI Rundschau
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