Taxi-Rundschreiben - Taxizentrale Heidelberg

Taxi-Rundschreiben August
2015
Taxi-Rundschreiben
31. August 2015
Veröffentlichung der Taxizentrale Heidelberg e. G. Im Bosseldorn 9, 69126 Heidelberg
Internet: www.taxizentrale-heidelberg.de – E-Mail: [email protected]
Bürozeiten: Mo – Di und Do – Fr 8:00–12:00 und 13:00–15:00
Belegabgabe immer mittwochs von 08:00–12:00 und 13:00–15:00
Das Allerletzte: Das neue Mess-und Eichgesetz
Unfassbare 62 Paragraphen umfasst das neue Gesetz, das das Taxigewerbe völlig neuen Regeln unterwirft.
Und das bedeutet: Irrsinniger Aufwand und erhebliche Kosten, denn Instandsetzer und Einbauer sind von völlig
neuen und komplizierten Regeln betroffen.
Der Begriff „ Messgerät“ wird neu definiert…
Das seit dm 01.01.2015 gültige Gesetz definiert das Messgerät neu: Erst durch die Zusammenführung von Taxameter
in Verbindung mit Wegstreckensignalgeber und der Anpassung an das Fahrzeug sowie der Tarifprogrammierung
wird nun aus dem Gesamtprodukt ein eichfähiges Messgerät.
Wie diese bürokratische Kopfgeburt entstanden ist? Das Gesetz gilt ja für alle Messgeräte - also auch für
Heizkostenerfassungsgeräte oder Wasseruhren. Ein äußerst aufwendiges „Konformitätsbewertungsverfahren“ ist nun
erforderlich, um die Genehmigung für das Messgerät zu erlangen. Nur: Die meisten Messgeräte wie
Heizkostenerfassungsgeräte sind identisch und werden in Großserie hergestellt. Da genügt die Überprüfung eines
Baumusters.
…und deshalb ist jetzt jedes Taxi ein Unikat…
Beim Taxi gilt das nach Auffassung des Gesetzgebers nicht. Jedes Taxi ist ein Unikat: Unterschiedliche
Reifengrößen, Getriebeübersetzungen und CAN-Bus-Protokolle machen jedes Fahrzeug eichtechnisch in den Augen
der Behörde zu einem Einzelstück, welches das ganze Verfahren durchlaufen muss.
Eine Folge könnte sein: Der Umbau eines Fahrzeugs ohne werksmässige Taxivorrüstung kann in Zukunft unmöglich
werden – vorbei die Zeiten, in denen man ein Fahrzeug auch ohne werkseitig eingebautes „Taxipaket“ einsetzen
konnte.
…das dem „Konformitätsbewertungsverfahren“ unterliegt...
Das Verfahren kann bis zu 14 Tage dauern. Der Instandsetzer muss für jedes Fahrzeug einen Gesamtantrag auf
Konformitätsbewertung bei der entsprechenden Bewertungsstelle (Eichamt Tübingen) einreichen, inkl. aller
erforderlichen Unterlagen und Nachweise. Dazu sind bei Neufahrzeugen, die bereits ab Werk mit einem Taxameter
ausgeliefert wurden, Kopien des Lieferscheins/Kaufvertrages mit einzureichen. Ebenso erforderlich: Fotos der
Geräte, Einbauorte(Lage) und Schnittstellen. Nach Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und der
Gesamtprüfung de Messgerätes (Fahrzeug inkl. Einbauten) und bei Erfüllung der Forderungen nach dem Gesetz stellt
die Konformitätsbewertungsstelle eine entsprechende Bescheinigung aus. Erst dann darf die Taxe in Betrieb
genommen werden.
r+v im september 2015: mi 23.09 13:00
Tel. 06341 – 55 61 20
Anzei
ge
Herr Vogler, der Fachmann fürs Taxigewerbe, bietet an:
Beratung – Information – Terminvereinbarung
Aufsichtsratsvorsitzender: Zeki Ates – Vorstand: Michael Käflein, Albert Syska, Reza Ramezani, Registergericht Mannheim No. 38
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2015
…und das wird teuer!
Und die erhöhten Kosten hat natürlich der Unternehmer zu tragen.
Die Behörden selbst wurden von dem in Brüssel erdachten Irrsinn überrascht – und so galten bis zum 30.06.
Übergangsfristen, in denen noch das bewährte alte Verfahren beibehalten wurde. Eine Konsequenz aus der Brüsseler
Attacke auf den normalen Menschenverstand könnte sein, dass die Eichbehörden massiv ihre Personalausstattung
erhöhen müssen: Mehr Kosten, die sich natürlich auch auf die Gebühren auswirken werden.
Und natürlich muss auch jeder Instandsetzer seine Preise dem Mehraufwand anpassen. Zumal er mit
Aufbewahrungsfristen der Unterlagen und Haftungsansprüchen der Behörden einem weitaus größeren Risiko
ausgesetzt wird.
Der BZP ist an dem Thema dran. Ob der Wahnsinn allerdings aufgehalten werden kann, ist nach den Erfahrungen
unseres Gewerbes mehr als fragwürdig.
Die Funkschulung im September …
… beginnt am Dienstag, den 01. September 2015 um 17:00 in den Räumen der Taxizentrale. Teilnehmer sollten
mind. 15 Schichten „O.F.“ gefahren sein. Die Mindesteilnehmerzahl ist aus wirtschaftlichen Gründen 2 Teilnehmer.
Weiter Termine werden mit dem Funkschulungsleiter Hassan Karbassion / Taxi 21 abgesprochen.
Steigerweg Vollsperrung vom 24.08. bis 14.09.
Während der Vollsperrung des Steigerwegs zwischen dem 24.08 und 14.09 werden die Aufträge für Schmieder und
EMBL über den Uniplatz vermittelt. Die Institute und die Schmieder Klinik müssen dann über den Klingenteich –
Johannes Hoops Weg angefahren werden. Auf alle Festpreise erfolgt dann für den Zeitraum der Sperrung ein
Aufschlag von 5,-€. Bitte unbedingt diesen Aufschlag auf den Transportscheinen notieren.
Dasselbe gilt auch für das Ruftaxi zu Speyererhof und EMBL.
Preisverhandlungen abgeschlossen: Mind. 12 % mehr auf breiter Front
In den vergangenen Rundschreiben haben wir schon mehrfach darauf hingewiesen, dass unserer zweistufige
Tariferhöhung von Mai 2015 und Februar 2016 mit einer einmaligen Preiserhöhung bei den Pauschalpreisen
entsprochen werden soll. Da beide Erhöhungen des Taxitarifes insgesamt ein plus von 12% ausmachen, war unsere
Vorgabe die Pauschalpreise um genau diesen Prozentsatz anzuheben. Kein leichte Sache, wenn man bedenkt, dass
viele unserer Geschäftspartner Kliniken sind, die mit immer neuen finanziellen Einschränkungen fertig werden
müssen: Rund 40 % aller Klinken in Deutschland sind überschuldet.
Die gute Nachricht zuerst: Wir haben überall die 12 % durchbekommen. Allerdings nicht bei allen zum gleichen
Zeitpunkt: Schmiederklinik und St. Elisabeth haben einer Erhöhung zum 01. September zugestimmt (siehe unten).
Die RNV – Tarife für das Ruftaxi werden zum 01. Oktober 2015 angehoben.
Die Pauschalpreise für St. Josef, Uniklinik, Nierenzentrum und Bethanien werden zum 01.01.2016 erhöht.
Neue Festpreise bei Kliniken Schmieder und St. Elisabeth ab dem 01.09.2015
Fahrtstrecke vom Speyererhof zu oder zurück
Med. Klinik
17,90 €
Chirurgie
17,30 €
Kopfklinik
17,90 €
Hygieneinstitut über Medizinische Klinik
23,50 €
Apotheke Neuenheimer Feld
17,90 € Alle weiteren Fahrtstrecken nach Taxameter.
Schmieder Shuttle vom HBF zur Klinik
13,20 €
Schmieder Shuttle von der Klinik zum HBF
14,50 €
Schmieder Shuttle vom HP „Dante“ zur Klinik
12,-€
Der Festpreis für die Materialtransporte vom Krankenhaus St. Elisabeth zum Analysezentrum wurde auf 9,60 €
angehoben.
Aufsichtsratsvorsitzender: Zeki Ates – Vorstand: Michael Käflein, Albert Syska, Reza Ramezani, Registergericht Mannheim No. 38
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Betr. Halteplatz Tiefburg / Halteplatz Alte Brücke
Der Halteplatz Tiefburg wurde entsprechend einem Antrag der Zentrale inzwischen in den Angelweg / OEG
Bahnhof verlegt. Er befindet sich direkt hinter der Ruftaxi-Haltestelle zwischen Zeppelinstrasse und Dossenheimer
Landstrasse. Grund für die Verlegung waren die insgesamt unbefriedigende Situation an der Tiefburg und
Anwohnerbeschwerden.
An der Alten Brücke wurde uns inzwischen ein Nachrückplatz genehmigt, der in den nächsten Wochen eingerichtet
werden soll. Er wird dann entlang des Neckarstadens auf dem Gelände der ehemaligen Tankstelle Seppich sein. Wir
hoffen damit der angespannten Situation vor allem in den Nachtstunden Rechnung zu tragen.
Immer noch offen ist die Entscheidung bezüglich des Halteplatzes Bahnhof. Nach Rücksprache mit dem Leiter des
Amtes für Verkehrsmanagement Herrn Thewald wird die Planung dadurch zusätzlich komplizierter, weil der Umbau
des Hauptbahnhofes Nord ansteht. Während der Umbaumaßnahmen wird der Bahnhofvorplatz mit zusätzlichen
Verkehren belastet. In der Überlegung, aber noch nicht entschieden, ist, die Parkplätze des Willy Brandt Platzes
komplett in den Südbereich des Bahnhofes zu verlegen. Damit wäre dann Platz sowohl für die von uns angestrebte
Verlegung des Nachrückplatzes vor den Mc Donald`s als auch die Andienungsverkehre, die bis jetzt über den
Nordeingang des Bahnhofes liefen.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Für den Vorstand: M ichael
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Käflein Für den Aufsichtsrat: Z eki
Ates
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