Information Ausbildungskurse für Waldarbeiterinnen und

Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Wald
Ausbildungskurse für Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter ab 1.1.2016
Werte Damen und Herren
Ab dem 1.1.2016 werden Ausbildungskurse für Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter („Arbeitssicherheitskurse, Holzerkurse“) vom Bund neu über NFA unterstützt (Programmvereinbarung
Waldbewirtschaftung, Programmziel 5.1). Dies hat insbesondere folgende Auswirkungen:
Abrechnung der Kurse 2015
Damit die Unterstützung der Kurse nach „altem Muster“ im Jahr 2015 sichergestellt werden kann,
muss die Abrechnung bis spätestens am 18. Dezember 2015 bei uns eingetroffen sein. Bei
Kursen mit Kursbeginn in der Kalenderwoche 51/2015 muss die Abrechnung gleich zu Kursbeginn
(wenn die definitive Anzahl Teilnehmer feststeht) erstellt und unverzüglich an uns weitergeleitet
werden. Abrechnungen, die nach dem 18. Dezember beim BAFU eintreffen, gehen zurück an die
Kantone und müssen bereits dem NFA-Budget angerechnet werden.
Kurse ab 1.1.2016: Gesuche, Bewilligung, Abrechnung
Der Bund hat mit den Kantonen über NFA eine vierjährige Programmvereinbarung unterzeichnet und
rechnet den Bundesbeitrag von CHF 85 pro Kurstag und Teilnehmende neu pauschal mit den
Kantonen ab, das BAFU behandelt keine Einzelgesuche und Einzelabrechnungen mehr. Die
Bewilligung von Kursgesuchen und die Auszahlung der Bundes- und Kantonsbeiträge erfolgen
neu direkt und ausschliesslich durch die Kantone. Die dafür notwendigen Prozesse und
Formulare sind durch die Kantone festzulegen, die auch die Kursanbieter informieren.
Das BAFU unterstützt auf Basis des Konzeptes der Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit folgende
Ausbildungskurse (bzw. gleichwertige Angebote):
Modul E28: Holzhauerei Grundlagen (5 Tage, Teilnehmer kann mit Kompetenznachweis
abschliessen)
Modul E29: Holzhauerei Weiterbildung (5 Tage, Teilnehmer kann mit Kompetenznachweis
abschliessen)
Modul E30: Holzrücken mit Rückefahrzeug und Seilwinde (4 Tage, Teilnehmer kann mit
Kompetenznachweis abschliessen)
WVS-Holzerkurse 1 mit/ohne mobile Ausbildungseinheit (10 Tage)
WVS-Holzerkurse 2 mit/ohne mobile Ausbildungseinheit (5 Tage)
Motorsägenkurse mit/ohne mobile Ausbildungseinheit (5 tägiger Holzereikurs Grundlagen für
Waldarbeiter, inkl. Landwirte, Werkpersonal, etc.)
Voraussetzung für die Bundesbeiträge ist die Einhaltung der Qualitätsindikatoren gemäss
Programmvereinbarung: Ausbildung gemäss der empfohlenen minimalen Sicherheitsausbildung für
Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter gemäss Konzept der Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit;
Anerkennung Ausbildungsanbieter.
Nicht mehr vom Bund unterstützt werden die bisherigen Spezialkurse (z.B. Waldrandpflegekurse,
Waldbaukurse, Motorsägenhandhabungskurse, Seilkrankurse, etc.), die üblicherweise einen Umfang
zwischen 0.5 bis 3 Tage aufweisen.
Für Rückfragen stehen Ihnen von der Abteilung Wald des BAFU die jeweiligen Regionenverantwortlichen oder die Fachverantwortliche Arbeitssicherheit, Frau Gerda Jimmy, gerne zur
Verfügung.
BAFU, Abt. Wald, KMA, 30.10.2015, 1/1