Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Wald Ausbildungskurse für Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter ab 1.1.2016 Werte Damen und Herren Ab dem 1.1.2016 werden Ausbildungskurse für Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter („Arbeitssicherheitskurse, Holzerkurse“) vom Bund neu über NFA unterstützt (Programmvereinbarung Waldbewirtschaftung, Programmziel 5.1). Dies hat insbesondere folgende Auswirkungen: Abrechnung der Kurse 2015 Damit die Unterstützung der Kurse nach „altem Muster“ im Jahr 2015 sichergestellt werden kann, muss die Abrechnung bis spätestens am 18. Dezember 2015 bei uns eingetroffen sein. Bei Kursen mit Kursbeginn in der Kalenderwoche 51/2015 muss die Abrechnung gleich zu Kursbeginn (wenn die definitive Anzahl Teilnehmer feststeht) erstellt und unverzüglich an uns weitergeleitet werden. Abrechnungen, die nach dem 18. Dezember beim BAFU eintreffen, gehen zurück an die Kantone und müssen bereits dem NFA-Budget angerechnet werden. Kurse ab 1.1.2016: Gesuche, Bewilligung, Abrechnung Der Bund hat mit den Kantonen über NFA eine vierjährige Programmvereinbarung unterzeichnet und rechnet den Bundesbeitrag von CHF 85 pro Kurstag und Teilnehmende neu pauschal mit den Kantonen ab, das BAFU behandelt keine Einzelgesuche und Einzelabrechnungen mehr. Die Bewilligung von Kursgesuchen und die Auszahlung der Bundes- und Kantonsbeiträge erfolgen neu direkt und ausschliesslich durch die Kantone. Die dafür notwendigen Prozesse und Formulare sind durch die Kantone festzulegen, die auch die Kursanbieter informieren. Das BAFU unterstützt auf Basis des Konzeptes der Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit folgende Ausbildungskurse (bzw. gleichwertige Angebote): Modul E28: Holzhauerei Grundlagen (5 Tage, Teilnehmer kann mit Kompetenznachweis abschliessen) Modul E29: Holzhauerei Weiterbildung (5 Tage, Teilnehmer kann mit Kompetenznachweis abschliessen) Modul E30: Holzrücken mit Rückefahrzeug und Seilwinde (4 Tage, Teilnehmer kann mit Kompetenznachweis abschliessen) WVS-Holzerkurse 1 mit/ohne mobile Ausbildungseinheit (10 Tage) WVS-Holzerkurse 2 mit/ohne mobile Ausbildungseinheit (5 Tage) Motorsägenkurse mit/ohne mobile Ausbildungseinheit (5 tägiger Holzereikurs Grundlagen für Waldarbeiter, inkl. Landwirte, Werkpersonal, etc.) Voraussetzung für die Bundesbeiträge ist die Einhaltung der Qualitätsindikatoren gemäss Programmvereinbarung: Ausbildung gemäss der empfohlenen minimalen Sicherheitsausbildung für Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter gemäss Konzept der Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit; Anerkennung Ausbildungsanbieter. Nicht mehr vom Bund unterstützt werden die bisherigen Spezialkurse (z.B. Waldrandpflegekurse, Waldbaukurse, Motorsägenhandhabungskurse, Seilkrankurse, etc.), die üblicherweise einen Umfang zwischen 0.5 bis 3 Tage aufweisen. Für Rückfragen stehen Ihnen von der Abteilung Wald des BAFU die jeweiligen Regionenverantwortlichen oder die Fachverantwortliche Arbeitssicherheit, Frau Gerda Jimmy, gerne zur Verfügung. BAFU, Abt. Wald, KMA, 30.10.2015, 1/1
© Copyright 2024 ExpyDoc