Die Zuwendung ist zweckgebunden und entsprechend Ihres Antrags ausschließlich bestimmt zur Förderung zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen. Der Bewilligungszeitraum begann am 01. Januar 2015 und dauert bis 31. Dezember 2015. Bedingungen zur Förderfähigkeit von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen – – – Zuwendungsfähig sind Anträge gehörloser Menschen mit Wohnsitz in Thüringen Nachweis über die Gehörlosigkeit des Antragstellers durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen GL Förderprojekt ist die Teilnahme der gehörlosen Menschen an nichtbehördlichen, nichtöffentlichen und verbandsunabhängigen privaten Terminen, bei denen die Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers (GSD) oder einer anderen Kommunikationshilfe zur gleichberechtigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erforderlich ist. Das können zum Beispiel folgende Termine sein: · Notar · Anwalt · Eigentümer- oder Mieterversammlungen · Kaufverträge (z.B. Autokauf) · Bankgespräche · Gespräche mit Versorgungsanbieter · Gespräche mit Versicherungen · Private Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Jugendweihen, Trauer) - Bei behördlichen und öffentlichen Terminen werden die Zuwendungen nicht übernommen.
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