Private Krankenversicherung INFO FÜR ARTNER VERTRIEBSP Krankenversorgung von Soldaten Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind während ihrer aktiven Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig. Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als ein eigenständiges System der Heilfürsorge. Sie umfasst alle medizinisch notwendigen Leistungen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind. Erbracht werden Sie vom Sanitätsdienst der Bundeswehr. Jedes Bataillon der Bundeswehr hat einen Sanitätsbereich mit mindestens einem Truppenarzt, der für die Soldatinnen und Soldaten wie ein Hausarzt zur Verfügung steht. Im Notfall, per Überweisung durch den Truppenarzt oder bei Auslandsurlaub kann aber auch ein niedergelassener Arzt oder ein ziviles Krankenhaus aufgesucht werden. Ein Notfall liegt i.d.R. dann vor, wenn es dem Soldaten nicht möglich oder zumutbar ist, eine Sanitätseinrichtung der Bundeswehr (Sanitätsoffizier, Bundeswehrkrankenhaus o.ä.) aufzusuchen. Die truppenärztliche Versorgung umfasst nicht � die Familienangehörigen bzw. Hinterbliebenen des aktiven Soldaten � Soldaten zeit nach Beendigung ihrer Verpflichtungs- Diese haben Anspruch auf Beihilfe. Aus diesem Grunde benötigen Soldaten während ihrer aktiven Zeit unbedingt eine Anwartschaftsversicherung (AWV). So werden sie später garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen, die sie als Ergänzung zur Beihilfe benötigen. Die Anwartschaftsversicherung hat folgende Vorteile: � Während der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten und Folgen sind mitversichert � Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in eine beihilfekonforme private Krankheitskostenversicherung Ferner müssen sich Berufssoldaten in der privaten Pflegepflichtversicherung nach Tarifstufe PVB versichern. Soldaten auf Zeit sollten dagegen den Beitragsvorteil der privaten Pflegepflichtversicherung gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung nutzen in Verbindung mit dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung auf die private Krankenversicherung. Besonderheit Soldaten auf Zeit (SaZ) Nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit erhalten SaZ sog. Übergangsgebührnisse. Zu diesem Zeitpunkt wird die AWV aktiviert, denn es besteht ein Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70%. Die Dauer des Beihilfeanspruchs hängt von der Dauer der vorangegangenen Verpflichtung ab, z.B. 3 Jahre Beihilfe für SaZ 8 nach einer Verpflichtung von 8 Jahren bzw. 5 Jahre Beihilfe für SaZ 20 nach einer Verpflichtung von 20 Jahren. Sobald Übergangsgebührnisempfänger in einem neuen Arbeitsverhältnis stehen, gilt bei einer Beschäftigung als: � Arbeitnehmer mit Einkünften unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Es besteht GKVPflichtversicherung ohne Befreiungsmöglichkeit. � Arbeitnehmer mit Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder als Selbstständiger: Es besteht Versicherungsfreiheit in der GKV. Es besteht Beihilfeanspruch ausschließlich aus dem aktuellen Beamtenverhältnis heraus entsprechend der Beihilfeverordnung des aktuellen Dienstherrn. � Beamte: Die Empfehlung für Heilfürsorgeberechtigte: BN HF-UZ Die truppenärztliche Versorgung ist keine 100%ige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Erkrankung. So werden z.B. für Brillen und Zahnersatz nicht alle Kosten übernommen. Hier hilft der Heilfürsorge-Ergänzungstarif für Anspruchsberechtigte truppenärztlicher Versorgung BN HF-UZ der DBV. Mit dem Heilfürsorge-Ergänzungstarif BN HF-UZ für Heilfürsorgeberechtigte werden hohe Zuzahlungen vermieden. Voraussetzung für den Abschluss von Tarif BN HF-UZ für Heilfürsorgeberechtigte: PVB ist bei DBV versichert und AWV ist bei DBV versichert Der Heilfürsorge-Ergänzungstarif umfasst folgende Leistungen: � Material- und Laborkosten bei Zahnersatz: 100%. Es gilt dabei folgende Zahnstaffel: – 1. - 24. Monat: 1.000 EUR – 1. - 48. Monat: 2.000 EUR Die Zahnstaffel entfällt bei Unfall. 27931829 (04.15) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung 65172 Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG www.dbv.de Ein Unternehmen der AXA Gruppe und Kontaktlinsen: 100% bis zu einem Rechnungsbetrag von 300 EUR innerhalb von 3 Kalenderjahren � Brillen 1.300 EUR je Ohr innerhalb von 3 Kalenderjahren nach Vorleistung der Heilfürsorge � Hörgeräte: � Hilfsmittel: sorge 100%, nach Vorleistung der Heilfür- durch Heilpraktiker: 80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250 EUR pro Kalenderjahr � Behandlung � Reisekrankenversicherung: Rücktransport 100%, inklusive Wichtig zu wissen Freiwillig Wehrdienst leistende Soldaten (FWD) sind keine Soldaten auf Zeit. Sie haben für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, jedoch keinen Anspruch auf Beihilfe nach dieser Zeit. Aus diesem Grund können diese Freiwillig Wehrdienst leistenden Soldaten keine Anwartschaftsversicherung (AWV) abschließen. Dies gilt auch für sogenannte Eignungsübende solange sie sich noch nicht als Soldaten auf Zeit verpflichtet haben.
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