3. Krankenversorgung für Soldaten

Private Krankenversicherung
INFO FÜR
ARTNER
VERTRIEBSP
Krankenversorgung von
Soldaten
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind während
ihrer aktiven Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht
krankenversicherungspflichtig. Sie erhalten durch
den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche
Versorgung als ein eigenständiges System der Heilfürsorge. Sie umfasst alle medizinisch notwendigen
Leistungen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
Erbracht werden Sie vom Sanitätsdienst der Bundeswehr. Jedes Bataillon der Bundeswehr hat einen
Sanitätsbereich mit mindestens einem Truppenarzt,
der für die Soldatinnen und Soldaten wie ein Hausarzt zur Verfügung steht. Im Notfall, per Überweisung durch den Truppenarzt oder bei Auslandsurlaub kann aber auch ein niedergelassener Arzt oder
ein ziviles Krankenhaus aufgesucht werden. Ein
Notfall liegt i.d.R. dann vor, wenn es dem Soldaten
nicht möglich oder zumutbar ist, eine Sanitätseinrichtung der Bundeswehr (Sanitätsoffizier, Bundeswehrkrankenhaus o.ä.) aufzusuchen.
Die truppenärztliche Versorgung umfasst nicht
�
die
Familienangehörigen bzw. Hinterbliebenen
des aktiven Soldaten
�
Soldaten
zeit
nach Beendigung ihrer Verpflichtungs-
Diese haben Anspruch auf Beihilfe.
Aus diesem Grunde benötigen Soldaten während
ihrer aktiven Zeit unbedingt eine Anwartschaftsversicherung (AWV). So werden sie später garantiert
in die private Krankenversicherung aufgenommen,
die sie als Ergänzung zur Beihilfe benötigen. Die
Anwartschaftsversicherung hat folgende Vorteile:
�
Während
der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten und Folgen sind mitversichert
�
Es
gibt keine erneute Gesundheitsprüfung oder
Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in eine beihilfekonforme
private Krankheitskostenversicherung
Ferner müssen sich Berufssoldaten in der
privaten Pflegepflichtversicherung nach Tarifstufe PVB versichern. Soldaten auf Zeit sollten
dagegen den Beitragsvorteil der privaten Pflegepflichtversicherung gegenüber der gesetzlichen
Pflegeversicherung nutzen in Verbindung mit
dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung auf die private Krankenversicherung.
Besonderheit Soldaten auf Zeit (SaZ)
Nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit erhalten SaZ sog. Übergangsgebührnisse. Zu diesem
Zeitpunkt wird die AWV aktiviert, denn es besteht
ein Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70%. Die
Dauer des Beihilfeanspruchs hängt von der Dauer
der vorangegangenen Verpflichtung ab, z.B. 3 Jahre
Beihilfe für SaZ 8 nach einer Verpflichtung von 8
Jahren bzw. 5 Jahre Beihilfe für SaZ 20 nach einer
Verpflichtung von 20 Jahren.
Sobald Übergangsgebührnisempfänger in einem
neuen Arbeitsverhältnis stehen, gilt bei einer Beschäftigung als:
�
Arbeitnehmer
mit Einkünften unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Es besteht GKVPflichtversicherung ohne Befreiungsmöglichkeit.
�
Arbeitnehmer
mit Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder als Selbstständiger: Es besteht Versicherungsfreiheit in der GKV.
Es besteht Beihilfeanspruch ausschließlich aus dem aktuellen Beamtenverhältnis heraus
entsprechend der Beihilfeverordnung des aktuellen Dienstherrn.
�
Beamte:
Die Empfehlung für Heilfürsorgeberechtigte: BN HF-UZ
Die truppenärztliche Versorgung ist keine 100%ige
Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer
Erkrankung. So werden z.B. für Brillen und Zahnersatz nicht alle Kosten übernommen. Hier hilft der
Heilfürsorge-Ergänzungstarif für Anspruchsberechtigte truppenärztlicher Versorgung BN HF-UZ der
DBV.
Mit dem Heilfürsorge-Ergänzungstarif BN HF-UZ für
Heilfürsorgeberechtigte werden hohe Zuzahlungen
vermieden.
Voraussetzung für den Abschluss von Tarif
BN HF-UZ für Heilfürsorgeberechtigte:
PVB ist bei DBV versichert und
AWV ist bei DBV versichert
Der Heilfürsorge-Ergänzungstarif umfasst folgende
Leistungen:
�
Material-
und Laborkosten bei Zahnersatz:
100%. Es gilt dabei folgende Zahnstaffel:
– 1. - 24. Monat: 1.000 EUR
– 1. - 48. Monat: 2.000 EUR
Die Zahnstaffel entfällt bei Unfall.
27931829 (04.15)
DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung
65172 Wiesbaden
Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
www.dbv.de
Ein Unternehmen der AXA Gruppe
und Kontaktlinsen: 100% bis zu einem
Rechnungsbetrag von 300 EUR innerhalb von 3
Kalenderjahren
�
Brillen
1.300 EUR je Ohr innerhalb von 3
Kalenderjahren nach Vorleistung der Heilfürsorge
�
Hörgeräte:
�
Hilfsmittel:
sorge
100%, nach Vorleistung der Heilfür-
durch Heilpraktiker: 80% bis zu
einem Rechnungsbetrag von 1.250 EUR pro Kalenderjahr
�
Behandlung
�
Reisekrankenversicherung:
Rücktransport
100%, inklusive
Wichtig zu wissen
Freiwillig Wehrdienst leistende Soldaten (FWD)
sind keine Soldaten auf Zeit. Sie haben für die
Dauer des freiwilligen Wehrdienstes Anspruch
auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung,
jedoch keinen Anspruch auf Beihilfe nach
dieser Zeit. Aus diesem Grund können diese
Freiwillig Wehrdienst leistenden Soldaten keine
Anwartschaftsversicherung (AWV) abschließen.
Dies gilt auch für sogenannte Eignungsübende
solange sie sich noch nicht als Soldaten auf
Zeit verpflichtet haben.