Öffentliche VR-Sitzung am 23.03.2016 Aktuelles - DAK

Öffentliche VR-Sitzung am 23.03.2016
Aktuelles sozialpolitisches Geschehen
Statement des stellv. Verwaltungsratsvorsitzenden
(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste,
vor drei Monaten haben wir die Beitragsanpassung für die DAK-Gesundheit beschlossen.
Eine Entscheidung, die uns alles andere als leicht gefallen ist. Hat sie uns doch an das obere
Ende der Beitragsspreizungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Aber es
war eine Entscheidung, die aufgrund der politischen und strukturellen Gegebenheiten unumgänglich war. Und es war eine Entscheidung, die Befürchtungen ausgelöst hat. Die Befürchtung nämlich, dass uns ähnlich wie im Jahre 2010, als wir den Zusatzbeitrag in Höhe von 8
Euro erheben mussten, die Mitglieder und Versicherten in großer Anzahl verlassen werden.
Nun können und müssen wir feststellen, dass sich die Befürchtungen in gewisser Weise erfüllt haben. Ja, uns haben Mitglieder und damit Versicherte in recht großer Anzahl gekündigt.
Aber es sind bei weitem nicht so viele, wie es im schlimmsten Fall zu befürchten war. Ca.
200 Tausend ist die Anzahl derer, die der DAK-Gesundheit den Rücken kehren wollen. Man
muss mal sehen, wie viele hiervon wieder zurückgeholt werden können, weil wir vernünftige
und gute Argumente haben. Trotzdem sind das genau zwei Mal einhundert Tausend Versicherte zu viel. Aber es wäre illusorisch gewesen, zu glauben, bei einer recht gravierenden
Beitragsanhebung nur geringe Verluste feststellen zu müssen. So, wie sich die Zahlen jetzt
darstellen, bin ich der Meinung, dass wir noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen sind. Und dass dies so ist, hat selbstverständlich auch Gründe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es verstanden, im Vorwege der
Beitragsanpassung und vor allem auch in der Zeit der Information über den Beschluss gegenüber unseren Mitgliedern, neben der Anpassung vor allem die Leistungsfähigkeit der
DAK-Gesundheit in den Vordergrund zu stellen. Und, dass diese vorhanden ist, das wissen
wir. Versicherte, die bereits Leistungen unserer Krankenkasse in Anspruch genommen haben, wissen dies auch und sind bei uns geblieben. Wir haben es insgesamt vermocht, die
ausschließliche Preiskomponente der Beitragserhöhung aus dem Fokus zu nehmen und dies
durch eine Entscheidung über Preis und Leistung zu ersetzen. Ich denke, viele, die potenziell
der DAK-Gesundheit den Rücken gekehrt hätten, haben sich von dieser Abwägung leiten
lassen und sind unserer Krankenkasse treu geblieben. Dies ist ein Verdienst aller, die mit der
Beitragskommunikation befasst waren und vor allem der Kolleginnen und Kollegen, die die
Argumentation den unterschiedlichen Versichertengruppen speziell nahe gebracht haben.
Vielen Dank hierfür, sage ich allen im Namen des Verwaltungsrates. Nicht vergessen zu erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang auch, dass es dem Vertrieb gelungen ist, ca.
27 Tausend Versicherte neu von der DAK-Gesundheit zu überzeugen. Das sind mehr als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres. Ein toller Erfolg des Vertriebes unter schwierigen Bedingungen. Einen herzlichen Dank auch für diese Leistung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit den Beschlüssen zur Beitragsanpassung haben wir auch eine weitere Diskussion maßgeblich mit angeschoben. Die verabschiedete Resolution zur Beitragsparität hat politisch ins
Schwarze getroffen und es ist eine intensive Diskussion um eine Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge zwischen Mitgliedern und Arbeitgebern
angestoßen worden. Politisch gibt es eine breite Koalition von den CDU-Sozialausschüssen,
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über die SPD bis hin zur Partei „Die Linke“, also über die Regierungskoalition hinaus, die
sich mittlerweile für die Wiederherstellung der Parität ausspricht. Weil aber noch erheblicher
Widerstand aus der CDU/CSU heraus zu hören und auch noch weiter zu erwarten ist, können wir nicht unbedingt davon ausgehen, dass sich in dieser Legislaturperiode noch etwas
zur Lösung in dieser Frage tut. Aber das Thema ist gesetzt und ich kann mir auch sehr gut
vorstellen, dass es eine erhebliche Rolle im kommenden Bundestagswahlkampf spielen wird.
Und wie man die Kanzlerin kennt, lässt sie sich nur ungerne thematisch vor sich her treiben,
sondern macht sich die Themen lieber selbst zu eigen. Insofern kann ich mir weiterhin gut
vorstellen, dass sich in dieser Frage auch noch in der Union etwas tut und somit nach der
Bundestagswahl die Chancen gar nicht so schlecht stehen, dass es hier zu grundlegenden
Änderungen kommen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ähnliches erhoffe ich mir allerdings auch noch für die offizielle Position der Arbeitgeberverbände in dieser Frage. Wie Sie ja alle wissen, haben wir Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit für die Beitragsparität gestimmt. Und auch andere Arbeitgebervertreter in Verwaltungsräten gesetzlicher Krankenversicherungen sind unserem Beispiel
gefolgt und haben sich für die Beitragsparität ausgesprochen. Wir folgen alle dem gleichen
Grundgedanken, indem wir der Auffassung sind, dass die Parität auf Dauer und vor allem bei
anderen politischen Mehrheiten kommen wird. Wenn sie aber weiter verhindert wird und die
nächsten Beitragserhöhungen beschlossen werden, ist am Ende der Kostensprung für die
Arbeitgeber aufgrund einer späten, meines Erachtens aber unabwendbaren Einführung der
Parität schließlich doch so groß, dass er für viele Betriebe vor Ort erhebliche Auswirkungen
haben wird. Deshalb lieber jetzt mit Schmerzen, als später mit heftigen finanziellen Problemen. Ich hoffe immer noch, dass auch die Verbände diese Argumente in ihre Positionierung
einbeziehen werden und von ihren bisherigen Argumentationslinien abrücken. Vor allem diejenige, dass die Arbeitgeber die Kosten für die Unfallversicherung alleine zu tragen haben
und hierdurch bereits überproportional in die Gesetzliche Sozialversicherung einzahlen, halte
ich für eine nicht haltbare Position. Die Gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wieder
herzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Die Unfallversicherung versichert damit Gefahren, die unmittelbar aus dem Umfeld der zu leistenden Arbeit des Arbeitgebers heraus begründet sind. Gäbe es keine gesetzliche Unfallversicherung, hätte der Arbeitgeber all diese Gefahren, für die er verantwortlich
zeichnet, entweder privat zu tragen oder privat abzusichern, wollte er sich nicht einem unkalkulierbaren Risiko aussetzen. Und dies zu weit höheren Kosten bei vergleichbarem Versicherungsumfang. Dies war die Erkenntnis einiger Arbeitgeber, die auf die Gesetzliche Unfallversicherung verzichten wollten. Vor ca. sechs bis sieben Jahren hat es eine Initiative
einiger Arbeitgeber gegeben, die aus der Gesetzlichen Unfallversicherung ausscheiden wollten. Die haben sich Angebote von Haftpflichtversicherern eingeholt und dabei festgestellt,
dass die Beiträge für die Haftpflichtversicherung weit höher waren als die Beiträge für die
Berufsgenossenschaften. Auch hieran mag man sehen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht ohne Grund dem Arbeitgeber finanziell zugeschrieben wird. Ähnliches gilt weitgehend auch für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wie bei der gesetzlichen Unfallversicherung auch, hat der Arbeitgeber ein unmittelbares Interesse an der Gesunderhaltung seiner
Belegschaft. Man möge es sich nur einmal vorstellen, was passiert, wenn es die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nicht gäbe oder gleich reduziertes Krankengeld ausgezahlt
würde. Arbeitnehmer würden häufig im Krankheitsfall weiter zur Arbeit kommen und ihr erst
fernbleiben, wenn sie tatsächlich ernsthaft erkranken und dann womöglich auch lange ausfallen. Aus der Präsentismusdebatte wissen wir, welche Folgen dies hat, auch in der Auswirkung auf weitere Mitarbeiter der Belegschaft. Die Lohnfortzahlung kostet natürlich zunächst,
aber sie wirkt auch im Interesse des Arbeitgebers, damit Mitarbeitern die Zeit gegeben ist,
vernünftig zu genesen und ihre Arbeitskraft wieder voll zur Verfügung stellen zu können. Hier
wünsche ich mir eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Krankenkasse und Arbeitgebern
beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement, um möglichst frühzeitig gesund und aktiv an
den Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Dies dient auch der Planungssicherheit des Unternehmens und natürlich auch im Hinblick auf die Senkung der derzeit hohen KrankengeldSeite 2 von 5
zahlungen auch unserer Krankenkasse.
Meine Damen und Herren,
ich hoffe sehr, dass sich die Position bei den Arbeitgeberverbänden noch entsprechend ändern wird und wir, zumindest in der kommenden Legislaturperiode zu guten Lösungen bei
der Beitragsfinanzierung kommen werden, die für beide Seiten tragfähig sind und die die
steigenden Kosten im Gesundheitswesen gerechter verteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein weiteres Thema, was bei dieser Diskussion nicht aus dem Auge verloren werden darf, ist
der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Auch hier haben wir als eine
der Versorgerkrankenkassen unmittelbare Interessen. Der Vorsitzende der Fraktion der BfA
DRV-Gemeinschaft, Herr Aschenbeck, ist ja in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates hierauf eindringlich eingegangen. Ersatzkassenseitig ist die Situation zum Glück ja mittlerweile
so – der Verbandsvorsitzende, Herr Zahn, berichtet hierzu regelmäßig, - dass sich die Positionen zum Morbi-RSA langsam annähern und man zu gemeinsamen Darstellungen kommt.
Dies ist auch ungemein wichtig, weil ich den Eindruck habe, dass sich politisch nur etwas
bewegen wird, wenn starke Gemeinschaften auch tatsächlich gemeinsam auftreten. Dies
macht uns auf der anderen Seite ja auch die AOK-Gemeinschaft vor. Sie sind die Gewinner
und verfügen über eine Rücklage in Höhe von 6,4 Mrd. Euro von 14,5 Mrd. der Kassen insgesamt. Rechnet man hier noch die ca. 3,5 Mrd. Euro Rücklage der TK hinzu, sind dies
schon zwei Drittel an Rücklagen, die zwei Gemeinschaften auf sich vereinen und das restliche Drittel an Rücklagen verteilt sich auf die übrigen 116 Krankenkassen. Für die Ersatzkassen und hierbei insbesondere für uns als DAK-Gesundheit ist es daher elementar wichtig,
dass sich die Gewichte beim Morbi-RSA verschieben und es hier zu mehr Gerechtigkeit
kommt. Wenn der Gesetzgeber immer wieder betont, dass es einen Leistungs- und Preiswettbewerb geben soll, muss er auch durch gerechte Verteilungsmechanismen dafür sorgen,
dass dieser stattfinden kann und es nicht nur darum gehen kann, junge und gesunde Menschen zu versichern, weil man für die immer noch ca. fünf Prozent mehr aus dem RSA bekommt, als sie kosten. Hierin liegt die große soziale Ungerechtigkeit dieses Mechanismus,
denn umgekehrt bekommt man eben auch für kranke Menschen ca. vier bis fünf Prozent
weniger an Ausgleich, den man eigentlich benötigt, um kostendeckend agieren zu können.
Erst wenn man dieser Zielsetzung näher rückt, kann man von gerechteren Wettbewerbsstrukturen sprechen und ich wünsche mir sehr, dass die Ersatzkassen diese Positionen gemeinsam vertreten werden.
Liebe Gäste,
diese Ungerechtigkeiten, die unsere DAK-Gesundheit überproportional treffen, liefern auch
die Hauptursache für die anstehenden Reorganisationsmaßnahmen. Seit Jahren laufen wir
sowohl bei den Leistungsausgaben als auch bei den Verwaltungskosten im Benchmark dem
GKV-Schnitt hinterher. Nach der notwendigen Beitragserhöhung, die eben auch mit den dargestellten Mitgliederverlusten verbunden sind, ist es Zeit, unser Unternehmen noch stringenter als ohnehin schon am Wettbewerb und insbesondere an den Wettbewerbern auszurichten. Und dies bedeutet für uns als Vorgabe für die operative Umsetzung, dass neben einer
noch konsequenteren Leistungssteuerung, die ja auch betrieben wird und Erfolge zeigen,
auch die organisatorischen Strukturen der DAK-Gesundheit gestrafft werden müssen, um bei
den Verwaltungsausgaben tatsächlich zu sparen. In der letzten Zeit konnte ich vermehrt
wahrnehmen, dass über die geplanten Maßnahmen intensiv diskutiert wird, wie ich höre
auch im Mitarbeiterforum der DAK-Gesundheit. Um einem Missverständnis vorzubeugen,
möchte ich betonen, dass ein Verwaltungsrat nicht einem Aufsichtsrat gleichzusetzen ist. Der
Verwaltungsrat ist Vertreter der Versicherten und nicht der Beschäftigten. Deshalb gibt es
auch im Verwaltungsrat keine Arbeitnehmervertreter. Es gibt nur Vertreter der Beitragszahler
und Leistungsempfänger, sei es auf der einen Seite der Versicherten, auf der anderen Seite
die Arbeitgeber, bspw. auch im Bereich des Arbeitgeberausgleichgesetzes, wo es auch um
Leistungen gerade für die kleineren Unternehmen geht. Im Gegensatz zu manch anderen
Krankenkassen, vor allem einiger AOK`n in den neuen Bundesländern, können wir uns
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überproportional hohe Verwaltungskosten nicht leisten. Die würden uns im Wettbewerb noch
weiter abhängen und, hier sehe ich mich mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden, Hans Bender, und dem Vorstand einig, mittelfristig unsere DAK-Gesundheit in ihrer Existenz gefährden. Wir können nicht auf bessere Zeiten, z. B. durch die so notwendigen Änderungen im
Morbi-RSA, warten. Wir müssen jetzt was tun und von daher sehe ich, bei allen damit verbundenen massiven Veränderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eingeleiteten Maßnahmen als absolut notwendig an, um uns konkurrenzfähig im Wettbewerb zu halten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf der heutigen Tagesordnung haben wir zwei Themen zu beraten und zu beschließen, die
ebenfalls für die Zukunft unseres Unternehmens ungemein wichtig sind. Zum einen handelt
es sich um die Vereinigung mit der BKK Beiersdorf und zum anderen haben wir eine Vorstandswahl auf der Agenda. Gemeinsam haben Verwaltungsratsspitze und Vorstand beide
Themengebiete vorangetrieben und in vielen Gesprächen und Ausschusssitzungen Entscheidungen vorbereitet, von denen wir glauben und hoffen, dass sie für unsere DAKGesundheit richtig sind und sie Ihre Zustimmung hierzu jeweils geben können. Mit der erneuten Vereinigung mit einer BKK können wir unser Konzept forcieren, weiter verstärkt in Betrieben Fuß zu fassen und hier unsere Vorteile, quasi als Hauskasse, gegenüber Mitkonkurrenten zu nutzen. Aber die Nutzung dieser Chance fordere ich auch ein. In der Vergangenheit ist dieses Konzept nicht immer so aufgegangen. Da ich selber aus einer dieser Vorgängerkrankenkassen des BKK-Bereiches komme, meine ich, dies beurteilen zu können. Wir als
DAK-Gesundheit haben nunmehr genug Erfahrung gesammelt, um in der Funktion als Hauskasse die Betriebe optimal zu betreuen und von uns zu überzeugen. Der Argumentation, so
auch jetzt bei der Fusion mit der BKK Beiersdorf, dass es ja nur recht wenig Versicherte seien, die mit dieser Fusion übernommen werden, möchte ich entgegenhalten: die muss man
erst mal am Markt gewinnen, diese Anzahl an Versicherten! Und hinzu kommt ein zusätzliches Potenzial beim Unternehmen Beiersdorf, wenn wir als DAK-Gesundheit dort unseren
Job gut machen. Darauf kommt es an und hierzu appelliere ich an den Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Aufgaben in den Betrieben insgesamt befasst sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die weitere Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, ist die Wahl eines neuen Mitgliedes
des Vorstandes. Ebenfalls akribisch und sorgfältig vorbereitet, schlagen wir Ihnen heute vor,
Herrn Andreas Storm in den Vorstand zu wählen und zum 30. Juni den Vertrag mit Herrn
Claus Moldenhauer einvernehmlich aufzulösen. Mit der Kandidatur und hoffentlich Wahl von
Herrn Storm sind Hans Bender und ich der festen Auffassung, Ihnen, liebe Kolleginnen und
Kollegen, eine außerordentlich gute Lösung für die Nachfolge von Claus Moldenhauer und in
der Folge auch für die Nachfolge von Prof. Rebscher anbieten zu können. Die Wahl Herrn
Storms zum Vorstand gehört ebenfalls in die Reihe der Maßnahmen zur Sicherung der Zukunft unserer DAK-Gesundheit. Und wir sind der Überzeugung, mit Herrn Andreas Storm
einen bestens in der Politik vernetzten Kandidaten aufbieten zu können, der zudem die Innovationen mitbringt, unser Unternehmen auch konzeptionell im Vorstand und gemeinsam mit
dem Verwaltungsrat weiterzuentwickeln. Ich denke, Sie, die Mitglieder des Verwaltungsrates,
konnten sich gestern in den Vorstellungsrunden hiervon überzeugen. Und wie ich höre ist
dies auch recht gut angekommen, um mit Herrn Storm intensiv sprechen und ihn kennenlernen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn die Wahl von Herrn Storm heute, wie vorgesehen, vorstatten geht, ist dies sogleich
auch die letzte Verwaltungsratssitzung, bei der Claus Moldenhauer als Mitglied des Vorstandes und dessen stellv. Vorsitzenden anwesend sein wird. Aber wir werden noch die Freude
haben, einige Monate bis zu seinem Ausscheiden aus der DAK-Gesundheit gemeinsam mit
ihm an den für unser Unternehmen wichtigen Themen zu arbeiten. Insofern halte ich es für
verfrüht, Claus Moldenhauer bereits heute unseren Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen. Dies wird an anderer und ich meine an geeigneter Stelle zum Ende seiner Amtszeit
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noch gebührend erfolgen. Aber er wird als alter Fahrensmann bis zur letzten Minute dazu
beitragen, den Dampfer DAK-Gesundheit auf Kurs zu halten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
abschließend möchte ich mich mit meinem letzten Themengebiet doch noch einmal der Gesundheitspolitik zuwenden. Zumindest bezogen auf eines der dortigen Themen, die Pflegeversicherung. Ich sehe mich mit Ihnen allen einig, dass die Maßnahmen insgesamt, die mit
den Pflegestärkungsgesetzen I und II beschlossen wurden, mehr als richtig und vor allem
notwendig sind. Als Highlights sind sicher die Einbeziehung der an Demenz Erkrankten in die
Leistungen der Pflegeversicherung und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zu sehen. Ob
gewisse Inhalte in den Gesetzen eine andere Gewichtung hätten erhalten müssen, darüber
lässt sich mit Sicherheit trefflich streiten und dies haben die Experten ja auch getan. Und
über die Sinnhaftigkeit des Pflegevorsorgefonds – auch im Hinblick auf Strafzinsen - brauchen wir gar nicht mehr zu reden. Das haben wir in den vergangenen beiden Jahren ebenfalls hinlänglich getan. Nun kommt es darauf an, das Jahr 2016 zu nutzen, damit alle, die in
der Administration der Pflege beteiligt sind, sich auf die neuen Herausforderungen einstellen.
Dies gilt sowohl für uns als Pflegekasse, als auch für die medizinischen Dienste der Krankenkassen als auch für die Leistungserbringer. Alle Pflegebedürftigen müssen aus ihrer heutigen Pflegestufe in einen neuen Pflegegrad eingestuft werden. Keiner darf dabei schlechter
gestellt werden. Die Demenzkranken müssen neu eingestuft werden, die Vertragspreise mit
den Einrichtungen neu verhandelt werden, das Bewilligungssystem sowie das Abrechnungssystem auf die neue Situation eingestellt werden und, ganz wichtig, die Pflegebedürftigen
und ihre Angehörigen sollten vernünftige und aussagekräftige Informationen über ihre neue
oder geänderte Situation erhalten. Ich halte dies für eine große Herausforderung. Aber es ist
auch eine Herausforderung, die unbedingt gut gemeistert werden muss, denn bei den Betroffenen handelt es sich mit um die Schwächsten in unserer Gesellschaft und um die müssen wir uns kümmern. Das sind wir ihnen und unserem Selbstverständnis als Versorgerkasse schuldig. Die Pflegestärkungsgesetze sind eine große Errungenschaft für unsere Gesellschaft und es hat lange gedauert, bis sie umgesetzt wurden. Jetzt kommt es auf die Beteiligten an, dass dieses im Großen und Ganzen gute Gesetz auch wirklich gut ins Werk gesetzt
wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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