Änderungsmitteilung Wohngeld

Änderungsmitteilung Wohngeld (§ 27 Abs. 3 Wohngeldgesetz)
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt
– Wohngeld –
Hamburg
Aktenzeichen:
Name, Vorname,
ggf. Geburtsname
Anschrift
Seit Erhalt des letzten Wohngeldbescheides sind die folgenden Änderungen eingetreten:
Ein Haushaltsmitglied, das zum Haushalt gehörte, ist verstorben:
nein
ja, und zwar
verstorben am:
Ein Haushaltsmitglied, das bisher nicht zum Haushalt gehörte, ist in den Haushalt aufgenommen worden:
nein
ja, und zwar
aufgenommen am:
Ein Haushaltsmitglied, das zum Haushalt gehörte, ist seit Bekanntgabe des letzten Wohngeldbescheides aus dem
Haushalt ausgezogen:
nein
ja, und zwar
ausgezogen am:
Die Miete hat sich seit Bekanntgabe des letzten Wohngeldbescheides verändert:
nein
ja, und zwar auf monatlich
EUR (Gesamtmiete)
Neben der Miete sind noch Abschläge für Kaltwasserverbrauch zu zahlen:
nein
ja, und zwar monatlich
EUR
Eine oder mehrere der folgenden Haushaltsmitglieder erhält/ erhalten eine Transferleistung (z. B.: Arbeitslosengeld
II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) oder
hat/ haben einen Antrag auf eine Transferleistung gestellt bzw. es läuft ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung
einer Transferleistung:
nein
ja, und zwar
Name, Art der Leistung
SO / Z ─ 40.22/23 ─ 11.15
Zu berücksichtigende Haushaltmitglieder entrichten:
Name, Vorname
Name, Vorname
Name, Vorname
a)
Steuern vom Einkommen
a)
Steuern vom Einkommen
a)
Steuern vom Einkommen
b)
Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung
b)
Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung
b)
Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung
c)
Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversiche­
rung
c)
Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversiche­
rung
c)
Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversiche­
rung
d) Laufende Beiträge zu öffentlichen
d) Laufende Beiträge zu öffentlichen
d) Laufende Beiträge zu öffentlichen
oder privaten Versicherungen, die
oder privaten Versicherungen, die
oder privaten Versicherungen, die
einem der vorgenannten Beiträge zu
einem der vorgenannten Beiträge zu
einem der vorgenannten Beiträge zu
(b) entsprechen
(b) entsprechen
(b) entsprechen
(c) entsprechen
(c) entsprechen
(c) entsprechen
Bitte wenden!
Ich bin alleinerziehende Person von mindestens einem Kind unter 18 Jahren und erhalte für dieses Kind Kindergeld
oder eine vergleichbare Leistung:
nein
ja
Kinderbetreuungskosten (z.B. Aufwendungen für Tagesmütter, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte,
Kinderkrippen) sind zu zahlen:
nein
ja Wenn Ja: Zahlende Person: Kosten: Mindestens ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied zahlt Unterhalt:
nein
ja Wenn Ja: Vordruck Unterhaltsverpflichtungen ausfüllen.
Einnahmen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder:
jährlich
monatlich
Art der Einnahmen
wöchentlich
Name, Vorname
täglich
Es sind alle Einnahmen in Geld und Geldeswert anzugeben, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und unabhängig davon, ob sie
wohngeldrechtlich als Einkommen zu berücksichtigen sind. Dazu gehören auch Sachleistungen, die Erfüllung eigener Zah­
lungsverpflichtungen durch Dritte (z. B. für Krankenversicherungsbeiträge, Schulgeld, Studiengebühren etc.) und Darlehen.
Werbungskosten
Betriebs­
ausgaben
Brutto­
einnahmen
EUR
EUR
Antragsteller
Sonstige Änderungen:
Belegen Sie bitte Ihre Angaben durch entsprechende Nachweise.
Hinweis:
Bei einer Neuentscheidung von Amts wegen nach § 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz sind nicht nur Änderungen im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Wohngeldgesetz zu berücksichtigen, sondern auch Änderungen aller anderen Umstände, die für die Entscheidung über die
Wohngeldleistung maßgebend sind.
Erklärung:
Ich versichere, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Ich habe nicht nur die Änderungen angegeben, die nach § 27 Abs. 3 Wohn­
geldgesetz der Mitteilungspflicht unterliegen, sondern gemäß Auskunftspflicht nach § 23 Abs. 1 Wohngeldgesetz auch alle anderen Än­
derungen der maßgebenden Verhältnisse seit Bekanntgabe des letzten Wohngeldbescheides. Ich nehme zur Kenntnis, dass ein Verstoß
gegen die Auskunfts- und Mitteilungspflicht als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden kann.
Hamburg, den 04.12.2015
Unterschrift der wohngeldberechtigten Person/ des Bevollmächtigten
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