Finanzpositionen für Tagungen, Kongresse usw. ()

Finanzpositionen für die Durchführung von Tagungen, Kongressen, Workshops, etc. (National)
Einnahmen
282
55
DFG-Zuschuss für Tagungen, Kongresse, Workshops, etc.
Einnahmen stehen zweckgebunden für Ausgaben bei MG 55 zur Verfügung
285
55
Sonstige Zuwendungen Dritter für Tagungen, Kongresse, Workshops, etc.
Einnahmen stehen zweckgebunden für Ausgaben bei MG 55 zur Verfügung
Die Sollstellung (Annahmeanordnung) für die oben genannten Einnahmen wird zentral durch das Sachgebiet Drittmittelverwaltung (F 112) veranlasst.
Die Zahlungsanforderung erfolgt durch die Projektleitung über F 112 , bitte das Kassenzeichen nicht vergessen!
Für alle anderen Einnahmen im Rahmen Ihrer Veranstaltung kontakieren Sie bitte das Referat Finanzmanagement
Ausgaben
427
55
Beschäftigungsentgelte an studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
428
55
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Zeitverträgen
511
55
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
518
55
Mieten für Gebäude, Räume zur Durchführung von Tagungen, Kongressen, Workshops, etc.
527
55
Reisekostenvergütungen und -zuschüsse
531
55
Öffentlichkeitsarbeit
533
55
Fremdleistungen, Vertr. freie Mitarbeit, Dienstleistungen, etc.
534
55
Gastvorträge
547
55
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
Die Anweisungen zulasten der Personalkostentitel dürfen grundsätzlich nur aus dem Geschäftsbereich Personal, bzw. für
427 55 von den dezentral befugten Stellen über das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein (DLZP)
erfolgen.
Ausgaben dürfen nur im Rahmen der bewilligten Mittel für das jeweilige Projekt unter Angabe des Buchungsabschnitts (BA) und der
Finanzstelle getätigt werden.