Finanzpositionen für die Durchführung von Tagungen, Kongressen, Workshops, etc. (National) Einnahmen 282 55 DFG-Zuschuss für Tagungen, Kongresse, Workshops, etc. Einnahmen stehen zweckgebunden für Ausgaben bei MG 55 zur Verfügung 285 55 Sonstige Zuwendungen Dritter für Tagungen, Kongresse, Workshops, etc. Einnahmen stehen zweckgebunden für Ausgaben bei MG 55 zur Verfügung Die Sollstellung (Annahmeanordnung) für die oben genannten Einnahmen wird zentral durch das Sachgebiet Drittmittelverwaltung (F 112) veranlasst. Die Zahlungsanforderung erfolgt durch die Projektleitung über F 112 , bitte das Kassenzeichen nicht vergessen! Für alle anderen Einnahmen im Rahmen Ihrer Veranstaltung kontakieren Sie bitte das Referat Finanzmanagement Ausgaben 427 55 Beschäftigungsentgelte an studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte 428 55 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Zeitverträgen 511 55 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 518 55 Mieten für Gebäude, Räume zur Durchführung von Tagungen, Kongressen, Workshops, etc. 527 55 Reisekostenvergütungen und -zuschüsse 531 55 Öffentlichkeitsarbeit 533 55 Fremdleistungen, Vertr. freie Mitarbeit, Dienstleistungen, etc. 534 55 Gastvorträge 547 55 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Die Anweisungen zulasten der Personalkostentitel dürfen grundsätzlich nur aus dem Geschäftsbereich Personal, bzw. für 427 55 von den dezentral befugten Stellen über das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein (DLZP) erfolgen. Ausgaben dürfen nur im Rahmen der bewilligten Mittel für das jeweilige Projekt unter Angabe des Buchungsabschnitts (BA) und der Finanzstelle getätigt werden.
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