_ Erlass "Ausbau von Bewegung und Sport in der Schule" Sehr

Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
Direktionen
allgemein bildenden Pflichtschulen,
der allgemein bildenden höheren Schulen,
der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen,
der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und
der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Kolleg für
Sozialpädagogik sowie der Berufsschulen
Bearbeiter:
Mag. Polczer
Tel: 0732 / 7071-2051
Fax: 0732 / 7071-2090
E-Mail: [email protected]
in O b e r ö s t e r r e i c h
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B9-3/25-2015
vom
17.09.2015
Erlass "Ausbau von Bewegung und Sport in der Schule"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Angebote im Bereich Bewegung und Sport müssen in der Schule einen fixen Stellenwert
haben.
Im Rahmen des Ausbaus der ganztägigen Schulformen soll das Bewusstsein der Bedeutung
des Bewegungsbereiches ausgebaut und erweitert werden. Entsprechend der Vereinbarung
zwischen BMBF, BMLVS und der Bundessportorganisation (BSO) sowie dem von den
Regierungspartnern vereinbarten „10 Punkte Programm – Bewegung und Sport“ soll der
Ausbau von Bewegung und Sport in der Schule bzw. die Umsetzung der täglichen
Bewegungseinheit auch einer der zentralen Schwerpunkte in ganztägigen Schulformen sein
und inhaltlich von drei Zielen geleitet werden:
1.
Schritt für Schritt mehr Bewegung im Schulalltag etablieren,
2.
Bewusstsein für die Bedeutung des Sports und der regelmäßigen Bewegung steigern,
3.
Eine nachhaltige Bewegungskultur sicherstellen – Bewegung, Sport und Spiel als
sinnvolle Freizeitgestaltung verstehen.
4.
Folgende Grundsätze für die Umsetzung durch die Schulleiterinnen und Schulleiter
ganztägiger Schulformen:

Kein Entfallen des Unterrichtsgegenstands „Bewegung und Sport“

Keine Blockung des Unterrichtsgegenstands „Bewegung und Sport“ über mehrere
Wochen

Entwickeln schulstufenübergreifender Angebote im Freizeitbereich der ganztägigen
Schulformen
DVR.0064351
http://www.lsr-ooe.gv.at
Parteienverkehr Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr

Sicherung und Ausbau der einschlägigen verbindlichen/unverbindlichen Übungen

Integration von auflockernden und die Konzentrationsfähigkeit steigernden
Bewegungseinheiten in den Unterricht (bewegtes Lernen, bewegte Didaktik)

Aktiver Einsatz der Bewegungstagebücher an Volksschulen

Einhaltung der Lehrplannovelle neu für die autonomen Untergrenzen bzw.
Stundenausmaße für den Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport
An ganztägigen Schulformen sollten die Angebote im Bereich der Freizeit so gesetzt werden,
dass an Tagen, an denen im Stundenplan keine Unterrichtseinheit „Bewegung und Sport“
vorgesehen ist, eine entsprechende Freizeiteinheit im Bereich Bewegung für die Schülerinnen
und Schüler angeboten wird. Dazu sind auch Kooperationen mit verbandlichen Sportvereinen
und außerschulischen Sportstätten weiterzuführen und auszubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden Präsidenten
Dr. Peter Sonnberger
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