Der Ministerratsbeschluss vom 12. Juli im Wortlaut

351.000/0036-I/4/16
NEUE FASSUNG
VORTRAG AN DEN MINISTERRAT
betreffend der Reform und Neugestaltung der Stabilitätsabgabe sowie der
Investitionen in Zukunftsbereiche für Bildung, Wissenschaft und
Forschung
Reform der Stabilitätsabgabe
Die Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute wurde im Jahr 2011, hinsichtlich des sog.
Sonderbeitrages befristet bis 2017, mit dem Ziel eingeführt, dass Banken, die indirekt
von der Stabilisierung der Finanzmärkte durch Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen
des Bundes profitieren, hierfür auch einen Beitrag zu leisten haben. Dieser
Unterstützungseffekt wirkte unabhängig davon, wie stark ein Institut von der
Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 betroffen war oder ob Staatshilfe direkt in
Anspruch genommen werden musste.
Seit der Einführung der Stabilitätsabgabe hat sich insbesondere das rechtliche
Umfeld entscheidend verändert. Aufgrund neuer europarechtlicher Vorschriften ist
zudem der Europäische Abwicklungsfonds („Single Resolution Fund“) zu dotieren,
wodurch 2015 eine Ertragsbelastung von rd. € 198 Mio. der österr. Banken resultierte
und die Dotierungserfordernisse auch in den folgenden Jahren bestehen. Des
Weiteren sind seit dem Jahr 2015 sektorale Einlagensicherungsfonds mit Geldmitteln
auszustatten, was ebenfalls Kosten von rd. 150 Mio. EUR p.a. für Kreditinstitute
hervorruft. Die Entlastung der Zahlungen an die europäischen Fonds ist bereits bei
der Einführung der Stabilitätsabgabe durch die Bundesregierung in die
Erläuterungen zum Gesetzestext aufgenommen worden.
Auch andere europäische Länder, die eine Bankenabgabe im Zuge der Finanzkrise
eingeführt haben, haben mittlerweile einen Revisionsprozess eingeleitet, der zu einer
Absenkung der Abgabe oder zu einer Anrechnung auf zu leistende
Abwicklungsbeiträge geführt hat. Dies hat zur Konsequenz, dass die österr. Banken
mit einer der höchsten Bankenabgaben in Europa belastet sind, gleichzeitig aber vor
der Herausforderung stehen, die Eigenkapitalquoten an das vom Markt und von den
Aufsichtsbehörden geforderte Niveau auszurichten und somit maßgeblich zu erhöhen.
Die Bundesregierung setzt sich daher zum Ziel die Stabilitätsabgabe zu reformieren.
Ein Teil dieser Gesamtreform umfasst eine Einmalzahlung von 1 Mrd. €, die die
Bundesregierung für Bildungs- und Forschungsmaßnahmen zweckwidmen will. Die
Mittelaufbringung kann in Form einer Einmalzahlung oder aber im Rahmen einer
Übergangsregelung verteilt auf bis zu 4 Jahre erfolgen.
Ab 2017 wird eine „Bankenabgabe Neu“ eingehoben, die sich am deutschen Modell
orientiert (gewinnabhängig) und ein jährliches Aufkommen von 100 Mio. € generiert.
Die neue Bankenabgabe ist nicht KöSt-abzugsfähig und als reine Bundesabgabe
ausgestaltet.
Zur Förderung der Wirtschaft erklären sich die Banken bereit weitere
Kreditmaßnahmen unbürokratisch im Rahmen der geltenden Richtlinien in der Höhe
von 200 Mio. € insbesondere für mittelständische Unternehmen zur Verfügung zu
stellen.
Finanzierung von Bildungs- und Forschungsmaßnahmen durch die Einmalzahlung
1) Ausbau von ganztägigen Schulformen und Betreuungsangeboten
In Anbetracht wachsender pädagogischer Anforderungen an die Schulen und
geänderter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, auch im
Hinblick auf die Veränderung der Arbeitswelt, ist der Ausbau von ganztätigen Schulund Betreuungsangeboten von zentraler Bedeutung. Ganztagsschulen ermöglichen
eine intensivere Förderung aller Schülerinnen und Schüler (Nachhilfekosten sinken,
Integration gelingt besser, Förderung unabhängig von Finanzkraft des Elternhauses).
Ziel ist,

dass bis zum Jahr 2025 eine Betreuungsquote von 40 % von
Schülerinnen und Schülern in ganztägigen Schulformen erreicht wird.

dass bis zum Jahr 2025 allen Familien für ihre Kinder ein Platz in einer
ganztägigen Schule in der Nähe ihres Wohnorts zu ermöglicht wird und
zwar derart, dass im Umkreis von 20 km für jeden Schultyp zumindest ein
Schulstandort mit ganztätigem Betreuungsangebot zur Verfügung steht.
Daher sollen jedenfalls 750 Mio. € inklusive eines allfälligen Anteils der Länder aus
der Einmalzahlung insbes. für den Ausbau von ganztägigen Schul- und
Betreuungsangeboten zur Verfügung gestellt werden.
2) Ausbau von FH Studienplätzen
Die Fachhochschulen zeichnen sich vor allem durch die starke Nachfrage durch
Studierende, den Bedarf seitens der Wirtschaft an den praxisnahen Ausbildungen
der Fachhochschulen und unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung Stichwort: Industrie 4.0 - durch die verstärkte Notwendigkeit von FHStudienplätzen im Bereich der MINT-Fächer. Daher werden aus den Mitteln der
Einmalzahlung für den Ausbau von FH Studienplätze 100 Mio. € investiert.
3) Einrichtung der Innovationstiftung Bildung
Die im Rahmen der Bildungsreform vom 17.11.2015 beschlossene
„Innovationsstiftung für Bildung“ soll Innovationen im Bereich Pädagogik, Didaktik
und Digitalisierung in Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen
etc.) forcieren, innovative Vorhaben in genau diesen Feldern finanzieren und
kurzfristig spürbare Impulse bei den Kindern, Jugendlichen und Pädagogen
erzielen. Sie schafft somit auch notwendige Voraussetzungen, dass geplante
Infrastrukturmaßnahmen (ganztägige Schulformen inkl. IKT-Infrastruktur etc.) mit
Leben erfüllt werden. Einen besonderen Schwerpunkt bilden
Digitalisierungsprojekte, die in den Klassenzimmer bzw. Bildungseinrichtungen
ankommen. Daher werden aus den Mitteln der Einmalzahlung 50 Mio. € für die
Einrichtung der „Innovationstiftung für Bildung“ verwendet.
4) Nationalstiftung
Gemäß § 4 Absatz 2 und 3 FTE-Nationalstiftungsgesetz ist die Stiftung jährlich mit
Mitteln, die von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) ausgeschüttet werden
sowie Zuwendungen aus Zinserträgen aus dem ERP-Fonds (ERP) zu dotieren. Die
Stiftung kann darüber hinaus auch mit jeweils hierfür im jährlichen
Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Mitteln dotiert werden. Die Nationalstiftung
FTE besitzt im österreichischen FTI-System eine sehr wichtige Rolle als
Finanzierungsquelle für langfristige strategische Maßnahmen und für innovative
neue Programme. Die Mittelausstattung der Nationalstiftung hat über
Die letzten Jahre tendenziell abgenommen und lag deutlich unter der in den
Erläuterungen zum Gesetz vorgeschlagenen Höhe. Die Stiftung kann ihre
strategische Rolle jedoch nur erfüllen, wenn sie ausreichend und nachhaltig
dotiert wird. Daher werden für die Nationalstiftung aus den Mitteln der
Einmalzahlung 100 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Wir stellen daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle das beabsichtigte Vorhaben zur Reform und
Neugestaltung der Stabilitätsabgabe sowie die Investitionen in die Zukunftsbereiche
Bildung, Wissenschaft und Forschung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
12. Juli 2016
KERN
MITTERLEHNER
SCHELLING
HAMMERSCHMID