351.000/0036-I/4/16 NEUE FASSUNG VORTRAG AN DEN MINISTERRAT betreffend der Reform und Neugestaltung der Stabilitätsabgabe sowie der Investitionen in Zukunftsbereiche für Bildung, Wissenschaft und Forschung Reform der Stabilitätsabgabe Die Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute wurde im Jahr 2011, hinsichtlich des sog. Sonderbeitrages befristet bis 2017, mit dem Ziel eingeführt, dass Banken, die indirekt von der Stabilisierung der Finanzmärkte durch Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen des Bundes profitieren, hierfür auch einen Beitrag zu leisten haben. Dieser Unterstützungseffekt wirkte unabhängig davon, wie stark ein Institut von der Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 betroffen war oder ob Staatshilfe direkt in Anspruch genommen werden musste. Seit der Einführung der Stabilitätsabgabe hat sich insbesondere das rechtliche Umfeld entscheidend verändert. Aufgrund neuer europarechtlicher Vorschriften ist zudem der Europäische Abwicklungsfonds („Single Resolution Fund“) zu dotieren, wodurch 2015 eine Ertragsbelastung von rd. € 198 Mio. der österr. Banken resultierte und die Dotierungserfordernisse auch in den folgenden Jahren bestehen. Des Weiteren sind seit dem Jahr 2015 sektorale Einlagensicherungsfonds mit Geldmitteln auszustatten, was ebenfalls Kosten von rd. 150 Mio. EUR p.a. für Kreditinstitute hervorruft. Die Entlastung der Zahlungen an die europäischen Fonds ist bereits bei der Einführung der Stabilitätsabgabe durch die Bundesregierung in die Erläuterungen zum Gesetzestext aufgenommen worden. Auch andere europäische Länder, die eine Bankenabgabe im Zuge der Finanzkrise eingeführt haben, haben mittlerweile einen Revisionsprozess eingeleitet, der zu einer Absenkung der Abgabe oder zu einer Anrechnung auf zu leistende Abwicklungsbeiträge geführt hat. Dies hat zur Konsequenz, dass die österr. Banken mit einer der höchsten Bankenabgaben in Europa belastet sind, gleichzeitig aber vor der Herausforderung stehen, die Eigenkapitalquoten an das vom Markt und von den Aufsichtsbehörden geforderte Niveau auszurichten und somit maßgeblich zu erhöhen. Die Bundesregierung setzt sich daher zum Ziel die Stabilitätsabgabe zu reformieren. Ein Teil dieser Gesamtreform umfasst eine Einmalzahlung von 1 Mrd. €, die die Bundesregierung für Bildungs- und Forschungsmaßnahmen zweckwidmen will. Die Mittelaufbringung kann in Form einer Einmalzahlung oder aber im Rahmen einer Übergangsregelung verteilt auf bis zu 4 Jahre erfolgen. Ab 2017 wird eine „Bankenabgabe Neu“ eingehoben, die sich am deutschen Modell orientiert (gewinnabhängig) und ein jährliches Aufkommen von 100 Mio. € generiert. Die neue Bankenabgabe ist nicht KöSt-abzugsfähig und als reine Bundesabgabe ausgestaltet. Zur Förderung der Wirtschaft erklären sich die Banken bereit weitere Kreditmaßnahmen unbürokratisch im Rahmen der geltenden Richtlinien in der Höhe von 200 Mio. € insbesondere für mittelständische Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Finanzierung von Bildungs- und Forschungsmaßnahmen durch die Einmalzahlung 1) Ausbau von ganztägigen Schulformen und Betreuungsangeboten In Anbetracht wachsender pädagogischer Anforderungen an die Schulen und geänderter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, auch im Hinblick auf die Veränderung der Arbeitswelt, ist der Ausbau von ganztätigen Schulund Betreuungsangeboten von zentraler Bedeutung. Ganztagsschulen ermöglichen eine intensivere Förderung aller Schülerinnen und Schüler (Nachhilfekosten sinken, Integration gelingt besser, Förderung unabhängig von Finanzkraft des Elternhauses). Ziel ist, dass bis zum Jahr 2025 eine Betreuungsquote von 40 % von Schülerinnen und Schülern in ganztägigen Schulformen erreicht wird. dass bis zum Jahr 2025 allen Familien für ihre Kinder ein Platz in einer ganztägigen Schule in der Nähe ihres Wohnorts zu ermöglicht wird und zwar derart, dass im Umkreis von 20 km für jeden Schultyp zumindest ein Schulstandort mit ganztätigem Betreuungsangebot zur Verfügung steht. Daher sollen jedenfalls 750 Mio. € inklusive eines allfälligen Anteils der Länder aus der Einmalzahlung insbes. für den Ausbau von ganztägigen Schul- und Betreuungsangeboten zur Verfügung gestellt werden. 2) Ausbau von FH Studienplätzen Die Fachhochschulen zeichnen sich vor allem durch die starke Nachfrage durch Studierende, den Bedarf seitens der Wirtschaft an den praxisnahen Ausbildungen der Fachhochschulen und unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung Stichwort: Industrie 4.0 - durch die verstärkte Notwendigkeit von FHStudienplätzen im Bereich der MINT-Fächer. Daher werden aus den Mitteln der Einmalzahlung für den Ausbau von FH Studienplätze 100 Mio. € investiert. 3) Einrichtung der Innovationstiftung Bildung Die im Rahmen der Bildungsreform vom 17.11.2015 beschlossene „Innovationsstiftung für Bildung“ soll Innovationen im Bereich Pädagogik, Didaktik und Digitalisierung in Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen etc.) forcieren, innovative Vorhaben in genau diesen Feldern finanzieren und kurzfristig spürbare Impulse bei den Kindern, Jugendlichen und Pädagogen erzielen. Sie schafft somit auch notwendige Voraussetzungen, dass geplante Infrastrukturmaßnahmen (ganztägige Schulformen inkl. IKT-Infrastruktur etc.) mit Leben erfüllt werden. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Digitalisierungsprojekte, die in den Klassenzimmer bzw. Bildungseinrichtungen ankommen. Daher werden aus den Mitteln der Einmalzahlung 50 Mio. € für die Einrichtung der „Innovationstiftung für Bildung“ verwendet. 4) Nationalstiftung Gemäß § 4 Absatz 2 und 3 FTE-Nationalstiftungsgesetz ist die Stiftung jährlich mit Mitteln, die von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) ausgeschüttet werden sowie Zuwendungen aus Zinserträgen aus dem ERP-Fonds (ERP) zu dotieren. Die Stiftung kann darüber hinaus auch mit jeweils hierfür im jährlichen Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Mitteln dotiert werden. Die Nationalstiftung FTE besitzt im österreichischen FTI-System eine sehr wichtige Rolle als Finanzierungsquelle für langfristige strategische Maßnahmen und für innovative neue Programme. Die Mittelausstattung der Nationalstiftung hat über Die letzten Jahre tendenziell abgenommen und lag deutlich unter der in den Erläuterungen zum Gesetz vorgeschlagenen Höhe. Die Stiftung kann ihre strategische Rolle jedoch nur erfüllen, wenn sie ausreichend und nachhaltig dotiert wird. Daher werden für die Nationalstiftung aus den Mitteln der Einmalzahlung 100 Mio. € zur Verfügung gestellt. Wir stellen daher den Antrag, die Bundesregierung wolle das beabsichtigte Vorhaben zur Reform und Neugestaltung der Stabilitätsabgabe sowie die Investitionen in die Zukunftsbereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung zustimmend zur Kenntnis nehmen. 12. Juli 2016 KERN MITTERLEHNER SCHELLING HAMMERSCHMID
© Copyright 2024 ExpyDoc