Finanzgruppe > Beauftragtenwesen > Geldwäscheprävention und Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen GELDWÄSCHE UND VERHINDERUNG SONSTIGER STRAFBARER HANDLUNGEN Der rechtliche Rahmen der Geldwäscheprävention ist nach wie vor durch sich laufend ändernde Vorschriften im GwG und im KWG gekennzeichnet. Als Geldwäschebeauftragter müssen Sie mit diesem steten Wandel Schritt halten und die Anforderungen fachkundig umsetzen. Gesetzgeber und Bankenaufsicht fordern die regelmäßige Schulung zum Thema „Bekämpfung der Geldwäsche“ ein. Wir unterstützen Sie hierbei! DIE ADG UNTERSTÜTZT SIE MIT PASSENDEN QUALIFZIERUNGSANGEBOTEN: Veranstaltung Datum Zielgruppe Art der Veranstaltung Veranst.-Nr. 13. Forum zur Prävention von Geldwäsche,Terrorismu sfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen 2016-05-30 00:00:00.0-2016-05-31 00:00:00.0 Führungskräfte und Spezialisten Spezialisten Vorstände Tagung SB116-0058 Betrug bei Immobilienfinanzierungen 2016-06-01 00:00:00.0 Führungskräfte Spezialisten Seminar SB116-2215 Zeugen und Tatverdächtige effizient befragen 2016-10-19 00:00:00.0-2016-10-20 00:00:00.0 Spezialisten Seminar SB116-2361 Erfahrungsaustausch für Geldwäschebeauftragte und Zentrale Stelle gemäß § 25h KWG 2016-11-15 00:00:00.0 Führungskräfte Spezialisten Seminar SB116-0068 Geldwäscheanforderungen effizient umsetzen 2016-11-24 00:00:00.0-2016-11-25 00:00:00.0 Führungskräfte Spezialisten Seminar SB116-2670 FÜR WEITERGEHENDE FRAGEN STEHT IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG: Helena Schuck B. A. Produktmanagerin für: Banksteuerung, Beauftragtenwesen, Risikomanagement und Treasury Tel.: (0 26 02) 14-1 12 Fax: (0 26 02) 14 95-1 12 [email protected]
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