Bundesbeschluss über die Genehmigung der multilateralen

Bundesbeschluss
über die Genehmigung der multilateralen
Vereinbarung der zuständigen Behörden über den
Austausch länderbezogener Berichte
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vom …
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Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1 (BV),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
Art. 1
Die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 27. Januar 20163
über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) wird genehmigt.
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1
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Der Bundesrat wird ermächtigt, die ALBA-Vereinbarung unter der Voraussetzung
zu ratifizieren, dass das Bundesgesetz vom …4 über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAGesetz) von der Bundesversammlung genehmigt worden ist und:
a.
nicht Gegenstand einer Volksabstimmung geworden ist; oder
b.
in der Volksabstimmung angenommen worden ist.
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Art. 2
Der Bundesrat gibt der OECD gegenüber zu Abschnitt 8 Absatz 1 Buchstaben a
und d der ALBA-Vereinbarung folgende Erklärungen ab:
a.
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2
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4
Die Schweiz verfügt zur Umsetzung der Pflicht zur Einreichung der länderbezogenen Berichte über die erforderlichen Rechtsvorschriften, die festlegen, ab welchem Steuerjahr die länderbezogenen Berichte eingereicht werden müssen.
SR 101
BBl 2016 …
SR …; BBl …
SR …; BBl …
2016–......
1
Genehmigung der multilateralen Vereinbarung zwischen den zuständigen
Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte. BB
b.
BBl 2016
Die Schweiz verfügt über geeignete Massnahmen, um die Einhaltung der
vorgeschriebenen Standards für Vertraulichkeit und Datenschutzvorkehrungen sowie die sachgemässe Verwendung der Informationen in den länderbezogenen Berichten zu gewährleisten.
Art. 3
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Das Eidgenössische Finanzdepartement teilt der OECD in Anwendung von Abschnitt 8 Absatz 1 Buchstabe c der ALBA-Vereinbarung die für die Schweiz anwendbaren elektronischen Datenübertragungsverfahren einschliesslich Verschlüsselung mit.
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3
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ss
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Es übermittelt zu Abschnitt 8 Absatz 1 Buchstabe d der ALBA-Vereinbarung den
für die Schweiz ausgefüllten Fragebogen zu Vertraulichkeit und Datenschutzvorkehrungen (Anhang der ALBA-Vereinbarung).
Es teilt Änderungen der Mitteilung nach Absatz 1 und des Fragebogens nach
Absatz 2 mit.
Art. 4
Ve
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Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
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