EU-Vergaberechtlinien_Umsetzung eVergabe_es11032015

Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe - RL 2014/24/EU:
Fristen für die Anwendung der eVergabe
Prozess-Schritt
(Erläuterung)
RL 2014/24/EU
Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung an das Amtsblatt der EU
(unter Nutzung der OJS-eSender-Schnittstelle oder über SIMAP)
Artikel 51 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1
Bereitstellung elektronischer Auftragsunterlagen1
(Ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung oder dem Tag der
Aufforderung zur Interessensbestätigung ist unentgeltlich ein vollständiger
und direkter Zugang zu den Auftragsunterlagen zu gewähren.)
Artikel 53
Elektronische Angebotsabgabe und durchgängige elektronische
Bieterkommunikation bis zum Zuschlag
(Übermittlung elektronischer Angebote, Fragen und Hinweisen der Bieter,
Antworten auf Bieterfragen, Änderungsmitteilungen, Zu- und
Absageschreiben usw.)
- durch zentrale Beschaffungsstellen:
Artikel 22, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 90, Absatz 2,
Unterabsatz 2
- durch andere Beschaffungsstellen:
Artikel 22, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 2,
Unterabsatz 1
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(Nutzung des elektronischen EU-Standardformulars für die Eigenerklärung)
Artikel 59, Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 90, Absatz 3
(Nutzung von Datenbanken mit Eignungsnachweisen auch durch
Auftraggeber anderer Mitgliedsstaaten)
Artikel 59, Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 4
Nutzung des Online-Dokumentenarchivs e-Certis durch öffentliche
Auftraggeber
(e-Certis ist eine Online-Datenbank häufig geforderter Bescheinigungen
und Nachweise. Zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Vergabe
kann damit für die in einem Mitgliedsstaat geforderten Dokumente die
lokale Entsprechung in einem anderen Mitgliedsstaat ermittelt werden.)
Artikel 61, Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 5
1
spätestens bis
18. April 2016
18. April 2016
18. April 2017
18. Okt.2018
18. April 2018
18. Okt. 2018
18. Okt. 2018
Auftragsunterlagen sind sämtliche Unterlagen, die vom öffentlichen Auftraggeber erstellt werden
oder auf die er sich bezieht, um Bestandteile der Auftragsvergabe oder des Verfahrens zu beschreiben
oder festzulegen; z.B. die Bekanntmachung, die Leistungsbeschreibung, die Vertragsbedingungen und
evtl. Nachschreiben.