Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe - RL 2014/24/EU: Fristen für die Anwendung der eVergabe Prozess-Schritt (Erläuterung) RL 2014/24/EU Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung an das Amtsblatt der EU (unter Nutzung der OJS-eSender-Schnittstelle oder über SIMAP) Artikel 51 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 Bereitstellung elektronischer Auftragsunterlagen1 (Ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung ist unentgeltlich ein vollständiger und direkter Zugang zu den Auftragsunterlagen zu gewähren.) Artikel 53 Elektronische Angebotsabgabe und durchgängige elektronische Bieterkommunikation bis zum Zuschlag (Übermittlung elektronischer Angebote, Fragen und Hinweisen der Bieter, Antworten auf Bieterfragen, Änderungsmitteilungen, Zu- und Absageschreiben usw.) - durch zentrale Beschaffungsstellen: Artikel 22, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 90, Absatz 2, Unterabsatz 2 - durch andere Beschaffungsstellen: Artikel 22, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 2, Unterabsatz 1 Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Nutzung des elektronischen EU-Standardformulars für die Eigenerklärung) Artikel 59, Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 90, Absatz 3 (Nutzung von Datenbanken mit Eignungsnachweisen auch durch Auftraggeber anderer Mitgliedsstaaten) Artikel 59, Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 4 Nutzung des Online-Dokumentenarchivs e-Certis durch öffentliche Auftraggeber (e-Certis ist eine Online-Datenbank häufig geforderter Bescheinigungen und Nachweise. Zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Vergabe kann damit für die in einem Mitgliedsstaat geforderten Dokumente die lokale Entsprechung in einem anderen Mitgliedsstaat ermittelt werden.) Artikel 61, Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 5 1 spätestens bis 18. April 2016 18. April 2016 18. April 2017 18. Okt.2018 18. April 2018 18. Okt. 2018 18. Okt. 2018 Auftragsunterlagen sind sämtliche Unterlagen, die vom öffentlichen Auftraggeber erstellt werden oder auf die er sich bezieht, um Bestandteile der Auftragsvergabe oder des Verfahrens zu beschreiben oder festzulegen; z.B. die Bekanntmachung, die Leistungsbeschreibung, die Vertragsbedingungen und evtl. Nachschreiben.
© Copyright 2025 ExpyDoc