Beweisantrag_BA_3 - Zusatzversorgungssystem technische

Wolfgang Wondrejz
Kretschmerstra€e 12
07549 Gera
13. April 2016
Wolfgang Wondrejz, Kretschmerstr. 12, 07549 Gera
An den Vorsitzenden Richter des 12. Senats
des Th•ringer Landessozialgerichtes in Erfurt
pers‚nlich in der Verhandlung •bergeben
Rechtsstreit
Dipl.-Ing. Wolfgang Wondrejz gegen Deutsche Rentenversicherung Bund
Aktenzeichen: L 12 R 55/14 (S 18 R 2842/12)
Beweisantrag BA 3
Beweisthema:
Beweismittel:
Arbeitgeber am Stichtag 30.06.1990 war der VEB Elektronik Gera
Urkundenbeweis nach Ä 70 Arbeitsgesetzbuch der DDR
„Ausweis f•r Arbeit und Sozialversicherung“ (der so genannte SV-Ausweis)
vom Betriebsdirektor, sp…ter Gesch…ftsf•hrer K. F.
Zu beweisende Tatsache:
Die „genaue Bezeichnung der T…tigkeit“ und der jeweilige „Beginn dieser
T…tigkeit“ im SV-Buch des Gesch…ftsf•hrers:
1.1.1990: „Betriebsdirektor“ eingetragen mit Unterschrift und VEB-Stempel
1.7.1990: „Gesch…ftsf•hrer“ eingetragen mit Unterschrift u. GmbH-Stempel.
Die Entscheidungserheblichkeit ist hoch, da behauptet wird, der Gesch…ftsf•hrer sei (arbeitsrechtlich!!!) schon vor dem 1.7.1990 als Gesch…ftsf•hrer
einer GmbH t…tig gewesen. Der Eintrag im SV-Ausweis beweist jedoch
eindeutig: vor dem 1.7.1990 war er (arbeitsrechtlich !!!) als „Betriebsdirektor“
t…tig. Genau das hatte Herr Fritzsch bereits in seiner notariell beglaubigten
Erkl…rung vom 16.02.2012 (die dem Gericht vorliegt) ausgesagt.
Wolfgang Wondrejz
(Kl…ger)
Beweisbeschluss
Beweisantrag
Anlage: Kopie der Seite 16 aus dem SV-Ausweis; Original des
SV-Buches des Herrn F. wird dem Gericht zwecks
Vergleich mit der •bergebenen Kopie vorgelegt.
vom …………….…
O angenommen
O abgelehnt, Begr•ndung:
Ausweis fÄr Arbeit und Sozialversicherung - Kurt Fritzsch
Arbeitsrechts- und SozialversicherungsverhÄltnisse, Seite 16