Beweisantrag_BA_4 - Zusatzversorgungssystem technische

Wolfgang Wondrejz
Kretschmerstra€e 12
07549 Gera
13. April 2016
Wolfgang Wondrejz, Kretschmerstr. 12, 07549 Gera
An den Vorsitzenden Richter des 12. Senats
des Th•ringer Landessozialgerichtes in Erfurt
pers‚nlich in der Verhandlung •bergeben
Rechtsstreit
Dipl.-Ing. Wolfgang Wondrejz gegen Deutsche Rentenversicherung Bund
Aktenzeichen: L 12 R 55/14 (S 18 R 2842/12)
Beweisantrag BA 4
Beweisthema:
Beweismittel:
Arbeitgeber am Stichtag 30.06.1990 war der VEB Elektronik Gera
Urkundenbeweis nach ƒƒ 40, 41 Arbeitsgesetzbuch der DDR:
Arbeitsvertrag: „Anstellungsvertrag f•r vorl…ufige Gesch…ftsf•hrer gem…€
ƒ 16 Treuhandgesetz zwischen der Treuhandanstalt und Herrn K. F.
Electronicon GmbH“ vom 20.7.90
Zu beweisende Tatsache:
Der ƒ 4 des Vertrages, Zitat:
„1. Der Vertrag beginnt mit Wirkung vom 1.7.90 und gilt bis zur endg•ltigen
Bestellung von Gesch…ftsf•hrern durch den Aufsichtsrat.“
Die Entscheidungserheblichkeit ist hoch, da behauptet wird, der Gesch…ftsf•hrer sei schon vor dem 1.7.90 arbeitsrechtlich (!) als Gesch…ftsf•hrer einer
GmbH t…tig gewesen. Der ƒ 4 beweist eindeutig, dass der Gesch…ftsf•hrer
dazu erst mit Wirkung 1.7.90 und nicht mit Wirkung 27.6.1990 zum vorl…ufigen Gesch…ftsf•hrer bestellt wurde. H…tte man das damals tats…chlich
gewollt, w…re das (r•ckwirkend im Vertrag) m‚glich gewesen. So gilt aber
der Arbeitsvertrag sowie die Eintragung im SV-Ausweis des Herrn F.
Wolfgang Wondrejz
(Kl…ger)
Beweisbeschluss
Beweisantrag
Anlage: Kopie Arbeitsvertrag vom 20.07.1990; Original Arbeitsvertrag des Herrn F. wird dem Gericht zwecks Vergleich
mit der •bergebenen Kopie vorgelegt.
vom …………….…
O angenommen
O abgelehnt, Begr•ndung: