Wolfgang Wondrejz Kretschmerstra€e 12 07549 Gera 13. April 2016 Wolfgang Wondrejz, Kretschmerstr. 12, 07549 Gera An den Vorsitzenden Richter des 12. Senats des Th•ringer Landessozialgerichtes in Erfurt pers‚nlich in der Verhandlung •bergeben Rechtsstreit Dipl.-Ing. Wolfgang Wondrejz gegen Deutsche Rentenversicherung Bund Aktenzeichen: L 12 R 55/14 (S 18 R 2842/12) Beweisantrag BA 4 Beweisthema: Beweismittel: Arbeitgeber am Stichtag 30.06.1990 war der VEB Elektronik Gera Urkundenbeweis nach ƒƒ 40, 41 Arbeitsgesetzbuch der DDR: Arbeitsvertrag: „Anstellungsvertrag f•r vorl…ufige Gesch…ftsf•hrer gem…€ ƒ 16 Treuhandgesetz zwischen der Treuhandanstalt und Herrn K. F. Electronicon GmbH“ vom 20.7.90 Zu beweisende Tatsache: Der ƒ 4 des Vertrages, Zitat: „1. Der Vertrag beginnt mit Wirkung vom 1.7.90 und gilt bis zur endg•ltigen Bestellung von Gesch…ftsf•hrern durch den Aufsichtsrat.“ Die Entscheidungserheblichkeit ist hoch, da behauptet wird, der Gesch…ftsf•hrer sei schon vor dem 1.7.90 arbeitsrechtlich (!) als Gesch…ftsf•hrer einer GmbH t…tig gewesen. Der ƒ 4 beweist eindeutig, dass der Gesch…ftsf•hrer dazu erst mit Wirkung 1.7.90 und nicht mit Wirkung 27.6.1990 zum vorl…ufigen Gesch…ftsf•hrer bestellt wurde. H…tte man das damals tats…chlich gewollt, w…re das (r•ckwirkend im Vertrag) m‚glich gewesen. So gilt aber der Arbeitsvertrag sowie die Eintragung im SV-Ausweis des Herrn F. Wolfgang Wondrejz (Kl…ger) Beweisbeschluss Beweisantrag Anlage: Kopie Arbeitsvertrag vom 20.07.1990; Original Arbeitsvertrag des Herrn F. wird dem Gericht zwecks Vergleich mit der •bergebenen Kopie vorgelegt. vom …………….… O angenommen O abgelehnt, Begr•ndung:
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