Ansuchen von Herrn Helmut Promok, 5440 Scheffau 122 wohnhaft

Amtstafel / Kundmachungen unter
www.salzburg.gv.at (BH Hallein)
Bezirkshauptmannschaft
Hallein
Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)
Datum
Schärfplatz 2
30203-402/2004/4-2016
11.04.2016
5400 Hallein
Betreff
Fax +43 6245 796-6019
Promok Helmut, Scheffau;
Errichtung der Forststraße "Kleingrillseiten";
naturschutzbehördliche und forstrechtliche Bewilligung;
[email protected]
Hubert Kronreif
Telefon +43 6245 796-6055
Allgemeine Bekanntmachung
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
In Angelegenheit:
Ansuchen von Herrn Helmut Promok, 5440 Scheffau 122 wohnhaft, um naturschutzbehördliche
und forstrechtliche Bewilligung für die Errichtung der Forststraße „Kleingrillseiten“ im Bereich
der Grundstücke 709/2, 707, 710, 711, 713, 714, 712 und 717/2, je KG Weitenau, mit einer Gesamtlänge von 413m, findet
am Donnerstag, den 12.5.2016 um 08:30 Uhr
mit Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer an Ort und Stelle (Wohnobjekt Balthasar Auer, Wallingwinkl 4, 5441 Abtenau) eine mündliche Verhandlung statt.
Rechtsgrundlagen:
§§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 iVm
§§ 47, 25 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999
§ 62 Forstgesetz 1975 BGBl. Nr. 440/1975 idgF
Die Pläne und sonstigen Unterlagen liegen bis zum Vortag der mündlichen Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe 03 - Umwelt und Forst, Zimmer 104, während der Amtsstunden auf.
www.salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Hallein | Tennengau
Schärfplatz 2 | 5400 Hallein | Österreich | Telefon +43 6245 796-0 | [email protected] | DVR 0085111
Salzburger Sparkasse | BIC SBGSAT2SXXX | IBAN AT342040406009001132 | UID ATU36796400
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Die rechtzeitige Verständigung bzw die Kundmachung von der Anberaumung der Verhandlung durch Anschlag
in der Gemeinde hat zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens
am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die angeführten Beteiligten sowie allfällige der Behörde nicht bekannte Beteiligte können zur mündlichen Verhandlung selbst erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter entsenden. Die dem Verhandlungsleiter zu übergebende Vollmacht ist mit € 14,30 zu vergebühren.
Versäumt derjenige, auf dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden.
Gegen die Anberaumung der mündlichen Verhandlung ist gemäß § 63 (2) AVG 1991 eine abgesonderte Berufung nicht zulässig.
Für den Bezirkshauptmann
Hubert Kronreif
Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur
Ergeht an:
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Helmut Promok, Scheffau 122, 5440 Scheffau, Zustellung RSb (dual)
Dipl. Ing. Gottfried Schatteiner, Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg, E-Mail
Balthasar Auer, Wallingwinkl 4, 5441 Abtenau, Zustellung RSb (dual)
Referat Landesgeologischer Dienst, Mag. Ludwig Fegerl, Michael-Pacher-Straße 36, 5020
Salzburg, mit der Bitte um Teilnahme als geologischer Amtssachverständiger, E-Mail
BH Hallein Umwelt und Forst, Hubert Kronreif, Schärfplatz 2, 5400 Hallein, als naturschutzfachlicher und forsttechnischer Amtssachverständiger, E-Mail
Gemeinde Scheffau am Tennengebirge, Nr. 50, 5440 Scheffau am Tennengebirge, auch
zum Anschlag einer Verhandlungsausschreibung an der Amtstafel und nachweislichen Verständigung der in der Ausschreibung nicht angeführten, dort jedoch bekannten Parteien;
die mit dem Anschlagvermerk versehene Kundmachung und allfällige Verständigungsnachweise sind vom Vertreter der Gemeinde dem Verhandlungsleiter zu übergeben, E-Mail
Amtstafel / Kundmachungen unter www.salzburg.gv.at (BH Hallein), E-Mail