Amtstafel / Kundmachungen unter www.salzburg.gv.at (BH Hallein) Bezirkshauptmannschaft Hallein Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Schärfplatz 2 30203-402/2004/4-2016 11.04.2016 5400 Hallein Betreff Fax +43 6245 796-6019 Promok Helmut, Scheffau; Errichtung der Forststraße "Kleingrillseiten"; naturschutzbehördliche und forstrechtliche Bewilligung; [email protected] Hubert Kronreif Telefon +43 6245 796-6055 Allgemeine Bekanntmachung Anberaumung einer mündlichen Verhandlung In Angelegenheit: Ansuchen von Herrn Helmut Promok, 5440 Scheffau 122 wohnhaft, um naturschutzbehördliche und forstrechtliche Bewilligung für die Errichtung der Forststraße „Kleingrillseiten“ im Bereich der Grundstücke 709/2, 707, 710, 711, 713, 714, 712 und 717/2, je KG Weitenau, mit einer Gesamtlänge von 413m, findet am Donnerstag, den 12.5.2016 um 08:30 Uhr mit Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer an Ort und Stelle (Wohnobjekt Balthasar Auer, Wallingwinkl 4, 5441 Abtenau) eine mündliche Verhandlung statt. Rechtsgrundlagen: §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 iVm §§ 47, 25 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 § 62 Forstgesetz 1975 BGBl. Nr. 440/1975 idgF Die Pläne und sonstigen Unterlagen liegen bis zum Vortag der mündlichen Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe 03 - Umwelt und Forst, Zimmer 104, während der Amtsstunden auf. www.salzburg.gv.at Bezirkshauptmannschaft Hallein | Tennengau Schärfplatz 2 | 5400 Hallein | Österreich | Telefon +43 6245 796-0 | [email protected] | DVR 0085111 Salzburger Sparkasse | BIC SBGSAT2SXXX | IBAN AT342040406009001132 | UID ATU36796400 2 Die rechtzeitige Verständigung bzw die Kundmachung von der Anberaumung der Verhandlung durch Anschlag in der Gemeinde hat zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Die angeführten Beteiligten sowie allfällige der Behörde nicht bekannte Beteiligte können zur mündlichen Verhandlung selbst erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter entsenden. Die dem Verhandlungsleiter zu übergebende Vollmacht ist mit € 14,30 zu vergebühren. Versäumt derjenige, auf dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Gegen die Anberaumung der mündlichen Verhandlung ist gemäß § 63 (2) AVG 1991 eine abgesonderte Berufung nicht zulässig. Für den Bezirkshauptmann Hubert Kronreif Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur Ergeht an: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Helmut Promok, Scheffau 122, 5440 Scheffau, Zustellung RSb (dual) Dipl. Ing. Gottfried Schatteiner, Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg, E-Mail Balthasar Auer, Wallingwinkl 4, 5441 Abtenau, Zustellung RSb (dual) Referat Landesgeologischer Dienst, Mag. Ludwig Fegerl, Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg, mit der Bitte um Teilnahme als geologischer Amtssachverständiger, E-Mail BH Hallein Umwelt und Forst, Hubert Kronreif, Schärfplatz 2, 5400 Hallein, als naturschutzfachlicher und forsttechnischer Amtssachverständiger, E-Mail Gemeinde Scheffau am Tennengebirge, Nr. 50, 5440 Scheffau am Tennengebirge, auch zum Anschlag einer Verhandlungsausschreibung an der Amtstafel und nachweislichen Verständigung der in der Ausschreibung nicht angeführten, dort jedoch bekannten Parteien; die mit dem Anschlagvermerk versehene Kundmachung und allfällige Verständigungsnachweise sind vom Vertreter der Gemeinde dem Verhandlungsleiter zu übergeben, E-Mail Amtstafel / Kundmachungen unter www.salzburg.gv.at (BH Hallein), E-Mail
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