Naturschutzbehördliche Bewilligung sowie Rodungsbewilligung für

Amtstafel / Kundmachungen unter
www.salzburg.gv.at (BH Hallein)
Bezirkshauptmannschaft
Hallein
Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)
Datum
Schärfplatz 2
30203-253/3261/2-2016
30203-406/3654/2-2016
11.04.2016
5400 Hallein
Betreff
Fax +43 6245 796-6019
Marktgemeinde Abtenau;
Gemeindestraße Lammerweg 1 - Umlegung im Bereich Hintersteinbauer;
naturschutzbehördliche Bewilligung sowie Rodungsbewilligung;
[email protected]
Hubert Kronreif
Telefon +43 6245 796-6055
Allgemeine Bekanntmachung
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
In Angelegenheit:
Naturschutzbehördliche Bewilligung sowie Rodungsbewilligung für die Umlegung der Gemeindestraße Lammerweg 1 im Bereich Hintersteinbauer, betroffene Grundstücke 1155, 1162, 1170,
1172, 1169, 1161, 1171, 235, 1174 und 1176, je KG Rigaus, findet
am Mittwoch, den 27.4.2016 um 09:00 Uhr
mit Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer beim Wohnobjekt der Ehegatten Christine
und Reinhard Rettenbacher, Hintersteinbauern (Rigaus 1, 5441 Abtenau) eine mündliche
Verhandlung statt.
Rechtsgrundlagen:
§§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 iVm
§§ 47, 25 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999
§ 17a des Forstgesetzes 1975
www.salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Hallein | Tennengau
Schärfplatz 2 | 5400 Hallein | Österreich | Telefon +43 6245 796-0 | [email protected] | DVR 0085111
Salzburger Sparkasse | BIC SBGSAT2SXXX | IBAN AT342040406009001132 | UID ATU36796400
2
Die Pläne und sonstigen Unterlagen liegen bis zum Vortag der mündlichen Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe 03 - Umwelt und Forst, Zimmer 104, während der Amtsstunden auf.
Die rechtzeitige Verständigung bzw die Kundmachung von der Anberaumung der Verhandlung durch Anschlag
in der Gemeinde hat zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens
am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die angeführten Beteiligten sowie allfällige der Behörde nicht bekannte Beteiligte können zur mündlichen Verhandlung selbst erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter entsenden. Die dem Verhandlungsleiter zu übergebende Vollmacht ist mit € 14,30 zu vergebühren.
Versäumt derjenige, auf dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden.
Gegen die Anberaumung der mündlichen Verhandlung ist gemäß § 63 (2) AVG 1991 eine abgesonderte Berufung nicht zulässig.
Für den Bezirkshauptmann
Hubert Kronreif
Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur
Ergeht an:
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Marktgemeinde Abtenau, Markt 165, 5441 Abtenau, auch zum Anschlag einer Verhandlungsausschreibung an der Amtstafel und nachweislichen Verständigung der in der Ausschreibung nicht angeführten, dort jedoch bekannten Parteien; die mit dem Anschlagvermerk versehene Kundmachung und allfällige Verständigungsnachweise sind vom Vertreter
der Gemeinde dem Verhandlungsleiter zu übergeben, E-Mail
Referat Ländliche Verkehrsinfrastruktur, Ing. Josef Winkler, Fanny-v.-Lehnert-Straße 1,
5020 Salzburg, E-Mail
Christine und Reinhard Rettenbacher, Rigaus 1, 5441 Abtenau, als betroffene Grundstückseigentümer GP 1172, 1169, 1161 und 1171, je KG Rigaus, Zustellung RSb (dual)
Albert und Barbara Huemer, Rigaus 3, 5441 Abtenau, als betroffene Grundstückseigentümer GP 1174 und 1176, je KG Rigaus, Zustellung RSb (dual)
Österreichische Bundesforste AG Forstbetrieb Flachgau-Tennengau, Markt 14, 5441 Abtenau, als betroffene Grundstückseigentümerin GP 235, KG Rigaus, E-Mail
BH Hallein Umwelt und Forst, Hubert Kronreif, Schärfplatz 2, 5400 Hallein, als naturschutzfachlicher und zugleich forsttechnischer Amtssachverständiger, E-Mail
Landesumweltanwaltschaft, Membergerstrasse 42, 5020 Salzburg, E-Mail
Amtstafel / Kundmachungen unter www.salzburg.gv.at (BH Hallein), E-Mail