Allgemeine Bekanntmachung Anberaumung einer mündlichen

FE-Trading GmbH
zH Herrn Christoph Hetteger
Hellbrunnerstrasse 18
5081 Anif
Bezirkshauptmannschaft
Hallein
Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)
Datum
Schärfplatz 2
30203-201/2363/20-2016
13.04.2016
5400 Hallein
Betreff
Fax +43 6245 796-6019
wasserrechtliche Überprüfung
FE-Trading GmbH, Hellbrunnerstraße 18, 5081 Anif
Diskonttankstelle in Kuchl mit AWA + MÖA
[email protected]
Philipp Kogler, B.rer.nat. MSc
Telefon +43 6245 796-6026
Allgemeine Bekanntmachung
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Angelegenheit:
Überprüfung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 14.11.2014, Zahl
30203-201/2363/10-2014, erteilten wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Tankstelle mit Abwasserreinigungsanlage (Mineralölabscheider) zur Vorreinigung der
mitunter mineralölverunreinigten Oberflächenwässer der geplanten PKW-Diskont-Tankstelle
samt Flugdach und Technikcontainer auf GP 653/2, KG Jadorf, und anschließender Einleitung
der gereinigten Oberflächenwässer in die Kanalisation des Reinhalteverbandes Tennengau Süd
sowie der Lagerung von 100.000 l Treibstoff.
Dazu findet
am Mittwoch, den 18.5.2016 um 14:00 Uhr
mit Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer an Ort und Stelle (Hofermarkt in Kuchl) eine
mündliche Verhandlung statt.
Rechtsgrundlagen:
§§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Gegenstand des Überprüfungsverfahrens ist es, die Übereinstimmung der ausgeführten Maßnahmen mit dem bewilligten Vorhaben zu prüfen sowie allfällige geringfügige Abweichungen vom Projekt nachträglich zu genehmigen und
www.salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Hallein | Tennengau
Schärfplatz 2 | 5400 Hallein | Österreich | Telefon +43 6245 796-0 | [email protected] | DVR 0085111
Salzburger Sparkasse | BIC SBGSAT2SXXX | IBAN AT342040406009001132 | UID ATU36796400
2
festgestellte Mängel beseitigen zu lassen. Sollten Sie mit der Anlage in der bestehenden Form einverstanden sein,
ist Ihr Erscheinen bei der Verhandlung nicht notwendig.
Sollten Sie aber der Auffassung sein, dass ohne Ihre Zustimmung vom bewilligten Projekt abgewichen wurde, müsste
dies der Behörde spätestens bei der Überprüfungsverhandlung bekannt gegeben werden.
Die Pläne und sonstigen Unterlagen liegen bis zum Vortag der mündlichen Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein/Gruppe 03 (Umwelt und Forst), Zimmer 104, während der Amtsstunden auf.
Die rechtzeitige Verständigung bzw die Kundmachung von der Anberaumung der Verhandlung durch Anschlag in der
Gemeinde hat zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor
Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die angeführten Beteiligten sowie allfällige der Behörde nicht bekannte Beteiligte können zur mündlichen Verhandlung selbst erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten
Vertreter entsenden. Die dem Verhandlungsleiter zu übergebende Vollmacht ist mit € 14,30 zu vergebühren.
Versäumt derjenige, auf dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in
seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden.
Gegen die Anberaumung der mündlichen Verhandlung ist gemäß § 63 (2) AVG 1991 eine abgesonderte Berufung nicht
zulässig.
Für den Bezirkshauptmann
Philipp Kogler, B.rer.nat. MSc
Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur
Ergeht an:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
FE-Trading GmbH, zH Herrn Christoph Hetteger, Hellbrunnerstrasse 18, 5081 Anif, als Einschreiter, Brief: RSb
FE-Trading GmbH, zH Herrn Christoph Hetteger, Hellbrunnerstrasse 18, 5081 Anif, als Einschreiter, E-Mail
Spirk & Partner, Ziviltechnikergesellschaft m.b.H., Bayrhamerstraße 14, 5020 Salzburg, als
Projektant, E-Mail
Johann Georg und Margarethe Seiwald, Weißenbach 29, 5431 Kuchl, als Eigentümer (je
1/2) der GP 653/2, KG Jadorf, Brief: RSb
Reinhalteverband Tennengau Süd, Garnei 155, 5431 Kuchl, zur Information aufgrund des
IEV, E-Mail
Wasserverband Salzburger Becken, Aupoint 15, 5101 Bergheim, E-Mail
Marktgemeinde Kuchl, Markt 25, 5431 Kuchl, zum Anschlag einer Verhandlungsausschreibung an der Amtstafel und nachweislichen Verständigung der in der Ausschreibung nicht
angeführten, dort jedoch bekannten Parteien; die mit dem Anschlagvermerk versehene
Kundmachung und allfällige Verständigungsnachweise sind vom Vertreter der Gemeinde
dem Verhandlungsleiter zu übergeben. , E-Mail
Referat Allgemeine Wasserwirtschaft, zH Herrn Ing. Christoph Wilburg, Michael-PacherStraße 36, Postfach 527, 5020 Salzburg, mit der Bitte um Teilnahme als wasserbautechnischer Amtssachverständiger, E-Mail
Referat Allgemeine Wasserwirtschaft, Ing. Christoph Wilburg, Michael-Pacher-Straße 36,
5020 Salzburg, mit der Bitte um Teilnahme als wasserbautechnischer Amtssachverständiger, E-Mail
3
10.
11.
12.
Referat Gewässerschutz, zH Frau Dipl.-Ing. Dr. Margot Geiger-Kaiser, Michael-PacherStraße 36, Postfach 527, 5020 Salzburg, eine Teilnahme an der Verhandlung ist aus Sicht
der Wasserrechtsbehörde nicht erforderlich;, E-Mail
Referat Landesgeologischer Dienst, zH Herrn Dr. Rainer Braunstingl, Michael-PacherStraße 36, Postfach 527, 5020 Salzburg, eine Teilnahme an der Verhandlung ist aus Sicht
der Wasserrechtsbehörde nicht erforderlich;, E-Mail
Referat Landessanitätsdirektion, zH Frau Dr. med. Eleonore Stierle, Sebastian-Stief-Gasse
2, Postfach 527, 5020 Salzburg, eine Teilnahme an der Verhandlung ist aus Sicht der Wasserrechtsbehörde nicht erforderlich;, E-Mail