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Hauptzollamt Düsseldorf
Am Stufstock 1-7
40231 Düsseldorf
Michael Walk
0211/2101-233 (0162 259 2607)
0211/2101-222
[email protected]
www.zoll.de
Nr. 11 vom 13.04.2016
Jahresbilanz 2015 des Hauptzollamts Düsseldorf
•
2,18 Milliarden Euro Steuereinnahmen
•
286 Waffen sichergestellt
•
86 kg Kokain sichergestellt
Das Hauptzollamt (HZA) Düsseldorf nahm 2015 insgesamt 2,18 Milliarden Euro
ein. Zu dieser Bilanz trugen die rund 700 Beschäftigten des HZA mit den Zollämtern (Düsseldorf) Flughafen, Nord, Reisholz, Wuppertal Ost und Wuppertal West
bei. Die Zollämter Wuppertal Ost und Wuppertal West wurden am 1. Januar 2016
zum Zollamt Wuppertal zusammengelegt.
Der Geschäftsbereich des
HZA umfasst die Städte
Düsseldorf,
Wuppertal,
Remscheid, Solingen sowie den gesamten Kreis
Mettmann. Das HZA Düsseldorf betreut damit eine
Fläche von rund 1.000 km2
mit insgesamt 1,69 Millionen Einwohnern (Stand
Dezember 2014).
-2/8I. Erhebung von Abgaben
Der Zoll nimmt Jahr für Jahr rund die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern
ein. Das sagt viel über die Bedeutung des Zolls aus. Die Sicherung der finanziellen
Leistungsfähigkeit ist Grundlage für das Funktionieren unseres Staates. Denn diese Einnahmen machen wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur erst möglich. Auch die staatliche Bezuschussung der
Renten- und Sozialsysteme muss aus dem Einnahmetopf geleistet werden.
Die insgesamt 2,18 Milliarden Euro Einnahmen des HZA verteilen sich auf folgende Einnahmearten:
−
Der Namensgeber der Verwaltung, die Zölle, schlägt mit insgesamt 216,05 Millionen Euro zu Buche, die direkt in den EU-Haushalt fließen.
−
Bei den nationalen Steuern bildet die Einfuhrumsatzsteuer mit insgesamt 1,51
Milliarden Euro den größten Posten.
Bei den sonstigen Verbrauchsteuern in Höhe von insgesamt 439,26 Millionen
Euro sind die Stromsteuer mit 296,35 Millionen Euro und die Energiesteuer
(Erdgas, Kraftstoffe, Heizöl) mit 131,50 Millionen Euro die Haupteinnahmequellen. Weitere Verbrauchsteuern auf Branntwein, Schaumwein, Kaffee und
Tabak summieren sich auf insgesamt 10,27 Millionen Euro. Eine Besonderheit im Bereich der Verbrauchsteuern stellt die Biersteuer dar. Diese wird zwar
vom
Zoll
erhoben,
fließt
jedoch
den
Bundesländern
zu.
1,18 Millionen Euro Biersteuer hat in der Altbierstadt das HZA Düsseldorf
2015 erhoben.
−
Nicht zu vergessen die Luftverkehrssteuer mit 17,23 Millionen Euro.
Im Bereich der ökologischen Steuerreform werden aber auch zur Stärkung dieser
Wirtschaftszweige und Betriebe Beträge an Unternehmen wieder ausgezahlt.
Energie- und Stromsteuer in Höhe von 203,14 Millionen Euro wurden 2015 erstattet bzw. vergütet.
-3/8II. Zollämter
Die Warenabfertigung ist heute ein wirtschaftsorientiertes Gesamtangebot. Neben
den elektronischen Abfertigungsverfahren und den Verfahrenserleichterungen bieten die Beschäftigten der Zollämter einen flächendeckenden persönlichen Service,
indem sie nicht nur vor Ort am Amtsplatz, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch in den Betrieben abfertigen.
Dem HZA Düsseldorf sind die fünf Zollämter Flughafen, Nord (mit der Abfertigungsstelle Messe), Reisholz, Wuppertal Ost und Wuppertal West nachgeordnet.
Im Jahr 2015 erledigten die dort tätigen Zöllnerinnen und Zöllner gut 737.000 Ein(rd. 155.000) und Ausfuhrabfertigungen (rd. 582.000) und fertigten gut 37.000
Paketsendungen ab. Dabei trugen sie mit 67,14 Millionen Euro dort erwirtschafteter Einnahmen zum insgesamt guten Ergebnis des Hauptzollamts bei.
III. Kontrolleinheit Reiseverkehr am Düsseldorfer Flughafen
Der Flughafen Düsseldorf ist sowohl mit seinen rund 22,5 Millionen Fluggästen
als auch den knapp 210.200 Flugzeugbewegungen in 2015 der drittgrößte Flughafen Deutschlands und das mit Abstand wichtigste internationale Drehkreuz in
NRW.
Die 167 Zöllner in der Kontrolleinheit Reiseverkehr überprüfen nicht nur, ob Reisende ihre mitgebrachten Waren anmelden, sondern auch, ob Verstöße gegen
Verbote und Beschränkungen (z. B. Drogen, Arzneimittel, Lebensmittel, Markenschutz, Waffen, Artenschutz) vorliegen.
Insgesamt 1.538 Straf- und Bußgeldverfahren wurden 2015 eingeleitet, ein
Schwerpunkt war hierbei der Schmuggel von Goldschmuck.
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
In der Reisendenabfertigung konnten 2015 Drogen im Straßenverkaufswert von
rund 6,6 Millionen Euro sichergestellt werden. Dabei handelte es sich im Bereich
der so genannten „harten Drogen“ fast ausschließlich um Kokain mit einem Anteil
von 86 kg.
Teilweise wurde dieses von Bodypackern in den allermeisten Fällen aus Curaçao
geschmuggelt, was jeweils ein sehr aufwändiges Verfahren nach sich zieht, da es
dort auch darum geht, mit der Lebensgefahr in die sich die Täter selbst begeben,
-4/8richtig und mit medizinischer Unterstützung umzugehen. Neu in diesem Jahr sind
die Aufgriffe der Kaudroge Khat mit einem Anteil von gut 812 kg. Wegen des geringen Wirkstoffgehalts geht diese Menge jedoch nur mit einem vergleichsweise
geringen Straßenverkaufswert in Höhe von 154.000 Euro in den Gesamtwert von
6,6 Millionen Euro ein.
Zigaretten- und Tabakschmuggel
325.750 Zigaretten und 136 kg Rauchtabak stellte die Kontrolleinheit Reiseverkehr 2014 sicher. Der Steuerschaden beläuft sich auf über 73.000 Euro.
Artenschutz
Der weltweite Handel mit Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Produkten bedroht den Erhalt der Artenvielfalt. Hierbei soll weltweit ein Aussterben von seltenen
Tier- und Pflanzenarten verhindert werden. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei
der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der
Tiere und Pflanzen im internationalen Warenverkehr mit.
Offensichtlich zeigen die andauernden Aufklärungskampagnen des Hauptzollamts
Düsseldorf bei Artenschutzveranstaltungen in verschiedenen Zoos Wirkung bei Urlaubern: Mit 15 festgestellten Verstößen im Reiseverkehr (hauptsächlich Fundgut
an Stränden wie Muscheln und Korallenbruchstücke) hat sich die Zahl der Aufgriffe
auf einem erfreulich niedrigen Niveau eingependelt.
Barmittel
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgebrachten Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro unaufgefordert schriftlich anmelden.
Mit ihren Kontrollen tragen Zöllnerinnen und Zöllner dazu bei, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden, um dadurch
Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.
In 251 Fällen leitete der Zoll Bußgeldverfahren wegen nicht angemeldeter Barmittel in einer Gesamthöhe von 5,27 Millionen Euro ein.
Waffen
Eine Waffe ist kein Souvenir! In vielen osteuropäischen Ländern werden Waffen
wie Messer, Schlagringe und Wurfsterne zum freien Verkauf angeboten. Deren
Einfuhr ist aber nach dem Waffengesetz verboten.
-5/82014 stellte die Kontrolleinheit Reiseverkehr 286 Waffen sicher – eine Steigerung
im Vergleich zu 2014 (267 Stück)
Marken- und Produktpiraterie
Erinnerungsstücke an schöne Tage oder Geschenke für Freunde und Verwandte
sind übliche Mitbringsel aus dem Urlaub. Vielfach handelt es sich jedoch bei diesen Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte, die aufgrund ihrer
Beschaffenheit gesundheitsgefährdend sein können oder den Belangen der Produktsicherheit nicht genügen. Die Einfuhr dieser Waren unterliegt der Überwachung der Zollverwaltung, sofern sie nicht augenscheinlich und ausschließlich dem
privaten Gebrauch dienen.
In diesem Bereich haben sich, wohl auch durch die ständigen Aufklärungskampagnen der Zollverwaltung, die Verstöße mit 36 (im Vorjahr 20) auf gleichbleibend
niedrigem Niveau eingependelt.
Arzneimittelrecht
Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland
zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung
des illegalen Handels mit Drogen strengen Vorschriften. Bei der Einreise oder
Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als
üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen.
Wurden 2014 noch 81 Verstöße gegen diese Bestimmungen registriert, ist für
2015 ein Rückgang auf 78 Verstöße zu verzeichnen.
IV. Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die
Sozialversicherungen um Beiträge.
Rund 6.700 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
gehen bundesweit auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG) gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Das Hauptzollamt Düsseldorf verfügt über zwei FKS-Standorte in Düsseldorf und Wuppertal.
-6/8Insgesamt sind dort 163 (davon 105 in Düsseldorf, 58 in Wuppertal) Kolleginnen
und Kollegen beschäftigt. Mit dieser Personalausstattung wird den jeweils großen
Wirtschaftsräumen, die zu betreuen sind, Rechnung getragen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen,
Unterlagen vorzulegen und das Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen
zu dulden.
Mit seinem Einsatz in diesem Bereich trägt der Zoll zur gerechten und korrekten
Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, aber
auch und insbesondere zur Einhaltung des in 2014 noch branchenspezifischen,
seit dem 1. Januar 2015 jedoch flächendeckenden, Mindestlohnes bei.
Die FKS besteht aus den Bereichen Prüfung und Ermittlung (P&E) und Ahndung.
Im Bereich P&E werden sowohl verdachtsunabhängige als auch hinweisbezogene
Kontrollen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einschließlich der sich ggfs. anschließenden komplexen Ermittlungstätigkeiten, als auch ggfs. Durchsuchungen
aufgrund richterlicher Beschlüsse durchgeführt, die eine Beschlagnahme und
Auswertung von Unterlagen und Computern nach sich ziehen können. Den Zöllnerinnen und Zöllnern stehen hierbei als sog. Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft Polizeibefugnisse gemäß der Strafprozessordnung und des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten zu.
Die Kolleginnen und Kollegen aus diesem Bereich arbeiten daher je nach Lage
des Falles sowohl in ziviler als auch in Dienstkleidung und tragen –insbesondere
aus Gründen der Eigensicherung- bei ihren Einsätzen in der Regel eine Dienstwaffe.
Im Sachgebiet Ahndung werden u. a. die Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt.
Die Erkenntnisse aus den Prüfungen des Sachgebietes P&E laufen hier zusammen und bilden die Grundlage für die Tätigkeit der hier eingesetzten Zöllnerinnen
und Zöllner. Von den Staatsanwaltschaften eingestellte Strafverfahren werden zur
weiteren bußgeldrechtlichen Würdigung ebenfalls hier bearbeitet.
Die Kolleginnen und Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf führten 2015 insgesamt 1.092 Arbeitgeber- und 8.043 Personenüberprüfungen durch. Dabei deckten sie eine Schadenssumme in Höhe von
23,48 Millionen Euro auf.
-7/8Das blieb für die Beschuldigten nicht ohne Folgen: Der Zoll leitete 2.164 Strafund 351 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Summe der Geldbußen belief
sich auf 928.118 Euro, die Summe der Geldstrafen auf 842.915 Euro. Die Summe
der erwirkten Freiheitsstrafen beläuft sich auf 42,1 Jahre.
V. Vollstreckung durch den Zoll
Der Zoll realisiert neben eigenen auch andere öffentlich-rechtliche Forderungen,
wie die der Agenturen für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Die Bediensteten des Sachgebiets Vollstreckung sorgen im Innen- wir auch durch
Vollziehungsbeamte im Außendienst dafür, dass Schuldner ausstehende Steuern
oder Beiträge entrichten oder zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen.
Im Interesse der Gläubiger, aber auch der Schuldner werden zur Erzielung eines
möglichst hohen Ertrages gepfändete Gegenstände vom Goldschmuck bis zum
Sportwagen im Internet unter www.zoll-auktion.de versteigert. Wie bei anderen Internet-Auktionshäusern kann sich jeder bei der Zollauktion anmelden und rund um
die Uhr mitbieten.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der Vollstreckungsstelle des HZA Düsseldorf haben
2015 311.000 Vollstreckungsfälle, neuerdings auch aus dem Bereich der KfzSteuer, bearbeitet und 38,25 Millionen Euro beigetrieben.
VI. Prüfungsdienst des Zolls
Das Hauptzollamt Düsseldorf führt Prüfungen in Unternehmen auf Grundlage eines jährlichen Prüfungsplans durch.
Ingesamt gibt es vier Prüfungsschwerpunkte in den Bereichen Zoll (Prüfung von
Zollwertanmeldungen, Wareneinreihungen und Präferenzberechtigungen), Außenwirtschaftsrecht (Beachtung von Beschränkungen bei Ausfuhren, z. B. Rüstungs- und Dual-Use-Güter, Kontrollen insbesondere bezüglich der restriktiven
Maßnahmen gem. der Iran-Embargo-VO), Wirtschaftliche Lage (u. a. auf Grund
von Anträgen von Unternehmen auf Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden ohne Sicherheitsleistung) und Kostenprüfung (Prüfungen der Selbstkosten für die Liegenschaften des Zolls bei den Flughäfen Köln/Bonn, Düsseldorf und
Münster/Osnabrück, ggf. auch Dortmund, Weeze und Paderborn).
Je nach Prüfungsschwerpunkt ist das HZA Düsseldorf nicht nur für Düsseldorf
selbst, sondern auch für die Bezirke Duisburg, Krefeld, Köln und Aachen zustän-
-8/8dig. Im Falle von Sonderprüfungen wie der Prüfung der Wirtschaftlichen Lage oder
den Kostenprüfungen erstreckt sich die Zuständigkeit sogar auf den gesamten Bezirk der Bundesfinanzdirektion West.
Aktuell sind 50 Kolleginnen und Kollegen im Prüfungsdienst beschäftigt. Im Jahr
2015 kam es zu Nacherhebungen von insgesamt 2,41 Millionen Euro. Im gleichen Zeitraum wurde rund 1 Million Euro erstattet.
Die Prüfungsmaßnahmen führten außerdem zu 40 Ordnungswidrigkeits- und 12
Strafverfahren.
VII. Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer (KfZSt)
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet.
Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.
Bis längstens zum 30. Juni 2014 übten die Landesfinanzbehörden die Verwaltung
der Kraftfahrzeugsteuer aus. Seit dem 13. Februar 2014 ist die Zollverwaltung in
Nordrhein Westfalen für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind
seitdem die Hauptzollämter.
Im Jahr 2015 waren im Bezirk des Hauptzollamts Düsseldorf rund 1 Million Kraftfahrzeuge zum Verkehr auf deutschen Straßen zugelassen.
Auskunfts- und Kontaktstellen für Erledigungen von Sondertatbeständen, die nur
vor Ort erfolgen können, sind im Hauptzollamtsgebäude selbst, im Zollamt Reisholz in Düsseldorf und im Zollamt Wuppertal West eingerichtet (die örtlichen Zuständigkeiten sind zusammenfassend auf www.zoll.de aufgeführt). Darüber hinaus
werden offene Forderungen ebenfalls vom hier ansässigen Sachgebiet Vollstreckung (s. o. IV.) bearbeitet.