Pressemitteilung HERAUSGEBER: KONTAKT: TELEFON: TELEFAX: E-MAIL: INTERNET: Hauptzollamt Düsseldorf Am Stufstock 1-7 40231 Düsseldorf Michael Walk 0211/2101-233 (0162 259 2607) 0211/2101-222 [email protected] www.zoll.de Nr. 11 vom 13.04.2016 Jahresbilanz 2015 des Hauptzollamts Düsseldorf • 2,18 Milliarden Euro Steuereinnahmen • 286 Waffen sichergestellt • 86 kg Kokain sichergestellt Das Hauptzollamt (HZA) Düsseldorf nahm 2015 insgesamt 2,18 Milliarden Euro ein. Zu dieser Bilanz trugen die rund 700 Beschäftigten des HZA mit den Zollämtern (Düsseldorf) Flughafen, Nord, Reisholz, Wuppertal Ost und Wuppertal West bei. Die Zollämter Wuppertal Ost und Wuppertal West wurden am 1. Januar 2016 zum Zollamt Wuppertal zusammengelegt. Der Geschäftsbereich des HZA umfasst die Städte Düsseldorf, Wuppertal, Remscheid, Solingen sowie den gesamten Kreis Mettmann. Das HZA Düsseldorf betreut damit eine Fläche von rund 1.000 km2 mit insgesamt 1,69 Millionen Einwohnern (Stand Dezember 2014). -2/8I. Erhebung von Abgaben Der Zoll nimmt Jahr für Jahr rund die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern ein. Das sagt viel über die Bedeutung des Zolls aus. Die Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist Grundlage für das Funktionieren unseres Staates. Denn diese Einnahmen machen wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur erst möglich. Auch die staatliche Bezuschussung der Renten- und Sozialsysteme muss aus dem Einnahmetopf geleistet werden. Die insgesamt 2,18 Milliarden Euro Einnahmen des HZA verteilen sich auf folgende Einnahmearten: − Der Namensgeber der Verwaltung, die Zölle, schlägt mit insgesamt 216,05 Millionen Euro zu Buche, die direkt in den EU-Haushalt fließen. − Bei den nationalen Steuern bildet die Einfuhrumsatzsteuer mit insgesamt 1,51 Milliarden Euro den größten Posten. Bei den sonstigen Verbrauchsteuern in Höhe von insgesamt 439,26 Millionen Euro sind die Stromsteuer mit 296,35 Millionen Euro und die Energiesteuer (Erdgas, Kraftstoffe, Heizöl) mit 131,50 Millionen Euro die Haupteinnahmequellen. Weitere Verbrauchsteuern auf Branntwein, Schaumwein, Kaffee und Tabak summieren sich auf insgesamt 10,27 Millionen Euro. Eine Besonderheit im Bereich der Verbrauchsteuern stellt die Biersteuer dar. Diese wird zwar vom Zoll erhoben, fließt jedoch den Bundesländern zu. 1,18 Millionen Euro Biersteuer hat in der Altbierstadt das HZA Düsseldorf 2015 erhoben. − Nicht zu vergessen die Luftverkehrssteuer mit 17,23 Millionen Euro. Im Bereich der ökologischen Steuerreform werden aber auch zur Stärkung dieser Wirtschaftszweige und Betriebe Beträge an Unternehmen wieder ausgezahlt. Energie- und Stromsteuer in Höhe von 203,14 Millionen Euro wurden 2015 erstattet bzw. vergütet. -3/8II. Zollämter Die Warenabfertigung ist heute ein wirtschaftsorientiertes Gesamtangebot. Neben den elektronischen Abfertigungsverfahren und den Verfahrenserleichterungen bieten die Beschäftigten der Zollämter einen flächendeckenden persönlichen Service, indem sie nicht nur vor Ort am Amtsplatz, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch in den Betrieben abfertigen. Dem HZA Düsseldorf sind die fünf Zollämter Flughafen, Nord (mit der Abfertigungsstelle Messe), Reisholz, Wuppertal Ost und Wuppertal West nachgeordnet. Im Jahr 2015 erledigten die dort tätigen Zöllnerinnen und Zöllner gut 737.000 Ein(rd. 155.000) und Ausfuhrabfertigungen (rd. 582.000) und fertigten gut 37.000 Paketsendungen ab. Dabei trugen sie mit 67,14 Millionen Euro dort erwirtschafteter Einnahmen zum insgesamt guten Ergebnis des Hauptzollamts bei. III. Kontrolleinheit Reiseverkehr am Düsseldorfer Flughafen Der Flughafen Düsseldorf ist sowohl mit seinen rund 22,5 Millionen Fluggästen als auch den knapp 210.200 Flugzeugbewegungen in 2015 der drittgrößte Flughafen Deutschlands und das mit Abstand wichtigste internationale Drehkreuz in NRW. Die 167 Zöllner in der Kontrolleinheit Reiseverkehr überprüfen nicht nur, ob Reisende ihre mitgebrachten Waren anmelden, sondern auch, ob Verstöße gegen Verbote und Beschränkungen (z. B. Drogen, Arzneimittel, Lebensmittel, Markenschutz, Waffen, Artenschutz) vorliegen. Insgesamt 1.538 Straf- und Bußgeldverfahren wurden 2015 eingeleitet, ein Schwerpunkt war hierbei der Schmuggel von Goldschmuck. Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität In der Reisendenabfertigung konnten 2015 Drogen im Straßenverkaufswert von rund 6,6 Millionen Euro sichergestellt werden. Dabei handelte es sich im Bereich der so genannten „harten Drogen“ fast ausschließlich um Kokain mit einem Anteil von 86 kg. Teilweise wurde dieses von Bodypackern in den allermeisten Fällen aus Curaçao geschmuggelt, was jeweils ein sehr aufwändiges Verfahren nach sich zieht, da es dort auch darum geht, mit der Lebensgefahr in die sich die Täter selbst begeben, -4/8richtig und mit medizinischer Unterstützung umzugehen. Neu in diesem Jahr sind die Aufgriffe der Kaudroge Khat mit einem Anteil von gut 812 kg. Wegen des geringen Wirkstoffgehalts geht diese Menge jedoch nur mit einem vergleichsweise geringen Straßenverkaufswert in Höhe von 154.000 Euro in den Gesamtwert von 6,6 Millionen Euro ein. Zigaretten- und Tabakschmuggel 325.750 Zigaretten und 136 kg Rauchtabak stellte die Kontrolleinheit Reiseverkehr 2014 sicher. Der Steuerschaden beläuft sich auf über 73.000 Euro. Artenschutz Der weltweite Handel mit Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Produkten bedroht den Erhalt der Artenvielfalt. Hierbei soll weltweit ein Aussterben von seltenen Tier- und Pflanzenarten verhindert werden. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Tiere und Pflanzen im internationalen Warenverkehr mit. Offensichtlich zeigen die andauernden Aufklärungskampagnen des Hauptzollamts Düsseldorf bei Artenschutzveranstaltungen in verschiedenen Zoos Wirkung bei Urlaubern: Mit 15 festgestellten Verstößen im Reiseverkehr (hauptsächlich Fundgut an Stränden wie Muscheln und Korallenbruchstücke) hat sich die Zahl der Aufgriffe auf einem erfreulich niedrigen Niveau eingependelt. Barmittel Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgebrachten Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro unaufgefordert schriftlich anmelden. Mit ihren Kontrollen tragen Zöllnerinnen und Zöllner dazu bei, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen. In 251 Fällen leitete der Zoll Bußgeldverfahren wegen nicht angemeldeter Barmittel in einer Gesamthöhe von 5,27 Millionen Euro ein. Waffen Eine Waffe ist kein Souvenir! In vielen osteuropäischen Ländern werden Waffen wie Messer, Schlagringe und Wurfsterne zum freien Verkauf angeboten. Deren Einfuhr ist aber nach dem Waffengesetz verboten. -5/82014 stellte die Kontrolleinheit Reiseverkehr 286 Waffen sicher – eine Steigerung im Vergleich zu 2014 (267 Stück) Marken- und Produktpiraterie Erinnerungsstücke an schöne Tage oder Geschenke für Freunde und Verwandte sind übliche Mitbringsel aus dem Urlaub. Vielfach handelt es sich jedoch bei diesen Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit gesundheitsgefährdend sein können oder den Belangen der Produktsicherheit nicht genügen. Die Einfuhr dieser Waren unterliegt der Überwachung der Zollverwaltung, sofern sie nicht augenscheinlich und ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen. In diesem Bereich haben sich, wohl auch durch die ständigen Aufklärungskampagnen der Zollverwaltung, die Verstöße mit 36 (im Vorjahr 20) auf gleichbleibend niedrigem Niveau eingependelt. Arzneimittelrecht Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen strengen Vorschriften. Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Wurden 2014 noch 81 Verstöße gegen diese Bestimmungen registriert, ist für 2015 ein Rückgang auf 78 Verstöße zu verzeichnen. IV. Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Rund 6.700 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gehen bundesweit auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Das Hauptzollamt Düsseldorf verfügt über zwei FKS-Standorte in Düsseldorf und Wuppertal. -6/8Insgesamt sind dort 163 (davon 105 in Düsseldorf, 58 in Wuppertal) Kolleginnen und Kollegen beschäftigt. Mit dieser Personalausstattung wird den jeweils großen Wirtschaftsräumen, die zu betreuen sind, Rechnung getragen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und das Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen zu dulden. Mit seinem Einsatz in diesem Bereich trägt der Zoll zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, aber auch und insbesondere zur Einhaltung des in 2014 noch branchenspezifischen, seit dem 1. Januar 2015 jedoch flächendeckenden, Mindestlohnes bei. Die FKS besteht aus den Bereichen Prüfung und Ermittlung (P&E) und Ahndung. Im Bereich P&E werden sowohl verdachtsunabhängige als auch hinweisbezogene Kontrollen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einschließlich der sich ggfs. anschließenden komplexen Ermittlungstätigkeiten, als auch ggfs. Durchsuchungen aufgrund richterlicher Beschlüsse durchgeführt, die eine Beschlagnahme und Auswertung von Unterlagen und Computern nach sich ziehen können. Den Zöllnerinnen und Zöllnern stehen hierbei als sog. Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft Polizeibefugnisse gemäß der Strafprozessordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu. Die Kolleginnen und Kollegen aus diesem Bereich arbeiten daher je nach Lage des Falles sowohl in ziviler als auch in Dienstkleidung und tragen –insbesondere aus Gründen der Eigensicherung- bei ihren Einsätzen in der Regel eine Dienstwaffe. Im Sachgebiet Ahndung werden u. a. die Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt. Die Erkenntnisse aus den Prüfungen des Sachgebietes P&E laufen hier zusammen und bilden die Grundlage für die Tätigkeit der hier eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner. Von den Staatsanwaltschaften eingestellte Strafverfahren werden zur weiteren bußgeldrechtlichen Würdigung ebenfalls hier bearbeitet. Die Kolleginnen und Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf führten 2015 insgesamt 1.092 Arbeitgeber- und 8.043 Personenüberprüfungen durch. Dabei deckten sie eine Schadenssumme in Höhe von 23,48 Millionen Euro auf. -7/8Das blieb für die Beschuldigten nicht ohne Folgen: Der Zoll leitete 2.164 Strafund 351 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Summe der Geldbußen belief sich auf 928.118 Euro, die Summe der Geldstrafen auf 842.915 Euro. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen beläuft sich auf 42,1 Jahre. V. Vollstreckung durch den Zoll Der Zoll realisiert neben eigenen auch andere öffentlich-rechtliche Forderungen, wie die der Agenturen für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Die Bediensteten des Sachgebiets Vollstreckung sorgen im Innen- wir auch durch Vollziehungsbeamte im Außendienst dafür, dass Schuldner ausstehende Steuern oder Beiträge entrichten oder zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. Im Interesse der Gläubiger, aber auch der Schuldner werden zur Erzielung eines möglichst hohen Ertrages gepfändete Gegenstände vom Goldschmuck bis zum Sportwagen im Internet unter www.zoll-auktion.de versteigert. Wie bei anderen Internet-Auktionshäusern kann sich jeder bei der Zollauktion anmelden und rund um die Uhr mitbieten. Die Zöllnerinnen und Zöllner der Vollstreckungsstelle des HZA Düsseldorf haben 2015 311.000 Vollstreckungsfälle, neuerdings auch aus dem Bereich der KfzSteuer, bearbeitet und 38,25 Millionen Euro beigetrieben. VI. Prüfungsdienst des Zolls Das Hauptzollamt Düsseldorf führt Prüfungen in Unternehmen auf Grundlage eines jährlichen Prüfungsplans durch. Ingesamt gibt es vier Prüfungsschwerpunkte in den Bereichen Zoll (Prüfung von Zollwertanmeldungen, Wareneinreihungen und Präferenzberechtigungen), Außenwirtschaftsrecht (Beachtung von Beschränkungen bei Ausfuhren, z. B. Rüstungs- und Dual-Use-Güter, Kontrollen insbesondere bezüglich der restriktiven Maßnahmen gem. der Iran-Embargo-VO), Wirtschaftliche Lage (u. a. auf Grund von Anträgen von Unternehmen auf Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden ohne Sicherheitsleistung) und Kostenprüfung (Prüfungen der Selbstkosten für die Liegenschaften des Zolls bei den Flughäfen Köln/Bonn, Düsseldorf und Münster/Osnabrück, ggf. auch Dortmund, Weeze und Paderborn). Je nach Prüfungsschwerpunkt ist das HZA Düsseldorf nicht nur für Düsseldorf selbst, sondern auch für die Bezirke Duisburg, Krefeld, Köln und Aachen zustän- -8/8dig. Im Falle von Sonderprüfungen wie der Prüfung der Wirtschaftlichen Lage oder den Kostenprüfungen erstreckt sich die Zuständigkeit sogar auf den gesamten Bezirk der Bundesfinanzdirektion West. Aktuell sind 50 Kolleginnen und Kollegen im Prüfungsdienst beschäftigt. Im Jahr 2015 kam es zu Nacherhebungen von insgesamt 2,41 Millionen Euro. Im gleichen Zeitraum wurde rund 1 Million Euro erstattet. Die Prüfungsmaßnahmen führten außerdem zu 40 Ordnungswidrigkeits- und 12 Strafverfahren. VII. Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer (KfZSt) Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen. Bis längstens zum 30. Juni 2014 übten die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Seit dem 13. Februar 2014 ist die Zollverwaltung in Nordrhein Westfalen für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind seitdem die Hauptzollämter. Im Jahr 2015 waren im Bezirk des Hauptzollamts Düsseldorf rund 1 Million Kraftfahrzeuge zum Verkehr auf deutschen Straßen zugelassen. Auskunfts- und Kontaktstellen für Erledigungen von Sondertatbeständen, die nur vor Ort erfolgen können, sind im Hauptzollamtsgebäude selbst, im Zollamt Reisholz in Düsseldorf und im Zollamt Wuppertal West eingerichtet (die örtlichen Zuständigkeiten sind zusammenfassend auf www.zoll.de aufgeführt). Darüber hinaus werden offene Forderungen ebenfalls vom hier ansässigen Sachgebiet Vollstreckung (s. o. IV.) bearbeitet.
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