An der Professur für Mikrobiologie, Institut für Mikrobiologie und Molekularbiologie, Fachbereich Biologie und Chemie, ist im Rahmen von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von drei Jahren eine Teilzeitstelle im Umfang von 50 % einer Vollbeschäftigung mit einer/einem Wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag Hessen (TV-H). Aufgaben: Wissenschaftliche Dienstleistungen zur Organisation, Vorbereitung und zur Durchführung von Forschungsaufgaben. Im Vordergrund werden Untersuchungen zur Genregulation und/oder RNA Prozessierung in Prokaryoten stehen. Die Möglichkeit zur eigenen wissenschaftlichen Weiterbildung (Promotion) ist neben der Arbeit am Projekt gegeben. Anforderungsprofil: Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Fach Mikrobiologie, Biochemie, Genetik, Biotechnologie oder Molekularbiologie. Gewünscht sind Erfahrungen im Umgang mit Bakterien, mit Techniken zur Quantifizierung der Genexpression in Bakterien, mit Klonierungen, der Isolierung von Proteinen. Sie sollten bereit sein, neue Methoden zu entwickeln, Begeisterung für neue Fragestellungen zeigen und über gute Englischkenntnisse verfügen. Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Die Justus-Liebig-Universität Gießen versteht sich als familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 321/99445/08 mit den üblichen Unterlagen bis zum 10.06.2016 an Frau Prof. Dr. Gabriele Klug, Institut für Mikrobiologie und Molekularbiologie, Heinrich-Buff-Ring 26-32, 35392 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden - bei gleicher Eignung - bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
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