Jugendschutz Newsletter vom 12. April 2016 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben. Inhalt Ausgabe 5 vom 12. April 2016 »Lückekinder« – Die 10- bis 14-Jährigen zwischen Kindheit und Jugend – KJug Ausgabe 2/2016 Neue Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien E-Shishas: Klare Regeln im Jugendschutz Reform des Jugendmedienschutzes in Deutschland dringend notwendig »Snap your life« – Der Handysektor-Themenmonat zu Snapchat Rückläufiger Suchtmittelkonsum bei jungen Menschen Kinderrechte zwischen Anspruch und Wirklichkeit Immer mehr Kinder und Jugendliche streamen Filme, laden Musik oder tauschen Dateien, oft ohne die Rechtslage zu kennen Medien. Wenn-Ich-Karten zum Thema exzessive Nutzung »Abstinenz – Kontrolle – Konsum« Impressum www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 5 vom 12.04.2016 Seite 1 »Lückekinder« – Die 10- bis 14-Jährigen zwischen Kindheit und Jugend KJug Ausgabe 2/2016 Die Lebensphase der 10- bis 14-Jährigen wird in Forschung und (Fach)Öffentlichkeit als »späte Kindheit«, »Vorpubertät« oder »frühe Adoleszenz« bezeichnet und kennzeichnet unter entwicklungspsychologischen Aspekten eine besondere Situation des Übergangs. Die Mädchen und Jungen sind »nicht mehr Kind« und »noch nicht Jugendliche« – sogenannte »Lückekinder«. Dieser Status schlägt sich in ihren Handlungspraxen und ihrem Orientierungswissen nieder. Sie wechseln zwischen kindlichen, jugendlichen und erwachsenen Handlungsrepertoires. Welche entwicklungspsychologischen und soziokulturellen Besonderheiten diese Altersgruppe aufweist und wie ihre Lebenswirklichkeit aussieht, wird in den Beiträgen der aktuellen Ausgabe von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis dokumentiert. Aus dem Inhalt: Manuela Gulde, Katharina Steinicke, Franziska Köhler-Dauner, Dr. Kathrin Mörtl, Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Prof. Dr. Ute Ziegenhain: Die soziale Welt der »Lückekinder« – Analyse einer vergessenen Gruppe Katharina Steinicke, Dr. Kathrin Mörtl, Manuela Gulde, Prof. Dr. Ute Ziegenhain, Prof. Dr. Jörg M. Fegert: Die Umfunktionierung von Plätzen – Aneignungsprozesse im öffentlichen Raum in der Altersgruppe der Lücke-Kinder Christa Gebel: »... weil sie da mit Daten machen, was sie wollen.« Online-Angebote und – Risiken aus Sicht von 12- bis 14Jährigen Christina Scholz-Asci, Yasemin Ayar: »Lückekindertreff« im Jugendzentrum Marianne Meyer: ELTERN beteiligen und stärken – im Netzwerk Sigmar Roll (Recht und Rechtsprechung): Braucht es keinen Jugendschutz mehr bei Pornos – oder liegt hier ein Vollzugsdefizit vor? Josephine Paula Rothlaender, Daniel Schwerdt (Aus der Hochschule): Zur Aufarbeitung sexueller Gewalt in pädagogischen Einrichtungen Britta Schülke (Die Jugendschutzfrage): Wie lange darf mein Kind abends ausgehen? Die Ausgabe 2-2016 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel »Lost in Transition?! Die 10- bis 14-Jährigen zwischen Kindheit und Jugend« kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versandkosten) bestellt werden beim Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Fax: 030-400 40 333, Mail: [email protected]. Online www.kjug-zeitschrift.de Quelle: Presseinformation der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin, 08. April 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 5 vom 12.04.2016 Seite 2 Neue Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Martina Hannak-Meinke ist neue Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Sie wurde vom Staatssekretär des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek ernannt und hat die Leitung der BPjM am 1. April 2016 übernommen. Martina Hannak-Meinke war zuletzt Leiterin des Referates Grundsatzangelegenheiten der Engagementpolitik des BMFSFJ. Als Juristin begann ihre berufliche Laufbahn 2003 als Referentin in der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, von 2008 bis 2016 war sie in unterschiedlichen Bereichen im BMFSFJ tätig. »Die Bundesprüfstelle leistet innerhalb des vielschichtigen Kinder- und Jugendmedienschutzes einen wichtigen Beitrag, um das Aufwachsen Minderjähriger in einer digitalisierten Gesellschaft zu gestalten«, erklärte die neue Leiterin der BPjM, Hannak-Meinke. »Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr auf die vor mir liegenden Aufgaben und die sich dadurch ergebende Möglichkeit, mich in diesem Bereich aktiv für Kinder und Jugendliche einsetzen zu können.« Hannak-Meinke folgt auf die langjährige Vorsitzende Elke Monssen-Engberding, die zum 29. Februar 2016 aus Ihrem Amt schied und Anfang März mit einem Festakt im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verabschiedet wurde. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie ist zuständig für die Indizierung von Träger- und Telemedien mit jugendgefährdendem Inhalt auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 31. März 2016 zurück E-Shishas: Klare Regeln im Jugendschutz Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist am 1. April in Kraft getreten. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten. »Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen«, so die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Caren Marks. Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft. Der dabei entstehende Nebel wird inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. »Es ist notwendig, das zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wirklich gefährdet. Wir brauchen klare Regeln im Jugendschutz, die gut begründet sind und konsequent durchgesetzt werden. Mit dem Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche schließen wir eine Regelungslücke«, so Caren Marks weiter. Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin, wie physische Abhängigkeit und HerzKreislauferkrankungen, seit längerem bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums Aufschluss auch die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten belegt. Quelle: Pressemitteilung Nr. 027/2016 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 01. April 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 5 vom 12.04.2016 Seite 3 Reform des Jugendmedienschutzes in Deutschland dringend notwendig Ein Bündnis, bestehend aus dem Verband der deutschen Computer- und Videospielbranche BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK und dem Deutschen Kinderhilfswerk fordert eine dringende Reform des gesetzlichen Jugendmedienschutzes in Deutschland. Bundesregierung und Bundesländer sollen noch in dieser Legislaturperiode eine gemeinsame umfassende Reform des Jugendmedienschutzes umsetzen. Das aktuelle deutsche Jugendschutzsystem gewährleiste ein hohes Schutzniveau – angesichts der zunehmenden Verschmelzung verschiedener Medienformate, der grenzüberschreitenden Verbreitung digitaler Medien und der hohen Dynamik der Medienmärkte aber zunehmend nur noch in der Theorie. Wesentlicher Kritikpunkt des Bündnisses ist die zersplitterte Gesetzgebungskompetenz, die sich am Verbreitungsweg der Inhalte orientiere. So sind für Online-Medien und den Rundfunk die Bundesländer zuständig, bei allen OfflineVerbreitungswegen der Bund. Auch bei der Anwendung und Überwachung der verschiedenen Gesetze sind die Zuständigkeiten unnötig kompliziert aufgeteilt. Stattdessen muss der Jugendmedienschutz nach den Wünschen des Bündnisses künftig einheitlich, konvergent, verständlich sein, um dadurch auch international anschlussfähig zu werden. Nur so könne der Jugendmedienschutz in Deutschland zukunftsfähig gestaltet werden. »Die Bundesländer haben eine Reform des Online-Jugendschutzes auf den Weg gebracht, die zwar viele wichtige Details regelt, die aber deutlich zu kurz greift. Damit wir dauerhaft ein hohes Jugendschutzniveau gewährleisten können und den Jugendmedienschutz fit machen für die heutige Medienrealität, müssen Bund und Länder jetzt an einem Strang ziehen und ein konvergentes, international anschlussfähiges Jugendschutzsystem entwickeln«, sagt BIU-Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk. Weitere Informationen sowie ein Erklär-Video zum derzeitigen Jugendmedienschutz in Deutschland gibt es auf folgender Internetseite: www.jugendmedienschutz-reformieren.de Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW), Berlin, 31. März 2016 zurück »Snap your life« Der Handysektor-Themenmonat zu Snapchat Die App Snapchat verzeichnet seit Jahresbeginn in Deutschland einen rasanten Zuwachs an Nutzern. Vor allem Jugendliche lassen sich von dem Foto-Messenger begeistern und »snappen«, was das Zeug hält. Wie funktioniert die App? Was macht den Reiz aus? Welche Gefahren lauern? Das Jugendportal www.handysektor.de berichtet in einem Themen-Spezial über alles Wissenswerte rund um Snapchat – inklusive ausführlichem App-Test und Tipps zur sicheren Nutzung. Während in Deutschland die App unter jungen Menschen noch als »hip« und »neu« gefeiert wird, nutzen weltweit bereits 200 Millionen Anwender den Dienst und versenden darüber 400 Millionen Snaps pro Tag. 80 Prozent der Nutzer sind zwischen 16 und 34 Jahre (Quelle: www.statista.com: Snapchat: age distribtion of global audiences 2015). Ältere Nutzer hingegen treibt die App schnell in den Wahnsinn – ihre Funktionsweise erscheint einfach zu simpel. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen »Snap« (dt. Schnappschuss). Es geht somit nicht um ein ausgewähltes, professionell ausgeleuchtetes, nachbearbeitetes Portraitfoto, sondern um ein Foto mitten aus dem Leben. Nicht selten wird die App auch für Sexting, das Versenden von Nacktaufnahmen, verwendet. Da die Inhalte auf dem Gerät des Empfängers schnell wieder verschwinden (bei Direktnachrichten nach max. zehn Sekunden), scheint es nicht schlimm zu sein, auch mal ein peinliches oder freizügiges Bild zu verschicken. Doch Vorsicht: Die vermeintlich kurze Sichtbarkeit pro Bild ist trügerisch. Das Bild verschwindet nach Betrachtung zwar, kann aber währenddessen per Screenshot vom Empfänger gespeichert werden. Praktische Verhaltenstipps, damit die eigenen Fotos später nicht zum Problem werden, findet man im Themen-Spezial auf www.handysektor.de. In einem Screencast werden die Bedienung sowie Funktionen erklärt, im App-Test vor allem der Datenschutz und Meldemöglichkeiten genau unter die Lupe genommen. Eine Infografik gibt Tipps zur sicheren Nutzung. Quelle: Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien (LfM), Düsseldorf, 11. April 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 5 vom 12.04.2016 Seite 4 Rückläufiger Suchtmittelkonsum bei jungen Menschen Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler hat am 06. April zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zentrale Studienergebnisse der repräsentativen BZgA-Befragung »Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2015« in Berlin vorgestellt. Marlene Mortler: » Die auf Prävention ausgerichtete Tabakpolitik der Bundesregierung zeigt Wirkung. Aber wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen: Zum 1. April dieses Jahres haben wir verpflichtende Bildwarnhinweise auf Zigarettenpackungen eingeführt. Außerdem brauchen wir ein Verbot der Tabakaußenwerbung. Beim Alkohol ist die langfristige Entwicklung erfreulich: Jugendliche und junge Erwachsene trinken weniger Alkohol.« Die Raucherquote bei den 12- bis 17-Jährigen liegt schon seit längerem auf historisch niedrigem Niveau, nun ist das Rauchen auch bei den 18- bis 25-Jährigen deutlich rückläufig. Auch die tendenziell positiven Trends beim Alkoholkonsum zeigen, dass breit angelegte Präventionsmaßnahmen und Informationsangebote, wie unter anderem die BZgA-Kampagne »Alkohol? Kenn dein Limit«, wirken. Den Studienergebnissen zufolge rauchen aktuell 7,8 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Raucherquote liegt damit in dieser Altersgruppe auf dem niedrigsten Stand aller Studien, die die BZgA seit den 1970er Jahren durchgeführt hat. Gleichzeitig stieg die Zahl der Jugendlichen, die in ihrem Leben noch nie geraucht haben, weiter an und liegt nun mit 79,1 Prozent auf dem höchsten Stand. Auch unter den 18- bis 25-Jährigen ist die Raucherquote mit aktuell 26,2 Prozent weiter rückläufig, während die Nieraucherquote auf 38,8 Prozent angestiegen ist. Regelmäßiger Alkoholkonsum, das heißt mindestens einmal pro Woche, nimmt unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterhin kontinuierlich ab. Von den 12- bis 17-Jährigen geben aktuell 10,0 Prozent und von den 18- bis 25-Jährigen 33,6 Prozent an, dass sie regelmäßig Alkohol trinken (2005: 12- bis 17-Jährige 18,6 Prozent, 18- bis 25-Jährige 40,5 Prozent). Etwa jeder Dritte im Alter von 12 bis 17 Jahren sagt, dass er oder sie im Leben noch nie Alkohol getrunken hat. Die Drogenaffinitätsstudie der BZgA wird seit 1973 in regelmäßigen Abständen durchgeführt und ist das zentrale Instrument zur Erfassung von Trends im Suchtmittelkonsum junger Menschen in Deutschland. Für die Drogenaffinitätsstudie 2015 wurden 7.004 Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren im Zeitraum von März bis Juni 2015 befragt. Die Studie ist abrufbar unter: www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/ Ein Faktenblatt mit ausgewählten Ergebnissen der BZgA-Studie »Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2015« findet sich unter: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Berlin/Köln, 6. April 2016 zurück Kinderrechte zwischen Anspruch und Wirklichkeit Das Bewusstsein für die Rechte von Kindern wächst weltweit, doch ihre tatsächlichen Lebensverhältnisse sind oft ernüchternd. Auch in Deutschland werden Kinder geschlagen oder ausgegrenzt. Jedes zehnte Kind wächst in relativer Armut auf. Das neu erschienene Forschungsmagazin des Deutschen Jugendinstituts (DJI) »DJI Impulse« analysiert die komplexen Prozesse der Verletzung von Kinderrechten und beschreibt Herausforderungen bei der Gesundheit, Bildung und Partizipation von jungen Menschen. Unter dem Titel »Kinderrechte zwischen Anspruch und Wirklichkeit« schildern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des DJIs und anderer renommierter Forschungsinstitute, wie eine Politik für Kinder konsequent umgesetzt werden kann. Analysiert wird, wie sich Schutzrechte besser verwirklichen lassen, weshalb das Bildungssystem nach wie vor Leistungsschwache und Kinder mit Migrationshintergrund benachteiligt und was unternommen werden könnte, um Kinder stärker an Entscheidungen zu beteiligen. Wie gut gelingt es, die Rechte von jungen Flüchtlingen und Kindern mit Behinderungen zu wahren? Was spricht dafür und was dagegen, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen? Das Forschungsmagazin »DJI Impulse« berichtet allgemein verständlich über die wissenschaftliche Arbeit am Deutschen Jugendinstitut, einem der größten sozialwissenschaftlichen Institute für Forschung und Entwicklung in Deutschland. Vier Mal jährlich informieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über relevante Themen aus den Forschungsbereichen Familie, Jugend, Kindheit, Migration, Bildung, Ausbildung und Arbeit. Das Abonnement ist kostenlos. Mehr Informationen sind im Internet verfügbar unter www.dji.de/impulse Quelle: Deutsches Jugendinstitut e. V., München, 04. April 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 5 vom 12.04.2016 Seite 5 Immer mehr Kinder und Jugendliche streamen Filme, laden Musik oder tauschen Dateien, oft ohne die Rechtslage zu kennen »SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht«, der Medienratgeber für Familien, rät Eltern sich genau zu informieren, was ihr Kind herunterlädt oder streamt, es für Urheberrechte zu sensibilisieren und legale Alternativen anzubieten. Da sie für ihr minderjähriges Kind haften, ist es wichtig, dass sie sich über die Rechtslage informieren und mit ihrem Kind besprechen, was im Netz legal ist und was zu rechtlichen Folgen wie Abmahnungen führen kann. Eltern sollten ihr Kind früh beim Surfen begleiten sowie über Urheberrechte und rechtliche Risiken aufklären. Informationen dazu bieten www.internet-abc.de für Kinder, www.watchyourweb.de für Jugendliche sowie www.klicksafe.de und www.irights.info für Eltern. Am besten schließen Eltern mit ihrem Kind eine Vereinbarung (www.mediennutzungsvertrag.de oder www.surfen-ohne-risiko.net/netzregeln) ab, um zu belegen, dass sie ihrer Unterweisungspflicht nachgekommen sind. Hilfreich ist auch, Sicherheitseinstellungen bei internetfähigen Geräten zu aktivieren sowie eine technische Schutzmöglichkeit zu nutzen. Als Alternative können Eltern gemeinsam mit den Kindern legale Angebote ausprobieren, etwa die Mediatheken der TVSender. Bei rechtlichen Fragen ist es ratsam sich an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden und den Sachverhalt zu schildern. Informieren können sich Eltern auch über www.surfer-haben-rechte.de. Das Projekt dazu endete jedoch am 31.12.2015, so dass diese Site nicht weiter aktualisiert wird. »SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht« ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken. Quelle: Pressemeldung des Projektbüros »SCHAU HIN!«, Berlin, 31. März 2016 zurück Medien. Wenn-Ich-Karten zum Thema exzessive Nutzung Anhand der Karten kommen Jugendliche in zwanglosen Austausch über Bedeutung, Nutzen, Faszination, Einstellungen und Erfahrungen, die sie mit der Smartphone-Nutzung, mit Computerspielen, sozialen Medien oder Online-Glücksspielen gemacht haben. Mögliche Risiken und Gefährdungen kommen zur Sprache und sie können ein Gefühl dafür entwickeln, ab wann ihr Nutzerverhalten problematisch wird. Sie setzen sich mit den Merkmalen von Gebrauch, Missbrauch und exzessiver Nutzung auseinander. Weitere Themen, die mit den Karten behandelt werden können, sind Gewalt in den Medien, Cyber Mobbing, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, sowie der Jugendmedienschutz. Im Begleitheft finden sich die Anleitung und Hinweise zum Umgang mit der Methode. Des Weiteren werden Hintergrundinformationen und Fakten zur Internetsucht, zur Verbreitung, Bedeutung, Faszination, der geschlechtsspezifischen Nutzung sowie der Gefährdungen, die von digitalen Medien ausgehen, geboten. Bestellnummer: 11061 zu beziehen bei: aj Materialdienst Quelle: Pressemeldung der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V., München, 06. April 2016 zurück www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 5 vom 12.04.2016 Seite 6 »Abstinenz – Kontrolle – Konsum« DHS Fachkonferenz 2016 vom 10.-12. Oktober in der Messe Erfurt Abstinenz – Kontrolle – Konsum: Drei Begriffe, die Diskussionen in der Suchthilfe antreiben und in Fahrt halten. Die einen begreifen sie als sich ausschließende Alternativen bei der Behandlung von Abhängigkeit und im Umgang mit Drogen. Die anderen betrachten sie eher als Angebote für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Stadien der Abhängigkeit oder des riskanten Konsums. Noch wieder andere verstehen sie als gleichwertige Optionen. Wie die Suchthilfe ihre Aufgabe, Abhängige adäquat zu beraten und zu behandeln, auch in Zukunft erfüllen kann, welche Botschaften wir in der Prävention vermitteln wollen und welche Relevanz Therapieziele und neue Behandlungsansätze in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern haben, darüber soll die 56. DHS Fachkonferenz Sucht vom 10.-12. Oktober 2016 in Erfurt diskutieren. Auskunft und Anmeldung: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) Doris Kaldewei Tel.: +49 2381 9015-0 [email protected] zurück Impressum Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) Mühlendamm 3, 10178 Berlin Tel.: 030-400 40 300 Fax: 030-400 40 333 V. i. S. d. P. Gerd Engels Internet: www.bag-jugendschutz.de E-Mail: [email protected] Haftungshinweis: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in diesem Newsletter bereitgestellten Informationen keine Garantie. Die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht worden sind, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für Links, auf die dieser Newsletter verweist. Die Inhalte und Funktionsfähigkeit externer Angebote verantwortet allein der jeweilige Anbieter. www. bag-jugendschutz.de I NEWSLETTER Nr. 5 vom 12.04.2016 Seite 7
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