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Jugendschutz Newsletter vom 3. März 2016
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse
redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen
mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.
Inhalt Ausgabe 3 vom 3. März 2016
Bundestag verabschiedet neues Tabakerzeugnisgesetz
Das neue System zur Altersbewertung von Online-Spielen und Apps führt zu Vervielfachung der Jugendschutzbewertungen
FSM-Beschwerdestelle 2015: Neuer Höchststand an Meldungen über Onlineinhalte
Wichtige Unterstützung für Betroffene sexuellen Missbrauchs muss weitergehen!
Zanzu.de – das neue Webportal der BZgA bietet Informationen zur sexuellen Gesundheit in 13 Sprachen
Alle Mädchen haben Rechte
Neue Ansätze in der Suchthilfe: Publikation stellt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und innovative Praxisprojekte vor
STARKE KINDER – Resilienz fördern
Flüchtlingsfamilien im Schatten der Hilfe?
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei Facebook
Impressum
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NEWSLETTER Nr. 3 vom 03.03.2016
Seite 1
Bundestag verabschiedet neues Tabakerzeugnisgesetz
Meilenstein zur Raucherprävention in Deutschland
Jedes Jahr sterben in unserem Land etwa 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen konnte der Anteil der Raucherinnen und Raucher in den vergangenen Jahren nachhaltig gesenkt werden. Unabhängig von erfolgreicher Prävention bedarf es gesetzlicher Regelungen, um diesen positiven Trend weiter zu stärken. Mit dem
am 25. Februar vom Bundestag in 2./3.-Lesung verabschiedeten Tabakerzeugnisgesetz werden die europäischen Vorgaben
der Tabakproduktrichtlinie in Deutschland umgesetzt.
Die Drogenbeauftragte des Bundes Marlene Mortler: »Mit der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie kommt Deutschland
endlich seinen europäischen Verpflichtungen nach. Neben Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen, Vorgaben für elektronische Zigaretten und dem Verbot bestimmter besonders suchtgefährdender Produkte bekommen wir in Zukunft ein umfangreiches Werbeverbot für Tabakprodukte.« Der Schutz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren des
Rauchens, erlaubt nach ihrer Ansicht keine weitere Verzögerung. Trotz der größten lobbyistischen Anstrengungen und des
massiven Gegenwinds der Tabakindustrie sei es gelungen, den politischen Weg für das Gesetz frei zu machen. Das Gesetz
tritt zum 20. Mai 2016 in Kraft.
Weitere Informationen zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinien finden sich auf den Internetseiten des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter: www.bmel.de sowie unter www.drogenbeauftragte.de
Quelle: Pressemeldung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin, 25. Februar 2016
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Das neue System zur Altersbewertung von Online-Spielen und Apps führt zu Vervielfachung der
Jugendschutzbewertungen
Im vergangenen Jahr wurden weit über eine Million Spiele und Apps unter Jugendschutzaspekten bewertet und dabei Alterskennzeichen vergeben. Den größten Anteil machten dabei Online-Spiele und Apps innerhalb des globalen IARC-Verfahrens
(International Age Rating Coalition) aus, das bereits Google, Nintendo, Microsoft und Mozilla nutzen. Für Deutschland wird
dieses Selbsteinschätzungsverfahren von der USK beaufsichtigt. In den klassischen Prüfverfahren der USK wurden im vergangenen Jahr 1.828 Altersfreigaben auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes erteilt. Die Verteilung der Altersfreigaben blieb
dabei weitestgehend stabil. Nach wie vor werden in drei von vier Verfahren die Kennzeichen USK 0, USK 6 oder USK 12 vergeben. In 7,2 Prozent und damit etwas weniger Verfahren als noch im Vorjahr (2014: 8,5 %) wurde die Freigabe USK ab 18
Jahren erteilt. Erstmals machten die Freigaben mit USK ab 0 Jahren nicht mehr den größten Anteil aus. Stattdessen resultierte aus 30,5 Prozent der Verfahren das Kennzeichen USK ab 12 Jahren. Wie auch in den Vorjahren liegt der Grund dafür in der
zunehmenden Abwanderung von Gelegenheitsspielen (Casual Games) und anderen häufig nicht jugendschutzrelevanten Inhalten zu Smartphones oder Tablets. Innerhalb des IARC-Systems ist es nun jedoch möglich geworden, diese Online-Spiele
weiterhin zu kennzeichnen.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen und Apps in Deutschland.
Sie wurde 1994 als gemeinnützige Einrichtung gegründet. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den
Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich
des Jugendschutzgesetzes vergeben staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus ist die USK Gründungsmitglied der International Age Rating Coalition (IARC), ein globales System, in dem Alterskennzeichen der USK auch für Online-Spiele und Apps vergeben werden.
Quelle: Pressemitteilung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Berlin, 17. Februar 2016
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NEWSLETTER Nr. 3 vom 03.03.2016
Seite 2
FSM-Beschwerdestelle 2015: Neuer Höchststand an Meldungen über Onlineinhalte
Die FSM-Beschwerdestelle verzeichnete 2015 einen erneuten Rekord an Beschwerden. Insgesamt gingen 5.448 Meldungen
ein. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Gesamtbeschwerdezahl damit um 10% (2014: 4.949). In 1.542 Fällen wurden kinder(1.429) oder jugendpornografische (113) Inhalte festgestellt (28% des Gesamtbeschwerdeaufkommens, 2014: 27%). Damit
erhöhte sich die Zahl dieser Meldungen um 13% im Vergleich zum Vorjahr (2014: 1.359 Fälle). Für den Anstieg kann die Verschärfung des deutschen Sexualstrafrechtes Anfang 2015 ausschlaggebend gewesen sein. Dabei wurden die Kinder- und Jugendpornografie-Tatbestände erweitert: Seit 2015 fallen auch bestimmte Posendarstellungen, die vorher nur vom Jugendmedienschutzrecht erfasst wurden, unter das Strafgesetz. Von allen deutschen Fällen konnten 98% der Inhalte innerhalb einer Woche gelöscht werden. 2% waren aufgrund von Schwierigkeiten beim Provider oder ermittlungstaktischer Ansätze der
Strafverfolgungsbehörden vor der Löschung länger online. Im Ausland waren nach 4 Wochen 62% der Inhalte gelöscht. Die
Löschquote fällt im Gegensatz zu Deutschland aufgrund der unterschiedlichen Rechtslagen anders aus. Dies betrifft vor allem
Meldungen über virtuelle Kinderpornografie und kinderpornografische Posendarstellungen, die im Ausland oft nicht strafbar
sind.
Die Zahl der Beschwerden wegen volksverhetzender Inhalte hat sich von 2014 auf 2015 nahezu verdreifacht (2015: 139 Fälle/3%, 2014: 50 Fälle/1%). Noch deutlicher fällt der Anstieg bei rechtsradikalen Webinhalten aus: Hier haben sich die Meldungen sogar verachtfacht (2015: 256 Fälle/5%, 2014: 32 Fälle/1%). Darunter fallen vor allem die Holocaustleugnung (55 Fälle) und die Verbreitung verfassungsfeindlicher Kennzeichen/Propagandamittel (201 Fälle). Der Anstieg dieser Beschwerden
kann im Zusammenhang mit den gesellschaftspolitischen Spannungen zur Flüchtlingskrise stehen. Ursachen könnten sowohl
ein tatsächliches Mehraufkommen dieser Inhalte, aber auch ein engagierteres Meldeverhalten durch erhöhte Sensibilität in
der Bevölkerung sein.
Beschwerden können über die Website der FSM (www.fsm.de/beschwerdestelle/inhalte-melden) oder die gemeinsam mit
eco betriebene Internet-Beschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de) abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den Statistiken: www.fsm.de/beschwerdestelle/statistiken
Quelle: Pressemeldung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, Berlin, 22. Februar 2016
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Wichtige Unterstützung für Betroffene sexuellen Missbrauchs muss weitergehen!
Dem bff als Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der BAG FORSA, Bundesarbeitsgemeinschaft
Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen, und der Deutsche Gesellschaft für Prävention
und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI) als Fachverband des Kinderschutzes und Koordinierungsstelle des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) ist die nachhaltige Verbesserung und Sicherung von Hilfen für Betroffene ein besonderes Anliegen.
Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in der Familie oder im Rahmen von Heimerziehung erlebt
haben und bis heute unter den Folgen leiden, können seit Mai 2013 Unterstützung durch das Ergänzende Hilfesystem beantragen. Die Antragstellung kann für die Betroffenen mit hohen Belastungen und Hürden verbunden sein, weshalb mit etwas
Verzögerung eine Begleitung durch qualifizierte Fachberatungsstellen etabliert wurde.
Die Möglichkeit zur Antragstellung endet jedoch am 30.04.2016, obwohl dem Fonds die Länder erst sehr spät bzw. noch gar
nicht beigetreten sind und bei Weitem die Mittel des Fonds noch nicht erschöpft sind. Der bff, die BAG FORSA und die DGfPI
halten es daher für unbedingt erforderlich, die Laufzeit des Ergänzenden Hilfesystems zu verlängern und zugleich die notwendige Reform des OEG voranzubringen. Auch sind der Fonds und die Vielfalt an Leistungssystemen, aus denen Hilfen beantragt werden können, nach wie vor zu wenig bekannt und kaum überschaubar, weshalb eine Beratung von Betroffenen bei
der Antragstellung durch professionelle Beraterinnen und Berater weiterhin, wie im Rahmen des EHS, ermöglicht werden
sollte. Der bff, die BAG FORSA und die DGfPI fordern, dass auch diese Unterstützungsmöglichkeit durch Fachkräfte weiterhin
erhalten und in eine Regelförderung zu übertragen wird.
Stellungnahme unter: http://www.dgfpi.de/tl_files/pdf/EHS/2016_02_24_Stellungnahme_zur_Beendigung_des_EHS.pdf
Quelle: Mitteilung der Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung
e.V., Düsseldorf, 24. Februar 2016
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NEWSLETTER Nr. 3 vom 03.03.2016
Seite 3
Zanzu.de – das neue Webportal der BZgA bietet Informationen zur sexuellen Gesundheit
in 13 Sprachen
In Berlin fand am 25. und 26. Februar 2016 die Fachkonferenz »Sexuelle Gesundheit von Migrantinnen und Migranten stärken« des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) statt. Die Konferenz widmete sich dem Thema der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Menschen mit Migrationshintergrund.
Im Rahmen der Konferenz wurde erstmalig das multilinguale Onlineangebot www.zanzu.de öffentlich vorgestellt. Das Portal
wurde von der BZgA in Kooperation mit der belgischen Nichtregierungsorganisation Sensoa erarbeitet. Ein nationales und internationales Beratungsgremium, in dem auch die WHO vertreten ist, hat das Projekt begleitet. www.zanzu.de bietet anschauliche Informationen zu sexueller Gesundheit und erleichtert damit die Kommunikation über sensible Themen. Das
Webportal bietet einen direkten Zugang zu qualitätsgesichertem Wissen im Bereich der sexuellen Gesundheit und unterstützt sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch Multiplikatoren.
Das Webportal gibt in 13 Sprachen einfache Erklärungen zu den Themenfeldern Körperwissen, Schwangerschaft und Geburt,
Verhütung, HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen. Zudem erklärt es die Rechte und Gesetze in Deutschland. Dabei
richtet es sich vor allem an Migrantinnen und Migranten, die noch nicht lange in Deutschland leben. Anliegen der BZgA ist es,
Migrantinnen und Migranten dabei zu unterstützen, Ängste und Unsicherheiten abzubauen und Wissen im Bereich sexueller
Gesundheit zu erwerben.
Weitere Informationen: www.zanzu.de
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Berlin/Köln,
25. Februar 2016
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Alle Mädchen haben Rechte
Neue Zartbitter-Broschüre zum Schutz von Mädchen und jungen Frauen vor sexueller
Belästigung
Als Antwort auf die sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen an Silvester am Kölner
Hauptbahnhof durch Männergruppen und die Bewohnerinnen von Flüchtlingsunterkünften
durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter und andere Bewohner hat Zartbitter Köln die
neue Broschüre »Alle Mädchen haben Rechte« entwickelt. Von der Kölner Illustratorin
Dorothee Wolters liebevoll gestaltete Illustrationen informieren Mädchen und junge Frauen
mit und ohne Migrationshintergrund über ihre Rechte: über ihr Recht auf Bildung, auf medizinische Versorgung, auf ihr Recht am eigenen Bild, auf Schutz vor sexuellen Übergriffen, auf
gewaltfreie Erziehung und Ausgrenzung und insbesondere auf ihr Recht auf Hilfe und Trost.
Die Broschüre erleichtert das Gespräch über sexuelle Übergriffe: Einzelne Formen werden
durch sehr sensibel gestaltete Illustrationen beispielhaft abgebildet. Zugleich fördert die Broschüre die Widerstandskraft von Mädchen und jungen Frauen: Sieben Abbildungen von Mädchen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund sowie mit und ohne Behinderung veranschaulichen, dass jedes Mädchen eine eigene Art hat, NEIN zu sagen. Last but not least vermittelt die Broschüre die Botschaft, dass jedes Mädchen das
Recht auf Spaß mit anderen hat und selbst bestimmen darf, mit wem sie vertraut und zärtlich sein möchte.
Die Illustrationen der Broschüre »Alle Mädchen haben Rechte« sprechen für sich. Knappe Texte unterstreichen die Aussagen.
Die Broschüre eignet sich für die Arbeit mit Mädchen und Frauen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen – in der Schule,
Kirchengemeinde, im Jugendverband, Jugendzentrum, in der Beratung und in Flüchtlingsunterkünften.
Zur Ansicht der Broschüre >>> Die Broschüre kann ab sofort im Zartbitter-Onlineshop unter www.zartbitter.de bestellt werden.
Quelle: Mitteilung Zartbitter e.V., Köln, 22. Februar 2016
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NEWSLETTER Nr. 3 vom 03.03.2016
Seite 4
Neue Ansätze in der Suchthilfe: Publikation stellt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und innovative Praxisprojekte vor
Neue Drogen und gesellschaftliche Veränderungen erzeugen neues Suchtverhalten und verlangen nach neuen Konzepten der Suchtprävention sowie passenden Beratungs- und Hilfsangeboten. In der Publikation »Neue Ansätze in der Suchthilfe« stellt der Deutsche Verein für
öffentliche und private Fürsorge in Kooperation mit dem Paritätischen Gesamtverband aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse und innovative Projekte aus der Praxis vor. Die Publikation
richtet sich an Interessierte aus Theorie und Praxis, insbesondere an Fachkräfte sowie Studierende der Sozialen Arbeit.
Gibt es Computersucht? Können crystalkonsumierende Eltern ihre Kinder versorgen? Was
braucht die Zielgruppe alter suchtkranker Menschen? Wie lassen sich Jugendliche in Alkoholszenen erreichen? In dem aktuellen Themenheft »Neue Ansätze in der Suchthilfe« des Archiv
für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit werden Ansätze für einen angemessenen
Umgang mit solchen Herausforderungen aufgezeigt: reflexive Suchtprävention, Abkehr vom
›Abstinenzdogma‹, Safer Use, Suchthilfe in Netzwerken u.a.m. Aber auch Anforderungen an
eine evidenzbasierte, ideologiefreie Drogenpolitik und die bedarfsgerechte Finanzierung des
Hilfesystems werden thematisiert.
Versandkostenfreie Bestellung im Online-Buchshop: https://www.deutscher-verein.de/de/verlag-1160.html
Quelle: Pressemeldung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin, 15. Februar 2016
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STARKE KINDER – Resilienz fördern
Was macht Kinder stark, mutig und krisensicher? Was hält sie gesund? Was gibt ihnen die Kraft, nicht
nur zu überleben, sondern sogar gestärkt aus schwierigen Lebensbedingungen hervorzugehen? Wie
können wir unsere Kinder darin unterstützen, sich zu starken, selbstsicheren Persönlichkeiten zu
entwickeln? Was können wir ihnen dazu mit auf den Weg geben?
Diese Broschüre (Elternwissen Nr. 21) gibt eine Übersicht über die Themen Resilienz und Resilienzförderung. Es werden zentrale Begriffe erklärt, ein kurzer Einblick in die Resilienzforschung gegeben
und Schutzfaktoren vorgestellt, die Kinder und Jugendliche stark machen. Außerdem wird mit praktischen Anregungen und Tipps aufgezeigt, wie junge Menschen von ihren Müttern und Vätern auf
dem Weg zu einer widerstandsfähigen Persönlichkeit gestärkt werden können.
Die Reihe Elternwissen richtet sich konkret und praktisch an Eltern und bereitet jeweils ein Schwerpunktthema aus dem Bereich des Kinder- und Jugendschutzes auf. Die Broschüren eignen sich auch
als Begleitmaterial für Elternseminare und Elternabende.
Ein Ansichtsexemplar ist kostenfrei, sonst Staffelpreise.
Quelle: Pressemitteilung der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e. V, Münster, 23. Februar 2016
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Seite 5
Flüchtlingsfamilien im Schatten der Hilfe?
Geflüchtete minderjährige Kinder und Jugendliche und ihre Familien in Deutschland
14./15. April 2016 in Berlin
Veranstalter: Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik, in Kooperation mit dem
Deutschen Städtetag
Im Fokus am ersten Tagungstag: Leben von Flüchtlingsfamilien vor der Anerkennung in Deutschland – Kinderrechte +
Kindeswohl + Kinderschutz
Im Fokus am zweiten Tagungstag: Leben von Flüchtlingsfamilien nach der Anerkennung in Deutschland – Flüchtlingsfamilien als Bestandteil einer solidarischen Stadtgesellschaft
Anmeldung schriftlich bis zum 1. April 2016.
Programm unter: http://www.fachtagungen-jugendhilfe.de/
Quelle: Pressemeldung der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin, 05. Februar 2016
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei Facebook
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend ist schon seit Langem erfolgreich auf verschiedenen Social Media-Kanälen unterwegs. Auf Twitter, Instagram, Periscope und Vine berichten wir mit Bildern und
Videos über die Arbeit unseres Hauses und die Termine
unserer Hausleitung. Besonders freut uns das hohe Interesse und der große Zuwachs, den wir in den vergangenen Monaten auf unserem Twitterkanal verzeichnet haben.
Der Erfolg und die wachsende Bedeutung der Sozialen
Medien ist Anlass für uns, unsere Präsenz auf diesen Kanälen weiter auszubauen. Zum 1. März 2016 ging deshalb
zusätzlich die Facebook-Seite des BMFSFJ an den Start.
Unser Ziel ist es, das Engagement und die Themen unseres Hauses mit Hilfe dieser Seite noch besser sichtbar zu machen.
Quelle: Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 03. März 2016
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Seite 6
Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland ist ein vielfältiges Konstrukt
aus rechtlichen Regelungen, erzieherischen Aspekten und strukturellen
Maßnahmen. Diese Vielfalt zu durchschauen und zu verstehen ist nicht
immer einfach. Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule müssen sich im
Rahmen ihrer Tätigkeiten immer wieder damit auseinandersetzen.
Die Publikation »Durchblick. Informationen zum Jugendschutz« umfasst
sechs Arbeitshefte zu den Themenfeldern Jugendschutz, Jugendschutzrecht, Jugend und Alkohol, Medien/Jugendmedienschutz/Förderung der
Medienkompetenz sowie eine Übersicht der wichtigsten Adressen/Ansprechpartner und ein Glossar mit ausgewählten Grundbegriffen
aus dem Spektrum des Kinder- und Jugendschutzes.
Mit der Handreichung wird eine praxisorientierte Einführung zum Thema
Jugendschutz gegeben, Themenschwerpunkte und Handlungsoptionen
werden aufgezeigt, Ziele, Motive und Begründungen eines zeitgemäßen
Kinder- und Jugendschutzes dargestellt sowie die Strukturen, Organisationen und Zuständigkeiten erläutert. Zielsetzung ist neben der Vermittlung
von Wissen über den Kinder- und Jugendschutz, die Unterstützung der Praxis und die Anregung zur Reflexion.
Der Ordner »Durchblick. Informationen zum Jugendschutz« ist kostenlos, auch in höherer Stückzahl erhältlich. Lediglich
die anfallenden Portokosten werden in Rechnung gestellt. Weitere Informationen und Bezug der Publikation unter
http://www.bag-jugendschutz.de/publikationen_weitere.html
Impressum
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Mühlendamm 3, 10178 Berlin Tel.: 030-400 40 300 Fax: 030-400 40 333
V. i. S. d. P. Gerd Engels
Internet: www.bag-jugendschutz.de E-Mail: [email protected]
Haftungshinweis: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in
diesem Newsletter bereitgestellten Informationen keine Garantie. Die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen
bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht worden sind, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für Links, auf die dieser Newsletter verweist. Die Inhalte und Funktionsfähigkeit externer Angebote verantwortet allein
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