Elternbrief zu E-Shishas und zur Sonnenfinsternis

REALSCHULE GODORF
Johannes-Gutenberg-Schule
Kuckucksweg 4
50997 Köln
Tel.: 02236 – 848790
Fax : 02236 – 8487950
Mail: [email protected]
16.03.2015
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte auf 2 Arten von Gesundheitsgefährdungen hinweisen und um strikte Beachtung bitten.
1. In den vergangenen Tagen haben mehrere Schüler(innen) E-Shishas mit in die Schule gebracht.
Ohne Schuldbewusstsein und ohne Sorgen um ihre Gesundheit „rauchten“ einige Schüler(innen)
solche E-Shishas und gaben die Geräte weiter.
"Das Rauchen einer Shisha ist nicht harmlos. Die Stoffe können genauso wie bei einer Zigarette
krebserregend sein. Man weiß auch, dass bei langjährigen Shisha-Rauchern chronische Lungenkrankheiten festgestellt wurden", warnt der Lungenarzt Dr. Konrad Frank vor der unterschätzten
Gefahr.
Auch die 'Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung' warnt vor dem Trend. "Das größte Risiko
ist: Es verharmlost den Einstieg in den Zigarettenkonsum", so Michaela Göcke von der 'Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung'. Und da sind gerade Jugendliche besonders gefährdet.
Eine Shisha schmeckt nicht nach ekligem Tabak, sondern meist süßlich und fruchtig. So gewöhnen
sich viele Jugendliche schnell an das Rauchen.
Aus Sorge um die Gesundheit unserer Schüler(innen) verbiete ich das Mitbringen, die Weitergabe und die Benutzung von E-Shishas und ähnlichen Geräten auf dem Schulgelände und während der gesamten Schulzeit. Verstöße gegen dieses Verbot werden Ordnungsmaßnahmen nach sich
ziehen.
2. Eine Sonnenfinsternis zu beobachten ist ein ganz besonderes Erlebnis. Am 20.03.2015 ist vormittags (Höhepunkt 10.30 Uhr) eine partielle (teilweise) Sonnenfinsternis zu sehen. Die Bedeckung
der Sonnenfläche liegt in Köln zirka bei 70 Prozent.
Große Gefahr für Sonnengucker: an den Schutz der Augen denken!
Bei einem ungeschützten Blick in die Sonne treffen UV-Strahlung, sichtbares Licht und
Infrarotstrahlung mit sehr hoher Intensität auf die empfindlichen Strukturen des Auges.
Ein Blick in die Sonne kann die Netzhaut der Augen in kürzester Zeit so schädigen, dass das Sehvermögen bleibend eingeschränkt wird oder sogar vollends verloren geht. Das Fatale dabei: Es
gibt kein Warnsignal. Netzhautschäden lösen keinen akuten Schmerz aus. Wenn die Schädigung des
Sehvermögens bemerkt wird, ist es zu spät. Die Schäden sind gesetzt und heilen nicht mehr.
Oberstes Prinzip der sicheren Sonnenbeobachtung: direkten Blick auf die Sonne mit ungeschützten Augen vermeiden!
Nur spezielle, für die Sonnenbeobachtung geeignete Schutzbrillen bieten Schutz. Geeignete Filter
und Folien, zum Beispiel in Form der häufig angebotenen Folienbrillen weisen eine optische Dichte
von größer oder gleich 5 auf. Das bedeutet, dass maximal zirka 0,001 Prozent des Sonnenlichts
durchgelassen wird. Diese Anforderungen gehen über die Filtereigenschaften normaler Sonnenbrillen weit hinaus. Normale Sonnenbrillen sind ungeeignet!
Vorsichtshalber sollten wir gegebenenfalls das seltene galaktische Phänomen über das Internet auf
unseren Monitoren und Projektionsflächen verfolgen. Die direkte Beobachtung ist nur gestattet,
wenn der Schüler/die Schülerin über eine entsprechende Schutzbrille verfügt. Solche Schutzbrillen
müssten von den Schüler(innen) mitgebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Bitte an die Klassenleitung zurückgeben!
Kenntnisnahme der Infos zu E-Shisha und Sonnenfinsternis vom 16.3.15
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(Datum)
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(Schüler(in))
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(Erziehungsberechtigte)