Immobilien unter Denkmalschutz: Steuern sparen durch Abschreibung Foto: © sp4764 - Fotolia.com Denkmalgeschützte Immobilien sind wunderschön. Aber sie kosten ein Heidengeld. Denn nicht nur der Kaufpreis schlägt zu Buche, sondern auch die aufwendige Sanierung und Renovierung. Wie gut, dass der Staat Ihnen in Sachen Abschreibung eine erhebliche finanzielle Erleichterung zubilligt. Autor: Judith Engst Worum geht es? • Denkmalschutz • Abschreibung / AfA • Vermieter • Eigenheimnutzer Das Zauberwort zum Steuernsparen bei denkmalgeschützten Immobilien lautet Abschreibung. Denn die Kosten für Kauf und Sanierung können Sie über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Was Sie dabei sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Bis zu 42 % sind möglich. Kaufpreis: Abschreibung über 40 Jahre Normalerweise muss eine Immobilie über 50 Jahre abgeschrieben werden. Der Kaufpreis (anteilig, ohne Grundstück) wird also über 50 Jahre verteilt, und jährlich mindert ein Fünfzigstel Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - also 2 Prozent. Anders bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Wurden sie vor 1925 errichtet, dann dürfen Sie sie über 40 Jahre mit jährlich je 2,5 Prozent abschreiben. Das gilt allerdings nur für vermietete oder verpachtete Objekte. Bei Eigennutzung ist die Kaufpreisabschreibung nicht erlaubt. Sanierung und Renovierung: Abschreibung auch hier möglich Wer einen denkmalgeschützten Altbau saniert und nutzbar macht, für den gilt eine erleichterte Abschreibung der meist hohen Kosten. Konkret: • • Als Vermieter können Sie in den ersten acht Jahren 9 Prozent der Modernisierungskosten abschreiben, in den nächsten vier Jahren dann 7 Prozent. Als Selbstnutzer einer denkmalgeschützten Immobilie können Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren jeweils 9 Prozent der Modernisierungskosten abschreiben. Selbstnutzer einer nicht denkmalgeschützten Immobilie haben dagegen keine Möglichkeit, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Beachten Sie: Steuerlich gefördert wird, das der Erhaltung des Gebäudes dient oder dazu geeignet ist, es nutzbar zu machen. Wer etwa die Kosten für eine Garage abschreiben will, der wird beim Finanzamt auf Granit beißen. meineimmobilie.de-Tipp Nutzen Sie zusätzlich zinsgünstige Förderkredite der KfW Beim Altbauten sollten Sie auch eine energetische Sanierung in Betracht ziehen - sofern möglich und mit dem Denkmalschutz vereinbar. Den Umbau zum Energieeffizienzhaus, aber auch Einzelmaßnahmen wie den Einbau neuer Isolierfenster unterstützt die bundeseigene Förderbank KfW. Für den Umbau zum KfW-Effizienzhaus erhalten Sie bis zu 100.000 Euro als zinsgünstigen Kredit, für Einzelmaßnahmen wie den Fensteraustausch bis zu 50.000. Das passende Förderprogramm heißt „Energieeffizient wohnen in Baudenkmalen“ Einzelheiten dazu können Sie unter der Service-Hotline 0800 5 399002. Wichtig: Ein zinsgünstiger Kredit lässt sich mit der erleichterten steuerlichen Abschreibung kombinieren. Nicht aber Zuschüsse von KfW oder anderen Fördergebern. Deshalb sollten Sie stets den Grundsatz berücksichtigen: Keine Doppelförderung! Gleichzeitig Zuschüsse auch Tilgungszuschüsse zu beantragen und die Kosten dann auch noch steuerlich geltend zu machen, das geht nicht.
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