Immobilien unter Denkmalschutz: Steuern sparen durch Abschreibung

Immobilien unter Denkmalschutz:
Steuern sparen durch Abschreibung
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Denkmalgeschützte Immobilien sind wunderschön. Aber sie kosten ein Heidengeld.
Denn nicht nur der Kaufpreis schlägt zu Buche, sondern auch die aufwendige
Sanierung und Renovierung. Wie gut, dass der Staat Ihnen in Sachen Abschreibung
eine erhebliche finanzielle Erleichterung zubilligt.
Autor: Judith Engst
Worum geht es?
• Denkmalschutz
• Abschreibung / AfA
• Vermieter
• Eigenheimnutzer
Das Zauberwort zum Steuernsparen bei denkmalgeschützten Immobilien lautet
Abschreibung. Denn die Kosten für Kauf und Sanierung können Sie über mehrere Jahre
verteilt steuerlich geltend machen. Was Sie dabei sparen, hängt von Ihrem persönlichen
Steuersatz ab. Bis zu 42 % sind möglich.
Kaufpreis: Abschreibung über 40 Jahre
Normalerweise muss eine Immobilie über 50 Jahre abgeschrieben werden. Der Kaufpreis
(anteilig, ohne Grundstück) wird also über 50 Jahre verteilt, und jährlich mindert ein
Fünfzigstel Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - also 2 Prozent. Anders bei
Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Wurden sie vor 1925 errichtet, dann dürfen
Sie sie über 40 Jahre mit jährlich je 2,5 Prozent abschreiben. Das gilt allerdings nur für
vermietete oder verpachtete Objekte. Bei Eigennutzung ist die Kaufpreisabschreibung nicht
erlaubt.
Sanierung und Renovierung: Abschreibung auch hier möglich
Wer einen denkmalgeschützten Altbau saniert und nutzbar macht, für den gilt eine
erleichterte Abschreibung der meist hohen Kosten. Konkret:
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Als Vermieter können Sie in den ersten acht Jahren 9 Prozent der
Modernisierungskosten abschreiben, in den nächsten vier Jahren dann 7
Prozent.
Als Selbstnutzer einer denkmalgeschützten Immobilie können Sie über
einen Zeitraum von 10 Jahren jeweils 9 Prozent der Modernisierungskosten
abschreiben. Selbstnutzer einer nicht denkmalgeschützten Immobilie haben
dagegen keine Möglichkeit, die Kosten von der Steuer abzusetzen.
Beachten Sie: Steuerlich gefördert wird, das der Erhaltung des Gebäudes dient oder dazu
geeignet ist, es nutzbar zu machen. Wer etwa die Kosten für eine Garage abschreiben will,
der wird beim Finanzamt auf Granit beißen.
meineimmobilie.de-Tipp
Nutzen Sie zusätzlich zinsgünstige Förderkredite der KfW
Beim Altbauten sollten Sie auch eine energetische Sanierung in Betracht ziehen - sofern
möglich und mit dem Denkmalschutz vereinbar. Den Umbau zum Energieeffizienzhaus, aber
auch Einzelmaßnahmen wie den Einbau neuer Isolierfenster unterstützt die bundeseigene
Förderbank KfW.
Für den Umbau zum KfW-Effizienzhaus erhalten Sie bis zu 100.000 Euro als zinsgünstigen
Kredit, für Einzelmaßnahmen wie den Fensteraustausch bis zu 50.000. Das passende
Förderprogramm heißt „Energieeffizient wohnen in Baudenkmalen“ Einzelheiten dazu
können Sie unter der Service-Hotline 0800 5 399002.
Wichtig: Ein zinsgünstiger Kredit lässt sich mit der erleichterten steuerlichen Abschreibung
kombinieren. Nicht aber Zuschüsse von KfW oder anderen Fördergebern. Deshalb sollten
Sie stets den Grundsatz berücksichtigen: Keine Doppelförderung! Gleichzeitig Zuschüsse
auch Tilgungszuschüsse zu beantragen und die Kosten dann auch noch steuerlich geltend
zu machen, das geht nicht.