BERLINER BASKETBALL VERBAND e

BERLINER BASKETBALL VERBAND e.V.
Geschäftsstelle  Hanns-Braun-Straße  14053 Berlin
 (030) 89 36 48 0   [email protected]  www.berlinerbasketballverband.de
Vorstand  Hanns-Braun-Straße  14053 Berlin
Stephan Herwig  Präsident  [email protected]
Rundschreiben 2016/13/Prä vom 26.02.16
Einladung zum ordentlichen Verbandstag 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lädt das Präsidium des Berliner Basketball Verbandes zum ordentlichen
Verbandstag 2016 ein:
Dienstag, 12. April 2016
Beginn 18:30 Uhr
Landessportbund Berlin, Coubertinsaal
Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten
2. Wahl des Versammlungsleiters
3. Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Ehrungen der Berliner Meister
6. Genehmigung des Protokolls des außerordentlichen Verbandstages 2015
7. Jahresberichte 2015/16 und Aussprache
(Präsidium, Referenten, Kassenprüfer)
8. Entlastung
(Präsidium, Referenten, Rechtswart)
9. Genehmigung des Haushaltsplanes 2016
10. Anträge
11. Wahlen (Präsidiumsmitglied für Leistungssport, Kassenprüfer)
12. DBB Präsentation: Engagementförderung junger Menschen
13. Verschiedenes
Antragsfrist gemäß § 7 BBV-Geschäftsordnung (GO) ist Dienstag, der 15. März 2016. Gemäß
§ 7 I BBV-GO müssen Anträge mit schriftlicher Begründung bis zu diesem Tag in der BBVGeschäftsstelle eingegangen sein. Anträge ohne schriftliche Begründung sind nicht zulässig. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Anträge bereits im Vorfeld der am 08. Februar
2016 stattgefundenen Abteilungsleiterversammlung eingereicht und inhaltlich vorab diskutiert wurden.
Verspätet eingehende Anträge oder Anträge, deren schriftliche Begründung erst nach dem 15. März
2016 eingehen, sind Dringlichkeitsanträge zum Verbandstag. Über sie kann beim Verbandstag nur beschlossen werden, wenn ihre Dringlichkeit mit 2/3-Mehrheit vom Verbandstag bestätigt wird.
Das Berichts- und Antragsheft zum BBV-Verbandstag wird am 29. März 2016 verschickt.
Die Zahl der auf jeden Verein entfallenden Stimmrechte ergibt sich gemäß § 8 VII 2 BBV-Satzung aus
der Zahl der Mannschaften, die am 1. Januar 2016 am Rundenspielbetrieb teilgenommen haben. Eine
entsprechende Auflistung wird zusammen mit dem Berichts- und Antragsheft verschickt.
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Rundschreiben 2016/13/Prä vom 26.02.16
Einladung zum ordentlichen Verbandstag 201
Ein Delegierter kann nur für einen Verein Stimmrechte ausüben. Die Anzahl der Stimmen eines Delegierten ist nicht beschränkt.
Gemäß § 3 II BBV-GO können Vereine ihre Delegierten dem Berliner Basketball Verband schriftlich bekannt geben. Im Fall einer solchen Bekanntgabe können nur die dort genannten Personen als Delegierte für diesen Verein am Verbandstag teilnehmen. Für jeden benannten Delegierten ist anzugeben, wie
viel Stimmrechte er ausübt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit der Bitte um zahlreiches Erscheinen verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,
Berliner Basketball Verband e. V.
STEPHAN HERWIG
Präsident
f. d. R.
DR. NIMA MASSARRAT-MASHHADI
BBV Geschäftsstelle
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