BERLINER BASKETBALL VERBAND e.V. Geschäftsstelle Hanns-Braun-Straße 14053 Berlin (030) 89 36 48 0 [email protected] www.berlinerbasketballverband.de Vorstand Hanns-Braun-Straße 14053 Berlin Stephan Herwig Präsident [email protected] Rundschreiben 2016/13/Prä vom 26.02.16 Einladung zum ordentlichen Verbandstag 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lädt das Präsidium des Berliner Basketball Verbandes zum ordentlichen Verbandstag 2016 ein: Dienstag, 12. April 2016 Beginn 18:30 Uhr Landessportbund Berlin, Coubertinsaal Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung 4. Genehmigung der Tagesordnung 5. Ehrungen der Berliner Meister 6. Genehmigung des Protokolls des außerordentlichen Verbandstages 2015 7. Jahresberichte 2015/16 und Aussprache (Präsidium, Referenten, Kassenprüfer) 8. Entlastung (Präsidium, Referenten, Rechtswart) 9. Genehmigung des Haushaltsplanes 2016 10. Anträge 11. Wahlen (Präsidiumsmitglied für Leistungssport, Kassenprüfer) 12. DBB Präsentation: Engagementförderung junger Menschen 13. Verschiedenes Antragsfrist gemäß § 7 BBV-Geschäftsordnung (GO) ist Dienstag, der 15. März 2016. Gemäß § 7 I BBV-GO müssen Anträge mit schriftlicher Begründung bis zu diesem Tag in der BBVGeschäftsstelle eingegangen sein. Anträge ohne schriftliche Begründung sind nicht zulässig. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Anträge bereits im Vorfeld der am 08. Februar 2016 stattgefundenen Abteilungsleiterversammlung eingereicht und inhaltlich vorab diskutiert wurden. Verspätet eingehende Anträge oder Anträge, deren schriftliche Begründung erst nach dem 15. März 2016 eingehen, sind Dringlichkeitsanträge zum Verbandstag. Über sie kann beim Verbandstag nur beschlossen werden, wenn ihre Dringlichkeit mit 2/3-Mehrheit vom Verbandstag bestätigt wird. Das Berichts- und Antragsheft zum BBV-Verbandstag wird am 29. März 2016 verschickt. Die Zahl der auf jeden Verein entfallenden Stimmrechte ergibt sich gemäß § 8 VII 2 BBV-Satzung aus der Zahl der Mannschaften, die am 1. Januar 2016 am Rundenspielbetrieb teilgenommen haben. Eine entsprechende Auflistung wird zusammen mit dem Berichts- und Antragsheft verschickt. 1/2 Rundschreiben 2016/13/Prä vom 26.02.16 Einladung zum ordentlichen Verbandstag 201 Ein Delegierter kann nur für einen Verein Stimmrechte ausüben. Die Anzahl der Stimmen eines Delegierten ist nicht beschränkt. Gemäß § 3 II BBV-GO können Vereine ihre Delegierten dem Berliner Basketball Verband schriftlich bekannt geben. Im Fall einer solchen Bekanntgabe können nur die dort genannten Personen als Delegierte für diesen Verein am Verbandstag teilnehmen. Für jeden benannten Delegierten ist anzugeben, wie viel Stimmrechte er ausübt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit der Bitte um zahlreiches Erscheinen verbleiben wir mit freundlichen Grüßen, Berliner Basketball Verband e. V. STEPHAN HERWIG Präsident f. d. R. DR. NIMA MASSARRAT-MASHHADI BBV Geschäftsstelle 2/2
© Copyright 2025 ExpyDoc