Stellungnahme OLAZ

Sehr geehrte Frau Weiss,
Frau Smolak hat uns Ihre Anfrage weitergeleitet, die wir gerne beantworten.
Wir kennen den Test des VKI nicht und wurden auch seitens des VKI nicht zu
Produktzusammensetzung oder Testmethodologie befragt. Die Aussage, dass die Antifaltenwirkung
von Anti-Ageing Produkten nicht sichtbar sei, können wir nicht nachvollziehen, da wir viele
zufriedene Kundinnen haben und positive Rückmeldungen bekommen.
Wir möchten auf die nachfolgende Stellungnahme des IKW verweisen, die die sichtbare Wirkung von
Anti-Faltencremes bestätigt und auch die Grundlage für Messungen und Auslobungen darlegt:
http://www.ikw.org/schoenheitspflege/themen/alle/sichtbare-wirkung-von-antifaltencremes/
Desweiteren haben Sie uns in Ihrer Anfrage darüber informiert, dass Sie in ihrem Beitrag erwähnen,
dass Olaz angeblich hormonell wirksame Substanzen wie Ethylparaben, Methylparaben und
Propylparaben enthält.
Parabene sind eine gut untersuchte Stoffgruppe und werden seit mehr als 80 Jahren eingesetzt, um
Produkte wie Kosmetika, Arzneimittel und bestimmte Lebensmittel gegen Verderb und Keimbefall zu
schützen. Sie bieten einen wirksamen Schutz gegen Verkeimung und müssen nur in geringen Mengen
eingesetzt werden. Parabene haben sich als sicher und gut hautverträglich erwiesen. Ihr Einsatz ist
gesetzlich geregelt. Die EU Kosmetikverordnung regelt sowohl Anwendungsbereich als auch
Höchstmengen und bezieht sich dabei auf die ausführlichen Prüfungen des Wissenschaftlichen
Gremiums für Verbrauchersicherheit. Wir setzen in unseren Olaz Produkten verschiedene Parabene
als wirksame und sichere Konservierungsmittel ein. Selbstverständlich halten wir uns dabei an die
gesetzlichen Auflagen und erfüllen die Grenzwerte, z.B. die Höchstmengen von 0,4 % für Methyl- und
Ethylparaben und 0,19 % für Propyl- und Butylparaben.
Die Stiftung Warentest hat einen Artikel bezüglich der Sicherheit von Parabenen online gestellt, der
sehr informativ ist und viele Falschaussagen, gerade auch bezüglich der angeblich hormonellen
Wirkung, richtig stellt: https://www.test.de/Parabene-in-Kosmetika-UmstritteneKonservierungsmittel-4590686-0/
Auch die leitende Behörde in Deutschland, das Bundesinstitut für Risikobewertung, sieht keinen
Grund für ein Parabenverbot. „Einen generellen Ersatz von Parabenen befürwortet das BfR nicht,
weil diese Stoffe gut hautverträglich sind und im Gegensatz zu anderen Konservierungsmitteln ein
geringes Allergierisiko bergen.“
http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zur_risikobewertung_von_kosmetischen_mittel
n-189017.html
Mit freundlichen Grüßen
Heike Rübeling