Abmahnung von Sprenger - Rechtsanwalt Alex Goldberg

RA Goldberg – An der Spandauer Brücke 5 – 10178 Berlin
Herrn Rechtsanwalt von Sprenger
Ohmstr. 1
Alex Goldberg
80802 München
Rechtsanwalt
vorab per Fax: 089 - 39 19 58
Unser Zeichen:
28/16
Datum:
13.04.2016
ANWALTSKANZLEI
An der Spandauer Brücke 5
10178 Berlin
Tel. +49 30 290 45 45 1
Fax. +49 30 290 45 45 2
Mail. [email protected]
RA Goldberg ./. RA von Sprenger
Verstoß gegen medienrechtliche Informationspflichten
Sehr geehrter Herr Kollege von Sprenger,
ich zeige an, dass ich mich in der o.g. Sache als Rechtsanwalt selbst vertrete.
Grund meines Tätigwerdens ist eine fehlerhafte Information auf Ihrer Internetseite
„http://vonlavergne.homepage.t-online.de/home/html/impressum.html“. Im Einzelnen:
Auf der Unterseite „Impressum“ geben Sie die folgende „Umsatzsteuernummer“ an:
636/39708. Solche Umsatzsteuernummern werden vom Bundeszentralamt für Steuern
allerdings nicht erteilt. Umsatzsteuernummern beginnen immer mit einem Präfix
bestehend aus zwei Großbuchstaben. Dieser Präfix wird aus dem zweistelligen ISO3166-Alpha-2-Ländercode des jeweiligen EU-Landes gebildet. Darauf folgen bis zu zwölf
alphanumerische Zeichen.
Eine deutsche Umsatzsteuernummer sieht demnach wie folgt aus: DE999999999. Bei
der von Ihnen angegebenen Nummer 636/39708 dürfte es sich um die reguläre
Steuernummer bei Ihrem Finanzamt handeln.
Nach § 5 Abs. 2 des Telemediengesetzes sind Sie verpflichtet, Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UstG anzugeben, nicht jedoch die reguläre
Steuernummer. Sie kommen Ihren Informationspflichten als Diensteanbieter somit nicht
nach.
Mit Ihrem Verhalten handeln Sie wettbewerbswidrig und verstoßen damit gegen §§ 3, 3 a
UWG. § 5 TMG ist insoweit eine Marktverhaltensregelung. Sie und ich sind als
Rechtsanwälte Mitbewerber.
Gemäß § 8 Abs. 1 UWG sind Sie daher zur Unterlassung verpflichtet. Die vermutete
Wiederholungsgefahr kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.
goldbergs Anwaltskanzlei
An der Spandauer Brücke 5
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RA Goldberg
Ich
habe
Sie
daher
aufzufordern,
eine
entsprechende
strafbewehrte
Unterlassungserklärung im Hinblick auf den genannten Rechtsverstoß abzugeben.
Für den Eingang der Unterlassungserklärung im Original habe ich mir eine Frist bis zum
22.04.2016
notiert. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich gerichtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Alex Goldberg
Rechtsanwalt