Bundespräsidentenwahl 2016 Wiederholung des 2. Wahlganges am 2. Okt. 2016 Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Wiederholung des 2. Wahlganges zur Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen wieder eine „Amtliche Wahlinformation“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Doch was ist mit all dem zu tun? Wenn Sie am 2. Oktober in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss. Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte die „Amtliche Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: 1. persönlich im Gemeindeamt 2. schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder 3. elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen. Unser Tipp: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Letztmögliche Antragsfristen: a) für schriftliche und Online-Anträge – wenn Postversand gewünscht – ist der 28. September 2016. Die Zusendung der Wahlkarte muss eingeschrieben/nachweislich auf Ihre angegebene Adresse erfolgen. b) bei schriftlichen Anträgen, wo die Abholung durch den Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht muss vorgelegt werden) gewährleistet ist, bis Freitag, den 30. September 2016, 12:00 Uhr. c) bei persönlicher Antragstellung/Abholung im Gemeindeamt (unbedingt Lichtbildausweis mitbringen) bis Freitag, den 30. September 2016, 12:00 Uhr. Wählen mit Briefwahl: die Wahlkarte, die als Briefwahl bereits ausgefüllt ist, muss spätestens am 2. Oktober 2016 um 17:00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde oder in einem unserer Wahllokale während der Öffnungszeiten einlangen. Wählen am Wahltag 2. Oktober 2016 durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem Sprengel: Sprengel Sprengel Sprengel Sprengel Sprengel Sprengel Sprengel Sprengel Sprengel Sprengel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ziersdorf I Ziersdorf II Gettsdorf Hollenstein Fahndorf Kiblitz Rohrbach Dippersdorf Radlbrunn Großmeiseldorf Volksschule Volksschule Gemeindekanzlei Dorfzentrum Dorfzentrum Dorfhaus Feuerwehrhaus Feuerwehrhaus Dorfzentrum Gemeindekanzlei · 08.00 - 15.00 Uhr 08.00 - 15.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 09:00 - 11.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 13.00 Uhr Wahlberechtigt sind alle jene Personen, die auch schon zum 1. Wahlgang am 24. April 2016 im Wählerverzeichnis eingetragen waren. Weitere Informationen erhalten Sie bei Franz Klepp, Tel. +43 (0)2956/2204-11, Fax +43 (0)2956/2204-44, e-mail: [email protected]
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