Bundespräsidentenwahl 2016 Wiederholung des 2. Wahlganges

Bundespräsidentenwahl 2016
Wiederholung des 2. Wahlganges am 2. Okt. 2016
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden
Wiederholung des 2. Wahlganges zur Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir
Ihnen wieder eine „Amtliche Wahlinformation“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die
anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist nämlich mit Ihrem Namen
personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und
einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Wenn Sie am 2. Oktober in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten
Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im
Wählerverzeichnis suchen muss.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten
eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte die „Amtliche Wahlinformation“, weil diese
personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten:
1. persönlich im Gemeindeamt
2. schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
3. elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“
können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Unser Tipp: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Letztmögliche Antragsfristen:
a) für schriftliche und Online-Anträge – wenn Postversand gewünscht – ist der 28. September 2016.
Die Zusendung der Wahlkarte muss eingeschrieben/nachweislich auf Ihre angegebene Adresse
erfolgen.
b) bei schriftlichen Anträgen, wo die Abholung durch den Antragsteller oder eine bevollmächtigte
Person (schriftliche Vollmacht muss vorgelegt werden) gewährleistet ist, bis Freitag, den
30. September 2016, 12:00 Uhr.
c) bei persönlicher Antragstellung/Abholung im Gemeindeamt (unbedingt Lichtbildausweis
mitbringen) bis Freitag, den 30. September 2016, 12:00 Uhr.
Wählen mit Briefwahl:
die Wahlkarte, die als Briefwahl bereits ausgefüllt ist, muss spätestens am 2. Oktober 2016 um
17:00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde oder in einem unserer Wahllokale während der Öffnungszeiten
einlangen.
Wählen am Wahltag 2. Oktober 2016 durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem Sprengel:
Sprengel
Sprengel
Sprengel
Sprengel
Sprengel
Sprengel
Sprengel
Sprengel
Sprengel
Sprengel
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Ziersdorf I
Ziersdorf II
Gettsdorf
Hollenstein
Fahndorf
Kiblitz
Rohrbach
Dippersdorf
Radlbrunn
Großmeiseldorf
Volksschule
Volksschule
Gemeindekanzlei
Dorfzentrum
Dorfzentrum
Dorfhaus
Feuerwehrhaus
Feuerwehrhaus
Dorfzentrum
Gemeindekanzlei
·
08.00 - 15.00 Uhr
08.00 - 15.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr
09:00 - 11.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 13.00 Uhr
Wahlberechtigt sind alle jene Personen, die auch schon zum 1. Wahlgang am 24. April 2016 im
Wählerverzeichnis eingetragen waren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Franz Klepp, Tel. +43 (0)2956/2204-11,
Fax +43 (0)2956/2204-44, e-mail: [email protected]