Einladung Körschau - Vorstehhunde Club

Einladung zur SVC - Körschau 2016
Datum:
Sonntag, 21. August 2016
Ort:
D-79790 Küssaberg-Reckingen, Gasthaus zum Rheintal,
Rheinheimer Strasse 2, anschliessend an die Richterschulung
Beurteilungsgrundlage:
FCI Standard, Zuchtreglement SVC
Leitung:
Marc Lenzlinger, SVC Zuchtwart
Richter:
je nach Anmeldungen
Beginn:
15.00h, Vorführung und Bewertung der Hunde
Einladungsversand
Juli 2016
Meldung:
- Formblatt 1, ( http://www.vorstehhund.ch/verein/forms.html )
- mit Kopie der Ahnentafel/Stammblatt
- Kopie Tierärztliches Zeugnis zur HD, ED, OCD Beurteilung
ausgestellt durch die Klinik für kleine Haustiere der Uni Zürich oder
der Uni Bern oder die Zentralstelle des deutschen Rasseverein
- Kopien zu bestandenen Leistungsprüfungen
- Kopie Einzahlungsbeleg
Als PDF oder Papier an:
Marc Lenzlinger, Baltenswilerstrasse 12, 8303 Bassersdorf
[email protected]
Meldeschluss:
1. Juli 2016
Nenngeld:
keines für
Fr. 150.-Fr. 200.--
1. Ankörung
SVC Mitglieder
SKG Mitglieder
Nichtmitglieder SKG
Wiederankörung
keines für
SVC Mitglieder
Fr. 100,-SKG Mitglieder
Fr. 150.-Nichtmitglieder SKG
Nenngeld ist Reuegeld
Das Nenngeld ist bis Meldeschluss einzuzahlen auf Konto
Bank: UBS, Konto Nr: 223-47235765.0
Konto Inhaber: Schweizerischer Vorstehhund-Club
IBAN: CH92 0022 3223 4723 5765 0 BIC: UBSWCHZH80A
Zur Ankörung mitbringen: Ahnentafel/Stammblatt (Original)
(0hne dieses Original kann die Ankörung nicht stattfinden)
Gäste sind herzlich willkommen.
Marc Lenzlinger, Zuchtwart
SVC Zuchtwart
Auszug aus dem SVC Zucht-Reglement:
3.2
Zulassungsbedingungen zur Ankörung
Zur Ankörung können nur im SHSB eingetragene, vom SVC betreute Vorstehhunde vor-geführt werden.
Importhunde müssen vor der Ankörung ins SHSB eingetragen werden. Der rechtmässige Eigentümer muss
durch die Stammbuchverwaltung der SKG in der Abstammungsurkunde eingetragen sein.
Das Mindestalter für Rüden und Hündinnen beträgt 18 Monate.
Zugelassen zur Ankörung sind nur Hunde, die als Mindestvoraussetzung einen der folgenden
Prüfungsausweise vorweisen können:
a)
b)
c)
eine HZP, SOLMS oder AZP oder
eine JEP oder VPS zusammen mit einer VJP oder DERBY oder
eine VGP.
Das Wesen und das Verhalten werden im Rahmen der HZP, SOLMS, AZP, JEP oder VGP ausreichend
geprüft. Eine nochmalige Beurteilung des Wesens und des Verhaltens findet deshalb anlässlich der Ankörung
nicht mehr statt.
Bei allen erstmals zur Ankörung vorgeführten Hunden muss der Nachweis der HD-Untersuchung vorliegen
(Art. 4.3 nachstehend).
Die Kopie der Abstammungsurkunde sowie Kopien der Ausweise über bestandene Lei-stungsprüfungen und
das HD-Zeugnis sind der Anmeldung beizulegen.
Alle an einer Ankörung vorgeführten Hunde müssen gesund sein. Heisse Hündinnen sind in Absprache mit
dem Zuchtwart zugelassen, sind aber getrennt von den Rüden zu beurteilen.