Einladung zur SVC - Körschau 2016 Datum: Sonntag, 21. August 2016 Ort: D-79790 Küssaberg-Reckingen, Gasthaus zum Rheintal, Rheinheimer Strasse 2, anschliessend an die Richterschulung Beurteilungsgrundlage: FCI Standard, Zuchtreglement SVC Leitung: Marc Lenzlinger, SVC Zuchtwart Richter: je nach Anmeldungen Beginn: 15.00h, Vorführung und Bewertung der Hunde Einladungsversand Juli 2016 Meldung: - Formblatt 1, ( http://www.vorstehhund.ch/verein/forms.html ) - mit Kopie der Ahnentafel/Stammblatt - Kopie Tierärztliches Zeugnis zur HD, ED, OCD Beurteilung ausgestellt durch die Klinik für kleine Haustiere der Uni Zürich oder der Uni Bern oder die Zentralstelle des deutschen Rasseverein - Kopien zu bestandenen Leistungsprüfungen - Kopie Einzahlungsbeleg Als PDF oder Papier an: Marc Lenzlinger, Baltenswilerstrasse 12, 8303 Bassersdorf [email protected] Meldeschluss: 1. Juli 2016 Nenngeld: keines für Fr. 150.-Fr. 200.-- 1. Ankörung SVC Mitglieder SKG Mitglieder Nichtmitglieder SKG Wiederankörung keines für SVC Mitglieder Fr. 100,-SKG Mitglieder Fr. 150.-Nichtmitglieder SKG Nenngeld ist Reuegeld Das Nenngeld ist bis Meldeschluss einzuzahlen auf Konto Bank: UBS, Konto Nr: 223-47235765.0 Konto Inhaber: Schweizerischer Vorstehhund-Club IBAN: CH92 0022 3223 4723 5765 0 BIC: UBSWCHZH80A Zur Ankörung mitbringen: Ahnentafel/Stammblatt (Original) (0hne dieses Original kann die Ankörung nicht stattfinden) Gäste sind herzlich willkommen. Marc Lenzlinger, Zuchtwart SVC Zuchtwart Auszug aus dem SVC Zucht-Reglement: 3.2 Zulassungsbedingungen zur Ankörung Zur Ankörung können nur im SHSB eingetragene, vom SVC betreute Vorstehhunde vor-geführt werden. Importhunde müssen vor der Ankörung ins SHSB eingetragen werden. Der rechtmässige Eigentümer muss durch die Stammbuchverwaltung der SKG in der Abstammungsurkunde eingetragen sein. Das Mindestalter für Rüden und Hündinnen beträgt 18 Monate. Zugelassen zur Ankörung sind nur Hunde, die als Mindestvoraussetzung einen der folgenden Prüfungsausweise vorweisen können: a) b) c) eine HZP, SOLMS oder AZP oder eine JEP oder VPS zusammen mit einer VJP oder DERBY oder eine VGP. Das Wesen und das Verhalten werden im Rahmen der HZP, SOLMS, AZP, JEP oder VGP ausreichend geprüft. Eine nochmalige Beurteilung des Wesens und des Verhaltens findet deshalb anlässlich der Ankörung nicht mehr statt. Bei allen erstmals zur Ankörung vorgeführten Hunden muss der Nachweis der HD-Untersuchung vorliegen (Art. 4.3 nachstehend). Die Kopie der Abstammungsurkunde sowie Kopien der Ausweise über bestandene Lei-stungsprüfungen und das HD-Zeugnis sind der Anmeldung beizulegen. Alle an einer Ankörung vorgeführten Hunde müssen gesund sein. Heisse Hündinnen sind in Absprache mit dem Zuchtwart zugelassen, sind aber getrennt von den Rüden zu beurteilen.
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