Ankörung 8. Oktober 2016

Ankörung des SCHS
Datum
Die Zuchttauglichkeitsprüfung wird am Samstag, 8. Oktober 2016 durchgeführt.
Ort
Club der Hundefreunde Aarburg und Umgebung, 4852 Rothrist
Meldeschluss
Montag, 26. September 2016 (Teilnehmerzahl beschränkt)
Bedingungen
für die Ankörung laut Zuchtreglement des SCHS
Ein allfälliger Eigentümerwechsel muss durch die Stammbuchverwaltung
der SKG in der Ahnentafel eingetragen sein. Dies gilt auch für Importhunde
Zu beachten
- der Hund soll durch eine Bezugsperson vorgeführt werden
- kranke oder unpässliche Hunde sollten nicht vorgeführt werden
- hitzige Hündinnen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Besitzers und
immer am Schluss der Prüfung getestet
- die Originalahnentafel und der Original-HD/ED-Befund müssen unbedingt zur
Ankörung mitgebracht werden
Gebühren
Fr.
100.00
Ankörung für SCHS-Mitglieder
Fr.
200.00
Ankörung für Nichtmitglieder
Fr.
40.00
nur Wesensbeurteilung für SCHS-Mitglieder
Fr.
80.00
nur Wesensbeurteilung für Nichtmitglieder
Die Gebühren sind vor Ort zu bezahlen
Anmeldung
Der schriftlichen Anmeldung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Kopie der Ahnentafel
- Kopie des HD-/ED-Befundes
- ab 2010 ist ein DNA-Nachweis vor der Deckung obligatorisch
- Kopie der Mitgliederkarte
Jeder Teilnehmer erhält eine persönliche Einladung.
Meldescheine und weitere Auskünfte durch die Zuchtwartin oder Homepage
www.hollandse-herdershond.ch / Susan Dietiker, Langackerstrasse 5,
8442 Hettlingen, Natel 079 720 36 41, [email protected]
Achtung
Die Papiere werden ca. eine Stunde nach Beendigung des ganzen Anlasses
abgegeben. Zuschauer und Interessenten können vor der Körung bei Susan
Dietiker nachfragen, ob die Körung definitiv stattfindet. Ebenfalls finden Sie diese
Information auf unserer Homepage. Bitte auch Bestellung für Mittagessen angeben!