Ankörung des SCHS Datum Die Zuchttauglichkeitsprüfung wird am Samstag, 8. Oktober 2016 durchgeführt. Ort Club der Hundefreunde Aarburg und Umgebung, 4852 Rothrist Meldeschluss Montag, 26. September 2016 (Teilnehmerzahl beschränkt) Bedingungen für die Ankörung laut Zuchtreglement des SCHS Ein allfälliger Eigentümerwechsel muss durch die Stammbuchverwaltung der SKG in der Ahnentafel eingetragen sein. Dies gilt auch für Importhunde Zu beachten - der Hund soll durch eine Bezugsperson vorgeführt werden - kranke oder unpässliche Hunde sollten nicht vorgeführt werden - hitzige Hündinnen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Besitzers und immer am Schluss der Prüfung getestet - die Originalahnentafel und der Original-HD/ED-Befund müssen unbedingt zur Ankörung mitgebracht werden Gebühren Fr. 100.00 Ankörung für SCHS-Mitglieder Fr. 200.00 Ankörung für Nichtmitglieder Fr. 40.00 nur Wesensbeurteilung für SCHS-Mitglieder Fr. 80.00 nur Wesensbeurteilung für Nichtmitglieder Die Gebühren sind vor Ort zu bezahlen Anmeldung Der schriftlichen Anmeldung sind folgende Unterlagen beizulegen: - Kopie der Ahnentafel - Kopie des HD-/ED-Befundes - ab 2010 ist ein DNA-Nachweis vor der Deckung obligatorisch - Kopie der Mitgliederkarte Jeder Teilnehmer erhält eine persönliche Einladung. Meldescheine und weitere Auskünfte durch die Zuchtwartin oder Homepage www.hollandse-herdershond.ch / Susan Dietiker, Langackerstrasse 5, 8442 Hettlingen, Natel 079 720 36 41, [email protected] Achtung Die Papiere werden ca. eine Stunde nach Beendigung des ganzen Anlasses abgegeben. Zuschauer und Interessenten können vor der Körung bei Susan Dietiker nachfragen, ob die Körung definitiv stattfindet. Ebenfalls finden Sie diese Information auf unserer Homepage. Bitte auch Bestellung für Mittagessen angeben!
© Copyright 2024 ExpyDoc