KfW – Altersgerecht Umbauen Programmnummer 159 G Umsetzung barrierearmer Wohnkonzepte Wer wird gefördert? Kommunale und private Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Vermieter und Investoren Selbstnutzende Eigentümer, auch im Rahmen einer WEG-Finanzierung (nähere Informationen siehe Produktblatt E) Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen mit Investitionsort in Berlin Was wird gefördert? Einzelmaßnahmen aus den sieben Förderbereichen: (1) Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, (2) Eingangsbereich und Wohnungszugang, (3) vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden, (4) Anpassung der Raumgeometrie, (5) Maßnahmen an Sanitärräumen, (6) Sicherheit, Orientierung und Kommunikation sowie (7) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Barrierereduzierende Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden oder Wohnungen, um den KfW-Standard "Altersgerechtes Haus" zu erreichen Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden Die Kosten der Baumaßnahmen beim Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind Maßnahmen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend der DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) in den einzelnen Förderbereichen förderfähig sind Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen Wohnflächenerweiterungen am oder im Gebäude durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder Anbau Nicht gefördert werden Maßnahmen an Boardinghäusern, Ferienhäusern und -wohnungen, Wochenendhäusern sowie Pflegeund Altenwohnheimen, die unter Landesgesetze und Rechtverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsgesetzes der Länder fallen. Des Weiteren werden keine Einrichtungsgegenstände gefördert. Wie wird gefördert? Zinsgünstiger Kredit der KfW Bankengruppe, der bei der Investitionsbank Berlin beantragt werden kann. 100 % der förderfähigen Bau- oder Kaufkosten (einschließlich Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen), maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit Variable Darlehenslaufzeiten mit tilgungsfreier Anlaufzeit Zu welchen Konditionen? Aktuelle Zinskonditionen finden Sie unter www.ibb.de/wohnen_modernisieren. Der Zinssatz wird für die ersten fünf oder zehn Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot. Eine vorzeitige Tilgung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Es gilt der günstigere Zinssatz am Tag der Zusage der KfW oder am Tag des Antragseinganges bei der KfW. Die Auszahlung beträgt 100 % des Zusagebetrages. Die Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Darlehenszusage. Keine Bereitstellungsprovision bei Abruf des Darlehens innerhalb von vier Monaten und zwei Bankarbeitstagen, danach monatlich 0,25 % auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag Was gibt es sonst noch zu beachten? Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart. Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW. Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Wie verläuft die Antragsstellung? Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Beim Erwerb eines förderfähigen Neubaus gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein. Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen wir nach Objekt- und Bonitätsprüfung. Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen. Die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ibb.de/unterlagenimmobilien. Die Informationen für den Verbraucher (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/wohnen_modernisieren. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung! Stand: 03/2016 Investitionsbank Berlin Immobilien- und Stadtentwicklung Bundesallee 210, 10719 Berlin Telefon Vermieter & Investoren: 030 / 2125-2662 Telefon Wohneigentümer: 030 / 2125-3488 Telefax: 030 / 2125-4300 E-Mail: [email protected] www.ibb.de/wohnen_modernisieren
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