Produktblatt KfW - Altersgerecht Umbauen

KfW – Altersgerecht Umbauen
Programmnummer 159
G
Umsetzung barrierearmer Wohnkonzepte
Wer wird gefördert?
Kommunale und private Wohnungsunternehmen
Wohnungsgenossenschaften
Vermieter und Investoren
Selbstnutzende Eigentümer, auch im Rahmen einer WEG-Finanzierung (nähere Informationen siehe Produktblatt E)
Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
mit Investitionsort in Berlin
Was wird gefördert?
Einzelmaßnahmen aus den sieben Förderbereichen: (1) Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, (2) Eingangsbereich
und Wohnungszugang, (3) vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden, (4) Anpassung der Raumgeometrie,
(5) Maßnahmen an Sanitärräumen, (6) Sicherheit, Orientierung und Kommunikation sowie (7) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Barrierereduzierende Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden oder Wohnungen, um den KfW-Standard "Altersgerechtes
Haus" zu erreichen
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden
Die Kosten der Baumaßnahmen beim Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind
Maßnahmen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend der DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) in den einzelnen Förderbereichen förderfähig sind
Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen
Wohnflächenerweiterungen am oder im Gebäude durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder Anbau
Nicht gefördert werden Maßnahmen an Boardinghäusern, Ferienhäusern und -wohnungen, Wochenendhäusern sowie Pflegeund Altenwohnheimen, die unter Landesgesetze und Rechtverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsgesetzes der Länder
fallen. Des Weiteren werden keine Einrichtungsgegenstände gefördert.
Wie wird gefördert?
Zinsgünstiger Kredit der KfW Bankengruppe, der bei der Investitionsbank Berlin beantragt werden kann.
100 % der förderfähigen Bau- oder Kaufkosten (einschließlich Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen), maximal
50.000 EUR pro Wohneinheit
Variable Darlehenslaufzeiten mit tilgungsfreier Anlaufzeit
Zu welchen Konditionen?
Aktuelle Zinskonditionen finden Sie unter www.ibb.de/wohnen_modernisieren.
Der Zinssatz wird für die ersten fünf oder zehn Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
Eine vorzeitige Tilgung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
Es gilt der günstigere Zinssatz am Tag der Zusage der KfW oder am Tag des Antragseinganges bei der KfW.
Die Auszahlung beträgt 100 % des Zusagebetrages.
Die Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Darlehenszusage.
Keine Bereitstellungsprovision bei Abruf des Darlehens innerhalb von vier Monaten und zwei Bankarbeitstagen, danach monatlich 0,25 % auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum
verzichtet werden.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die
Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.
Wie verläuft die Antragsstellung?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Beim Erwerb eines förderfähigen Neubaus gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein.
Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen wir nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ibb.de/unterlagenimmobilien.
Die Informationen für den Verbraucher (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/wohnen_modernisieren.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir
unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!
Stand: 03/2016
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon Vermieter & Investoren: 030 / 2125-2662
Telefon Wohneigentümer: 030 / 2125-3488
Telefax: 030 / 2125-4300
E-Mail: [email protected]
www.ibb.de/wohnen_modernisieren