IBB Wohnungsneubaufonds K Neubau von gefördertem Wohnraum Wer wird gefördert? Kommunale und private Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Vermieter und Investoren mit Investitionsort in Berlin nach Aufnahme des Vorhabens in das Wohnungsneubauprogramm durch die Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Was wird gefördert? Neubau von Wohnungen, die zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden Wie wird gefördert? Sie können aus zwei Förderalternativen wählen. Alternative 1: Baudarlehen mit Tilgungsverzicht ohne ergänzende einkommensorientierte Zuschüsse (EOZ) Baudarlehen: grundsätzlich zinsloser Kredit der IBB mit einer Tilgung von mind. 1,0 % p.a. 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag p.a. auf das Darlehensursprungskapital; 0,7 % sofern das maßgebliche Darlehensursprungskapital nach Abzug des Tilgungsverzichts unter 1,5 Mio. EUR liegt Baudarlehenshöhe: maximal 64.000 EUR je im Objekt geförderter Wohnung, maximal 1.200 EUR/qm neu geschaffener Wohnfläche Teilverzicht von 25 % auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens Laufzeitende: zwanzig Jahre nach festgestelltem Datum der mittleren Bezugsfähigkeit Ohne Bereitstellungszinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen Nachrangige Besicherung weiterer für die Finanzierung der geförderten Wohnung aufgenommenen Mittel Alternative 2: Baudarlehen ohne Tilgungsverzicht mit ergänzenden einkommensorientierten Zuschüssen (EOZ) Baudarlehen: grundsätzlich zinsloser Kredit der IBB mit einer Tilgung von mind. 1,5 % p.a. 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag p.a. auf das Darlehensursprungskapital; 0,7 % bei Darlehen unter 1,5 Mio. EUR Baudarlehenshöhe: maximal 50.000 EUR je im Objekt geförderter Wohnung, maximal 1.000 EUR/qm neu geschaffener Wohnfläche Einkommensorientierte Zuschüsse von bis zu 2,00 EUR/qm Wfl. mtl. zur Mietreduzierung Laufzeitende: zwanzig Jahre nach festgestelltem Datum der mittleren Bezugsfähigkeit Ohne Bereitstellungszinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen Nachrangige Besicherung weiterer für die Finanzierung der geförderten Wohnung aufgenommenen Mittel Zu welchen Förderbedingungen? Mietpreis- und Belegungsbindung bis zwanzig Jahre nach festgestelltem Datum der mittleren Bezugsfähigkeit Nachwirkungsfristen maximal zehn Jahre nach Ende der Förderung für die geförderten Wohneinheiten Der Anteil von Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen soll mindestens ein Drittel der im Investitionsobjekt geförderten Wohneinheiten betragen. Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Über das Förderdarlehen hinaus kann die IBB die Gesamtfinanzierung durch Einbindung weiterer Fördermittel abdecken: KfW-Energieeffizient Bauen (siehe Produktblatt H) IBB Förderergänzungsdarlehen (siehe Produktblatt D) Sollte der Bauträger die Stellung eines Zahlungsavals während der Bauphase fordern, kann dies ebenfalls über die IBB beantragt werden. Ihr Vorteil: Sie haben nur noch eine Bank als Ansprechpartner und sparen dadurch Zeit und Kosten. Wie verläuft die Antragstellung? Zunächst ist ein Antrag auf Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu stellen Nach erfolgter Aufnahme ist der konkrete Antrag auf Förderung bei der IBB zu stellen. Die Informationen für den Verbraucher (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/wohnen_modernisieren. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung! Investitionsbank Berlin Immobilien- und Stadtentwicklung Bundesallee 210, 10719 Berlin Telefon: 030 / 2125-2662 E-Mail: [email protected] Programmleitstelle Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – IV A 2 – Württembergische Straße 6, 10707 Berlin Frau Martina Weeger Tel.: 030 / 90139-4763 E-Mail: [email protected] Herr Kristof Laser Tel.: 030 / 90139-4764 E-Mail: [email protected] Stand: 03/2016 Im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt www.ibb.de/wohnen_modernisieren
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