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Transfer BONUS
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Technologie- und Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft
Wer wird gefördert?
Technologieorientierte KMU bzw. nicht-technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist
und die ihren Sitz (bzw. mindestens eine Betriebsstätte) in Berlin haben.
Was wird gefördert?
Der Transfer BONUS bezuschusst die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer.
Die Leistungen müssen von Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg erbracht werden und der Realisierung
von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung dienen.
Wie wird gefördert und zu welchen Konditionen?
Einstiegsvariante
100 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 3.000 Euro
Gefördert werden die Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation.
Diese Variante gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über Pro FIT (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder
ein anderes Bundes- oder Landesprogramm.
Standardvariante
70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 Euro
Gefördert werden die Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur
Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.
Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal beantragt werden. Sie kommt auch in Frage, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein
vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Für eine Transfer-BONUS-Förderung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Der Auftrag an die Wissenschaftseinrichtung umfasst ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung.
Das Projektziel und der Projektinhalt sind keine kommerziellen Standardleistungen.
Die technische Umsetzbarkeit ist gegeben.
Die Finanzierung des Eigenanteils ist gesichert.
Die Regelungen der De-minimis-Förderung werden eingehalten.
Förderfähig ist ausschließlich die Leistung der Wissenschaftseinrichtung im Rahmen eines entsprechenden Angebotes.
Das Vorhaben darf erst nach der Bewilligung durch die IBB Business Team GmbH begonnen werden. Als Beginn zählt bereits der
Abschluss eines entsprechenden F&E-Vertrages bzw. die Annahme des Angebotes der Wissenschaftseinrichtungen.
Es gelten die aktuellen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) zu förderfähigen Tätigkeiten.
Wie verläuft die Antragstellung?
Antragsunterlagen stehen unter www.transferbonus.de zum Download bereit. Antragsformular, Projektbeschreibung sowie das
Angebot der Wissenschaftseinrichtung sind schriftlich einzureichen.
Stand: 02/2015
IBB Business Team GmbH
Transfer BONUS
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030 / 2125 - 4665, -4668
Fax: 030 / 2125 - 4680
[email protected]
www.transferbonus.de