6.2-HS-Stettner-SS

Prof. Dr. Rupert Stettner
Hauptseminar im Sommersemester 2016
zum Themenbereich
Widerstand gegen die Staatsgewalt in Recht und Geschichte
Datum
11.04.16
18.04.16
25.04.16
02.05.16
23.05.16
30.05.16
06.06.16
13.06.16
Thema
Besprechung des Seminarablaufs,
Vergabe der Referate, Erstellung eines E-Mail-Verteilers
Einführung in die Thematik
1. Ursprünge und Entstehungsgeschichte des Widerstandsrechts
2. Die Lehre vom Tyrannenmord und das Widerstandsrecht in
der staatsphilosophischen Entwicklung
1.Widerstand im Vormärz
Referent
Prof. Stettner
Semester
Prof. Stettner
.
2.Widerstand 1848
1. Widerstand und ziviler Ungehorsam im nationalen und internationalen Kontext – die Suffragetten
2. Widerstand und ziviler Ungehorsam im nationalen und internationalen Kontext – Mahatma Gandhi
1. Widerstand und ziviler Ungehorsam im internationalen Kontext – die amerikanische Bürgerrechtsbewegung.
2. Widerstand und ziviler Ungehorsam im internationalen Kontext – die chinesische Studentenbewegung und das Massaker
am Platz des Himmlischen Friedens
1. „Legale Widerstandsformen“- das Recht auf Kriegsdienstverweigerung
2. „Legale Widerstandsformen“- Recht zum militärischen Ungehorsam
1. Widerstand im Nationalsozialismus – die Geschwister Scholl
2. Widerstand im Nationalsozialismus – der 20. Juli 1944
20.06.16
1. Recht zum Widerstand gegen das Weimarer System?
27.06.16
2. Das Widerstandsrecht nach Art. 20 IV GG
1. Die außerparlamentarische Opposition
04.07.16
11.07.16
2. Die RAF
1. Widerstand in der DDR zur Zeit des Stalinismus (studentischer Widerstand/17. Juni 1953)
2. Widerstand durch Bürgerrechtsbewegungen in der DDR
1. Die Friedensbewegung
2. Die Frauenbewegung
Achtung!
Bitte sorgfältig lesen!!
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Für den Erwerb eines Seminarscheins wird ein Referat von mindestens 20 Schreibmaschinenseiten
plus mündlichem 20-minütigem Vortrag einschließlich Aushändigung eines Handouts erwartet.
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Eine Liste mit allgemeiner Literatur zum Thema wird in der Veranstaltung ausgegeben. Es ist aber Teil
der zu erfüllenden Aufgabe, dass eine umfassend literarisch recherchierte und einwandfrei formulierte
Arbeit abgegeben wird. Eine Hilfestellung durch den Seminarleiter erfolgt nur in unabweisbaren Fällen.
Hinsichtlich der Regeln über das wissenschaftliche Arbeiten ist die in der Hochschule verfügbare Anleitung heranzuziehen;
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Die Seminarreferate sind in wissenschaftlicher Form zu erstellen, d.h. die Arbeiten sollen sich darum
bemühen, eigene gedankliche Leistungen zu präsentieren.. Das bloße Zusammenschreiben von bereits Veröffentlichtem ist keine wissenschaftliche Leistung. Darüber hinaus ist selbstverständlich, dass
die Arbeiten gut gegliedert sind und in einwandfreier deutscher Grammatik und Orthografie, sowie mit
Gliederung und Literaturverzeichnis abgeliefert werden. Es ist unbedingt notwendig, dass den Arbeiten ein Fußnotenapparat beigegeben wird, der diesen Namen verdient (Wiedergabe des Literaturstandes, keine Pseudozitate in Form bloßer Artikel- oder Paragraphen-Nennungen, keine Internetquellen,
soweit ausreichend gedruckte Literatur vorhanden ist. Internetquellen sind vergänglich und daher nur
zugelassen, wenn es unbedingt notwendig erscheint). Das an die Arbeit anzufügende Literaturverzeichnis ersetzt nicht den wissenschaftlichen Apparat am Fußende der Seite!
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Bei der Erstellung der Arbeiten sind die Grundsätze wissenschaftlicher Redlichkeit zu beachten; es ist
keine Literatur zugelassen, deren Verwendung nicht dokumentiert wird. Werden Texte wörtlich zitiert
(was nur in gestattet ist, wenn eine besonderes Legitimation vorliegt, es ist Teil der wissenschaftlichen
Aufgabe, die Arbeit auch selbst zu formulieren), so sind diese wörtlichen Zitate in Anführungszeichen
zu setzen und per Fußnote nachzuweisen. Wird die Meinung anderer Schriftsteller referiert, so ist indirekte Rede zu verwenden und das Referierte in angemessenen Abständen nachzuweisen. Unzulässige
Übernahmen führen zur Bewertung der Arbeit als ungenügend und möglicherweise weiteren (auch
strafrechtlichen) Konsequenzen.
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Die Übernahme eines Referats (was sich niemand wegen des damit verbundenen Effekts der Übung in
freier Rede entgehen lassen sollte) verpflichtet verbindlich zum Vortrag. Die Absage des Referats
oder das Nichterscheinen im Termin ist unter allen Umständen zu vermeiden und kann prüfungsrechtliche Konsequenzen haben!