Prof. Dr. Rupert Stettner Hauptseminar im Sommersemester 2016 zum Themenbereich Widerstand gegen die Staatsgewalt in Recht und Geschichte Datum 11.04.16 18.04.16 25.04.16 02.05.16 23.05.16 30.05.16 06.06.16 13.06.16 Thema Besprechung des Seminarablaufs, Vergabe der Referate, Erstellung eines E-Mail-Verteilers Einführung in die Thematik 1. Ursprünge und Entstehungsgeschichte des Widerstandsrechts 2. Die Lehre vom Tyrannenmord und das Widerstandsrecht in der staatsphilosophischen Entwicklung 1.Widerstand im Vormärz Referent Prof. Stettner Semester Prof. Stettner . 2.Widerstand 1848 1. Widerstand und ziviler Ungehorsam im nationalen und internationalen Kontext – die Suffragetten 2. Widerstand und ziviler Ungehorsam im nationalen und internationalen Kontext – Mahatma Gandhi 1. Widerstand und ziviler Ungehorsam im internationalen Kontext – die amerikanische Bürgerrechtsbewegung. 2. Widerstand und ziviler Ungehorsam im internationalen Kontext – die chinesische Studentenbewegung und das Massaker am Platz des Himmlischen Friedens 1. „Legale Widerstandsformen“- das Recht auf Kriegsdienstverweigerung 2. „Legale Widerstandsformen“- Recht zum militärischen Ungehorsam 1. Widerstand im Nationalsozialismus – die Geschwister Scholl 2. Widerstand im Nationalsozialismus – der 20. Juli 1944 20.06.16 1. Recht zum Widerstand gegen das Weimarer System? 27.06.16 2. Das Widerstandsrecht nach Art. 20 IV GG 1. Die außerparlamentarische Opposition 04.07.16 11.07.16 2. Die RAF 1. Widerstand in der DDR zur Zeit des Stalinismus (studentischer Widerstand/17. Juni 1953) 2. Widerstand durch Bürgerrechtsbewegungen in der DDR 1. Die Friedensbewegung 2. Die Frauenbewegung Achtung! Bitte sorgfältig lesen!! - Für den Erwerb eines Seminarscheins wird ein Referat von mindestens 20 Schreibmaschinenseiten plus mündlichem 20-minütigem Vortrag einschließlich Aushändigung eines Handouts erwartet. - Eine Liste mit allgemeiner Literatur zum Thema wird in der Veranstaltung ausgegeben. Es ist aber Teil der zu erfüllenden Aufgabe, dass eine umfassend literarisch recherchierte und einwandfrei formulierte Arbeit abgegeben wird. Eine Hilfestellung durch den Seminarleiter erfolgt nur in unabweisbaren Fällen. Hinsichtlich der Regeln über das wissenschaftliche Arbeiten ist die in der Hochschule verfügbare Anleitung heranzuziehen; - Die Seminarreferate sind in wissenschaftlicher Form zu erstellen, d.h. die Arbeiten sollen sich darum bemühen, eigene gedankliche Leistungen zu präsentieren.. Das bloße Zusammenschreiben von bereits Veröffentlichtem ist keine wissenschaftliche Leistung. Darüber hinaus ist selbstverständlich, dass die Arbeiten gut gegliedert sind und in einwandfreier deutscher Grammatik und Orthografie, sowie mit Gliederung und Literaturverzeichnis abgeliefert werden. Es ist unbedingt notwendig, dass den Arbeiten ein Fußnotenapparat beigegeben wird, der diesen Namen verdient (Wiedergabe des Literaturstandes, keine Pseudozitate in Form bloßer Artikel- oder Paragraphen-Nennungen, keine Internetquellen, soweit ausreichend gedruckte Literatur vorhanden ist. Internetquellen sind vergänglich und daher nur zugelassen, wenn es unbedingt notwendig erscheint). Das an die Arbeit anzufügende Literaturverzeichnis ersetzt nicht den wissenschaftlichen Apparat am Fußende der Seite! - Bei der Erstellung der Arbeiten sind die Grundsätze wissenschaftlicher Redlichkeit zu beachten; es ist keine Literatur zugelassen, deren Verwendung nicht dokumentiert wird. Werden Texte wörtlich zitiert (was nur in gestattet ist, wenn eine besonderes Legitimation vorliegt, es ist Teil der wissenschaftlichen Aufgabe, die Arbeit auch selbst zu formulieren), so sind diese wörtlichen Zitate in Anführungszeichen zu setzen und per Fußnote nachzuweisen. Wird die Meinung anderer Schriftsteller referiert, so ist indirekte Rede zu verwenden und das Referierte in angemessenen Abständen nachzuweisen. Unzulässige Übernahmen führen zur Bewertung der Arbeit als ungenügend und möglicherweise weiteren (auch strafrechtlichen) Konsequenzen. - Die Übernahme eines Referats (was sich niemand wegen des damit verbundenen Effekts der Übung in freier Rede entgehen lassen sollte) verpflichtet verbindlich zum Vortrag. Die Absage des Referats oder das Nichterscheinen im Termin ist unter allen Umständen zu vermeiden und kann prüfungsrechtliche Konsequenzen haben!
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