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BDPK News
Nachrichten, Positionen, Berichte
ViSdP: BDPK – Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.
Friedrichstraße 60 · 10117 Berlin · Telefon (0 30) 2 40 08 99-0
E-Mail: [email protected] · www.bdpk.de · Redaktion: Stefanie Erdrich
Von Thomas Bublitz
Thomas Bublitz,
Hauptgeschäftsführer
382
f&w 4|2016
Immer weiter dreht sich die gesundheitspolitische Maschinerie. Obwohl wichtige Gesetz
gebungsverfahren wie die Pflege und die Krankenhausreform abgearbeitet sind, köcheln
nun andere Vorhaben, zum Beispiel die Reform der Pflegeberufe. Die Zielsetzung lautet,
die unterschiedlichen Berufsbilder der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der
Altenpflege in einer Ausbildung zusammenzuführen. Der Pflegebevollmächtigte der Bun
desregierung, KarlJosef Laumann, wirbt mit seinem Aufruf „Generalistik jetzt!“ für die
generalistische Pflegeausbildung. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf
des Pflegeberufsgesetzes werde der Pflegeberuf professionalisiert und für künftige Aus
zubildende attraktiver gemacht. Zudem ergäben sich für die Pflegekräfte bessere berufli
che Aufstiegschancen. Unterstützt wird er unter anderem vom Deutschen Pflegerat, der
Diakonie und der Caritas. Das hört sich überzeugend an, weil damit die Hoffnung ver
bunden wird, den Beruf der Altenpflege aufzuwerten und gleichzeitig auch die Durch
gängigkeit zwischen den Berufen der Altenpflege und der Krankenpflege zu erhöhen.
Kritikpunkt aus Sicht der privaten Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken ist je
doch, dass dabei die Qualifikation der Pflegefachkräfte leidet und damit auch die Quali
tät der Patientenversorgung. Überzeugend widerlegen lässt sich die Sorge aus Sicht des
Gesetzgebers nicht, dafür fehlt es an der zur Beurteilung notwendigen Ausbildungs und
Prüfungsverordnung. Insgesamt entzündet sich ein deutlicher Streit an diesem wichti
gen Reformprojekt. Der Widerstand gegen die Reform formiert sich im „Moratorium
Pflegeberufegesetz“, das von zahlreichen Berufsverbänden, den Anbietern sozialer
Dienste, der Kinderkrankenpflege sowie der Partei Bündnis90/Die Grünen unterstützt
wird. Auch innerhalb der Union soll es Unterstützer für dieses Moratorium geben. Ge
fordert werden eine fundierte Risikobewertung des geplanten Vorhabens auf die Qualität
der künftigen Ausbildung, eine realistische Kostenschätzung und die Vorlage der Aus
bildungs und Prüfungsverordnung noch vor der ersten Lesung im Bundestag. Sehr be
rechtigte Forderungen, die mich zu der Überlegung bringen, Teil dieses Moratoriums zu
werden.
Das ist aber noch nicht alles, was mich nachdenklich stimmt. Vor wenigen Wochen
wurden in NordrheinWestfalen einige Krankenhäuser Opfer einer Cyberattacke, die ihre
gesamte EDV lahmlegte. Dies hat gezeigt, dass nur noch wenig in unseren Krankenhäusern
geht, wenn die elektronische Kommunikation zusammenbricht. Haben die Klinken wirk
lich alles getan, um solche Angriffe abwehren zu können oder ist die Technik möglicher
weise zu anfällig? Sind gar Investitionen nötig, um entsprechend nachrüsten zu können,
und wer kann die bezahlen? Die Bundesländer halten sich ja immer noch zurück, wenn es
um die nötigen Investitionsmittel geht. Vielleicht sind die Krankenhäuser ja nur zufällig
Opfer dieser Attacke geworden. Getroffen hat es schließlich auch eine Stadtverwaltung,
die fast eine ganze Woche ihre Pforten schließen musste, und viele Unternehmen. Die
sind aber nicht für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung relevant. Vielleicht löst die Cy
berattacke auf Krankenhäuser bei den für die Krankenhausinvestitionen verantwortlichen
Landespolitikern ähnliche Unbehagen aus, wie bei mir.
BDPK | Politik
Neuausrichtung als Budgetsystem
Fortentwicklung Psych-Entgelt
Bundesminister Gröhe legte gemeinsam mit Gesundheitspolitikern von CDU/CSU und SPD Eckpunkte zur
Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems vor. Die Koalition geht damit einen mutigen Schritt zurück
zum Budgetsystem. Deutlich wird bei der Lektüre des Papiers aber auch: Die Eckpunkte bergen die Gefahr,
die Nachteile zweier Welten zu verbinden.
Nach den vorgelegten Eckpunkten soll der ursprünglich
vorgesehene Weg landeseinheitlicher Preise verlassen werden
und stattdessen die Preise im neuen PsychEntgeltsystem
auch künftig auf der Ortsebene verhandelt werden. Die
Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen soll
gleichzeitig fortgeführt werden. Zur Anwendung nach dem
Ende der budgetneutralen Phase soll ein Krankenhausver
gleich entwickelt werden, der die Vertragspartner vor Ort
unterstützen soll, ein angemessenes Budget zu verhandeln.
Eine Verbesserung der Personalausstattung wollen die Ge
sundheitspolitiker erreichen, indem der Gemeinsame Bun
desausschuss (GBA) verbindliche Mindestvorgaben für die
personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen auf Ba
sis der PsychPV festlegt. Zusätzlich ist eine Stärkung der sek
torenübergreifenden Versorgung durch eine komplexe psychi
atrische Akutbehandlung im häuslichen Umfeld vorgesehen.
Die vorgestellten Maßnahmen fokussieren damit weder
klar auf das Krankenhausbudget noch auf hausübergrei
fende Leistungsdaten. In der Psychiatrie und Psychosomatik
könnte so ein unübersichtliches Nebeneinander unterschied
licher Instrumente (PsychPV, PEPPBewertungsrelationen,
GBAVorgaben, Krankenhausvergleiche) und Anleihen aus
Vergütungssystemen entstehen.
Vielleicht wäre weniger mehr. Die bisherigen Erfahrun
gen mit dem PEPPEntgeltsystem zeigen, dass die Kalku
lation und Dokumentation bundeseinheitlicher Bewer
tungsrelationen mit einem sehr hohen bürokratischen
Aufwand verbunden sind. Diesem hohen Aufwand steht
bei einer Verlagerung des Fokus des Entgeltsystems auf
die Ortsebene kein entsprechender Nutzen gegenüber.
Auch die Einführung des Krankenhausvergleichs wider
spricht dem politisch gewollten Charakter eines Budget
systems. Statt die Partner vor Ort bei der Berücksichtigung
krankenhausindividueller Besonderheiten zu unterstützen,
begünstigt er eine Orientierung am jeweils günstigsten
Haus. Die Gefahr ist groß, dass er als einseitiges Instru
ment zur Kostendämpfung eingesetzt wird. In einem Bud
getsystem ebenfalls systemfremd sind bundeseinheitliche
Personalvorgaben. Das Vorhaben der Politiker, die Perso
nalausstattung zu verbessern, ist zu begrüßen. Im Fokus
stehen müsste aber hierbei nicht die Diskussion um Struk
turvorgaben, sondern inwieweit dies mit dem Grundsatz
der Beitragssatzstabilität vereinbar ist. Klar muss sein: zu
sätzliche Anforderungen müssen refinanziert werden.
Der Erfolg des neuen Entgeltsystems wird sich unab
hängig von seiner Preis oder Budgetorientierung daran
messen lassen müssen, inwieweit es gelingt, dem System
mit seinen historisch knappen Budgets nicht weitere Res
sourcen zu entziehen. Mit den vorgelegten Eckpunkten
vollführen die Gesundheitspolitiker der Koalition eine be
merkenswerte Richtungsänderung. Überraschend kommt
diese Entscheidung nicht. Insbesondere von Seiten der
Fachverbände wurde das PEPPSystem von Anfang an
massiv kritisiert. Wenn nun aber anerkannt wird, dass der
Weg eines Preissystems zur Abbildung der Besonderheiten
der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung
nicht praktikabel ist, sollte der Weg zurück zum Budget
system mit ganzer Konsequenz gegangen werden. Die Ge
fahr ist sonst groß, dass Bürokratie, Streitigkeiten bei der
Abrechnungsprüfung und Kalkulationsaufwand als einzi
ge Überbleibsel aus dem PEPPEntgeltsystem erhalten
bleiben.
Kongress „Salut! DaSein gestalten“
Am 13. und 14. April 2016 geht Salut! der Gesundheits
kongress in Saarbrücken in die zweite Runde. Unter dem
Motto „Reformen nutzen – Innovationen gestalten“ startet
Salut! prominent besetzt mit Frank Bsirske (Verdi), Prof.
Josef Hecken (GBA), Sr. M. Basina Kloos (Hildegard
Stiftung Trier), Franz Knieps (BKK Dachverband), Prof.
Dr. Günter Neubauer (IfG), Dr. Veit Wambach (NAVVir
chowBund) und Cornelia HoffmannBethscheider (Spar
kassenfinanzgruppe).
Mitglieder des BDPK können sich bei Onlineanmeldung
mit dem Code 160103BDPK den Sondertarif von 150 Euro
statt 250 Euro sichern. Für eine erfolgreiche Registrierung ist
die Angabe erforderlich, bei welchem Landesverband das
Mitglied organisiert ist. Webseite: www.salutgesundheit.de
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BDPK | Reha
25. Reha-Kolloquium
Perspektiven der Reha
„Durch den demografischen Wandel und die Zunahme chronischer Erkrankungen entstehen zahlreiche
Herausforderungen, auf die wir in der Rehabilitation reagieren müssen“, sagte Gundula Roßbach,
Direktorin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, beim 25. Rehabilitationswissenschaftlichen
Kolloquium.
Medizinische und berufliche Rehabilitation sind unverzicht
bar, wenn es darum geht, die selbstbestimmte Teilhabe von
Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderun
gen zu fördern, so Roßbach. Neben der Rehabilitation tritt
für die Rentenversicherung die Prävention immer stärker in
den Fokus. „Es gilt jetzt nicht nur ,Reha vor Rente‘, sondern
auch ,Prävention vor Rehabilitation‘. Und die große Zahl der
in Deutschland eintreffenden Flüchtlinge erinnert uns daran,
in der Rehabilitation auf die besondere Situation von Men
schen nach Flucht oder Migration einzugehen“, so Roßbach.
Holger Baumann, Mitglied der Geschäftsführung der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland, erklärte: „Mit
modernen und individuell zugeschnittenen Gesundheits
vorsorgeleistungen, der klassischen Rehabilitation und der
Nachsorge reagieren wir RehaVerantwortlichen auf die
sozialpolitischen Herausforderungen unserer Tage.“
Im Spannungsfeld zwischen Ethik und Ökonomie sieht
Giovanni Maio, Professor für Medizinethik an der Univer
sität Freiburg, die Rehabilitation. In seinem Eröffnungs
vortrag zum Kongress plädierte er eindrücklich für eine
Antragsformular neu
Gesundheitsminister Gröhe wies kürzlich wieder auf den
Grundsatz „Reha vor Pflege“, der im Pflegestärkungsgesetz II
definiert wird, und darauf hin, dass die Reha-Option noch zu
selten genutzt werde. „Dabei kann es hier doch darum gehen,
eine Pflegebedürftigkeit noch zu verschieben“, warb er für
eine häufigere Reha-Verordnung. Durch einen Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Oktober 2015
zur Änderung der Reha-Richtlinie fällt ab 1. April 2016 eines
von zwei Antragsformularen weg; außerdem kann künftig
jeder Vertragsarzt eine Reha verordnen. Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) hat mit der GKV das neue
Antragsformular entwickelt, das ab 1. April ausschließlich zu
verwenden ist. Das Muster 61 neu enthält einen Teil A, der nur
bei Unsicherheit über die Zuständigkeit der Krankenkasse
auszufüllen ist (früher Muster 60). Andernfalls kann der
niedergelassene Arzt direkt Teil B bis D ausfüllen. Das Formular
wurde im Vergleich zum früheren Muster 61 um eine Seite
gekürzt. Um die speziellen Kenntnisse in der Anwendung der
Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit (ICF) zu erweitern und zu vertiefen, wird es Fortbildungsveranstaltungen der Kassenärztlichen
Vereinigungen für die niedergelassenen Ärzte geben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung plant, eine zertifizierte OnlineFortbildung anzubieten.
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f&w 4|2016
Eröffnungsvortrag von Professor Giovanni Maio
Foto: Jasmin Ruhrberg
Medizin und eine Rehabilitation als soziale Praxis, die den
chronisch Kranken auf dem Weg in eine neue Normalität
unterstützt. Das erfordere Zeit, Behutsamkeit und Geduld,
die einer Ökonomisierung der Rehabilitation nicht zum
Opfer fallen dürften.
Marcel Philipp, Oberbürgermeister der Stadt Aachen,
wünschte dem Kongress einen erfolgreichen Verlauf mit
vielen inspirierenden Gesprächen und Vorträgen. Hans
Ludwig Flecken aus dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales begrüßte die Teilnehmer und ging auf aktuel
le Gesetzesvorhaben im Bereich der Rehabilitation ein.
IQMG auf dem Reha-Kolloquium
Mehr als 1.500 Wissenschaftler, Ärzte, Psychologen und
Therapeuten diskutieren, wie medizinische und berufliche
Rehabilitation die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen
mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen fördern
können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deut
sche Rentenversicherung Rheinland und die Deutsche Ge
sellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) ver
anstalten das Kolloquium gemeinsam.
An der wachsenden Fachmesse rund um das Kolloquium
haben sich erneut das BDPKeigene Institut für Qualitäts
management im Gesundheitswesen (IQMG) gemeinsam mit
Qualitätskliniken.de beteiligt. Interessierten Kongressbesu
chern konnten die Angebote zum neuen BAR anerkannten
Zertifizerungssystem IQMPkompakt vorgestellt werden.
BDPK | Qualität
IQMG fördert Best Practice
Reha-Zukunftspreis 2016
Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) als Tochter des Bundesverbandes
Deutscher Privatkliniken (BDPK) setzt sich für die Weiterentwicklung der Rehabilitation in Deutschland ein
und fördert mit dem „Reha-Zukunftspreis“ 2016 erstmals Best Practice-Beispiele.
Viele nachhaltige Verbes
serungen der Patienten
versorgung entstehen di
rekt in der täglichen Ar
beit – durch Engagement
und Kreativität des Reha
Teams. Solche konkreten
Einzellösungen sollen ge
fördert und veröffentlicht
werden, um so die Reha
Landschaft insgesamt zu
inspirieren. Ziel des „Re
haZukunftspreises“ ist
es daher, bereits etablier
te Praxisbeispiele und Erfolg versprechende Projektvorha
ben zu würdigen, die zur Optimierung der rehabilitativen
Versorgung beitragen. Vergeben werden drei unterschied
lich dotierte Auszeichnungen:
1. Preis: 5.000 Euro
2. Preis: 1.500 Euro
3. Preis: 500 Euro.
Die Bewerbung
Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Rehabilita
tionseinrichtungen jeder Größe und Trägerform. Einge
reicht werden können abgeschlossene Arbeiten, zum Bei
spiel Studienarbeiten, veröffentlichte Projektberichte sowie
Projektvorhaben, die Potenzial zur erfolgreichen prakti
schen Umsetzung haben (eine Arbeit pro Bewerbung). Pro
Einrichtung können auch mehrere Projekte abgegeben wer
den. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht an anderer
Stelle zur Preisbewerbung eingereicht sein oder bereits ei
nen Preis erlangt haben. Bewerbungen können bis zum 16.
September beim IQMG eingereicht werden (info@iqmg
berlin.de).
Die Jury
Die Auswahlkommission besteht aus Vertreterinnen und
Vertretern der Rehabilitationsträger (Deutsche Rentenver
sicherung, gesetzliche Krankenversicherung), der Rehabi
litationsforschung (Deutsche Gesellschaft für Rehabilitations
wissenschaften) und des IQMG/BDPK. Alle eingereichten
Arbeiten und Projekte werden von den Jurymitgliedern nach
folgenden Kriterien bewertet:
n Originalität/Innovation
n verbesserte Versorgung/Umsetzbarkeit
n effizienter Einsatz von Ressourcen.
Die Zukunft der Rehabilitation wird durch die Vernetzung
von wissenschaftlichtheoretischen, praktischen und ge
sundheitspolitischen Einflüssen geprägt. Menschen, die ei
ne Rehabilitation in Anspruch nehmen, erleben jedoch di
rekt in Behandlung, Therapie und Beratung, wie Qualität
in der täglichen Arbeit gelebt wird. Deshalb stehen beim
„RehaZukunftspreis“ erfolgreiche Praxisbeispiele im Fo
kus. Die Jury entscheidet bis zum 28. Oktober 2016 über die
Preisvergabe. Pro nominiertem Projekt erhält eine Person
eine kostenfreie Eintrittskarte. Die Preisverleihung erfolgt
im Rahmen der IQMGJahrestagung am 17. November
2016. Der Rechtsweg ist für das gesamte Verfahren ausge
schlossen.
Weitere Informationen unter: www.iqmgberlin.de
SIQ! Forum 2016
Qualitätskliniken.de und IQM laden im Rahmen der Stif
tung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!) gemeinsam zum
SIQ! Forum 2016 ein. Am 30. und 31. Mai findet die erste
gemeinsame Veranstaltung beider Initiativen im Ellington
Hotel in Berlin statt. Es gibt wie in den vergangenen Jah
ren die Qualitätsarena und die Vorstellung von Best Prac
ticeBeispielen aus Kliniken. Weiterhin werden erste Er
gebnisse der SIQ! Arbeitsgruppen vorgestellt und mit den
Forumteilnehmern gemeinsam diskutiert. Vor dem aktuel
len qualitätspolitischen Hintergrund sollen auch die Zu
kunftsperspektiven für Krankenhäuser mit Vertretern aus
Politik und Gesundheitswirtschaft näher beleuchtet wer
den. Unter anderem sind Maria Michalk (Mitglied des
Bundestages), Christof Veit (IQTIG) und Prof. Boris Au
gurzky (RWI) mit dabei. Weitere Informationen unter:
www.initiativequalitaetskliniken.de
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