BDPK News Nachrichten, Positionen, Berichte ViSdP: BDPK – Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. Friedrichstraße 60 · 10117 Berlin · Telefon (0 30) 2 40 08 99-0 E-Mail: [email protected] · www.bdpk.de · Redaktion: Stefanie Erdrich Von Thomas Bublitz Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer 382 f&w 4|2016 Immer weiter dreht sich die gesundheitspolitische Maschinerie. Obwohl wichtige Gesetz gebungsverfahren wie die Pflege und die Krankenhausreform abgearbeitet sind, köcheln nun andere Vorhaben, zum Beispiel die Reform der Pflegeberufe. Die Zielsetzung lautet, die unterschiedlichen Berufsbilder der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einer Ausbildung zusammenzuführen. Der Pflegebevollmächtigte der Bun desregierung, KarlJosef Laumann, wirbt mit seinem Aufruf „Generalistik jetzt!“ für die generalistische Pflegeausbildung. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Pflegeberufsgesetzes werde der Pflegeberuf professionalisiert und für künftige Aus zubildende attraktiver gemacht. Zudem ergäben sich für die Pflegekräfte bessere berufli che Aufstiegschancen. Unterstützt wird er unter anderem vom Deutschen Pflegerat, der Diakonie und der Caritas. Das hört sich überzeugend an, weil damit die Hoffnung ver bunden wird, den Beruf der Altenpflege aufzuwerten und gleichzeitig auch die Durch gängigkeit zwischen den Berufen der Altenpflege und der Krankenpflege zu erhöhen. Kritikpunkt aus Sicht der privaten Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken ist je doch, dass dabei die Qualifikation der Pflegefachkräfte leidet und damit auch die Quali tät der Patientenversorgung. Überzeugend widerlegen lässt sich die Sorge aus Sicht des Gesetzgebers nicht, dafür fehlt es an der zur Beurteilung notwendigen Ausbildungs und Prüfungsverordnung. Insgesamt entzündet sich ein deutlicher Streit an diesem wichti gen Reformprojekt. Der Widerstand gegen die Reform formiert sich im „Moratorium Pflegeberufegesetz“, das von zahlreichen Berufsverbänden, den Anbietern sozialer Dienste, der Kinderkrankenpflege sowie der Partei Bündnis90/Die Grünen unterstützt wird. Auch innerhalb der Union soll es Unterstützer für dieses Moratorium geben. Ge fordert werden eine fundierte Risikobewertung des geplanten Vorhabens auf die Qualität der künftigen Ausbildung, eine realistische Kostenschätzung und die Vorlage der Aus bildungs und Prüfungsverordnung noch vor der ersten Lesung im Bundestag. Sehr be rechtigte Forderungen, die mich zu der Überlegung bringen, Teil dieses Moratoriums zu werden. Das ist aber noch nicht alles, was mich nachdenklich stimmt. Vor wenigen Wochen wurden in NordrheinWestfalen einige Krankenhäuser Opfer einer Cyberattacke, die ihre gesamte EDV lahmlegte. Dies hat gezeigt, dass nur noch wenig in unseren Krankenhäusern geht, wenn die elektronische Kommunikation zusammenbricht. Haben die Klinken wirk lich alles getan, um solche Angriffe abwehren zu können oder ist die Technik möglicher weise zu anfällig? Sind gar Investitionen nötig, um entsprechend nachrüsten zu können, und wer kann die bezahlen? Die Bundesländer halten sich ja immer noch zurück, wenn es um die nötigen Investitionsmittel geht. Vielleicht sind die Krankenhäuser ja nur zufällig Opfer dieser Attacke geworden. Getroffen hat es schließlich auch eine Stadtverwaltung, die fast eine ganze Woche ihre Pforten schließen musste, und viele Unternehmen. Die sind aber nicht für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung relevant. Vielleicht löst die Cy berattacke auf Krankenhäuser bei den für die Krankenhausinvestitionen verantwortlichen Landespolitikern ähnliche Unbehagen aus, wie bei mir. BDPK | Politik Neuausrichtung als Budgetsystem Fortentwicklung Psych-Entgelt Bundesminister Gröhe legte gemeinsam mit Gesundheitspolitikern von CDU/CSU und SPD Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems vor. Die Koalition geht damit einen mutigen Schritt zurück zum Budgetsystem. Deutlich wird bei der Lektüre des Papiers aber auch: Die Eckpunkte bergen die Gefahr, die Nachteile zweier Welten zu verbinden. Nach den vorgelegten Eckpunkten soll der ursprünglich vorgesehene Weg landeseinheitlicher Preise verlassen werden und stattdessen die Preise im neuen PsychEntgeltsystem auch künftig auf der Ortsebene verhandelt werden. Die Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen soll gleichzeitig fortgeführt werden. Zur Anwendung nach dem Ende der budgetneutralen Phase soll ein Krankenhausver gleich entwickelt werden, der die Vertragspartner vor Ort unterstützen soll, ein angemessenes Budget zu verhandeln. Eine Verbesserung der Personalausstattung wollen die Ge sundheitspolitiker erreichen, indem der Gemeinsame Bun desausschuss (GBA) verbindliche Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen auf Ba sis der PsychPV festlegt. Zusätzlich ist eine Stärkung der sek torenübergreifenden Versorgung durch eine komplexe psychi atrische Akutbehandlung im häuslichen Umfeld vorgesehen. Die vorgestellten Maßnahmen fokussieren damit weder klar auf das Krankenhausbudget noch auf hausübergrei fende Leistungsdaten. In der Psychiatrie und Psychosomatik könnte so ein unübersichtliches Nebeneinander unterschied licher Instrumente (PsychPV, PEPPBewertungsrelationen, GBAVorgaben, Krankenhausvergleiche) und Anleihen aus Vergütungssystemen entstehen. Vielleicht wäre weniger mehr. Die bisherigen Erfahrun gen mit dem PEPPEntgeltsystem zeigen, dass die Kalku lation und Dokumentation bundeseinheitlicher Bewer tungsrelationen mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden sind. Diesem hohen Aufwand steht bei einer Verlagerung des Fokus des Entgeltsystems auf die Ortsebene kein entsprechender Nutzen gegenüber. Auch die Einführung des Krankenhausvergleichs wider spricht dem politisch gewollten Charakter eines Budget systems. Statt die Partner vor Ort bei der Berücksichtigung krankenhausindividueller Besonderheiten zu unterstützen, begünstigt er eine Orientierung am jeweils günstigsten Haus. Die Gefahr ist groß, dass er als einseitiges Instru ment zur Kostendämpfung eingesetzt wird. In einem Bud getsystem ebenfalls systemfremd sind bundeseinheitliche Personalvorgaben. Das Vorhaben der Politiker, die Perso nalausstattung zu verbessern, ist zu begrüßen. Im Fokus stehen müsste aber hierbei nicht die Diskussion um Struk turvorgaben, sondern inwieweit dies mit dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität vereinbar ist. Klar muss sein: zu sätzliche Anforderungen müssen refinanziert werden. Der Erfolg des neuen Entgeltsystems wird sich unab hängig von seiner Preis oder Budgetorientierung daran messen lassen müssen, inwieweit es gelingt, dem System mit seinen historisch knappen Budgets nicht weitere Res sourcen zu entziehen. Mit den vorgelegten Eckpunkten vollführen die Gesundheitspolitiker der Koalition eine be merkenswerte Richtungsänderung. Überraschend kommt diese Entscheidung nicht. Insbesondere von Seiten der Fachverbände wurde das PEPPSystem von Anfang an massiv kritisiert. Wenn nun aber anerkannt wird, dass der Weg eines Preissystems zur Abbildung der Besonderheiten der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung nicht praktikabel ist, sollte der Weg zurück zum Budget system mit ganzer Konsequenz gegangen werden. Die Ge fahr ist sonst groß, dass Bürokratie, Streitigkeiten bei der Abrechnungsprüfung und Kalkulationsaufwand als einzi ge Überbleibsel aus dem PEPPEntgeltsystem erhalten bleiben. Kongress „Salut! DaSein gestalten“ Am 13. und 14. April 2016 geht Salut! der Gesundheits kongress in Saarbrücken in die zweite Runde. Unter dem Motto „Reformen nutzen – Innovationen gestalten“ startet Salut! prominent besetzt mit Frank Bsirske (Verdi), Prof. Josef Hecken (GBA), Sr. M. Basina Kloos (Hildegard Stiftung Trier), Franz Knieps (BKK Dachverband), Prof. Dr. Günter Neubauer (IfG), Dr. Veit Wambach (NAVVir chowBund) und Cornelia HoffmannBethscheider (Spar kassenfinanzgruppe). Mitglieder des BDPK können sich bei Onlineanmeldung mit dem Code 160103BDPK den Sondertarif von 150 Euro statt 250 Euro sichern. Für eine erfolgreiche Registrierung ist die Angabe erforderlich, bei welchem Landesverband das Mitglied organisiert ist. Webseite: www.salutgesundheit.de f&w 4|2016 383 BDPK | Reha 25. Reha-Kolloquium Perspektiven der Reha „Durch den demografischen Wandel und die Zunahme chronischer Erkrankungen entstehen zahlreiche Herausforderungen, auf die wir in der Rehabilitation reagieren müssen“, sagte Gundula Roßbach, Direktorin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, beim 25. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium. Medizinische und berufliche Rehabilitation sind unverzicht bar, wenn es darum geht, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderun gen zu fördern, so Roßbach. Neben der Rehabilitation tritt für die Rentenversicherung die Prävention immer stärker in den Fokus. „Es gilt jetzt nicht nur ,Reha vor Rente‘, sondern auch ,Prävention vor Rehabilitation‘. Und die große Zahl der in Deutschland eintreffenden Flüchtlinge erinnert uns daran, in der Rehabilitation auf die besondere Situation von Men schen nach Flucht oder Migration einzugehen“, so Roßbach. Holger Baumann, Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, erklärte: „Mit modernen und individuell zugeschnittenen Gesundheits vorsorgeleistungen, der klassischen Rehabilitation und der Nachsorge reagieren wir RehaVerantwortlichen auf die sozialpolitischen Herausforderungen unserer Tage.“ Im Spannungsfeld zwischen Ethik und Ökonomie sieht Giovanni Maio, Professor für Medizinethik an der Univer sität Freiburg, die Rehabilitation. In seinem Eröffnungs vortrag zum Kongress plädierte er eindrücklich für eine Antragsformular neu Gesundheitsminister Gröhe wies kürzlich wieder auf den Grundsatz „Reha vor Pflege“, der im Pflegestärkungsgesetz II definiert wird, und darauf hin, dass die Reha-Option noch zu selten genutzt werde. „Dabei kann es hier doch darum gehen, eine Pflegebedürftigkeit noch zu verschieben“, warb er für eine häufigere Reha-Verordnung. Durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Oktober 2015 zur Änderung der Reha-Richtlinie fällt ab 1. April 2016 eines von zwei Antragsformularen weg; außerdem kann künftig jeder Vertragsarzt eine Reha verordnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit der GKV das neue Antragsformular entwickelt, das ab 1. April ausschließlich zu verwenden ist. Das Muster 61 neu enthält einen Teil A, der nur bei Unsicherheit über die Zuständigkeit der Krankenkasse auszufüllen ist (früher Muster 60). Andernfalls kann der niedergelassene Arzt direkt Teil B bis D ausfüllen. Das Formular wurde im Vergleich zum früheren Muster 61 um eine Seite gekürzt. Um die speziellen Kenntnisse in der Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu erweitern und zu vertiefen, wird es Fortbildungsveranstaltungen der Kassenärztlichen Vereinigungen für die niedergelassenen Ärzte geben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung plant, eine zertifizierte OnlineFortbildung anzubieten. 384 f&w 4|2016 Eröffnungsvortrag von Professor Giovanni Maio Foto: Jasmin Ruhrberg Medizin und eine Rehabilitation als soziale Praxis, die den chronisch Kranken auf dem Weg in eine neue Normalität unterstützt. Das erfordere Zeit, Behutsamkeit und Geduld, die einer Ökonomisierung der Rehabilitation nicht zum Opfer fallen dürften. Marcel Philipp, Oberbürgermeister der Stadt Aachen, wünschte dem Kongress einen erfolgreichen Verlauf mit vielen inspirierenden Gesprächen und Vorträgen. Hans Ludwig Flecken aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßte die Teilnehmer und ging auf aktuel le Gesetzesvorhaben im Bereich der Rehabilitation ein. IQMG auf dem Reha-Kolloquium Mehr als 1.500 Wissenschaftler, Ärzte, Psychologen und Therapeuten diskutieren, wie medizinische und berufliche Rehabilitation die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen fördern können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deut sche Rentenversicherung Rheinland und die Deutsche Ge sellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) ver anstalten das Kolloquium gemeinsam. An der wachsenden Fachmesse rund um das Kolloquium haben sich erneut das BDPKeigene Institut für Qualitäts management im Gesundheitswesen (IQMG) gemeinsam mit Qualitätskliniken.de beteiligt. Interessierten Kongressbesu chern konnten die Angebote zum neuen BAR anerkannten Zertifizerungssystem IQMPkompakt vorgestellt werden. BDPK | Qualität IQMG fördert Best Practice Reha-Zukunftspreis 2016 Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) als Tochter des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) setzt sich für die Weiterentwicklung der Rehabilitation in Deutschland ein und fördert mit dem „Reha-Zukunftspreis“ 2016 erstmals Best Practice-Beispiele. Viele nachhaltige Verbes serungen der Patienten versorgung entstehen di rekt in der täglichen Ar beit – durch Engagement und Kreativität des Reha Teams. Solche konkreten Einzellösungen sollen ge fördert und veröffentlicht werden, um so die Reha Landschaft insgesamt zu inspirieren. Ziel des „Re haZukunftspreises“ ist es daher, bereits etablier te Praxisbeispiele und Erfolg versprechende Projektvorha ben zu würdigen, die zur Optimierung der rehabilitativen Versorgung beitragen. Vergeben werden drei unterschied lich dotierte Auszeichnungen: 1. Preis: 5.000 Euro 2. Preis: 1.500 Euro 3. Preis: 500 Euro. Die Bewerbung Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Rehabilita tionseinrichtungen jeder Größe und Trägerform. Einge reicht werden können abgeschlossene Arbeiten, zum Bei spiel Studienarbeiten, veröffentlichte Projektberichte sowie Projektvorhaben, die Potenzial zur erfolgreichen prakti schen Umsetzung haben (eine Arbeit pro Bewerbung). Pro Einrichtung können auch mehrere Projekte abgegeben wer den. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht an anderer Stelle zur Preisbewerbung eingereicht sein oder bereits ei nen Preis erlangt haben. Bewerbungen können bis zum 16. September beim IQMG eingereicht werden (info@iqmg berlin.de). Die Jury Die Auswahlkommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Rehabilitationsträger (Deutsche Rentenver sicherung, gesetzliche Krankenversicherung), der Rehabi litationsforschung (Deutsche Gesellschaft für Rehabilitations wissenschaften) und des IQMG/BDPK. Alle eingereichten Arbeiten und Projekte werden von den Jurymitgliedern nach folgenden Kriterien bewertet: n Originalität/Innovation n verbesserte Versorgung/Umsetzbarkeit n effizienter Einsatz von Ressourcen. Die Zukunft der Rehabilitation wird durch die Vernetzung von wissenschaftlichtheoretischen, praktischen und ge sundheitspolitischen Einflüssen geprägt. Menschen, die ei ne Rehabilitation in Anspruch nehmen, erleben jedoch di rekt in Behandlung, Therapie und Beratung, wie Qualität in der täglichen Arbeit gelebt wird. Deshalb stehen beim „RehaZukunftspreis“ erfolgreiche Praxisbeispiele im Fo kus. Die Jury entscheidet bis zum 28. Oktober 2016 über die Preisvergabe. Pro nominiertem Projekt erhält eine Person eine kostenfreie Eintrittskarte. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der IQMGJahrestagung am 17. November 2016. Der Rechtsweg ist für das gesamte Verfahren ausge schlossen. Weitere Informationen unter: www.iqmgberlin.de SIQ! Forum 2016 Qualitätskliniken.de und IQM laden im Rahmen der Stif tung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!) gemeinsam zum SIQ! Forum 2016 ein. Am 30. und 31. Mai findet die erste gemeinsame Veranstaltung beider Initiativen im Ellington Hotel in Berlin statt. Es gibt wie in den vergangenen Jah ren die Qualitätsarena und die Vorstellung von Best Prac ticeBeispielen aus Kliniken. Weiterhin werden erste Er gebnisse der SIQ! Arbeitsgruppen vorgestellt und mit den Forumteilnehmern gemeinsam diskutiert. Vor dem aktuel len qualitätspolitischen Hintergrund sollen auch die Zu kunftsperspektiven für Krankenhäuser mit Vertretern aus Politik und Gesundheitswirtschaft näher beleuchtet wer den. Unter anderem sind Maria Michalk (Mitglied des Bundestages), Christof Veit (IQTIG) und Prof. Boris Au gurzky (RWI) mit dabei. Weitere Informationen unter: www.initiativequalitaetskliniken.de f&w 4|2016 385
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