Europäische Kommission will Steuerzahlungen von

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Kommission will Steuerzahlungen von multinationalen
Unternehmen transparenter machen
Straßburg, 12. April 2016
Die Kommission übernimmt eine Vorreiterrolle auf dem Weg hin zu transparenterer
Unternehmensbesteuerung. Heute schlägt sie daher neue gesetzliche Anforderungen an die
öffentliche Berichterstattung der größten in der EU tätigen Unternehmen vor.
Message by Jonathan Hill on the occasion of the forthcoming Country-by-Country-Reporting
proposal
Der heutige Vorschlag stützt sich auf die Arbeit der Kommission zur Bekämpfung der
Steuervermeidung durch Unternehmen in Europa. Den EUMitgliedstaaten entgehen durch aktive
Steuervermeidungspolitik von Unternehmen jährlich Steuereinnahmen in geschätzter Höhe von 50 bis
70 Mrd. EUR. Ergänzend zu früheren Vorschlägen, mit denen der Informationsaustausch zwischen
Steuerbehörden verbessert werden soll, würden in der EU tätige multinationale Unternehmen mit
weltweiten Einnahmen von mehr als 750 Mio. EUR pro Jahr verpflichtet, aufgeschlüsselt nach den
einzelnen Mitgliedstaaten darzulegen, wo in der EU sie ihre Gewinne erzielen und Steuern bezahlen.
Die gleichen Regeln würden auch für in Europa tätige nichteuropäische Unternehmen gelten. Ferner
müssten die Unternehmen den außerhalb der EU gezahlten Gesamtsteuerbetrag in aggregierter Form
veröffentlichen.
Bei dem Vorschlag handelt es sich um ein einfaches, verhältnismäßiges Mittel, um die
Rechenschaftspflicht der großen multinationalen Unternehmen im Steuerbereich zu verstärken, ohne
ihre Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen. Die neuen Anforderungen werden für Tausende von
großen Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Europa gelten, kleine und mittlere Unternehmen
hingegen nicht beeinträchtigen.
Der Vorschlag sieht auch strengere Anforderungen in Bezug auf die Transparenz der Geschäftstätigkeit
der Unternehmen in Ländern vor, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln
im Steuerbereich nicht einhalten. Wie schon in ihrer externen Steuerstrategie dargelegt, verfolgt die
Kommission das Ziel, so schnell wie möglich die erste gemeinsame EUListe solcher Steueroasen
aufzustellen.
Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte
dazu: „Die Bekämpfung der Steuervermeidung gehört zu den wichtigsten Anliegen dieser Kommission.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern muss Hand in Hand gehen mit öffentlicher
Transparenz. Heute machen wir Informationen über die von multinationalen Unternehmensgruppen
gezahlten Ertragssteuern für die Öffentlichkeit leicht zugänglich, unter angemessener Wahrung der
Geschäftsgeheimnisse und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für KMU. Mit der Verabschiedung
dieses Vorschlags stellt Europa unter Beweis, dass es gewillt ist, bei der Bekämpfung von
Steuervermeidung eine Vorreiterrolle zu spielen.“
Kommissar Jonathan Hill erklärte: „ Wirtschaft und Gesellschaft sind auf ein faire Steuersystem
angewiesen, und der Grundsatz der Steuergerechtigkeit gilt für Einzelpersonen und Unternehmen. Es
ist heutzutage aber so, dass einige multinationale Unternehmen dank komplizierter Steuermodelle fast
ein Drittel weniger Steuern zahlen können als Unternehmen, die nur in einem Land tätig sind. Unser
Vorschlag zur Verbesserung der Transparenz trägt dazu bei, die Rechenschaftspflicht der Unternehmen
zu stärken. Der Wettbewerb zwischen Unternehmen soll weniger von der Unternehmensgröße
abhängen und damit fairer werden“ .
Mit dem heutigen Vorschlag wird die Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) dahingehend
geändert, dass große Unternehmensgruppen jährlich einen Bericht veröffentlichen müssen, in dem sie
die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern je Mitgliedstaat offen
legen. Diese Angaben werden fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Hintergrundinformationen (Umsatz,
Beschäftigte und der Art der Geschäftstätigkeit) werden eine fundierte Analyse ermöglichen und
müssen für jedes EULand veröffentlicht werden, in dem ein Unternehmen tätig ist, sowie für diejenigen
Steuergebiete, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich
nicht einhalten (so genannte Steueroasen). Ferner müssen für die Geschäftstätigkeit in anderen
Steuergebieten weltweit aggregierte Zahlen veröffentlicht werden. Der Vorschlag wurde sorgfältig
austariert, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Geschäftsinformationen veröffentlicht
werden.
Die Verpflichtung zu einer länderspezifischen öffentlichen Berichterstattung baut auf den jüngsten
Initiativen der Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf (IP/16/159) und versetzt die
Bürger in die Lage, das Steuerverhalten multinationaler Unternehmen zu verfolgen. Dies wiederum
bildet einen Anreiz für die Unternehmen, Steuern dort zu zahlen, wo der entsprechende Gewinn
erwirtschaftet wurde.
Die Berichterstattung wird ferner dazu beitragen, die Steuersysteme der Mitgliedstaaten genauer zu
verstehen und Schlupflöcher bzw. Unstimmigkeiten aufzuspüren, so dass sich ein klareres Bild der
Ursachen und Folgen von Steuervermeidung durch die Unternehmen ergibt.
Hintergrund
Im Juni 2015 leitete die Kommission eine umfangreiche Folgenabschätzung zur etwaigen Einführung
öffentlicher Berichterstattungspflichten für multinationale Unternehmen in die Wege, die in der EU tätig
sind.[1] Hierzu wurden eine eingehende Analyse der verschiedenen Handlungsoptionen sowie gezielte
Konsultationen durchgeführt, um Ziele, Nutzen und Risiken von größerer Transparenz im Bereich der
Unternehmensbesteuerung abzuwägen und zu prüfen, welche Schutzmaßnahmen dabei notwendig
wären. Der heutige Vorschlag ist das Ergebnis dieser Arbeit.
Dieser Vorschlag steht in engem Zusammenhang mit der Überarbeitung Richtlinie über die
Verwaltungszusammenarbeit, über die die EUMitgliedstaaten im März 2016 eine politische Einigung
erzielt hatten. Dort ist vorgesehen, dass bestimmte multinationale Unternehmen den
EUSteuerbehörden eine länderspezifische Berichterstattung vorlegen müssen. Die Überarbeitung dient
der Umsetzung des BEPS-Aktionsplans der OECD, der im November 2015 in Antalya von den Staatsund Regierungschefs der G20 gebilligt wurde.
Nächste Schritte
Dieser Richtlinienvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat vorgelegt, und
die Kommission hofft, dass eine schnelle Verabschiedung im Rahmen des ordentlichen
Gesetzgebungsverfahrens möglich sein wird. Nach der Verabschiedung müsste die neue Richtlinie von
allen EUMitgliedstaaten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umgesetzt
werden.
Weitere Informationen
MEMO zur öffentlichen Steuertransparenz für multinationale Unternehmen vor
Mitteilung zur öffentlichen Steuertransparenz für multinationale Unternehmen
Folgenabschätzung zur öffentlichen Steuertransparenz für multinationale Unternehmen
Information über das Maßnahmenpaket gegen Steuervermeidung
MEMO über das Maßnahmenpaket gegen Steuervermeidung
Informationen über die politische Vereinbarung über die länderspezifische Berichterstattung zwischen
Steuerbehörden
[1] http://ec.europa.eu/finance/consultations/2015/further-corporate-tax-transparency/index_de.htm
IP/16/1349
Attachments
CBCR Factsheet FINAL.pdf