Faire Besteuerung: Kommission begrüßt neue

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Faire Besteuerung: Kommission begrüßt neue Regelungen gegen
Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder
Brüssel, 21. Februar 2017
Faire Besteuerung: Kommission begrüßt neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch
Nicht-EU-Länder
Die Kommission begrüßt die bei der heutigen Tagung des Rates „ Wirtschaft und Finanzen“ erzielte
Einigung auf neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder. Dieses neueste
Werkzeug im Instrumentarium der EU zur Bekämpfung der Steuervermeidung wird verhindern, dass
multinationale Unternehmen die Körperschaftsteuer umgehen, indem sie Abweichungen zwischen den
Steuersystemen von Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten der EU ausnutzen („hybride
Gestaltungen“).
„Heute schreiben wir ein neues Kapitel unserer erfolgreichen Kampagne für fairere Besteuerung“, sagte
Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll. „Schritt
für Schritt schließen wir die Schlupflöcher, die einige Unternehmen zur Steuervermeidung nutzen. Ich
gratuliere den Mitgliedstaaten zu ihrer Einigung auf diese wirksame Maßnahme gegen
Steuermissbrauch und für ein gerechteres Steuerumfeld in der EU.“
Die neuen Bestimmungen stützen sich auf die im letzten Juli vereinbarte Richtlinie zur Bekämpfung der
Steuervermeidung (ATAD), die EU-weite Anti-Missbrauchsmaßnahmen gegen Steuervermeidung
vorsieht. Zu hybriden Gestaltungen kommt es, wenn Länder unterschiedliche Bestimmungen für die
steuerliche Behandlung bestimmter Einkommen oder Einrichtungen haben, die von multinationalen
Unternehmen so missbraucht werden können, dass sie in keinem Land besteuert werden. Die heute
erzielte Einigung (ATAD 2) wird sicherstellen, dass hybride Gestaltungen aller Art auch dann nicht zur
Steuervermeidung in der EU genutzt werden können, wenn Drittländer an den Regelungen beteiligt
sind. Die Einigung wurde nur vier Monate nach der Vorlage des Kommissionsvorschlags erzielt.
Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Für Artikel 9a gilt eine längere
Einführungsperiode bis 2022.
Hintergrund
Die heute vereinbarten verbindlichen Maßnahmen stützen sich auf die umfassende Arbeit der letzten
zwei Jahre zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf Unternehmensebene und zur Gewährleistung
fairer und effizienter Besteuerung in der EU.
Die von der Juncker-Kommission vorgelegten wichtigen Initiativen zur Förderung der
Steuertransparenz und zur Reform der Unternehmensbesteuerung haben bereits Früchte getragen. Die
Mitgliedstaaten einigten sich im letzten Juli auf die ehrgeizige Richtlinie zur Bekämpfung der
Steuervermeidung, sodass Anti-Missbrauchsmaßnahmen EU-weit ab 2019 gelten werden. Auch die
Kommissionsvorschläge für mehr Transparenz bei Steuervorbescheiden und der Besteuerung
multinationaler Unternehmen wurden von den Mitgliedstaaten in Rekordzeit angenommen. Der
Vorschlag für die länderbezogene Berichterstattung multinationaler Unternehmen sowie ein Vorschlag
zur Stärkung der Geldwäscherichtlinie werden derzeit im Rat und im Europäischen Parlament
verhandelt.
Darüber hinaus wurden einige weitere bedeutende Unternehmensteuerreformen vorgeschlagen,
insbesondere die Neuauflage der konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) im
Oktober 2016. Die Mitgliedstaaten arbeiten zudem an einer gemeinsamen EU-Liste von Steuergebieten
außerhalb der EU, die nicht die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erfüllen.
Diese Liste sollte bis Ende des Jahres fertiggestellt sein.
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